BY:Landeswahlprogramm

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Inhaltsverzeichnis

Wahlprogramm zur Landtagswahl 2013

Das Wahlprogramm auf der Webseite und als PDF

Beschlossen beim Landesparteitag 2013.2 in Gemünden am Main am 27. April 2013.

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Freiheit und Bürgerrechte

Überwachung schränkt Bürgerrechte ein

Wie schon das Bundesverfassungsgericht vielfach dargelegt hat, erzeugen sämtliche Überwachungssysteme einen starken sozialen Anpassungsdruck bei den Überwachten. Somit schränken solche Systeme das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Privatheit der Grundrechts-Charta der EU ein.

Jegliche Überwachungsmaßnahme ohne vorhergehendes, begründetes Verdachtsmoment bedeutet einen Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Es ist unverhältnismäßig, zehntausende von Personen zu überwachen, um eventuell und möglicherweise eine äußerst kleine Anzahl von Tätern zu ermitteln.

Videoüberwachung

Wir stellen uns gegen den weiteren Ausbau der Videoüberwachungen im öffentlichen und privaten Raum. Videokameras verhindern keine Straftaten, halten Täter nicht von der Begehung von Straftaten ab und helfen den Opfern nicht. Die Sicherheitslage in den überwachten Räumen wird mit ihnen nachweislich nicht verbessert.

Die wenigsten Videokameras im öffentlichen Raum werden tatsächlich zur Beobachtung, sondern nur für eine Aufzeichnung genutzt. Dadurch entsteht ein falsches Gefühl der Sicherheit.

Videoaufzeichnungen können zwar manchmal bei der Aufklärung von Straftaten helfen, die Verwendung als Beweismittel kommt aber äußerst selten vor. Videoüberwachung steigert die polizeiliche Aufklärungsrate nicht – die meisten Straftaten werden auf andere Weise aufgeklärt.

Videoüberwachung ist aber nicht nur wirkungslos und unverhältnismäßig, sondern auch schädlich, denn Mitmenschen, die Straftaten beobachten, vertrauen eher auf die Videoüberwachung und das rechtzeitige Eintreffen der Polizei, als den Opfern zu helfen.

Außerdem ändern Menschen unter Videoüberwachung ihr Verhalten: Kreatives, unbefangenes und individuelles Verhalten wird verringert, um nicht aufzufallen und verdächtig zu erscheinen. Es besteht hier die große Gefahr einer zunehmend gleichförmigen Gesellschaft.

Bürger und Zivilgesellschaft haben in einem demokratischen Rechtsstaat einen Anspruch auf eine freie, unüberwachte Öffentlichkeit. Wir stellen uns dem Hang zur Überwachung entgegen und möchten den Wildwuchs von Überwachungstechnik eindämmen

Einschränkungen von Videoüberwachungen

Überwachungsmaßnahmen sollen nur der Ausnahmefall sein und können nur für gesetzlich eindeutig geregelte Sonderfälle verpflichtend sein.

Wir möchten erreichen, dass Videokameras zur Überwachung eine regelmäßig durchzuführende, gebührenpflichtige Prüfung durch die Datenschutzbehörden bestehen müssen. Nehmen staatliche Stellen die Überwachung vor, muss zusätzlich ein Richter sein Einverständnis geben.

Geprüft werden sollen Anlass, Zweck, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit gegenüber möglichen Alternativen. Eine Überwachung der Öffentlichkeit über die Räumlichkeiten eines Betreibers hinaus lehnen wir ab.

Dokumentationspflicht und Haftung für Überwachungssysteme

Zudem möchten die Piraten eine Dokumentationspflicht für Überwachungssysteme einführen. Diese Dokumentation muss alle für die Prüfung relevanten Informationen enthalten.

Unser Ziel ist es, dass überwachte Bereiche durch neutral gestaltete Hinweise gekennzeichnet sein müssen.

Die bayerischen Piraten wollen Überwachungsanlagen grundsätzlich einer Beobachtungspflicht durch Personal unterwerfen. So wird eine Überwachung "auf Vorrat" verhindert.

Die Piraten möchten erreichen, dass Betreiber im Falle unzureichender Beobachtung für die Folgen von Straftaten und Schadensfällen im überwachten Bereich haften. Die Belangbarkeit des überwachenden Personals ist zu begrenzen. Wir sind der Auffassung: wer seine Umwelt überwacht, der hat auch die Verantwortung für die Konsequenzen zu übernehmen. Ebenso soll der Betreiber gegenüber den Betroffenen haften, wenn Daten aus der Überwachung an die Öffentlichkeit gelangen.

Neue Sanktionsmöglichkeiten

Die Datenschutzbehörden sollen die Möglichkeit bekommen bei Verstößen direkt Bußgelder zu verhängen. Gleichzeitig werden wir die Möglichkeit einer zivilgerichtlichen Klage durch Betroffene erhalten.

Keine heimliche Onlinedurchsuchung

Ein staatlicher Zugriff auf ein informationstechnisches System (z.B. Computer), auf dem persönliche Daten gespeichert oder bearbeitet werden, ist ein tiefer Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung. Für die Durchsuchung informationstechnischer Systeme müssen deshalb die gleichen Regeln gelten wie für eine Hausdurchsuchung.

Der Zugriff muss richterlich angeordnet werden. Den Betroffenen muss die Möglichkeit gegeben werden, den Zugriff zu beobachten. Ein Löschen oder Verändern von Daten durch die Polizei darf nicht stattfinden. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) als schwerer und unnötiger Eingriff in Grundrechte anzusehen. Sie ist daher abzuschaffen.

Privatsphäre und Datenschutz

Freiheit braucht Datenschutz

Jeder Mensch hat eine Privatsphäre, die frei von Überwachung bleiben muss. Datenschutz ist ein Grundrecht. Ohne begründeten Anfangsverdacht darf es keine ungewollten Bewegungsprofile, keine staatlichen Übergriffe, keinen Lauschangriff und keine Rasterfahndung geben. Die Souveränität des Menschen über seine Daten ist Voraussetzung für die Wahrnehmung seiner Freiheit.

Das Recht jedes Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, ist ein hohes Gut. Denn der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Dies gilt sowohl gegenüber dem Staat wie auch der Wirtschaft. Dieses Recht darf nur durch Gesetzgebung und Rechtsprechung eingeschränkt werden, sofern andere, höherwertige Grundrechte im Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Abwägung stehen.

Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung geht hervor, dass jeder Mensch die Kontrolle über seine Daten behalten können muss, auch wenn dies in Zeiten digitaler Datenverarbeitung zunehmend schwerer wird. Dies gilt insbesondere wenn Daten unbeteiligter Dritter ohne ihr Wissen oder gar gegen ihren Willen veröffentlicht werden.

Gläserner Staat statt gläserner Bürger

Datenschutz und Transparenz werden oft in einem Atemzug genannt, da sie scheinbar im Widerspruch stehen. Die bayerischen Piraten wollen zwar den gläsernen Staat - nicht jedoch den gläsernen Bürger oder den gläsernen Konsumenten. Transparenz darf nie zum Zwang für den einzelnen Bürger werden.

Daher wollen wir das Datenschutzrecht umfassenden reformieren, denn nicht nur in Bayern sind die Datenschutzgesetze unzureichend und nicht an die aktuellen technischen Entwicklungen angepasst.

Eine der Aufgaben eines modernen Datenschutzrechtes ist daher technologische Entwicklungen nicht unnötig zu behindern. Gleichzeitig müssen jedoch Datenmissbrauch und überbordende Datensammlungen und Datenverknüpfungen verhindert werden, egal ob von staatlicher oder privatwirtschaftlicher Seite.

Jeder einzelne Mensch muss dabei in seiner in der Entscheidung frei sein, Informationen über sich offenzulegen.

Gesetze reformieren

Das aktuelle bayerische Landesdatenschutzrecht orientiert sich noch an der überkommenen Vorstellung, dass Datenverarbeitung nur an einer zentralen Stelle stattfindet. Ein überarbeitetes Gesetz muss sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen messen lassen.

Immer mehr Informationen über das tägliche Leben jedes Einzelnen liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden. Daher wollen wir die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) konsequent in den Vordergrund stellen. Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern vor allem durch organisatorische.

Als einer der ersten Schritte wollen wir:

  • Sicherheits- und Überwachungsgesetze auf den Prüfstand stellen. Staatliche Datensammlungen müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit hin überprüft und gegebenenfalls reformiert oder gar abgeschafft werden.
  • den Landesdatenschutzbeauftragten stärken. Aus diesem Grund soll nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden.
  • Datenschutz zertifizieren. Wir wollen für die Datenschutzumsetzung in Unternehmen und öffentlichen Stellen eine rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) einführen.
  • Datenschutz in der Landesverfassung verankern.
  • die Gefahren und das Missbrauchspotenzial von Datensammlungen aufzeigen.
  • den Datenhandel durch staatliche Stellen, insbesondere der Meldeämter, untersagen.

Die schnelle technische Entwicklung erfordert möglichst technikneutrale Gesetze. Jedoch reichen solche Änderungen und Anpassungen alleine nicht aus, um gesetzgeberisch Schritt zu halten mit der Weiterentwicklung der Gesellschaft. Daher setzen wir uns dafür ein, auch über Bayern hinaus einheitliche und durchsetzbare Datenschutzstandards zu erreichen.

Außerdem wollen wir den Bürgern wirksamere Mittel zum direkten Handeln geben, insbesondere in Form von Sammelklagen. Damit sind schneller und häufiger höchstrichterliche Urteile möglich, welche die Interpretierbarkeit der Gesetzgebung eindämmen.

Inneres und Justiz

Unabhängige Staatsanwaltschaften

Staatsanwaltschaften unterliegen in Bayern der Weisungsbefugnis des Justizministeriums und damit letztlich der Regierung. Gleichzeitig sind sie Ermittlungsbehörde in Strafverfahren und entscheiden faktisch über die Durchführung eines solchen Verfahrens, da nur eine Staatsanwaltschaft die dazu notwendige Anklage vor Gericht erheben kann.

Diese Weisungsbefugnis der Regierung gegenüber den Staatsanwaltschaften wollen wir abschaffen, so dass diese unabhängig agieren können. Insbesondere ist es unser Ziel, die Einflussnahme auf einzelne Verfahren und deren staatsanwaltschaftliche Behandlung zu unterbinden. Die allgemeine organisatorische Weisungsbefugnis – etwa für die längerfristige Zuteilung der Beamten zu Zuständigkeitsbereichen – kann erhalten bleiben. Die Bedingung dafür ist aber die eindeutige Notwendigkeit der organisatorischen Maßnahme.

Versammlungsgesetz reformieren

Die letzte Reform im Jahr 2008 hat das Versammlungsrecht stark eingeschränkt. Die Gesetzesänderungen aus dem Jahr 2010 aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben einige Verbesserungen gebracht, aber nach wie vor ist die Versammlungsfreiheit in Bayern mit vielen bürokratischen Hürden belastet, und Versammlungsteilnehmer werden durch Überwachungsmaßnahmen eingeschüchtert.

Wir wollen ein Versammlungsgesetz, das es jedem ermöglicht, sich friedlich mit anderen Menschen zu versammeln und seine Meinung zu äußern. Daher wollen wir das bestehende Versammlungsrecht ändern:

  1. Die Versammlungsleitung ist Sache der Veranstalter: Die zuständige Behörde darf Versammlungsleiter oder Ordner nicht ablehnen.
  1. Pauschale Demonstrationsverbote abschaffen: Demonstrationsverbote vor Regierungsgebäuden oder gar in ganzen Stadtvierteln mit Regierungssitz sind nicht mit der Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen, insbesondere da es typischerweise Entscheidungen der Regierung sind, gegen die demonstriert wird.
  1. Veranstalter sind nicht für jeden Teilnehmer persönlich verantwortlich: Jeder Teilnehmer der Versammlung muss für sein Verhalten selbst geradestehen; es kann nicht sein, dass hier der Veranstalter zur Verantwortung gezogen wird.
  1. Keine Videoaufnahmen durch die Polizei: Wenn bei einer Versammlung Straftaten geschehen, kann und soll die Polizei direkt eingreifen. Insbesondere präventive Aufnahmen lehnen wir ab.

Kontrollbehörde für den Verfassungsschutz

Die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes krankt daran, dass die Abgeordneten einerseits kaum Unterstützung erhalten können, da sie weitgehenden Geheimhaltungspflichten unterliegen. Andererseits erhalten sie Informationen vor allem vom Verfassungsschutz, eben jener Behörde, die sie kontrollieren sollen. Um diesem Problem abzuhelfen, drängen wir auf eine Kontrollbehörde für das Landesamt für Verfassungsschutz. Diese Behörde ist allein dem entsprechenden parlamentarischen Kontrollgremium zu unterstellen.

Polizeiarbeit bürgernah gestalten

Identifikation von Polizeikräften

Wir werden dafür sorgen, dass jeder uniformierte Polizeibeamte im Dienst stets eine ihm zuzuordnende Kennzeichnung an der Uniform trägt. Dieses Identifikationsmerkmal kennzeichnet den Beamten eindeutig und ist für jeden Einsatz neu zu vergeben, darf aber keine direkten Rückschlüsse auf den Namen des Polizisten zulassen. Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht kann es nur in begründeten Sonderfällen geben.

Die Zuordnung der vergebenen Identifikationsmerkmale zur Person müssen über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt werden. Bei einem konkreten Verdacht kann ein Gericht die Herausgabe der entsprechenden Informationen anordnen.

Eine solche Kennzeichnung schützt die Persönlichkeitsrechte der Beamten angemessen und ermöglicht die Ermittlung von rechtswidrigen Übergriffen durch Polizisten. Es ist davon auszugehen, dass durch die erleichterte Ermittlungsmöglichkeit einige Übergriffe sogar verhindert werden.

Polizeiliche Übergriffe verhindern

Wir erkennen ein zunehmendes Problem in Übergriffen von Polizeibeamten in Bayern. Wir werden für eine bürgernahe und grundrechtsbetonte Ausbildung und Fortbildung der Polizei eintreten. Straftaten im Dienst müssen konsequent verfolgt werden. Um Interessenskonflikten vorzubeugen, müssen solche Ermittlungen durch eine neu zu schaffende unabhängige Ermittlungsbehörde erfolgen.

Damit wird verhindert, dass bei mutmaßlichen Gesetzesverstößen durch Polizisten deren Polizistenkollegen ermitteln. Falsch verstandene Solidarität kann dann zur Vertuschung von Straftaten führen. Unser Ziel ist es, durch diese unabhängige Kontrollinstanz das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei wieder zu stärken.

Einrichtung von Internetwachen

Wir werden im Landtag für die Errichtung einer Internetwache eintreten. Bei dieser Internetwache können Bürger Anzeigenerstattung, das Anmelden von Veranstaltungen (momentan noch Aufgabe des Ordnungsamtes) oder das Melden von Verlusten oder Schäden online erledigen.

Dieser Dienst ermöglicht bereits heute in elf Bundesländern eine zeitgemäße Kommunikation mit der Polizei und ist besonders den Menschen dienlich, denen es schwer fällt, die örtlichen Wachen aufzusuchen. Sachverhalte, die in besonderem öffentlichen Interesse stehen, sollen nicht von der Internetwache aufgenommen werden.

Demokratie und Bürgerbeteiligung

Wir erachten die Demokratie als die bestmögliche Regierungsform, da nur eine echte Demokratie ein faires und gerechtes Miteinander sowie den Ausgleich der Interessen Einzelner innerhalb des Staates ermöglicht.

Direkte Demokratie in Bayern

Wir wollen auf Landes-, Bezirks- und kommunaler Ebene die direktdemokratischen Instrumente Bürger- und Volksentscheid durch folgende Änderungen verbessern und harmonisieren:

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen auch auf Bezirksebene eingeführt werden. Alle Bürgerbegehren und -entscheide sollen offiziell erfasst und veröffentlicht werden, so dass sich Bürger einfach über alle Entscheidungen informieren können. Wenn ein Volksentscheid stattfindet, soll zu diesem ein Infoblatt mit den Argumenten der Initiatoren und der Gegner erstellt werden und über die Kommunen verbreitet werden.

Die Eintragungsfrist für ein Volksbegehren soll auf mindestens sechs Wochen verlängert werden, eine freie Unterschriftensammlung zugelassen und das Unterschriftenquorum von zehn Prozent auf fünf Prozent gesenkt werden. Die Regierung soll auch gegen ein in Vorbereitung befindliches Volksbegehren klagen können, um rasch dessen Zulässigkeit klären zu lassen.

Es sollen grundsätzlich auch Volks- und Bürgerbegehren zum Haushalt zugelassen und den Bürgern alle nötigen Information über den Haushalt bereitgestellt werden, um eine tragbare Entscheidung treffen zu können. Der Landtag soll analog zu Ratsbegehren beschließen können, dass über eine Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises ein Volksentscheid stattfindet, um Streitfragen direkt von den Bürgern entscheiden zu lassen. Analog zum Landtag sollen auch der Bezirkstag, Kreistag und Gemeinderat durch einen Bürgerentscheid abberufen werden können. Für die Auflösung des Landtags soll das gleiche Quorum wie bei Volksbegehren gelten.

Die Zustimmungsquoren bei Bürgerentscheiden und Verfassungsänderungen sollen abgeschafft werden und falls nötig im Gegenzug die Quoren für Bürger- und verfassungsändernde Volksbegehren angemessen angepasst werden. Damit kann eine Ablehnung durch Boykott vermieden werden. Bei jeder Abstimmung soll es die Möglichkeit zur expliziten Enthaltung geben.

Um die Beteiligung zu erhöhen und Kosten zu sparen, sollen Bürger- und Volksentscheide soweit wie möglich mit Wahlen und anderen Abstimmungen auf einen Tag zusammengelegt und diese Termine möglichst periodisch gelegt werden.

Bürgerbeteiligung bei Landesentwicklungsplänen

Landesentwicklungspläne sollen künftig unter direkter Mitwirkung des Bezirkstags bzw. der im Bezirk lebenden Menschen erstellt werden. Die Mitwirkungsmöglichkeiten sollen bereits in der Vorplanungsphase von Projekten bestehen. Weiterhin befürworten wir die Möglichkeit der Mitwirkung durch ein eigenes Vorschlagsrecht. In den späteren Planungsphasen soll der Bezirkstag ein Vetorecht haben. Die Bevölkerung soll durch Bürgerentscheide eingebunden werden.

Faire Wahlen in Bayern

Wir Piraten streben die vollständige demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Hierzu bedarf es eines fairen und gerechten Wahlsystems für öffentliche Wahlen.

Zulassung der Parteien zur Landtagswahl

Die Zulassungsregeln des Landeswahlgesetzes führen zu einem Zwei-Klassen-Wahlrecht. Während im Landtag vertretene Parteien nur einige Formalia beachten müssen und fast automatisch zugelassen sind, müssen neuere Parteien den kompletten Zulassungszirkus mitmachen. Das ist ungerecht. Für die allgemeine Zulassung zur Wahl dürfen nicht nur die Ergebnisse der letzten Wahl zum bayerischen Landtag maßgeblich sein, sondern auch die Wahlerfolge der letzten in ganz Bayern ausgezählten Wahl, also auch Bundestags- oder Europawahlen.

Dabei ist die Zulassung zur Wahl rechtlich von der Wahlprüfung abzukoppeln. Alle Entscheidungen der Wahlausschüsse auf Nicht-Zulassung müssen – wie auch in anderen Ländern – vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit angefochten werden können.

Da die Fragen, die bei Wahlzulassung und Wahlprüfung auftreten, in erster Linie reine Rechtsfragen sind, streben wir die Einführung einer echten Wahlprüfungsgerichtsbarkeit mit richterlicher Unabhängigkeit an, wie es sie in anderen Ländern längst gibt, auch wenn das eine Änderung der Bayerischen Verfassung erfordert.

Das Wahlverfahren

Jeder Regierungsbezirk bildet einen Wahlkreis, zwischen denen keinerlei Ausgleich stattfindet - schon allein dadurch wird das Wahlergebnis systematisch zu Gunsten der relativ stärksten Partei verzerrt. So können durch den fehlenden Ausgleich und Wegfall der Stimmen im Extremfall einer Partei im Landtag sechs Sitze verloren gehen. Bei insgesamt neun Sitzen bei einem Ergebnis von fünf Prozent ist das nicht unerheblich In drei von sieben Wahlkreisen sind weniger als 20 Abgeordnete zu wählen, wodurch die Fünf-Prozent-Sperrklausel erheblich verschärft wird.

Um diese Effekte abzumildern, werden wir dafür Sorge tragen, dass die Landtagssitze von Parteien, die bei der Wahl unter die Fünf-Prozent-Sperrklausel gefallen sind, zukünftig im Landtag unbesetzt bleiben und die Vergabe der Landtagssitze der einzelnen Bezirke sich in Zukunft nach der dortigen Wahlbeteiligung richtet, damit der verfassungsrechtlich verlangte, möglichst identische Erfolgswert jeder Wählerstimme gewährleistet ist.

Direkt- und Überhangmandate

In jedem der 90 Stimmkreise in Bayern wird je ein Abgeordneter direkt gewählt; die Hälfte des bayerischen Landtags wird also nach dem Prinzip der Mehrheitswahl besetzt. Das demokratische Prinzip der Gleichheit der Wahl verlangt, dass die Stimmkreise annähernd gleich viele Stimmberechtigte enthalten, denn nur so hat jede Stimme die gleiche Erfolgschance.

Beim derzeitigen Zuschnitt der Stimmkreise ist allerdings ein anderes Muster erkennbar. Stimmkreise, in deren Bevölkerung die gehobene Mittelschicht überpro­portional stark vertreten ist und ausgesprochen bäuerlich geprägte Stimmkreise haben regelmäßig deutlich weniger Stimmberechtigte als im Landesdurchschnitt. Stimmkreise mit überdurchschnittlich junger Wahlbevölkerung bzw. in Universitätsstädten und Städten mit anderen Einrichtungen für höhere Bildung sind dagegen in der Regel besonders groß.

Diese unterschiedlichen Größen verursachen eine systematische Verzerrung des Wahlergebnisses. Wir werden daher dafür kämpfen, dass die Stimmkreise nach der Zahl der dort wohnenden Stimmberechtigten eingeteilt werden, wie es auch in der Bayerischen Verfassung vorgeschrieben ist. Dabei darf es keine Abweichungen der Stimmberechtigten in Stimmkreisen um mehr als 20 Prozent geben.

Damit der Parteigeographie vorgebeugt wird, sind bei der Abgrenzung der Stimmkreise nicht nur formale Verwaltungsgrenzen, sondern auch historisch oder natürlich gewachsene Zusammenhänge gebührend zu berücksichtigen. Dieses Vorgehen wird auch die Überhangmandate verringern.

Aktives Wahlrecht ausweiten

Demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten sind für jeden Menschen wichtig. Wir Piraten sehen es daher als Pflicht der Gemeinschaft an, jedem mündigen Menschen eine Partizipationsmöglichkeit einzuräumen.

Darüber hinaus möchten wir in Bayern das aktive Wahlrecht bei allen Wahlen für Menschen ab 16 Jahren ermöglichen. Wenn die Gesellschaft diese Menschen für strafmündig und teilweise geschäftsfähig erklärt, dann sollten sie auch demokratische Rechte zur Verfügung gestellt bekommen, um die Spielregeln der Gesellschaft mitbestimmen zu können.

Darüber hinaus wollen wir, dass in Bayern den hier lebenden EU-Ausländern das Wahlrecht für die Bezirkstage gewährt wird. Dies ist bei Kommunalwahlen längst üblich.

Parlament und parlamentarischer Betrieb

Wir Piraten erachten eine möglichst umfassende Gewaltenteilung im Staat als sinnvoll und unabdingbar. Wir sind daher der festen Überzeugung, dass das Parlament gegenüber der Regierung gestärkt werden muss. Unser Fernziel ist eine strikte Trennung der exekutiven und legislativen Gewalt.

Das starke Parlament

Im derzeitigen parlamentarischen Betrieb werden viele Gesetzesvorlagen von der Regierung und ihrer Verwaltung ausgearbeitet. Wir können nachvollziehen, dass Ministerialverwaltungen an der Entstehung von Gesetzen beteiligt werden möchten, sind sie doch Experten auf ihrem Gebiet. Wir sind jedoch der Meinung, dass das konkrete Ausarbeiten der Gesetzestexte dem Parlament vorbehalten sein muss. Die Verwaltung und die Exekutive sind aus Sicht der Gesetzgebung externe Lobbyisten.

Stärkung der Parlamentsverwaltung

Wir befürworten zur Stärkung des Parlaments die Einführung eines wissenschaftlichen und eines juristischen Dienstes im bayerischen Parlament neben den bestehenden parlamentarischen und zentralen Diensten. Dieser soll die Abgeordneten mit parteipolitisch unabhängigen Studien und Gutachten zu Sachfragen und juristischen Auswirkungen von Gesetzen unterstützen.

Stärkung der Parlamentsfraktionen

Unabhängig von der Parlamentsverwaltung müssen die Parlamentarier und Fraktionen mit ausreichenden finanziellen Mitteln versorgt sein, damit sie entsprechend qualifiziertes Personal beschäftigen können, um ihren zusätzlichen Aufgaben gerecht werden zu können.

Das transparente Parlament

Für uns Piraten ist die Transparenz politischer Prozesse sowie parlamentarischer Entscheidungsfindung und -träger ein elementarer Bestandteil der Demokratie im 21. Jahrhundert. Die Einwohner Bayerns haben das Recht zu erfahren, wie politische Entscheidungen zustande kommen. Transparenz muss fester Bestandteil aller politischen Prozesse sein, nicht erst dann, wenn Menschen im Einzelfall Auskunft verlangen.

Ausschüsse und Kommissionen

In Parlamenten werden de facto viele Entscheidungen in Ausschüssen und Kommissionen getroffen, da sich viele Abgeordnete an die Empfehlungen ihrer Fraktionsmitglieder in den Ausschüssen halten. Wir Piraten sind daher der Meinung, dass die Sitzungen dieser Gremien nur in begründeten Ausnahmefällen nicht-öffentlich sein dürfen. Öffentliche Sitzungen sind zu protokollieren und audiovisuell aufzuzeichnen. Protokoll und Aufzeichnung sind im Internet zu veröffentlichen.

Abgeordnete

Die Landtagsabgeordneten tragen eine hohe Verantwortung. Ihre Entscheidungen beeinflussen das Leben von Millionen Menschen direkt und indirekt. Wir Piraten sind daher der Meinung, dass sie in der Pflicht sind, mögliche und tatsächliche Interessenskonflikte öffentlich darzustellen.

Wir fordern daher, dass alle Abgeordneten gesetzlich verpflichtet werden, die Höhe und Herkunft ihrer Nebeneinkünfte exakt offenzulegen. Darüber hinaus sollen alle Abgeordneten ihre Mitgliedschaften in Vereinen, Gewerkschaften u.ä. offenlegen, ihre ehemaligen Arbeitgeber dokumentieren und ihre Treffen mit Lobbyisten angemessen veröffentlichen. Unabhängig von einer gesetzlichen Verpflichtung werden Abgeordnete der Piraten die genannten Forderungen erfüllen.

Lobbyismus

Lobbyismus ist Teil jeder Demokratie und an sich nichts Verwerfliches. In der parlamentarischen Demokratie muss Lobbyismus jedoch transparent und für alle nachvollziehbar geschehen. Wir fordern daher für den Landtag ein Lobbyistenregister, in dem sich alle Lobbyisten und gehörte Experten im Landtag mit ihren Grunddaten (Name, Anschrift, Kontakt, Ziele, etc.) eintragen müssen sowie einen Verhaltenskodex für Lobbyisten, der von den Abgeordneten beschlossen wird. Darüber hinaus muss der Landtag endlich beschließen, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption zu unterzeichnen und sich nach seinen Möglichkeiten an die Maßgaben zu halten.

Fraktionen

Häufig werden in den Sitzungen der Fraktionen wichtige Entscheidungen getroffen - leider meist hinter verschlossenen Türen. Wir finden, dass Fraktionssitzungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten öffentlich sein sollen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten Fraktionen zusätzliche finanzielle Mittel. Die Verwendung dieser Mittel muss öffentlich dokumentiert werden. Ebenfalls ist zu dokumentieren, welche Angestellten für welche Funktionen beschäftigt werden.

All diese Punkte wird eine Piratenfraktion im Landtag auch unabhängig von einer gesetzlichen Regelung erfüllen.

Das digitale Parlament

Die bisher im parlamentarischen Betrieb eingesetzte Software dient ausschließlich dazu, den parlamentarischen Betrieb zu dokumentieren und darzustellen. Damit werden jedoch nur die Ergebnisse transparent dargestellt, die politischen Prozesse, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, dagegen kaum. Solange aber keine geheimen Abstimmungen nötig sind, ermöglichen es Demokratie-Softwaresysteme, demokratische Prozesse transparent und partizipativ zu gestalten. Das zeigen uns die Experimente mit und der Einsatz solcher Software innerhalb der Piratenpartei.

Zentrale Parlamentssoftware

Wir Piraten halten es deshalb für notwendig, dass das bayerische Parlament eine Open-Source-Software bekommt, in der alle Aspekte des parlamentarischen Betriebs abgebildet sind.

Die Software soll das Zentrum des parlamentarischen Betriebs bilden, es organisieren helfen und gewissermaßen ein ständiges Plenum des Landtags darstellen. Das Einstellen von Anträgen in das System entspricht dem Einreichen eines Antrags beim Parlament. Anschließend durchlaufen alle Anträge einen definierten Prozess bis zur Beschlussfassung.

Im System sollen alle relevanten Informationen zu einzelnen Anträgen wie Änderungsanträge, Protokolle der zugehörigen Ausschuss- und Parlamentssitzungen, Reden im Parlament, Berichte und Stellungnahmen von Experten sowie Einwürfe von Lobbyisten dokumentiert und mit den Anträgen verknüpft werden. Dabei ist auch auf Barrierefreiheit, gute Durchsuchbarkeit und Weiterverwendbarkeit zu achten.

Außerdem sollen in dem System alle offenen Abstimmungen des Parlaments und der Ausschüsse erfolgen und das Abstimmverhalten der Abgeordneten für jeden nachvollziehbar dokumentiert werden. Es ist zu erwarten, dass Online-Abstimmungen die Beteiligungsquote bei Abstimmungen erhöhen, da die Anwesenheit der Abgeordneten zu einem festen Zeitpunkt im Maximilianeum entfällt.

Bürgerbeteiligung im parlamentarischen Betrieb

Der gesamte gesetzgeberische Prozess wird durch das Umstellen auf den digitalen Parlamentarismus für die Einwohner nachvollziehbarer und begreifbarer werden. Damit wird es möglich, Menschen in den parlamentarischen Betrieb direkt einzubinden.

Das digitale Parlament wird den Menschen in Bayern ermöglichen, sich durch Änderungsanträge oder gar eigene Anträge in den parlamentarischen Betrieb einzubringen. Diese Anträge können nach dem Überwinden eines Unterstützerquorums durch Bürger oder Abgeordnete in den parlamentarischen Betrieb einfließen. Das stellt eine gute Ergänzung zum mühsamen und teuren Prozess aus Volksbegehren und Volksentscheid dar. Direkte Demokratie im 21. Jahrhundert ist digitale Demokratie.

Transparenz und Open Data

Informationsfreiheit in Bayern

Wir werden uns im Landtag für ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild einsetzen. Dieses Transparenzgesetz muss sicherstellen, dass in Bayern eine zentrale Anlaufstelle für behördliche Informationen vorhanden ist, in dem auch die veröffentlichungspflichtigen Dokumente der Bezirke und der Kommunen gefunden werden können.

Grundsätzlich gilt, dass alle Informationen in dokumentierten, freien, strukturierten und maschinenlesbaren Formaten zur Verfügung gestellt werden müssen. Lizenzkosten dürfen bei der Weiterverwendung von Daten nicht anfallen.

Verträge des Landes Bayern und seiner Ministerien müssen veröffentlicht werden, wenn die Vertragsgegenstände aller Verträge in einem Kalenderjahr mit einem Vertragspartner 100.000 Euro übersteigen. Dies gilt auch für alle juristischen Personen, die Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge übernehmen. In kleinen Kommunen kann die Summe angemessen abgesenkt werden.

Insbesondere müssen Gemeinden Abwasser- als auch Müllgebühren samt deren Kalkulationsgrundlagen jährlich und vollständig offenlegen.

Darüber hinaus wollen wir in Bayern einen Informationsfreiheitsbeauftragten einsetzen. Er soll Hinweisen zu Verstößen gegen das Transparenzgesetz nachgehen und alle Institutionen beraten, die zur Informationsfreiheit verpflichtet sind.

Mehr Transparenz in der Kommunalpolitik

Die Kommune ist die unterste Ebene der öffentlichen Verwaltung, hier werden Entscheidungen getroffen, die sich unmittelbar auf das Leben der Bürger auswirken. Die Sitzungen der kommunalpolitischen Gremien (Stadt-, Kreis- und Bezirksräte) sind jedoch in vielen Fällen entweder nicht öffentlich zugänglich oder es gibt nur ein kurzes Ergebnisprotokoll im Internet und/oder Amtsblatt.

Wir setzen uns dafür ein, dass gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, um die Kommunen zu verpflichten, ihre Sitzungen live im Internet (sogenanntes Streaming) allen Bürgern verfügbar zu machen. Darüber hinaus sind alle Sitzungen mindestens im Audioformat aufzuzeichnen.

Nicht-öffentliche Sitzungsphasen bleiben nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. wenn persönliche Daten Einzelner betroffen sind) erlaubt, um ein höchstmögliches Maß an Transparenz zu gewährleisten, welches nicht den Datenschutz verletzt.

Alle Aufzeichnungen und Sitzungsunterlagen sollen zeitnah in einem Transparenzregister veröffentlicht werden. Bei nicht-öffentlichen Sitzungen hat dies zu erfolgen, sobald der Grund für die Nicht-Öffentlichkeit entfallen ist.

Open Data

Wir werden uns im Landtag für eine offene Verwaltung und die Förderung des offenen Umgangs mit dem Wissen und den nicht-personenbezogenen Daten der Behörden einsetzen.

Öffentliche Daten befreien

Daten aus dem öffentlichen Sektor, die bereits publiziert wurden, sind derzeit häufig nicht frei zugänglich. Der Zugang kostet entweder Geld oder die Daten sind in unfreien Formaten in staatlichen Datenbeständen archiviert. Dadurch werden diese mit öffentlichen Geldern finanzierten Datenbestände sowohl innerhalb als auch außerhalb öffentlicher Körperschaften wenig oder gar nicht genutzt.

Wir wollen die Nutzung solcher Datenbestände erleichtern. Daher müssen Daten in offenen maschinenlesbaren Formaten in möglichst aktueller Fassung für den anonymen Zugriff durch öffentliche Einrichtungen sowie generell allen Menschen zur Verfügung stehen.

Offene gemeinschaftliche Entscheidungen

Die Bereitstellung dieser Daten ist die Grundvoraussetzung dafür, Bürger in den politischen Entscheidungsprozess integrieren zu können. Chancen und Risiken von öffentlichen Projekten können auf diese Weise früher erkannt werden. Die Einwohner werden dadurch aus ihrer erzwungenen Untätigkeit herausgeholt und aktiver Teil der Entscheidungsstruktur. Dadurch können Gräben zwischen Berufspolitikern, Verwaltung und Wählern zugeschütttet werden. So entstehen durch Crowdsourcing Brücken der Akzeptanz und Information.

Offene Gemeingüter fördern

Wissen (z.B. Geodaten) aus der öffentlichen Verwaltung, das frei zur Verfügung steht, kann offene Gemeingüter (Open Commons) wie Open Street Maps, Wikipedia und offene Bildungsquellen (Open Educational Resources) gezielt unterstützen.

Wir werden uns im Landtag dafür einsetzen, dass die Verwaltung aufbereitete Daten entsprechenden Projekten zur Verfügung stellt. Es hat sich bisher immer gezeigt, dass die Kreativität in der Szene zu unglaublich praktischen und kostengünstigen Anwendungen (z.B. Informationen für Rollstuhlfahrer, wie Open Wheel Map) für alle Mitmenschen führt.

Auch die öffentliche Hand kann sich diese Kreativität und den Einsatz begeisterter Menschen für sich zu Nutze machen. Als Beispiel sei hier die Zusammenarbeit des Bundesarchivs mit der Wikipedia genannt.

Digitale Gesellschaft

Digitale Infrastruktur

Haushalte und Firmen ohne Breitbandzugänge sind nicht nur wirtschaftlich benachteiligt; sie drohen auch von der kulturellen, politischen und technischen Entwicklung abgehängt zu werden.

Internetzugänge

Die bayerischen Piraten wollen daher, dass breitbandigen Internetzugängen derselbe Stellenwert eingeräumt wird wie anderer grundlegender Infrastruktur (Energie, Verkehr, Ver- und Entsorgung). Wir werden Breitbandzugänge flächendeckend verfügbar machen.

Unterversorgte Gebiete werden wir finanziell stärker fördern, um den Breitbandausbau voranzutreiben. Hierzu wollen wir prüfen, ob eine geringe Abgabe auf bestehende Breitband-Anschlüsse die nötigen finanziellen Mittel über bestehende Haushaltsmittel hinaus bereitstellen kann, um so die Förderung von unterversorgten Gebieten zu gewährleisten. Solch eine Abgabe muss nicht zwingend vom Staat erhoben werden. Vielmehr kann sich auch ein privates Konsortium zu umlagefinanzierten Modellen verpflichten, in dem möglichst alle Anbieter von Internetzugängen mitwirken.

Beim Ausbau breitbandiger Internetanschlüsse müssen leitungsgebundene Lösungen (z. B. DSL) gegenüber dem Mobilfunk (z. B. LTE) bevorzugt werden, da so eine besonders hohe Verbindungsqualität erreicht wird. Neue Datenleitungen zwischen Gebäuden und dem unmittelbar nächsten Verteiler sollen in Zukunft dem Eigentümer des jeweiligen Gebäudes gehören und nicht dem Telekommunikationsanbieter.

Neben der monetären Förderung setzen wir uns dafür ein, die Planung, Genehmigung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen so zu optimieren, dass die Infrastruktur auch für den Breitbandausbau genutzt werden kann.

Für die Piraten steht der Ausbau unterversorgter Gebiete im Vordergrund. Jedoch gehört auch die Weiterentwicklung und Geschwindigkeitserhöhung von Breitbandzugängen in Ballungsgebieten zu unseren Zielen.

Damit niemand aufgrund seiner finanziellen Situation ohne Internetzugang auskommen muss, setzen wir uns für Sozialtarifmodelle und die Kostenübernahme durch die Sozialhilfeträger ein. So können auch sozial benachteiligten Menschen breitbandige Internetzugänge zur Verfügung gestellt werden.

Kabelanlagen

Breitbandige Zugänge umfassen nicht nur Internetzugänge, sondern auch Kabelanlagen zur Verbreitung von Fernseh- und Rundfunkprogrammen. Um die Verbreitung digitaler Sender und die damit einhergehende erhöhte Vielfalt des Programmangebots zu fördern, wollen wir die Regulierung der Fernsehverbreitung durch die Bayerische Landesmedienanstalt reduzieren.

Außerdem soll der Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender durch eine Einspeisepflicht für digitale Programme gestärkt werden.

Digitale Dividende

Um die Umstellung von analoger auf digitale Frequenznutzung zu fördern, wollen wir die öffentliche Finanzierung der analogen Nutzung schrittweise einstellen, um die digitale Verbreitung umso stärker zu fördern. Insbesondere die Umstellung der (analogen) öffentlich-rechtlichen Radioprogramme, aber auch des BOS-Funks (Behördenfunk) erschließen so weitere Frequenzbänder für digitale Dienste.

Für diese Umstellung wollen wir keinen festen Umschalttermin festlegen, der die Vebraucher benachteiligen würde. Vielmehr streben wir einen fließenden Übergang an.

Die durch Umstellung der analogen auf digitale Frequenznutzung frei werdenden Frequenzen ("digitale Dividende") wollen wir sowohl für marktgerechte Internetzugänge als auch für ein erweitertes digitales Rundfunkprogramm und neue Anwendungsfelder nutzen.

Während die Verteilung der Frequenzen in einem fairen Wettbewerbsverfahren stattfinden muss, soll auch nicht-kommerziellen Rundfunkbetreibern die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre TV- und Radioinhalte regional zu verbreiten. Ebenso soll auch anderen, nicht-kommerziellen digitalen Diensten ein fairer Zugang gegeben werden; denn Frequenzen sind öffentliche, nicht private Ressourcen, die es zu verteilen gilt.

Freie Software und Dateiformate

Bei Anschaffungen von Software und deren Nutzung sollen in der bayerischen Verwaltung und in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Hochschulen) interoperable Protokolle und Dateiformate zum Einsatz kommen.

Es ist eine Bewertung bezüglich Interoperabilität vorzunehmen. Hierbei wollen wir insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen: Das Datenformat bzw. Protokoll darf nicht nur durch gültige Softwarepatente oder ähnliche rechtliche Restriktionen eingeschränkt werden. Es muss auch eine ausreichende und frei verfügbare Dokumentation existieren, Standardisierung und Benennung müssen eindeutig sein. Eine angemessene Beteiligung an der Weiterentwicklung des Dateiformats bzw. Protokolls muss möglich sein.

Beim Datenaustausch werden wir die Möglichkeit zur Nutzung offener Protokolle und Dateiformate für die öffentliche Verwaltung zur Pflicht machen, was insbesondere für Open Data (freie Daten des öffentlichen Sektors) eine Voraussetzung ist.

Wenn möglich, sollen öffentliche Stellen Software mit liberaler oder freier Lizenzierung bevorzugen. Diese bietet auf Dauer eine bessere Kontrolle, Anpassungsfähigkeit und Wartung und ermöglicht es, zwischen Dienstleistern und Nutzungsmodellen zu wählen.

Bildung

Präambel

Die Piratenpartei Bayern steht für einen offenen, staatlich finanzierten Zugang zu Bildung, freie und offene Bildungsressourcen und lebenslanges Lernen nach individuellen Bedürfnissen. Bildungseinrichtungen sollen den Einzelnen unterstützen, seine Begabungen zu entfalten, seine Schwächen abzubauen oder mit ihnen umzugehen, Neugier zu bewahren, Interesse zu wecken, sich selbst besser einschätzen zu können und Selbstvertrauen zu gewinnen.

Freie Bildung

Jeder Mensch, unabhängig von seiner sozialen Herkunft soll das Recht auf freien Zugang zu Bildungseinrichtungen und Lernmitteln haben und die Chancengleichheit gefördert werden. Da Bildungsgebühren jeglicher Art den Zugang zu Bildung einschränken, sind sie für öffentliche Bildungseinrichtungen kategorisch abzulehnen. Es sollen daher weder Studiengebühren noch Gebühren für frühkindliche Bildung, z. B. in öffentlichen Kindergärten, erhoben werden.

Offene Bildungsressourcen

Die Lehr- und Lernmaterialen sollen frei und offen sein, sodass sie beliebig vervielfältigt, den jeweiligen Bedürfnissen angepasst und weiterentwickelt werden können. Solche offenen Bildungsressourcen (OER, engl. Open Educational Resources) sollen durch eine offene, freie Bildungsplattform gefördert werden, auf der auch alle staatlich finanzierten Bildungsmaterialen veröffentlicht werden sollen. Dies betrifft insbesondere auch die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Publikationen in Open-Access-Journalen.

In Zukunft sollen deshalb sämtliche Lehr- und Lernmittel, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, als OER bereitgestellt werden. Alle öffentlichen Bildungseinrichtungen sollen ihren Bildungsauftrag durch den ausschließlichen Einsatz von OER erfüllen können. Das Land Bayern soll dafür sorgen, dass eine freie, offene digitale Bildungsplattform bereitgestellt wird, auf der OER gefunden, geordnet, individuell abgerufen, veröffentlicht, ausgetauscht, kommentiert und gemeinsam verbessert werden können. Die Zusammenarbeit mit weltweiten OER-Initiativen soll gefördert werden.

Lebenslanges Lernen

Lebenslanges Lernen umfasst Bildung im Kindergarten, Schule, Ausbildung, Studium und Erwachsenenbildung.

Frühkindliche Bildung

Frühkindliche Bildung ist dabei eine sehr wichtige Grundlage für die weitere Bildung. Alle Kinder müssen ungeachtet bestehender Unterschiede in den persönlichen Kompetenzen so gefördert werden, dass sie mit möglichst guten Grundvoraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können.

Gebührenfreie, wohnort- oder arbeitsplatznahe und – bei Bedarf – ganztägige Kinderbetreuung, soll möglichst flächendeckend gewährleistet werden. Die Erziehung in Bildungseinrichtungen ist als Ergänzung der Erziehung durch die Eltern zu verstehen und soll diese nicht ersetzen.

Schullaufbahnberatung

Die Schullaufbahnberatung soll den Menschen bei der Wahl seines Bildungswegs unterstützen. Durch eine turnusmäßige, schulunabhängige, pädagogische Beratung werden den Erziehungsberechtigten und dem Kind die persönlichen Stärken und Schwächen aufgezeigt und Empfehlungen für die weitere Schullaufbahn gegeben, wie z. B. Schul- oder Fachschwerpunktswahl.

Schulpflicht

Am Anfang des Bildungsweges soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche das Wesen einer gleichberechtigten, demokratischen und pluralistischen Gesellschaft kennen lernen. Daher stehen wir für die Beibehaltung der allgemeinen Schulpflicht.

Individuelles Lernen

Das Ziel der Bildungsinstitutionen soll die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person sein. Dabei soll besser als bisher auf die individuellen Bedürfnisse eines Lernenden eingegangen werden.

Lerntempo

Insbesondere geschieht dies durch die Möglichkeit eines individuelles Lerntempos. Dies trägt den unterschiedlichen Begabungen, Talenten und individuellen Bedürfnissen des Schülers Rechnung und soll Unter- bzw. Überforderung verhindern. So soll das Erreichen von bestimmten Bildungsabschlüssen (z. B. Abitur) nach unterschiedlichen Schulzeitlängen bzw. Bildungsweglängen möglich sein.

Schulsystem

Das Ermöglichen einer individuellen Schwerpunktsetzung entsprechend den individuellen Neigungen und Befähigungen galt jahrzehntelang als Leitlinie im Schulsystem.

Die Piratenpartei Bayern setzt sich weiterhin für ein Schulsystem ein, das die individuellen Neigungen und Befähigungen der Schüler unterstützt und entwickelt – im Gegenteil zur Kultusministerkonferenz, die diese Leitlinie für die gymnasiale Oberstufe gestrichen hat.

Primarstufe

Die Primarstufe muss mehr Kindern, durch unterstützende Maßnahmen, den Weg auf weiterführende Schulen bereiten. Dieser Aufgabe kann sie nur gerecht werden, wenn herkunftsbedingte Leistungsunterschiede durch Förderung ausgeglichen werden. Dazu sind z. B. zusätzliche Kurse, wie im Fach Deutsch, und auch geringere Klassengrößen nötig.

Sekundarstufe

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für die Einführung von Kurssystemen in der gesamten Sekundarstufe ein. Die Wahlmöglichkeiten müssen dabei die breite Allgemeinbildung und individuelle Neigungen (mathematisch, sprachlich, usw.) ausgewogen berücksichtigen. Zudem genügt es, falls nötig, einzelne Kurse statt der Jahrgangsstufe zu wiederholen.

Eine Differenzierung in Bezug auf Leistungsfähigkeit kann so auch innerhalb einer Schule statt nur zwischen Schularten geschehen. Dies wird den Übertrittsdruck nach der 4. Klasse mindern oder sogar verhindern und für Schulstandorte gerade im ländlichen Raum Zukunftsperspektiven eröffnen.

Jede Erweiterung des Schulsystems ist nur durch einen starken gesellschaftlichen Konsens und unter Mitwirkung der Beteiligten, insbesondere der Schüler, Lehrer und Institutionen möglich. Es darf nicht aus ideologischen oder parteipolitischen Gründen erfolgen. Eine Strukturreform kann das Ziel der individuellen Förderung unterstützen, aber nicht alleine erreichen. Denn ins Zentrum des Schulsystems gehört der Unterricht und nicht die Schularten.

Lehrpläne und Lernziele

An die Stelle der starren Lehrpläne sollen Lernziele treten; dadurch erhält jeder Lernende die Möglichkeit, seinen eigenen Zugang zu Lerninhalten zu finden und so die allgemeinen Ziele der Bildung ausgehend vom jeweiligen Kenntnisstand, den Fähigkeiten und den Interessen des Lernenden möglichst weitgehend zu erreichen.

Landes- bzw. bundesweit einheitliche Lernziele, die teilweise bereits von der Kultusministerkonferenz verabschiedet wurden, ermöglichen einen länderübergreifenden Schulwechsel.

Betreuungsverhältnis

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für eine individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler ein. Um einen Unterricht zu gewährleisten, der allen gerecht wird, müssen die Klassen- beziehungsweise Kurs­größen so klein wie möglich gehalten werden. Wo es pädagogisch notwendig ist, wie beispielsweise in speziellen Fördergruppen, ist dies besonders zu berücksichtigen. Die Un­terstützung des Lehrpersonals durch nicht-lehrendes Personal ist eine wesentli­che Voraussetzung für die Um­setzung der individuellen Förderung. Der Einsatz von nicht-lehrendem Personal hat sinnvoll und gezielt so stattzufinden, dass sich das Lehrpersonal wieder auf seine Kernkompetenzen konzentrieren kann.

Medienkompetenz

Bildungsinhalte sollen von möglichst neutralem Standpunkt in sachlicher, ausgewogener und kritischer Darstellung vermittelt werden. Medienkompetenz wird im Informationszeitalter immer wichtiger. Lernende sollen durch Bildungseinrichtungen besser in die Lage versetzt werden, Informationen zu finden und zu filtern, sie zu verstehen, zu bewerten und zu verarbeiten. Der Umgang mit Informationen aus dem Internet soll ebenso eingeübt werden wie die Analyse von Informationen aus anderen Medien.

Modernes Lernumfeld

Angebot von Ganztagsschulen in allen Sekundarstufen

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für das Angebot der Ganztagsschulen in allen Stufen ein. Dieses Angebot ist nicht verpflichtend. Dazu gehört das Mittagessen und individuel­le Lerngrup­pen mit verbindlicher und abschließender Hausaufgabenerstellung. Die schulische Ganztagsbetreuung darf Familien und Schüler in der Gestaltung ihrer Lebensentwürfe und Freizeit nicht unangemes­sen einschränken. Raum für Familienleben, Vereine, Hobbys und unverplante Kinderfreizeit ist für uns wichtig.

Schulkultur

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für eine moderne und offene Schulkultur ein. Dies setzt den vertrauensvollen und partner­schaftlichen Umgang aller Beteiligten miteinander voraus und schließt neben Schülerinnen und Schülern, Lehrenden und Eltern auch das nicht-pädagogische Personal ein.

Toleranz und gegenseitiger Respekt sind auch Grundvoraussetzungen für das Gelingen von Schule. Die Umgestaltung der Schulen von bloßen Lernorten zu ech­ten Lern- und Lebens­räumen ist ein zentrales Anliegen. Gemeinsame Unternehmungen wie Fahrten und Feiern sollten wieder einen höheren Stellenwert erlan­gen. Bei Bedarf müssen Schülerinnen und Schüler finanziell durch den Staat unterstützt werden. Das Thema Schulkultur muss in der Aus- und Fortbildung von Lehrpersonal mehr Berücksichti­gung finden. Diese Maßnahmen zielen auch darauf ab, Mobbing zu unterbinden und Schulverweigerung zu minimieren.

Mitbestimmung

Bildungseinrichtungen sollen als Lebensraum der Lernenden begriffen werden, an dessen Gestaltung und Nutzung sie teilhaben können. Eine demokratische Organisationsform soll hier eine angemessene Einflussnahme ermöglichen, um demokratische Werte zu vermitteln, Akzeptanz der Entscheidungen zu erhöhen und das Gemeinschaftsgefühl zu stärken.

In Hochschulen soll dies durch Wiedereinführung von verfassten Studierendenschaften erreicht werden, um den Studenten mehr Mitsprache zu ermöglichen. Die Forschung an Hochschulen soll nicht aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen eingeschränkt werden dürfen, sondern von den Wissenschaftlern gelenkt werden.

Spezielle Regelungen

Sexualkundeunterricht im 21. Jahrhundert

Der Sexualkundeunterricht in den weiterführenden Schulen Bayerns ist an die heutige Zeit anzupassen und den zuständigen Lehrenden Materialien und Diskussionsgrundlagen an die Hand zu geben, die sie zu einem modernen und aufgeklärten Sexualkundeunterricht befähigen.

Zeitgemäße Unterrichtsmaterialien müssen für den Sexualkundeunterricht bereitgestellt werden. FSK16 oder FSK18 beschränkte Medien müssen auf bildungsrelevante Tauglichkeit und eine mögliche Verwendung im Sexualkundeunterricht geprüft werden, auch rechtlich. Das Lehrpersonal muss durch adäquate Fortbildungen und durch externe Experten in ihrem Lehrauftrag unterstützt werden.

Den Lernenden soll die Möglichkeit geboten werden, den Vermittler der Sexualkunde mitzubestimmen, dieser kann sowohl aus dem Lehrkörper als auch unter externen Experten gewählt werden.

Abschaffung der ausbildungsbedingten Zweigpflicht an Beruflichen Oberschulen

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für die Abschaffung der ausbildungsbedingten Zweigpflicht an Beruflichen Oberschulen ein. Grundsätzlich sollte der Ausbildungsweg eines Menschen ausschließlich ihm selbst überlassen bleiben, was durch die Zuordnung nach Ausbildungsberufen an den BOS nicht möglich ist.

Erfahrungsgemäß ist es zum Teil so, dass Schülerinnen und Schüler der BOS ihre Hochschulreife nachholen wollen, um sich nach ihrer beruflichen Ausbildung und dem Abschluss an der BOS neu zu orientieren oder auf den Beruf aufzubauen. Daher sollte allen Schülerinnen und Schülern der BOS die Wahl des Zweiges offen stehen.

Hochschule und Forschung

Freie Hochschulbildung für alle

Die Hochschulbildung ist Teil der allgemeinen Bildungsstruktur und muss ohne unnötige Hürden – vor allem finanzieller Art – allen Menschen offenstehen.

Die Piratenpartei Bayern drängt auf eine Reform des Ausbildungsförderungssystems, damit es seine Funktion zur Wahrung der Chancengleichheit im Bildungswesen weiterhin wahrnehmen kann. Zu diesem Zweck muss ein elternunabhängiges BaFöG geschaffen werden, damit Studierende bei Konflikten in der Familie, die zu einem Unterbleiben der elterlichen Unterstützung führen, trotzdem ihrem Bildungswunsch nachgehen können. Des Weiteren ist es nicht hinnehmbar, dass berufsbegleitende und weiterführende Bildungswege von jeglicher staatlicher Förderung befreit sind. Förderungsmodelle, die kommerzielle Drittmittelgeber vorsehen, lehnen wir ab.

Bei der Auswahl der Bewerber hat maximale Chancengleichheit zu gelten. Von Abschlussnoten abhängige Bewerbungsverfahren müssen abgeschafft und stattdessen von den jeweiligen Hochschulen/Fakultäten entwickelte Aufnahmekriterien etabliert werden.

Studenten, die ein Studium beginnen, müssen das Recht haben, dieses im Fall ausreichender Leistungen beenden zu dürfen. Aus diesem Grund muss jedem Studenten, der ein Bachelor-Studium an einer Hochschule beginnt, ein Platz in einem nachgelagerten (konsekutiven) Master-Studiengang derselben Hochschule garantiert werden.

Unabhängigkeit von Forschung und Lehre

Forschung und Lehre an staatlichen Hochschulen ist eine hoheitliche Aufgabe und kein kommerzielles Geschäft. Dennoch nimmt die private Drittmittelfinanzierung unserer Hochschulen immer weiter zu und Drittmittelakquise ist eine gängige Anforderung bei der Ausschreibung von Lehrstühlen. Dieses Kriterium muss abgeschafft und private Drittmittel müssen durch Quoten begrenzt werden. Des Weiteren möchten wir erreichen, dass keine Vertreter der Privatwirtschaft in Hochschulgremien sitzen.

Beim Einsatz von Software im Hochschulbetrieb muss nach Möglichkeit freie Software eingesetzt werden, sofern dies die Freiheit von Forschung und Lehre nicht beschneidet.

Open Access von Forschungsergebnissen

Die Publikationen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre werden oft in kommerziellen Verlagen publiziert, deren Qualitätssicherung von ebenfalls meist staatlich bezahlten Wissenschaftlern übernommen wird. Die Publikationen werden jedoch nicht einmal den Bibliotheken der Forschungseinrichtungen kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Steuerzahler kommen somit mehrfach für die Kosten einer Publikation auf. Die Piratenpartei Bayern unterstützt die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und verlangt die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access.

Wir sehen es als Aufgabe des Staates an, dieses Prinzip an den von ihm finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen, denn aus öffentlicher Hand finanzierte wissenschaftliche Informationen müssen auch der Öffentlichkeit zugutekommen und damit für alle Bürger einfach und frei zugänglich sein.

Modernisierung der Hochschulen

Um die bestmöglichen Studienbedingungen zu gewährleisten, müssen Hochschulen technisch und didaktisch auf dem neuesten Stand sein. Die Piratenpartei setzt sich deswegen für den Einsatz moderner Technik im Hochschulbetrieb ein, vor allem für die Digitalisierung der Bibliotheksbestände und die Verwendung von E-Learning.

Verfasste Studierendenschaft

Die Piraten stehen für direkte Demokratie und mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten für den Einzelnen in allen Bereichen der Gesellschaft. An bayerischen Hochschulen haben die Studierenden gegenwärtig nicht in angemessenem Maße die Möglichkeit, auf ihre Studien- und Lebensbedingungen Einfluss zu nehmen und ihre Interessen gegenüber der Hochschule und der Politik zu vertreten.

Die Piraten setzen sich deshalb für die Einführung einer verfassten Studierendenschaft in Bayern ein, denn eine verfasste Studierendenschaft besitzt als Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts den Status einer juristischen Person. Dieser Status legitimiert die im gegenwärtigen bayerischen Hochschulgesetz nicht vorgesehenen, demokratisch legitimierten studentischen Vertreter und ermöglicht es ihnen, die Studierendenschaft als Gesamtheit rechtlich zu vertreten.

Zusätzlich entsteht aus ihrer Befugnis, Gelder über Mitgliedsbeiträge einzunehmen und zu verwalten, eine finanzielle Unabhängigkeit von staatlichen Mitteln. Durch diese können studentennahe Dienstleistungen wie etwa Beratungs- und Fortbildungsangebote, aber auch die Bereitstellung von studienrelevanten Ressourcen ausgebaut und neu geschaffen werden.

Die Piraten setzen sich für die Einführung einer verfassten Studierendenschaft mit allgemeinem politischen Mandat ein.

Die konkrete Ausarbeitung und Umsetzung eines Konzepts für die verfasste Studierendenschaft ist die Aufgabe einer Kommission, welche aus Vertretern der Landesregierung und Studierenden in Bayern gebildet wird.

Gesellschaft

Geschlechtergerechtigkeit

Wir setzten uns für Geschlechtergerechtigkeit in allen Belangen ein. Gleichberechtigung muss in Familie, Wirtschaft, Recht und Politik verankert sein. Wir wollen, dass Menschen sich in Zukunft nicht über ihren wirtschaftlichen Wert definieren müssen, sondern dass ihre gesellschaftlichen Qualifikationen maßgeblicher werden.

Eine Frauenquote als feste Vorgabe lehnen wir ab. Sie ist nur dann erfolgreich, wenn sich Frauen die als "männlich" geltenden Verhaltens- und Arbeitsweisen aneignen und diese weiter tragen. Stattdessen fordern wir eine neutrale gesellschaftliche Plattform, auf deren Grundlage sich alle Menschen frei entfalten können.

Unser Ziel ist eine Gesellschaft die keinen normierten Menschen benötigt. Daher müssen wir Vielfalt und Freiheit der Individuen fördern. Dazu braucht es ein Umdenken in den Prozessen, die derzeit das öffentliche Leben bestimmen.

Um Geschlechtergerechtigkeit zu fördern, werden wir in der Verwaltung die Verflachung von Hierarchien anstreben, da die damit einhergehende Werteinschätzung der Mitarbeiter einer neutralen Werteplattform entgegegensteht.

Darüber hinaus werden wir die Einführung transparenter Berufungs- und Einstellungsverfahren sowie anonyme Bewerbungen anstreben. Wenn Bewerbungsverfahren nicht mehr hinter verschlossenen Türen stattfinden, werden Entscheidungen, die auf Vorurteile oder Bevorzugung zurückzuführen sind, sichtbar. Anonyme Bewerbungen werden die Einstellungsentscheidung stärker von tatsächlichen Qualifikationen abhängig machen.

Des Weiteren werden wir uns für die Einführung einer Diskurskultur in der Gesellschaft einsetzen. Das bedeutet, dass wir ein Klima und Methoden fördern, die nicht das dominante Durchsetzen der eigenen Interessen oder die Erhaltung von Machtpositionen belohnen.

Stärkung der Rechte Prostituierter

Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution fällt unter das Recht auf freie Berufswahl und unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Selbstbestimmt tätige Sexarbeiter üben selbstbestimmt einen Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus.

Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitern und ihren Kunden lehnen wir ab.

Deshalb werden wir alle Normen zur Reglementierung von Prostitution dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitern sicherzustellen.

Wir werden dabei die Zusammenarbeit mit den Bezirken suchen und uns für eine Abschaffung der restriktiven Sperrbezirksverordnungen einsetzen. Auch das Verbot der Prostitution in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern werden wir aufheben.

Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeiter ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.

Familienpolitik

Gemeinsames Sorgerecht

Leibliche Väter müssen ohne Antragstellung das Sorgerecht erhalten, wenn die Vaterschaft einvernehmlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde.

Uneheliche Kinder sind den ehelichen Kindern gleich zu stellen. Wir unterscheiden hierbei nicht zwischen verheirateten und nicht verheirateten Eltern.

Sollte das Kindeswohl gefährdet sein, dann gilt es, aktiv einen Antrag auf Entziehung des Sorgerechts zu stellen. Es gibt keinen Anlass, hier nach Geschlecht des Elternteiles zu unterscheiden, wie das derzeit der Fall ist.

Stärkung von Kinderinteressen im Trennungsfall der Eltern

Bei Streitigkeiten zwischen Eltern über Sorge- und Umgangsrecht muss die Verfahrensdauer verkürzt werden. Ein erster gerichtlicher Anhörungstermin hat innerhalb eines Monats zu erfolgen.

Unter Streitigkeiten der Eltern leiden die Interessen der Kinder. Schnelle und klare Regelungen sind notwendig, damit sich Kinder auf die neue Situation einstellen können.

Abschaffung des Ehegattensplitting

Wir sprechen uns für die Abschaffung des Ehegattensplittings aus, da wir die Förderungen auf Familienmodelle mit Kindern fokussiert sehen wollen. Hierbei ist es unerheblich ob diese Partnerschaften gleich- oder ungleichgeschlechtlich sind.

Solange diese Forderung nicht umgesetzt ist, muss die Regelung zum Ehegattensplitting auch für alle eingetragenen Partnerschaften gelten.

Frühkindliche Bildung - gebührenfrei

Wir bayerischen Piraten sind gegen die Zahlung eines pauschalen Betreuungsgeldes und setzen uns stattdessen für eine wirksame frühkindliche Bildung ein.

Daher stehen wir für die flächendeckende Möglichkeit des beitragsfreien Besuches von Kindertagesstätten für Kinder schon ab der Geburt.

Konfessionelle, soziale, kulturelle oder sonstige Zugangsbeschränkungen sind in den öffentlich finanzierten Einrichtungen nicht zulässig. Mit dieser Förderung schaffen wir allen Kindern eine gleich gute Grundvoraussetzung, ihre Schullaufbahn zu beginnen.

Die Einrichtungen müssen möglichst wohnortnah liegen und über kind- und elterngerechte Öffnungszeiten verfügen. Der Besuch dieser Einrichtungen ist freiwilliger Natur und das Recht auf solch einen Platz ist gesetzlich festgeschrieben.

Kommunen, die aus eigener Kraft die notwendigen Plätze in Kindertagesstätten nicht bereitstellen können, werden vom Land finanziell unterstützt.

Gleiche Basis im Kultur- und Freizeitbereich für Kinder

Kinder und Jugendliche müssen, unabhängig von der finanziellen Ausstattung des Elternhauses, Zugang zu kulturellen sowie Bildungs- und Sportaktivitäten bekommen. Langfristig investieren wir so in eine gebildete und innovative Jugend und wecken das Interesse für Kultur- und Freizeitmöglichkeiten.

Daher werden wir allen Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr zu allen von Bund, Bundesland, Bezirk oder Kommunen subventionierten Kultur- und Freizeiteinrichtungen kostenfreien Zutritt gewähren.

Asyl- und Flüchtlingspolitik

Wir Piraten schätzen unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Kulturen, Weltanschauungen, Religionen und Lebensmodellen lebt. Viele Flüchtende jedoch, die gerade erst vor Krieg und Verfolgung aus ihrem Ursprungsland geflohen sind, sehen sich hier in Bayern Repressalien und einem Alltag voller Diskriminierungen ausgeliefert. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen und demokratischen Gesellschaft heraus lehnen wir diese Art des Umgangs mit Flüchtenden ab. Für Flüchtende müssen alle Grundrechte ebenso gelten wie für jeden anderen Menschen.

Recht auf Hilfe

"Die Bereitschaft zur Rückkehr in das Heimatland zu fördern", wie es die Bayerische Asyldurchführungsverordnung vorschreibt, lehnen wir ab. An erster Stelle muss für diese Menschen Hilfe stehen und nicht der Zwang zur Rückkehr in ihr eigenes Land. Im Rahmen dessen werden wir dafür sorgen, dass Beratungen zur Inklusion angeboten werden. Wir werden eine Bleiberechtsregelung schaffen, die die Situation von werdenden Eltern, sowie Kindern und Jugendlichen, besonders berücksichtigt. Wir werden außerdem dafür sorgen, dass die Anwendung der Abschiebehaft in Bayern ausgesetzt wird.

Residenzpflicht abschaffen

Die bayerischen Piraten werden die Residenzpflicht abschaffen. Diese verpflichtet Asylbewerber sich nur in dem Bezirk bzw. Landkreis aufzuhalten, in dem die für sie zuständige Ausländerbehörde liegt. Jedem Flüchtenden, der in Bayern lebt, ist die Freizügigkeit innerhalb der europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkung zu gewähren.

Recht auf Gesundheit

Durch das traumatische Ereignis einer Flucht sind viele Flüchtende häufig von physischer wie auch psychischer Krankheit betroffen. Medizinische Behandlungen müssen für die Flüchtenden kostenfrei und ohne Zugangsbarrieren (z.B. das Beantragen von Krankenscheinen) möglich sein. Die Behandlung von längerfristigen und chronischen Krankheiten muss gewährleistet werden.

Arbeitsverbote abschaffen

Nur durch eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben können es Flüchtende schaffen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen. Wir werden uns deshalb für eine Abschaffung von Arbeitsverboten jeglicher Art einsetzen.

Bildungs- und Berufsabschlüsse aus dem Heimatland müssen leichter anerkannt werden; dafür werden wir entsprechende gesetzliche Regelungen schaffen. Jeder Flüchtende soll kostenfreien Zugang zu Deutschkursen erhalten.

Inklusion statt Lagerpflicht

Das Ziel der bayerischen Piraten ist die Abschaffung der Lagerpflicht. Eine dezentrale und inklusive Unterbringung ermöglicht den Kontakt der Flüchtenden mit der Bevölkerung und kann so zum Abbau von Vorbehalten beitragen. Wir werden daher für eine freie Wohnungs- und Ortswahl sorgen.

Bis die dezentrale Unterbringung für alle Flüchtende möglich ist, muss die Situation in den Gruppenunterkünften verbessert werden. Dazu zählt auch der kostenfreie Zugang zu traditionellen und neuen Medien. Um Flüchtende zu unterstützen müssen in der Flüchtlingshilfe tätige, anerkannte Vereine und Organisationen Zugang zu Gemeinschaftsunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen haben.

Ein Liste aller Gemeinschaftsunterkünfte und die Offenlegung aller Zahlen bezüglich der Anzahl der Asylbewerber sowie der Einnahmen und Ausgaben für jede Unterkunft werden wir verpflichtend einführen.

Um Flüchtenden ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, werden wir dafür sorgen dass alle Zuwendungen direkt ausgezahlt und nicht fremdverwaltet werden.

Wiederbeschaffung von Ausweisdokumente

Keine Ausweispapiere zu besitzen, schützt Flüchtende derzeit vor der Ausweisung, da nicht nachgewiesen werden kann, wohin sie ausgewiesen werden könnten. Eine aktive Hilfe der Flüchtenden bei der Wiederbeschaffung des Ausweises darf allerdings nicht zu einer drohenden Ausweisung führen.

Die Piratenpartei Bayern wird deshalb dafür sorgen, dass Flüchtlinge, die bei der Wiederbeschaffung ihres Ausweises behilflich sind, wenigstens zwei Jahre lang nicht ausgewiesen werden dürfen. Wenn es dann noch Gründe gegen eine Ausweisung gibt, ist dem Flüchtenden ein dauerhaftes Bleiberecht zu gewähren. Die Kosten für die Wiederbeschaffung von Dokumenten dürfen nicht dem Flüchtenden aufgebürdet werden.

Asylverfahren

Eine individuelle Betrachtung der Fluchtgründe von Asylbewerbern muss sich an an der konkreten politisch-gesellschaftlichen Situation im Heimatland des Flüchtenden bemessen. Wir werden die Verschleppung von Asylverfahren beenden, da sie das Recht auf ein zügiges Verfahren und damit auf schnelle und effiziente Rechtsgewährung verletzen.

Langfristig setzt sich die Piratenpartei Bayern außerdem für die Abschaffung der sogenannten Drittstaatenregelung ein.

Staat und Kirche

Staatsleistungen an Kirchen beenden

Über die Kirchensteuer hinaus zahlt der Freistaat jährlich etwa 140 Millionen Euro an die Kirchen. Wir möchten diese Zahlungsverpflichtungen gesetzlich beenden und die Mittel in anderen Bereichen einsetzen. Zudem soll der Freistaat den Kommunen gesetzlich ermöglichen, ihrerseits Zahlungen an Kirchengemeinden einzustellen.

Für eine Einschränkung des kirchlichen Arbeitsrechts

Kirchen sind nach Artikel 140 des Grundgesetzes berechtigt, ihre Angelegenheiten selbstständig zu ordnen und zu verwalten. Dies allerdings nur "innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes". Wir tolerieren, dass die Kirchen im kirchlichen Betrieb hohe glaubensmoralische Anforderungen an die Angestellten stellen.

Wir möchten aber auch diesen Angestellten ein Streikrecht gewähren. Sozialer und wirtschaftlicher Druck durch höhere Moralvorstellungen des Arbeitsgebers ist nicht angemessen. Eine neue Heirat, ein Kirchenaustritt oder der falsche Glaube darf hier weder Entlassungsgrund noch ein Nichteinstellungsgrund sein. Dies ist Diskriminierung, die wir Piraten strikt ablehnen, und schränkt vor allem im sozialen Sektor die Berufsfreiheit vieler Menschen massiv ein.

Wir setzen uns daher dafür ein, dass staatlich geförderte Einrichtungen (Altenheime, Krankenhäuser, Kitas, etc), die mit der Wahrnehmung von gemeinnützigen Aufgaben betraut sind und sich auch vorwiegend über staatliche Mittel finanzieren, nur noch dann Geldmittel erhalten, wenn jeweils das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung findet.

Stille Tage gänzlich abschaffen

An den sogenannten "Stillen Tagen" sind in Bayern fast alle Veranstaltungen, die über "Schank- und Speisebetrieb" hinausgehen, ab 2 Uhr in der Nacht untersagt. Dies betrifft neben Tanz- auch Sportveranstaltungen, Volksfeste, musikalische Darbietungen, Zirkus & Artistik, Freizeitanlagen, Theater und Filmvorführungen, sowie weitere gesellschaftliche Bereiche.

Dadurch hat die Kirche immer noch die Deutungshoheit über die Zeiten, in denen Kulturgenuss erlaubt ist und die Zeiten, in denen die Bevölkerung aktiv davon abgehalten wird.

In einer multikulturellen und multireligiösen Gesellschaft ist die Priorisierung christlicher Feiertage über weltliche, gesellschaftliche Aktivitäten nicht mehr zeitgemäß. Wir werden uns dafür einsetzen, die stillen Tage in Bayern komplett abzuschaffen.

Kulturpolitik

Präambel

Wir treten für eine offene, vernetzte und für alle Menschen zugängliche Kultur ein: für eine Kultur, die uns in Toleranz, Respekt und gesellschaftlicher Teilhabe einander näher bringt. Für eine Kultur, die keiner Deutungshoheit unterworfen ist und jedem Menschen in unserer Gesellschaft zur freien Mitgestaltung offensteht. Für uns ist Kultur in allen Facetten, digital wie analog, gleichberechtigt, sinnvoll und förderungswürdig.

Unsere Kulturpolitik bedeutet vor allem Vernetzung; Vernetzung von Menschen, Ideen und Ressourcen. Kunst und Kultur sind nicht "brotlos" oder "leider sehr teuer", sondern die Grundlage unserer Zivilisation. Die kulturellen Gegebenheiten der zentralen Orte in Bayern lassen sich häufig alleine durch kluge Ressourcenverteilung und überlegtes, bürgernahes Management verbessern. Kultur muss vielfältig und reichhaltig sein und sich frei entfalten können, denn sie ist der Nährboden unserer Gesellschaft; sie ist nichts, woran man öffentliche Gelder, die an anderer Stelle fehlen, wieder einsparen kann. Wir stehen für die Idee, dass jeder Mensch ein kreatives Potenzial und kulturelle Interessen hat, das es zu unterstützen und zu fördern gilt, und dass Kultur - ganz wie das Internet - grundsätzlich offen angelegt sein sollte. Dafür werden wir uns im Landtag einsetzen

Plattformneutralität - auch für Kunst und Kultur

Der Kern unserer Politik ist die Plattformneutralität. Für die Kulturpolitik bedeutet dies, dass alle Menschen die Möglichkeit haben sollen, Kunst und Kultur zu genießen und auch selbst zu schaffen, sei es im analogen oder im digitalen Raum. Die aus Landesgeldern geförderten überregional bedeutsamen Kulturbetriebe werden wir in die Pflicht nehmen, sich direkt vor Ort in ihren Kommunen zu engagieren. Wir werden Anreize für eine Vernetzung verschiedener Kunst- und Kulturschaffenden in kommunalem und überregionalem Kontext und zwischen Kulturpolitikern und -ämtern schaffen, um dadurch ein lebendiges Miteinander und Synergieeffekte zu fördern.

Transparente Kulturförderung

Grade die Kulturförderung in Bayern ist intransparent, bürokratisch und unübersichtlich, zudem schafft sie ein Konkurrenzverhältnis der einzelnen Kultursparten untereinander. Wir werden im Landtag dafür sorgen, dass die staatliche Kulturförderung und -subvention der vielfältigen Kulturlandschaft Bayerns gerecht wird.

Positive Verstärkung

Die momentane Vergabepraxis bei finanziellen Förderungen auf Landesebene ist intransparent, langsam und verwaltungsintensiv. Deshalb werden wir eine auflagenunabhängige Sockelförderung einführen, die jedoch nur einen Teil der laufenden Betriebskosten abdecken kann, weswegen weitere Zuschüsse für die künstlerische Arbeit vergeben werden müssen. Diese Zuschüsse werden nach einem festen Punktesystem vergeben und honorieren zum Beispiel interkulturelle Vernetzung, kommunales Engagement, Jugendarbeit und Ähnliches. Diese positive Verstärkung verschlankt den Verwaltungsapparat auf Landesebene, wodurch wiederum mehr Mittel für die eigentliche Kulturförderung freigemacht werden können. Die großen Kulturinstitutionen sollen sich unter anderem auch als infrastrukturelle Zentren der lokalen Kunst- und Kulturszene verstehen.

Stärkung der freien Kunstszene

Freischaffende Kunstproduzierende werden durch die momentane Vergabepraxis deutlich benachteiligt. Wir werden die Förderrichtlinien derart anpassen, dass freie Kunstkollektive und Einzelpersonen eine reelle Chance auf projektbasierte finanzielle Förderung haben.

Gleichberechtigte Kunstschaffende in Gremien

Wir werden uns im Landtag dafür einsetzen, dass die Gremien für die Fördervergabe je zur Hälfte mit bayerischen Kulturschaffenden und Mitgliedern der Kulturverwaltung besetzt werden. Damit wollen wir die Vergabe öffentlicher Mittel transparenter gestalten und Vernetzung fördern.

Vernetzung und Ressourcenbündelung

Neben der Transparenz ist Vernetzung und das geschickte Bündeln von Ressourcen im Kulturbereich eines unserer Ziele im Landtag. Durch die spartenübergreifende Kommunikation werden wir die Kultur in Bayern zeitgemäß fördern und Energien und finanzielle Mittel sinnvoll bündeln .

Überregional fördern, kommunal agieren

Die durch Landesmittel geförderten Kulturinstitutionen sind für die örtliche Gemeinschaft von zentraler Bedeutung. Die Vernetzung der Kulturbetriebe untereinander, sowie der Dialog mit der freien Szene sowie der engagierten Laienkultur werden wir ausbauen. Es ist unser erklärtes Ziel, die Unterscheidung von Hoch-, Laien-, Sozio- und Populärkultur einzuebnen und statt eines kommunikationslosen Nebeneinanders ein fruchtbares und inspirierendes Miteinander freier Kulturprojekte, etablierter Kulturinstitutionen und kommunaler Soziokultur zu etablieren.

Dezentralisierung und Nachhaltigkeit

München genießt in der momentanen Kulturpolitik Bayerns einen besonderen Förderstatus. Im Landtag möchten wir uns hingegen für eine Förderung und den Ausbau von kulturellen Vorhaben in allen Teilen Bayerns einsetzen. Zu diesem Zweck schlagen wir viele kulturelle Zentren vor, manche mit überregionalem, manche mit ausschließlich kommunalem Bezug. Des Weiteren ist eine bessere Vernetzung von Kommunen, Bezirken und dem Freistaat bei der Kulturförderung unumgänglich. Ziel ist eine nachhaltige Kulturentwicklung und Ideensammlung in Zusammenarbeit mit bayerischen Kunstschaffenden, den Kommunen, freien Trägern, Jugendkulturgruppierungen und Institutionen der öffentlichen Hand.

Kulturelle Zwischennutzung leerstehender Gebäude

In vielen bayerischen Städten stehen Wohn- und Geschäftshäuser, ehemalige Fabriken oder öffentliche Gebäude leer; zugleich gibt es viele Kulturschaffende, die an einer zeitlich befristeten Raumlösung für ihre Ateliers, Proberäume, Aufführungsstätten, Co-Working Spaces, Hackerspaces und Ähnliches interessiert sind. Wir werden uns dafür einsetzen, dass öffentliche leerstehende Immobilien für künstlerische und kulturelle Zwecke zur Zwischennutzung bereitgestellt werden. Zusätzlich werden wir versuchen Immobilienbesitzende zu motivieren, ihre Immobilien für künstlerische oder kulturelle Zwischennutzung zur Verfügung zu stellen.

Erprobung neuer Individualförderungskonzepte

Wir werden uns im Landtag dafür einsetzen, dass die Entwicklung und Erprobung neuer progressiver Finanzierungskonzepte wie beispielsweise Crowdfunding öffentlich gefördert werden. Privatpersonen sollen hierdurch die Möglichkeit erhalten, unmittelbar den Kulturbetrieb zu unterstützen.

Kulturelle Teilhabe

Kultur muss unabhängig von sozialem oder finanziellem Status genossen und aktiv mitgestaltet werden können. Daher muss eine regelmäßige aktive Teilhabe an vielfältigen Kulturereignissen allen Menschen möglich sein. Dazu gehört nicht nur die Verfügbarmachung von Kulturgut unter Creative-Commons-Lizenzen und die Digitalisierung von kulturellen Erzeugnissen, sondern auch kulturelle Bildung für alle.

Open Commons

Wir werden im Landtag auf eine Ausweitung der Anwendung des Prinzip der "Open Commons" drängen: Die öffentliche und gebührenfreie Verbreitung von Ergebnissen oder Erzeugnissen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Für die Kulturbranche bedeutet dies, dass kulturelle Erzeugnisse wie Musik, Theater, Literatur, Malerei und Tanz digital archiviert, und der Öffentlichkeit gebührenfrei zugänglich gemacht werden sollen.

Freie Lizenzen wie die Creative Commons bieten Kunstschaffenden zudem eine alternative Möglichkeit, ihre Werke einfach, flexibel und ohne bürokratischen oder finanziellen Aufwand nach eigenen Wünschen zu schützen.

Kultur in ländlichen Gebieten

Gerade im ländlichen Bereich gibt es ein reiches Kulturleben, welches kommunal tief verwurzelt ist. Wir werden regionale Ansprechpartner etablieren, die den kulturschaffenden Initiativen auf dem Land technische, finanzielle und logistische Unterstützung bieten, denn die bayerische Kultur muss vielfältig bleiben und sollte sich nicht auf wenige Ballungszentren beschränken.

Kulturelle Bildung

Nicht nur der Konsum, sondern auch die aktive Teilnahme und Produktion von Kunst und Kultur gehört in das Leben aller Heranwachsenden. Kunst- und Kulturangebote jenseits des Kunstunterrichtes werden wir an allen Schulformen erhalten, fördern und weiterentwickeln. Dabei spielt die Vernetzung der Schulen mit Institutionen der Soziokultur, der Laienkultur, sowie der in öffentlicher Hand befindlichen Kulturbetriebe eine maßgebliche Rolle, als auch die Anerkennung künstlerischer und kultureller Freizeitprojekte Jugendlicher durch die Schulen.

Förderung von Museen und Kunstsammlungen

Wir setzen uns für eine lebendige Museumskultur ein. Wesentlich ist hierfür, den Zugang zu Kulturgütern auch Menschen zu ermöglichen, die bislang marginalisiert oder ausgegrenzt werden.

Digitalisierung von Kulturgut und Vernetzung der Institute

Wir wollen, dass die Jahrhundertaufgabe der Bewahrung unseres Kulturgutes als solche erkannt wird und werden daher auf einen massiven Ausbau der Digitalisierungsbemühungen aller Museen, Archive, Bibliotheken und Sammlungen drängen. Wir Piraten möchten dabei, dass die Digitalisate unter der Creative-Commons-Lizenz allen Menschen kostenfrei online zur Verfügung gestellt werden, damit alle Menschen weltweit einen direkten Zugang zur bayerischen Kunst und Kultur erhalten können.

Daneben werden wir auch eine effiziente und finanzierbare Vernetzung von staatlichen und nicht-staatlichen Museen mit einer lebendigen Verleihpraxis zwischen den Institutionen und Sammlungen realisieren.

Darüber hinaus werden wir die Digitalisierungsprogramme zur Digitalisierung der Bestände der staatlich finanzierten Bibliotheken mit dem Konzept des Crowdfunding gestalten. Crowdfunding soll die staatliche Förderung von Digitalisierungsprojekten nicht ersetzen, sondern ausschließlich ergänzen.

Museumspädagogik

Die Zusammenstellung, Aufbereitung und zeitgemäße Vermittlung von musealen Objekten für viele verschiedene gesellschaftliche Gruppierungen wird heutzutage immer wichtiger. Nicht nur Kinder brauchen einen niederschwelligen Zugang zu musealer Bildung, auch Erwachsene sollen unter dem Stichwort "lebenslanges Lernen" zu neuen Impulsen und Denkmustern angeregt werden. Wir werden daher für eine moderne Museumspädagogik sorgen, die „angestaubte“ Inhalte neu strukturiert, um sie größeren Publikumsgruppen näher zu bringen. Hierbei wollen wir explizit den Zugang zu museal vermitteltem Wissen über digitale Strukturen fördern.

Digitale und analoge Spiele als Kulturgut

Klassische analoge als auch digitale Spiele sind Kulturgüter und müssen als solche vom Land Bayern anerkannt und gefördert werden. Spiele fördern unabhängig vom Medium unverzichtbare Kernkompetenzen wie Kommunikations- und Teamfähigkeit als auch logisches Denken und Abstraktionsvermögen. Die Nutzung internet-basierter Spiele baut soziale sowie nationale Grenzen ab und fördert das gegenseitige Verständnis füreinander. Video- und Computerspiele ermöglichen es Künstlern und Künstlerinnen, neue Ausdrucksformen jenseits der klassischen Medien zu finden und bedürfen deswegen der Anerkennung als Kunstform. Zensur- und Verbotsforderungen lehnen wir entschieden ab. Der verantwortungsbewusste Umgang mit dem Medium „Video- und Computerspiel“ kann nicht durch Verbote, sondern nur durch Aufklärung und Schaffung von Medienkompetenz erreicht werden.

Förderung von eSport

"eSport“ ist die Kurzbezeichnung für "Elektronischer Sport", eine moderne Form des sportlichen Wettkampfs, der mit Computerspielen über das Internet oder auf LAN-Turnieren ausgetragen wird. eSport hat sich von einer Jugendkultur zu einer Breitensportart entwickelt und schafft ein soziales Netz für zahlreiche Konsumenten von Online-Spielen. eSport holt Jugendliche bei einer ihrer bevorzugten Freizeitaktivitäten ab, vermittelt die Werte von sportlicher Fairness und Teamgeist und lässt sie an sozialen Veranstaltungen teilnehmen, online sowie persönlich vor Ort.

Wir werden uns im Landtag daher für die zu anderen Sportarten gleichwertige Förderung von eSport sowie dessen Vernetzung mit sozialen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz bei Eltern und Schülern einsetzen, und streben zu diesem Zweck Kooperationen mit Schulen und regionalen eSport-Veranstaltern an.

Denkmalschutz transparent gestalten

Erhaltenswerte Architektur darf nur dann unter strengsten Denkmalschutz gestellt werden, wenn eine denkmalgerechte Sanierung durch den Freistaat Bayern zusammen mit den Kommunen und anderen Förderern sichergestellt werden kann. Für Privatinvestoren sind dabei attraktive Anreize zu schaffen, damit sie denkmalgeschützte Bauten erhalten wollen.

Wir setzen uns für realistische Kompromisse zwischen Erhaltung denkmalgeschützter Bausubstanz und dem Bedürfnis nach lebendiger Infrastruktur ein. Denkmalschutz als reine Wirtschaftsförderung der Baubranche einer Region - oft aus den Mitteln des Kulturetats quersubventioniert - lehnen wir entschieden ab.

Rundfunk und Medien

Öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren!

Die Piratenpartei Bayern steht hinter dem Konzept des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, welches eine marktunabhängige und nicht-staatliche Quelle von Information und Kultur darstellt. Die aktuelle Umsetzung weist allerdings erhebliche Mängel auf, die behoben werden müssen.

Bayerische Vorreiterrolle

Bayern soll beim Umbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum öffentlich-rechtlichen Medien- und Rundfunksystem eine Vorreiterrolle spielen. Zu diesem Zweck ist im Zweifel auch ein Alleingang ohne die restlichen Bundesländer zu erwägen.

Finanzierung

Unabhängiger Journalismus und freier Zugang zur Bildung kommen der gesamten Gesellschaft und nicht nur den direkten Nutznießern zugute. Deswegen ist die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks eine gemeinschaftliche Aufgabe. Die Finanzierung muss, wie bei anderen gemeinschaftlichen Aufgaben auch, sozial gerecht und unter Berücksichtigung des Prinzips der Datensparsamkeit erfolgen.

Die aktuelle Finanzierung über eine Haushaltsabgabe wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Bei ihr trägt jeder die gleiche Abgabenlast, man benötigt die Daten aller Vermieter und Mieter zur korrekten Abrechnung und eine Befreiung zwecks Sozialverträglichkeit erfordert eine weitere Datensammlung.

Aus diesem Grund schlägt die Piratenpartei Bayern ein Rundfunksteuermodell vor. Bei diesem soll – analog zur Kirchensteuer – ein bestimmter Prozentsatz der Einkommenssteuer bis zu einem Deckelbetrag direkt durch die Finanzämter mit der Einkommenssteuer eingezogen werden. Diese Mittel werden dann direkt an die Landesmedien- und -rundfunkanstalten weitergeleitet. Dadurch wird der Beitragsservice von ARD, ZDF, und Deutschlandradio überflüssig. Die Höhe der Steuer orientiert sich dabei an den bisherigen Einnahmen durch den Rundfunksbeitragsservice. Eine aktive staatliche Einflussnahme auf die Höhe der Steuer muss vermieden werden.

Weiterhin soll auf Werbeeinnahmen, Sponsoring und Product Placement vollständig verzichtet werden. Die Werbeeinnahmen haben keinen wesentlichen Anteil an der Finanzierung. Somit können die Sender das Programm ohne Rücksicht auf mögliche Interessenkonflikte gestalten. Die Nutzer wären für werbefreie Sendungen dankbar.

Desweiteren treten wir dafür ein, dass die Gremien, die über die Höhe der Rundfunksteuer entscheiden, in regelmäßigen Abständen demokratisch gewählt werden – am besten parallel zur Landtagswahl.

Ausgaben

Die Anstalten müssen über die Verwendung der Mittel transparent und detailliert Rechenschaft ablegen. Insbesondere sind die Gehälter aller Einzelpersonen bzw. bei tariflich bezahlten Mitarbeiten deren Tarifstufe transparent zu machen, da diese schließlich auch im öffentlichen Interesse tätig sind.

Hohe Einnahmen sind weder Voraussetzung noch Garantie für eine qualitativ hochwertige Grundversorgung. Ein Vergleich mit anderen weltweit agierenden öffentlich-rechtlichen Anstalten zeigt, dass die Gebühren um 30 Prozent gekürzt werden können. Eine Gebührensenkung würde die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bevölkerung erhöhen.

Inhaltliche Kreativität statt Quote

Die Qualität des Programms darf nicht aus der Quote abgeleitet werden. Ein gutes Programm wagt neue Ansätze und bietet kreative Inhalte jenseits des etablierten Weges, beispielsweise durch die Erschließung der Internet-Community als Quelle neuer Inhalte. Statt teurer Übertragungsrechte sollen die Gebühren in guten Journalismus fließen. Erstrebenswert sind die gleichberechtigten Säulen Nachrichten, Regionales, Bildung, Kultur und Unterhaltung.

Trennung von Produktion und Kommunikation

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt zwei Aufgaben: Die Produktion von Medieninhalten und die Kommunikation des Inhalts an die Verbraucher. Derzeit ist der Rundfunk primär auf die Kommunikation mittels nicht zeitsouveräner Medien wie Radio und TV ausgerichtet. Das Anbieten der Inhalte im Internet wird im Interesse Dritter – insbesondere Verleger – beschnitten und ihre Nutzung und Weiterverwertung durch nicht-offene Formate eingeschränkt.

Dies ist im digitalen Zeitalter nicht mehr zeitgemäß. Nicht nur müssen zeitsouveräne Formate mehr im Fokus stehen, auch muss das explizite Ziel von öffentlich finanzierten Inhalten deren möglichst weite Verbreitung sein. Aus diesem Grund müssen alle Einschränkungen der Verbreitung von öffentlich finanzierten Inhalten – sowohl technische als auch rechtliche – beseitigt werden.

Daher wollen wir die Trennung der bisherigen Landesrundfunkanstalten in zwei separate Einrichtungen: die Landesmedienanstalten und die neuen Landesrundfunkanstalten. Die Landesmedienanstalten sollen sich auf die Produktion von Medieninhalten konzentrieren. Alle produzierten Inhalte sind unter freien Lizenzen und in freien und leicht konvertierbaren digitalen Formaten zu veröffentlichen. Die Landesrundfunkanstalten betreiben das bewährte Rundfunkangebot, dürfen dieses aber ausschließlich aus freien Inhalten zusammenstellen. Die Landesrundfunkanstalten sind dabei nicht an die von den Landesmedienanstalten produzierten Inhalte gebunden.

Zusammensetzung und Aufgabe der Kontrollorgane

Die Rundfunkräte bestehen aus entsendeten Vertretern gesellschaftlicher Organisationen. Es gibt derzeit kein Mitglied, welches explizit die Interessen der Bürger vertritt. Auch die Nutzer müssen an der Kontrolle und Steuerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligt werden.

Ziel ist dabei aber nicht die Erhöhung der Einschaltquoten, sondern die Rückmeldungen der Nutzer sollen den gewünschten Umfang der Grundversorgung aufzeigen. Ein jährlicher Bericht darüber bildet dann die Grundlage eines öffentlichen Aufgabenkatalogs für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ein repräsentativer Rundfunkrat wird weiterhin benötigt. Die Zusammensetzung soll jedoch die reale, vielfältige Gesellschaftsstruktur abbilden. Durch transparente Darstellung des Aufgabenkatalogs des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Tätigkeitsberichte der Mitglieder soll eine Beurteilung der individuellen Leistungen der Ratsmitglieder möglich werden.

Ziel ist ein demokratisch gesteuerter öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Der Nutzer sagt, was er gerne hätte. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gleicht Angebot und Nachfrage aus. Der Rundfunkrat überwacht den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Der Nutzer überwacht den Rundfunkrat.

Darüber hinaus sprechen wir uns dafür aus, dass die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Sender in Zukunft nicht mehr durch aktive Parteipolitiker oder Funktionäre besetzt werden. Personen, die von Parteien oder Regierungen entsandt werden und dort die Öffentlichkeitsarbeit der Organisation mitbestimmen, schaden der Unabhängigkeit des Rundfunkrates und damit dem Ansehen des ÖRR im Allgemeinen.

Jugendschutz im Internet

Die Abrufbarkeit von Inhalten im Internet wirft Fragen bezüglich des Jugendschutzes auf. "Sendezeiten", wie sie im neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) gefordert werden, sind durch zeit- und ortsunabhängigen Zugang im Internet nicht praktikabel und realitätsfern. Die Filterung von "jugendbeeinträchtigenden Inhalten" ist technisch möglich, etwa durch eine sogenannte "Whitelist", sollte aber immer ausschließlich auf der Konsumentenseite durch Erziehungsberechtigte erfolgen, niemals pauschal für alle Bürger.

Privatrundfunkliche Grundversorgung

Die Piraten in Bayern lehnen die Finanzierung des privaten Rundfunks durch die Staatsregierung ab, die (Teil-)Finanzierung von Sendern wie "Touring TV" oder "Oberfranken TV" widerspricht klar unserem Grundsatzprogramm.

Stattdessen streben wir eine Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten an. Entsprechende Fördermittel an Privatsender sind ersatzlos zu streichen.

Drogen- und Suchtpolitik

Menschlichkeit und Wissenschaft statt Prohibition und Lobbyismus

Die gegenwärtige bayerische Situation in der Drogenpolitik ist widersprüchlich. Legale Drogen - wie Alkohol und Tabak - werden verharmlost. Andere, zur Zeit illegale Substanzen, werden unabhängig vom tatsächlichen Gefahrenpotential kriminalisiert. Unser Ziel ist es, mit einer pragmatischen und auf objektiven wissenschaftlichen Daten basierenden Suchtpolitik sowohl Schaden von der Gesellschaft abzuwenden als auch das Recht jedes Menschen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit zu wahren. Die ersten Schritte dieses Weges werden wir in der kommenden Legislaturperiode gehen.

Vernünftiger Umgang mit der Hanfpflanze

Das Bundesverfassungsgericht beurteilte 1994 die Strafverfolgung bei Besitz von geringen Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch als unverhältnismäßig. In Bayern wird dieser Beschluss seither nur ungenügend umgesetzt. Wir werden einen Richtwert von zunächst 30 Gramm für den duldbaren Besitz zum Eigenkonsum für Volljährige einführen. Damit werden auch Polizei und Staatsanwaltschaft von zehntausenden Verfahren befreit.

Illegal gehandeltes Cannabis ist immer häufiger mit Beimengungen verunreinigt, deren Gesundheitsgefahren die des Cannabis übersteigen. Wir setzen uns deshalb für einen Modellversuch unter staatlicher Kontrolle und wissenschaftlicher Begleitung zur legalen Eigenversorgung mit THC-haltigen Hanfprodukten nach dem Vorbild der spanischen "Cannabis Social Clubs" ein.

Konsumenten schützen, Gesundheitsschäden minimieren

Wir sind der Ansicht, dass eine drogenfreie Gesellschaft unmöglich ist. Statt die begrenzten Mittel für die vergebliche Jagd auf Konsumenten zu verschwenden, werden wir jene, die Rauschmittel nutzen, umfassend vor Gesundheitsrisiken schützen. Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist die Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs.

Problembewusstsein stärken, riskanten Konsum verhindern

Der beste Schutz vor Abhängigkeitserkrankungen ist ein intaktes soziales Umfeld. Wir werden den Unterricht an bayerischen Schulen um ein fächerübergreifendes Modul erweitern, das den Gebrauch riskanter Substanzen im historischen, medizinischen und psychosozialen Kontext erarbeitet. Wir wollen Eltern dabei unterstützen, ihren Kindern einen risikoarmen Umgang mit Rauschmitteln zu vermitteln.

Ziel des "Rauschkunde"-Unterrichts ist es, Jugendlichen Werkzeuge zur Selbstkontrolle aufzuzeigen. Diese Präventionsarbeit in Schulen kann nur gelingen, wenn vom Dogma der Abstinenz abgerückt wird, da diese Haltung auch für junge Menschen unglaubwürdig ist. Wir werden die Landesmittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufstocken. Die therapeutische Arbeit wird dabei legale Rauschmittel und nicht-stoffgebundene Süchte (z.B. Spielsucht) gleichberechtigt einschließen, da von ihnen ebenfalls große Gefahren für die Gesellschaft und die Süchtigen ausgehen.

Prävention nehmen wir ernst. Der Konsum von Drogen sollte auf eigene Entscheidung und wohlüberlegt erfolgen. Daher möchten wir ein absolutes Werbeverbot für alle Drogen umsetzen. Dies schließt auch die Drogen Alkohol und Tabak mit ein. Wir sprechen uns gegen eine Lockerung des aktuellen Nichtraucherschutzes aus. Eine rein symbolische Politik, wie ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen, lehnen wir ab.

Schwerstabhängigen konsequent helfen

In Bayern sind bisher keine Drogenkonsumräume vorhanden. Das wollen wir ändern. Wir werden die Errichtung von Fixerstuben unterstützen und diese mit Mitteln ausstatten, die eine bedarfsgerechte Arbeit auch jenseits klassischer Bürozeiten ermöglichen. Schwerstabhängigen werden wir eine Substitutionsbehandlung ermöglichen. Das Konzept "Hilfe durch Drogenkonsumräume" wird das frühzeitige Erkennen neuer Rauschtrends ermöglichen und Problemkonsumenten die Scheu vor Hilfsangeboten nehmen.

Die bisherige, repressive Drogenpolitik hat die Suchtprobleme der Gesellschaft in die Gefängnisse verlagert. Die Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit suchttherapeutischen Angeboten hinkt dieser Entwicklung hinterher. Wir werden diesen Missstand beseitigen und setzen uns für Spritzenautomaten und Heroinersatztherapie in Gefängnissen ein.

Drug-Checking ermöglichen

Wir setzen uns dafür ein, dass Drug-Checking-Initiativen sowohl von staatlicher als auch von halbstaatlicher Seite ermöglicht werden. Menschen, die vom Drug-Checking Gebrauch machen wollen, müssen dies anonym und ohne eventuelle strafrechtliche Konsequenz tun können. Als Drug-Checking-Standorte müssen sowohl feste als auch temporäre Standorte (wie z.B. auf Festivals) eingerichtet werden.

Bestehende Netzwerke nutzen

Wir streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von Drogen und dessen Folgen auseinandersetzen. Gemeinsam werden wir eine Suchtpolitik erarbeiten, die riskanten Drogengebrauch verhindert, echten Jugend- und Verbraucherschutz ermöglicht und überdies die Rechte von Nichtkonsumenten schützt.

Wirtschaft und Finanzen

Gemeinschaftliches Wirtschaften

Vorfahrt für Kooperation, Selbstorganisation und Gemeinsinn

Wir bayerischen Piraten möchten, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Menschen zu bewegen, Verantwortung zu übernehmen, Verantwortung zu teilen und Institutionen nachhaltig und erfolgreich zu organisieren. Wir orientieren uns dabei an den Prinzipien der Gemeingüter (Commons): Wechselseitigkeit, Selbstbestimmung, Nutzungsorientierung statt Eigentumsorientierung, Teilen und Einmütigkeit.

Vorhandene Institutionen überprüfen

In allen gesellschaftlichen Bereichen sowie allen kommunalen Gebietskörperschaften sollen die Möglichkeiten und Grenzen kooperativer und selbstbestimmter Organisationsmodelle zur Lösung politischer und gesellschaftlicher Aufgaben schrittweise überprüft werden. Bei Bedarf sind Institutionen im Sinne der Commons-Prinzipien zu reformieren oder neu zu schaffen.

Gemeingüter als Bildungsaufgabe

Inhalte und Konzepte kooperativer Organisationsmodelle und Institutionen, wie z. B. Genossenschaften, werden wir zum Bestandteil der Lernziele in Bildungseinrichtungen machen. Damit wird auf lange Sicht auf allen Ebenen wirtschaftspolitischer Entscheidungsstrukturen entsprechendes Fachwissen vorhanden sein, um etwaige kooperative Selbstverwaltungsprojekte bei der Institutionenfindung und -umsetzung zu fördern.

Gemeingüter als Sozialaufgabe

Menschen mit geringem Einkommen benötigen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben öffentliche Plätze und Einrichtungen. Daher muss Bedarf und Nutzen für solche Plätze und Einrichtungen untersucht werden. In Regionen, die von der Überalterung der Gesellschaft besonders stark betroffen sind, gilt es innovative Formen des sozialen Miteinanders zu fördern, z. B. Gemeinschaftszentren.

Vorrang für Gemeingüter

Immer wieder gibt es Bestrebungen, gesellschaftliche Aufgabenbereiche zu privatisieren oder zu verstaatlichten. Wir Piraten werden vor so einer Veränderung prüfen, ob Kooperationen in Selbstverwaltung nicht gleichwertige oder gar bessere Alternativen darstellen.

Liberales Ladenschlussgesetz

Bayern ist das einzige Bundesland, das kein eigenes Ladenschlussgesetz hat. Daher gelten hier die Regelung des Bundesgesetzes von 2003. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der Freistaat hierfür so wenig Einschränkungen wie möglich setzen sollte. Somit werden wir für ein Ladenschlussgesetz sorgen, das die Öffnungszeiten grundsätzlich dem Gewerbetreibenden überlässt. Der Sonntag bleibt dabei weiterhin geschützt.

Der Verkauf von Reisebedarf in Tankstellen, Reisebusbahnhöfen und Bahnhöfen sowie in Läden mit geringer Verkaufsfläche muss aber auch an Sonntagen erlaubt werden. Alkohol in haushaltsüblichen Mengen zählt als Reisebedarf.

Öffentliche Gelder brauchen Transparenz

Öffentliche Aufträger müssen transparent und herstellerneutral vergeben werden. So kann Korruption verhindert und die Chancengleichheit für alle Marktteilnehmer garantiert werden.

Wir werden außerdem die BayernLB zu höchstmöglicher Transparenz verpflichten.

Mindestlohn bei öffentlichen Ausschreibungen

Wir werden entsprechende Regelungen schaffen, damit bei allen öffentlichen Aufträgen und Ausschreibungen die Auftragnehmer verpflichtet sind, gültige Tarifvereinbarungen einzuhalten. Alternativ sollen die Auftragnehmer (mindestens) einen Mindestlohn zahlen, der mindestens der aktuellen Niedriglohngrenze für Deutschland gemäß der Definition der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) entspricht. Als Höchstarbeitszeit ist hierbei von einer 40-Stunden-Woche auszugehen.

Vereinfachung von Genehmigungsverfahren

Für Anträge, Erlaubnisse und Genehmigungen müssen Unternehmer und Gewerbetreibende regelmäßig u. a. Handelsregisterauszug, Eintrag in Schuldnerverzeichnis und Insolvenzregister, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts oder andere Informationen zur betreffenden Firma vorlegen. Die meisten dieser Daten sind jedoch in öffentlichen Registern ohnehin verfügbar. Um das Zusammenstellen solcher Informationen zu vereinfachen, werden wir für Anträge dieser Art ein Sammelformular bereitstellen, sodass einem Amt einfach die Erlaubnis eingeräumt wird, bei anderen Ämtern notwendige Daten abzufragen.

Meisterzwang abschaffen

Allein in Deutschland ist der Meisterzwang eine Beschränkung im Marktzugang. Wir halten diese Regelung für überholt und setzten uns daher für endgültige Abschaffung des Meisterzwangs ein. Der Ausbildereignungsnachweis, Unfallverhütungsvorschriften, technische Normen, Qualitätssicherungsvorschriften und dergleichen sind davon nicht berührt.

Keine Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden:

Wir Piraten setzen uns für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer (IHK), sowie der Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind davon ausgenommen.

Öffentliche Trinkwasserversorgung

Wir Piraten werden uns gegen jegliche Bestrebungen, die Wasserversorgung zu privatisieren oder eine Marktöffnung in diesem Bereich herbeizuführen, stellen.

Die Privatisierung der Trinkwasserversorgung nutzt lediglich den Konzernen, die den Zuschlag erhalten haben und geht auf Kosten der Einwohner. Wo bereits die Wasserwerke ganz oder teilweise privatisiert wurden, werden wir uns dafür einsetzen, dass sie wieder in den Besitz der kommunalen Aufgabenträger überführt werden.

Gründungszuschuss für Existenzgründer

Wir werden uns im Landtag dafür einsetzen, dass die Staatsregierung eine Bundesratsinitiative zur Reform des Gründungszuschusses für Existenzgründer einsetzt. Es muss dafür gesorgt werden, dass der Zuschuss für alle Gründungswilligen tatsächlich zur Verfügung steht und nicht nur Menschen, die laut Beurteilung der Arbeitsagenturen keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt haben.

Gleichzeitig fordern wir verstärkte Anstrengungen auf bayerischer Ebene, den unternehmerischen Nachwuchs zu fördern.

Moderne Finanzverwaltung

In der Finanzverwaltung werden momentan zwei verschiedene Rechnungswesen verwendet.

Beim Landeshaushalt wird noch die Kameralistik (Kameralbuchwesen) verwendet, während einige Kommunen die Doppik (doppelte Buchführung) eingeführt haben.

Dabei bietet Kameralistik wenig Überblick über den Ressourcenverbrauch; eine Kosten- Leistungsrechnung kann nicht durchgängig eingeführt werden. Darüber hinaus ist es wenig sinnvoll, wenn Land und Kommunen teilweise in unterschiedlichen Systemen wirtschaften. Wir bayerischen Piraten setzen uns daher für eine Reformierung des Rechnungswesens ein, wobei unser Ziel ist, ganz von der Kameralistik zur Doppik zu wechseln.

Verkehrspolitik

Immer noch viel zu tun

Der öffentliche Personennah- und Schienenverkehr in Bayern ist dringend reformbedürftig. Das teilprivatwirtschaftliche Betreiberkonzept, welches für Bayern eingeführt wurde, ermöglichte einen gewissen Fortschritt bei den Betriebskosten des Schienenverkehrs. Dadurch konnte der Service verbessert werden.

Jedoch hat das System strukturelle Schwächen in den Bereichen Transparenz, Flächenabdeckung und Angebot behalten.

Die Piraten wollen daher an den wunden Punkten dringend nachbessern und die vorhandenen Stärken des Systems weiter ausbauen, während die Schwächen ausgemerzt werden.

Bayernweit immer mobil

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für eine bessere Erschließung schwach besiedelter Gebiete durch öffentliche Verkehrsmittel ein. Dabei sollen vor allem jene Gebiete profitieren, in denen bisher kaum öffentliche Verkehrsmittel fahren.

Unser Ziel ist es, alle in Bayern existierenden Rufbus- und Anrufsammeltaxi-Angebote zusammenzuführen und überregional zu verknüpfen. Außerdem werden diese dahingehend umstrukturiert, dass jeder Fahrgast künftig auch über alle Landkreisgrenzen hinweg fahren kann. Dabei ermöglichen wir ihm, seine erworbene Fahrkarte auch ohne Aufpreis im Anrufsammeltaxi zu verwenden.

Eine Bereitstellung dieser Grundversorgung soll, wo keine andere Anbindung existiert, ständig gewährleistet sein.

Außerdem soll das Angebot der Anrufsammeltaxis künftig auch rund um die Uhr zur Verfügung stehen, und zwar überall dort, wo sonst tagsüber Busse und Bahnen fahren. Ziel ist insbesondere, die Lücke in der Nacht zu schließen und Fahrzeiten zu verkürzen, wenn die Benutzung der vorhandenen Busse und Bahnen fünfmal so lange dauert.

Transparenz für die öffentlich beauftragte Bahnwirtschaft

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft vergibt im Auftrag des Freistaates Bayern die Nahverkehrsleistungen an Verkehrsunternehmen. Jedoch wird die Verwendung der Regionalisierungsmittel und der Eigenmittel nur von einem kleinem Kreis, dem Aufsichtsrat der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, überwacht.

Eingegangene Angebote auf Ausschreibungen der Bayerischen Eisenbahngesellschaft sollen zukünftig zusammen mit einer Stellungnahme bei Annahme oder Ablehnung veröffentlicht werden. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft untersteht dem Wirtschaftsministerium und hat die Aufgabe, den ÖPNV zu organisieren und zu bezahlen. Auch der endgültige Vertrag soll transparent dem Bürger zur Verfügung gestellt werden.

Auch treten die Piraten in Bayern dafür ein, dass sämtliche Leistungen sowie Straf- oder Bonuszahlungen bei Zugausfällen oder hoher Kundenzufriedenheit öffentlich gemacht werden.

Freie Daten machen ÖPNV sexy

Die Piratenpartei Bayern setzt sich dafür ein, dass zukünftig durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft eine Schnittstelle mit Echtzeit-Daten des ÖPNV zur Verfügung gestellt wird. Dieses offene Interface soll so gestaltet werden, dass Software von Drittprogrammierern darauf aufbauen kann.

Ausschluss von Dividendenschieberei aus ÖPNV-Fördermitteln

Die Strecken der Deutschen Bahn, welche nicht für eigenwirtschaftlichen Fernverkehr genutzt werden, sollen an die Bayerische Eisenbahngesellschaft übertragen werden. Dadurch hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft volle Kostentransparenz und Kostenkontrolle. Eine Weitergabe von Gewinnen an DB Netze aus dem Netzbetrieb und somit aus den Fördermitteln des Schienenpersonennahverkehrs wird ausgeschlossen.

Bayerns eigene Flotte

Die Bayerische Eisenbahngesellschaft soll einen eigenen Fahrzeugpool für Schienenfahrzeuge pflegen. Aus diesem werden die Fahrzeuge den Verkehrsunternehmern zur Erbringung der Verkehrsleistungen bereitgestellt.

Dadurch werden Fördermittel für den weiteren Ausbau des ÖPNV frei. Die Verkehrverträge laufen üblicherweise 10–15 Jahre, die Verkehrsunternehmen müssen die Fahrzeuge trotz deutlich längerer Lebenserwartung aber in diesem Zeitraum abschreiben und die Kosten aus den Fördermitteln und Fahrkartenpreisen decken.

Bayern schläft nie!

Wir wollen das Angebot in den Nachtstunden massiv verbessern und ein durchgehendes Grundangebot schaffen. Da zu diesen Zeiten Busse und Züge ungenutzt in Depots stehen, ist dies ohne teure Neuanschaffungen möglich. Mindestens Anrufsammeltaxis sollen flächendeckend zur Verfügung stehen. Dadurch wird auch Schichtarbeitern und Nachtschwärmern die ÖPNV-Nutzung ermöglicht.

Bürgerbeteiligung vor Nahverkehrsausschreibungen

Vor Nahverkehrsausschreibungen sind die Bürger nach Problemen, neuen Ideen und Konzepten zu befragen und diese Ideen ernsthaft einzubeziehen. Bei Baumaßnahmen gibt es umständliche Regelungen der Befragung und Veröffentlichung – bei genauso starken Auswirkungen durch eine Fahrplanänderung wird nicht gefragt.

Die Lösung erreicht man in der Fläche!

Die Piraten lehnen die geplante zweite Stammstrecke ab. Die bestehenden Probleme der Münchner S-Bahn entstehen vor allem auf den Außenästen, auf eingleisigen Strecken oder im Mischverkehr mit anderen Zügen.

Die Kosten für dieses Bauvorhaben sind zu hoch. An anderen Stellen könnten die benötigten Gelder effektiver genutzt werden. Ebenfalls ein Manko ist der geplante Fahrplan ("Mitfall 6t"), bei dem die Nachteile die Vorteile für Pendler überwiegen werden. Zur zweiten Stammstrecke gibt es leistungsfähigere und günstigere Alternativen, beispielsweise den Ausbau des Münchner Südrings.

Franken mitnehmen, statt drüber hinwegzufliegen

Die Piraten sind gegen die dritte Startbahn des Flughafens von München. Die Baukosten der dritten Bahn sind in Eisenbahnprojekte, beispielsweise eine Neubaustrecke von Nürnberg nach Würzburg mit einer Fahrzeit von höchstens 28 Minuten für einen Integralen Taktfahrplan, zu investieren. Diese Strecke verbindet auch die Schnellfahrstrecken München - Nürnberg und Würzburg - Hannover (- Hamburg) zu einer durchgehenden schnellen Verbindung und bildet damit eine attraktive, umweltfreundlichere Alternative zu Auto und Flugzeug.

Neuanfang bei der Güterverladung in Bayern

Die Piratenpartei Bayern möchte eine neue neutrale Verladeinfrastruktur für den flächendeckenden Güterumschlag auf die Schiene in Bayern aufbauen. Dabei sollen nicht die alten Güterverladestellen innerorts wieder aufgebaut werden, sondern in den letzten Jahrzehnten neu entstandene Gewerbegebiete angeschlossen werden.

Bayern unter Strom setzen

Strom ist seit über 100 Jahren eine bekannte und erprobte Antriebsquelle für Schienenfahrzeuge. Doch obwohl die Technik ausgereift ist, sind immer noch nicht alle bayerischen Eisenbahnstrecken elektrifiziert. Die Piratenpartei Bayern setzt hier den Hebel an und strebt eine Elektrifizierung aller bayerischen Eisenbahnstrecken an, die regelmäßig von Personenzügen befahren werden.

Durch dieses Programm wird nicht nur ein Beitrag zur Umweltverträglichkeit geliefert, sondern auch ein wesentlich günstigerer Betrieb ermöglicht.

Mobilität für alle!

Die Piratenpartei Bayern setzt sich für einen fahrscheinlosen Nahverkehr in ganz Bayern ein. Auf dem Weg dorthin sollen zunächst Wochen- und Monatskarten eingeführt werden, die in jedem öffentlichen Verkehrsmittel, vom Bus über die Straßenbahn bis hin zum Regionalexpress, Gültigkeit haben. So entfallen für bayerische Bürgerinnen und Bürger lästige Wartezeiten an den Fahrkartenautomaten und der Tarifdschungel lichtet sich.

Ebenfalls soll den kommunalen Aufgabenträgern die Entscheidungsfreiheit für einen "fahrscheinlosen ÖPNV" im lokalen Bus- und Straßenbahnverkehr gegeben werden.

Zukunftssichere Energiewirtschaft

Nachhaltigkeit

Die dauerhafte Verfügbarkeit einer bezahlbaren Energieversorgung ist eine wesentliche Voraussetzung für den Wohlstand unserer Gesellschaft. Die aktuelle Energiepolitik ist jedoch stark geprägt von Erzeugungs- und Verteilungsstrukturen, die wirtschaftliche Aspekte über Nachhaltigkeit, Transparenz und Umweltverträglichkeit stellen.

Jede Form der Energieerzeugung und -verteilung muss nachhaltig gestaltet werden, da die Ressourcen endlich und deren Verbrauch limitiert ist. Die Piraten in Bayern treten dafür ein, dass innerhalb einer Generation mehr als die Hälfte des Energiebedarfs aus regenerativen Ressourcen gedeckt wird. Dies muss sowohl umweltschonend als auch gesellschaftlich verträglich erfolgen. Daher soll die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft mittel- und langfristig durch nachhaltig verfügbare und umweltschonende Ressourcen ersetzt werden. Dazu gehört auch der adäquate Ausbau der Verteilungsnetze. Einen wesentlichen Beitrag leisten dabei auch die Vermeidung und Reduzierung von Energieverbrauch sowie Effizienzgewinne.

Uns ist dabei bewusst, dass auch die Umstellung auf erneuerbare Energien Risiken birgt. Beispiele sind Gefährdungen bei exzessiver Nutzung von Wasserkraft und Geothermie, aber auch die Gewinnung von Biomasse in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion. Deswegen sind umweltverträgliche Verfahren zu bevorzugen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen und Naturschutzgebiete sind möglichst wenig zu beanspruchen.

Versorgungssicherheit

Ein wesentlicher Aspekt der Versorgungssicherheit ist die Dezentralisierung der Energiegewinnung und -verteilung. Kleinteilige Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentralisierte Einheiten. Zugleich sind die Betriebs- und Ausfallrisiken geringer. Wir wollen die Energiewirtschaft so organisieren, dass Beschaffung, Erzeugung und Verteilung möglichst vielfältig und transparent erfolgen und auch die Preisgestaltung öffentlich nachvollziehbar wird.

Netzausbau und Netzneutralität

Im Sinne der nachhaltigen Versorgungssicherheit und zur Vermeidung einer Konzentration auf wenige Anbieter sollen insbesondere Strom-, Gas- und Wärmenetze durch die öffentliche Hand reguliert werden.

Der Ausbau der regenerativen Energiequellen wie Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert eine Anpassung der Netztopologie. Der gleichberechtigte Netzzugang einer Vielzahl von Erzeugern mit großen regionalen Unterschieden erfordert den verstärkten Einsatz intelligenter Managementsysteme unter Wahrung des Datenschutzes der Verbraucher. Generell soll stärker als bisher der Verbrauch der Energieerzeugung folgen und weniger die Energieerzeugung dem Verbrauch. Außerdem wollen wir Maßnahmen zur Energieeinsparung sowie eine effiziente Kraft-Wärmekopplung einbeziehen.

Rekommunalisierung der Stromnetze

Wir Piraten stehen für eine genossenschaftlich organisierte, dezentrale Energieerzeugung in virtuellen Kraftwerksverbünden und dementsprechend kurze Netzwege. Um dies zu erreichen, treten wir dafür ein, die Stromverteilnetze im Bereich der Niedrig- und Mittelspannung auf Ebene der Bezirke zu rekommunalisieren. Die Netze sollen durch Organisationen des Gemeinwesens betrieben werden, direkte Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger sind hierbei sicherzustellen. Wir wollen, dass bezirksweit operierende Energiegenossenschaften in den bayerischen Bezirken gegründet werden. So lassen sich für Inselnetze auf Stadt- und Landkreisebene im Jahresmittel ausgeglichene Energiebilanzen erzielen.

Trotz der Konzentration auf dezentrale Strukturen müssen die lokalen Netze mit Nachbarnetzen und diese wiederum mit größeren regionalen und internationalen Einheiten gekoppelt werden. Durch diesen Regionenverbund kann der aufwändige Energietransport über große Entfernungen auf wenige Punkt-zu-Punkt-Verbindungen reduziert werden.

Förderprogramme

Den Umstieg auf regenerative Energien wollen wir durch Förderprogramme vorantreiben. Wichtig ist uns dabei die Förderung von Einsparmaßnahmen, von dezentralen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme, die Förderung von Wärmedämmungsmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung.

Wir werden Förderprogramme langfristig anlegen, um Planungssicherheit zu bieten. Sobald die Förderzwecke erreicht wurden, werden wir diese Programme konsequent zurückfahren. Insbesondere für die Photovoltaik halten wir eine maßvolle Reduzierung der umlagefinanzierten Einspeisevergütung für Solarparks mit hohem Landschaftsverbrauch für angebracht.

Grundsätzlich geben wir der steuerfinanzierten Förderung von Grundlagenforschung und Entwicklungsprojekten gegenüber einer reinen Bezuschussung von Investitionsausgaben Vorrang. Ergebnisse aus staatlich finanzierten Programmen müssen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden.

Landwirtschaft und Tierschutz

Wir werden eine verantwortungsbewusste und ressourcenschonende Landwirtschaft, die gesunde Produkte hervorbringt und den Landwirten ein faires Einkommen verschafft, unterstützen. Ziel ist eine leistungsfähige, regional angepasste Landwirtschaft, die sich in transparenten Netzwerken organisiert.

Die Landwirtschaft in Bayern ist so vielfältig, dass es nicht einfach einen einzigen richtigen Weg gibt. Daher sollen alle Betroffenen bei der Planung mitbestimmen können. Um dies zu erreichen, werden wir eine Kommission des Landtags einrichten, welche Umfragen und Studien fertigt.

Neubewertung von Subventionen

Wir setzen uns dafür ein, die Verteilung der Argrarförderungen nach neuen Bewertungsmaßstäben zu verteilen. Wir wollen weg von der Förderung der Großunternehmen, welche billige Massenware auf Kosten der Umwelt und Zuliefererländer produzieren. Außerdem dürfen Exporte von überschüssigen Agrarprodukten nicht mehr so stark bezuschusst werden, da durch sie die lokale Erzeugungsstruktur zerstört wird.

Wir werden die Gelder umlenken um die nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen gezielt zu fördern.

Nachhaltiger Konsum

Wir werden uns im Landtag für eine Stärkung des Verbrauchers einsetzen. Einen bewussten und nachhaltigen Konsum wird es nur dann geben, wenn die Tatsachen über Kosten und Rohstoffverbrauch in der Produktion der Lebensmittel offen dargelegt und auf den Verpackungen die Herkunft und Produktionsart der Inhaltsstoffe angegeben werden.

Wir werden daher die Verbraucher bilden und mithilfe von Kampagnen über die existierenden Ökosiegel und einen nachhaltigen Konsum informieren. Dabei ist unser Grundsatz Aufklärung und nicht Verbote.

Kampagnen wie zum Beispiel das Klimafrühstück oder lokale Bürgerinitiativen zu dem Thema Nachhaltigkeit möchten wir unterstützen.

Lebensmittelkennzeichnung

Wir werden uns dafür einsetzen, dass bei Fleisch und Eiern, Herkunft, Haltungsform und Fütterung – insbesondere ob gentechnisch veränderte Futtermittel zum Einsatz kamen – zu kennzeichnen sind. Darüber hinaus sollen auf Verpackungen keine falschen Tatsachen suggeriert werden. Für Milchprodukte würde dies beispielsweise bedeuten, das nicht nur die verarbeitende Molkerei zu kennzeichnen ist, sondern auch die ursprüngliche Herkunft der Milch.

Die aktuellen EU-Richtlinien zur Allergenkennzeichnung sind leider immer noch unvollständig. So werden wichtige Grundnahrungsmittel wie Brot, Milch oder Pflanzenöl überhaupt nicht gekennzeichnet. Hier besteht Nachholbedarf.

Regionaler Konsum

Verbraucher können durch gezielten Konsum bei regionaler Kennzeichnung einen Beitrag zur Verringerung der Transportwege bei Tieren und des Verkehrs im Allgemeinen leisten. Durch regionale Kreisläufe werden transparente und überschaubare Strukturen möglich, die das Vertrauen zwischen den Bäuerinnen, Bauern und den Verbrauchern stärken. Darüber hinaus werden so die regionalen Eigenheiten der Landwirtschaft gestärkt.

Tierversuche weitestmöglich vermeiden

Tierversuche sollen für pharmazeutische Stofftests und andere Experimente nicht mehr verpflichtend sein. Insbesondere, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, sollten ausschließlich diese angewandt werden.

Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschung an alternativen Methoden zu bewirken, gilt es die Fördermittel für Tierversuche auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden.

Keine Tiere in Zirkusse

Eine artgerechte Tierhaltung ist in Zirkussen nicht möglich. Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden. Zudem werden hier Tiere zum Amüsement des Menschen aus ihrer natürlichen Umwelt gerissen und gefangen gehalten. Wir werden daher ein Verbot von Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben unterstützen.

Positivlisten der domestizierten Tierarten, die noch in Zirkusbetrieben gehalten werden dürfen, müssen erarbeitet und landesweit vorgehalten werden. Transparenz ist für fahrende Betriebe unerlässlich. Strenge Vorgaben und Kontrollen müssen nicht nur die artgemäße Haltung gewährleisten, sondern Zirkussen, die diese Anforderungen nicht einhalten können, den Verzicht auf die Tiere auferlegen können.

Dazu werden wir es den Behörden ermöglichen, besonders schlecht gehaltene Zirkustiere beschlagnahmen zu können.