BY:Landesparteitag 2013.3/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.3.

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Antragstitel

Erstellung des Wahlprogramms

Antragsteller
Antragstyp

Sonstiger Antrag

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgendes beschließen:

An den Landesparteitag können Anträge zum Wahlprogramm gestellt werden. Diese enthalten Inhalte für das nächste Landeswahlprogramm.

An den Landesparteitag können Anträge in Form von Positionspapieren gestellt werden. Die Inhalte von Positionspapieren sind nicht für das Landeswahlprogramm vorgesehen.

Die Inhalte der beschlossenen Wahlprogrammanträge werden für die Verabschiedung als Wahlprogramm aufbereitet und dem Landesparteitag vor der Wahl vorgelegt. Der Landesvorstand ist gehalten, eine zeitige Ausfertigung sicherzustellen.

Das Landeswahlprogramm soll auf Basis dieser Vorarbeiten beschlossen werden.


Antragsbegründung

Wir hatten bereits für die letzte Legislaturperiode ein Konzept zur Entwicklung des Landeswahlprogramms. Dieses hat insgesamt gut funktioniert, auch wenn der damals beschlossene Antrag nur im Bezug auf das Programm selbst wirklich umgesetzt wurde.

Dieses Programmentwicklungskonzept hat jedoch dazu geführt, dass ein vorhersehbares, langfristig ausgelegter Prozess zur Erstellung des Wahlprogramm geführt hat. Zudem wurden im Gegensatz zum Bundesverband programmatisch überfüllte Parteitage und direkt für das Wahlprogramm erstellte Sammelanträge vermieden. Deshalb macht es Sinn, mit Blick auf die nächste Landtagswahl in Bayern erneut ein solches Konzept zu beschließen.

Das wesentliche Vorgehen ist hierbei gleich geblieben. Allerdings beschränkt sich dieser Antrag aufgrund der gemachten Erfahrungen auf das Wahlprogramm an sich.

Die auffälligste Änderung ist sicherlich die Neudefinition der Antragstypen. Wahlprogrammanträge enthalten nun in jedem Fall Inhalte für das Landeswahlprogramm, Positionspapiere dienen als sonstige programmatische Anträge. Das können etwa Zwischen- und Teilergebnisse inhaltlicher Arbeit oder Reaktionen auf aktuelle Ereignisse sein.

Begründet wird die Änderung damit, dass die Rolle der Positionspapiere im Entwicklungsprozess das Verständnis für diesen Prozess erschwert hat. Mit der Neudefinition ähneln die Antragstypen wieder der Aufteilung im Bundesverband und die Bezeichnungen sind logischer. Auch müssen Anträge zum Wahlprogramm die gleiche Stimmhürde nehmen der auch das finale Wahlprogramm unterliegt. Die leichtgewichtigen Positionspapiere haben hingegen keine Frist.

Die Vorteile sollen kurz aufgezeigt werden:

  • Verfahrenstransparenz: es ist vorher klar und wurde gemeinsam beschlossen, wie das Wahlprogramm zustande kommen soll
  • Planungssicherheit: Mitglieder können auf dem Landesparteitag Inhalte in der Gewissheit einbringen, dass diese später im Wahlprogramm landen
  • Erarbeitung von Inhalten: die Anträge zum Wahlprogramm müssen nicht 1:1 den Text für das Wahlprogramm enthalten, sodass der Fokus auf den Inhalten liegt und vor der Wahl ein ganzheitliches Programm erstellt werden kann
  • Evolution: kontinuierliche programmatische Arbeit wird belohnt, politische Inhalte können reifen und werden nicht vor der Wahl mit der heißen Nadel gestrickt

Gleichzeitig können während der Programmentwicklung als auch bei Beschluss des Wahlprogramms konkurrierende oder erweiterte Anträge gestellt werden. Inhaltliche Konflikte und Widersprüche traten bei der Ausfertigung des letzten Landeswahlprogramms kaum auf. Derartige Fälle lassen sich lösen, indem der neuere oder speziellere Antrag präferiert wird oder dem Parteitag die konkurrierenden Anträge vorgelegt werden.

Die zeitliche Planung wurde in diesem Antrag so abstrakt wie möglich gehalten, da alles andere aufgrund der zeitlichen Distanz zur nächsten Landtagswahl keinen Sinn ergibt. Der Vorstand ist gehalten, die Entwicklung des Wahlprogramms zu begleiten und eine rechtzeitige Ausfertigung für den beschließenden Parteitag sicherzustellen. Dies hat beim ersten Versuch unzureichend funktioniert, mehr als diese Vorgabe kann der Antrag selbst jedoch nicht machen.

Eine weitere zeitliche Planung hängt insbesondere von der Ausrichtung der Landesparteitage vor der Wahl ab. Diese kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht sinnvoll prognostiziert werden. Ebenso unvorhersehbar ist, ob und wie Themen direkt vor der Wahl besonders hervorgehoben werden sollen.

Gruppe
  • Sonstiges
Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

17.10.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

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