BY:Landesparteitag 2013.3/Antragsfabrik/Sonstiger Antrag 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Sonstiger Antrag (im Entwurfsstadium) für den Landesparteitag 2013.3.

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Antragstitel

Position zu Kinderrechten allgemein statt zu Beschneidung

Antragsteller
Antragstyp

Sonstiger Antrag

Antragstext

Der Parteitag möge über folgenden Antrag modular abstimmen. Wird der Antrag im Ganzen (beide Module) abgelehnt, so ist nur über das erste Modul abzustimmen, das zweite Modul entfällt in dem Fall.

(Modul 1) Das beschlossene Positionspapier POS-102 "Position zu Beschneidung: einheitliche Regelungen statt religiös motivierter Ausnahmen" soll gestrichen werden aus den beschlossenen Positionspapieren. Es fließt somit auch in eventuelle zukünftige Programmarbeit nicht mehr ein.

(Modul 2) Das beschlossene Positionspapier POS-102 soll ersetzt werden durch das folgende Positionspapier mit dem Titel "Körperliche Unversehrtheit von Kindern":

"Medizinisch nicht indizierte Eingriffe in den Körper eines Kindes bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind grundsätzlich abzulehnen. Danach sind sie bis zur Erreichung der Volljährigkeit nur mit Einwilligung der betroffenen Person und deren Erziehungsberechtigten akzeptabel. Hierbei ist sicherzustellen, dass diese Entscheidungen freiwillig und ohne Druck zustande kommen."


________________


Begründung:

Warum das POS-102 streichen/ersetzen?

Weil der ganze Parteitag (inklusive der Antragstellerin dieses sonstigen Antrags) während besagtem Antrag irrtümlicherweise nur über Beschneidung pro/contra diskutiert und unter dieser Prämisse abgestimmt hat, wir aber gar nicht wirklich verstanden und diskutiert haben, was das Positionspapier 102 im Prinzip sagt.

Bei genauerem Hinsehen ist es nämlich dieselbe Position, die die Bundesregierung damals verabschiedet hat: Es koppelt die Beschneidung ja gerade von "religiösen Ausnahmen" ab und legt nahe, dass die Beschneidung ein "medizinisch unbedenklicher" Eingriff wäre und damit im Ermessen der Eltern liegen sollte: "Medizinisch aus Sicht des Kindes vorteilhafte und unbedenkliche Eingriffe sollen dabei einheitlich nach Ermessen der Eltern erlaubt, nicht akzeptable Eingriffe einheitlich verboten werden." Das Positionspapier führt als Beispiel für "nicht akzeptabel" übrigens explizit die weibliche Beschneidung an, deshalb impliziert es gleichzeitig, dass die männliche als unbedenklich gelten soll.

Dies mag vielleicht nicht die ursprüngliche Intention des Antragstellers gewesen sein - dann ist es aber einfach missverständlich formuliert und sollte deshalb ebenfalls gestrichen und/oder durch etwas besseres ersetzt werden.

Das zweite Modul ist bis auf das Wort "grundsätzlich" aus dem Parteiprogramm der Piratenpartei Österreich: http://wiki.piratenpartei.at/wiki/Parteiprogramm#Schutz_der_k.C3.B6rperlichen_Unversehrtheit_von_Kindern


Antragsbegründung

Begründung:

Ich glaube, egal wie wir zu einem Verbot oder nicht-Verbot von (nicht medizinisch induzierter!) Beschneidung stehen, wir sehen darin definitiv keinen "unbedenklichen" Eingriff. Im Zweifelsfall stimmt bitte wenigstens dem ersten Modul zu (keine Position ist besser als eine vermurkste - vor allem da es zumindest in der Form ohnehin eigentlich kein Landesthema ist!).

Gruppe
  • Demokratie und Recht
PirateFeedback
Zuständigkeit
  • Land


Datum der letzten Änderung

11.10.2013


Anregungen

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Diskussion

+das ist richtig, weil

—das sehe ich anders, da
+du irrst, denn
Οist das denn wirklich so?

—x trifft nicht zu, da

+doch das trifft zu, weil

Unterstützung / Ablehnung

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