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Piratenpartei Deutschland
Kreisverband Schwandorf


Geschäftsordnung des Vorstandes

Piratenpartei Deutschland Kreisverband Schwandorf

§1 - Vorstand

(1) Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den gesetzlichen Vorschriften, der aktuellen Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. (2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Kann ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. (3) Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten in seiner Amtszeit einen schriftlichen (im Umfang angemessenen) Bericht zur Veröffentlichung auf dem Kreisparteitag an. Der Bericht sollte online geführt werden und von allen Mitgliedern einsehbar sein.

§2 - Aufgaben der Vorstandsmitglieder

(1) Vorsitzender: Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Kreisverbandes. Er pflegt und vertritt die Beziehungen des Kreisverbandes nach innen und außen. (2) Stellvertretender Vorsitzender: Der stellvertretende Vorsitzende hat die primäre Aufgabe, den Vorsitzenden in dessen Abwesenheit in all seinen Aufgaben zu vertreten. Er vertritt den Vorstand gegenüber den Mitgliedern. Er führt und beaufsichtigt die Kreisgeschäftsstelle. Ist keine physikalische Geschäftsstelle eingerichtet, organisiert er die postalische und telefonische Erreichbarkeit des Kreisverbands. (3) Schatzmeister: Der Schatzmeister führt schriftliche Aufzeichnungen gemäß den Grundsätzen des PartG und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GOB) über alle Vorgänge, die die Finanzen des Kreisverbands betreffen.Spenden über 200€ kann nr der Schatzmeiter annehmen.Er führt das Mitgliederverzeichnis. (4) Beisitzer: Sie vertreten und unterstützen die übrigen Vorstände bei Bedarf. In Vorstandssitzungen können ihnen auch eigene Aufgabenbereiche übertragen werden. Sie sind auch berechtigt den Kreisverband nach innen und außen zu vertreten. Sie sind Ansprechpartner für Mitglieder und Interessenten und sollen den persönlichen Kontakt zum Vorstand gewährleisten.

§3 - Aufgabenverteilung

(1) Die Aufgabenverteilung im Vorstand kann durch den Vorstand frei vergeben werden. (2) Bei im laufenden Jahr frei werdenden Positionen übernimmt ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausgefallenen Mitglieds. (3) Der Vorstand kann Teile seiner Aufgaben (z.B. Verwaltung des Webauftritts, Pflege des Wiki, Durchführung von Infoständen) an freiwillige Mitglieder oder Crews des Kreisverbandes übertragen. Bei Übertragung an Crews berichtet der jeweilige Crewsprecher dem Vorstand über den Fortschritt und das Ergebnis der Aufgaben, ansonsten die jeweiligen freiwilligen Mitglieder.

§4 - Vorstandssitzungen

(1) Der Vorsitzende lädt die Vorstandsmitglieder mit einer Frist von 5 Tagen persönlich in Textform unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes zu den Vorstandssitzungen ein. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. (2) Vorstandssitzungen finden persönlich, per Chat, oder fernmündlich statt. Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder bei dessen Abwesenheit vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet.


§5- Öffentlichkeit und deren Ausschluss

(1) Piraten und Gäste dürfen an den Sitzungen des Kreisvorstandes teilzunehmen. Rederecht wird nach vorheriger Medlung eines Redebeitrages durch den Sitzungsleiter erteilt. (2) Auf Wunsch eines Vorstandsmitglieds erfordert die Teilnahme an der Sitzung bei einem nicht öffentlichen Teil durch Mitglieder, die nicht dem Vorstand angehören, die Unterzeichnung einer Erklärung auf Verschwiegenheit. (3) Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds und Beschluss des Vorstands kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Dieser Antrag muss begründet werden und soll nur in Ausnahmefällen angenommen werden. (4) Gäste, die die Vorstandssitzung stören, können aus der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.

§6 - Anträge

(1) Anträge an den Vorstand können nur von Mitglieder der Piratenpartei Deutschland gestellt werden. (2) Anträge an den Vorstand können eingereicht werden in Textform an den Vorstand oder persönlich oder in Beauftragung zu Beginn der Vorstandssitzung. (3) Jeder Antrag bedarf eines Antragstellers und eines vollständigen endgültigen Antragstexts. (4) Jeder an den Vorstand gestellte Antrag wird behandelt oder vertagt. Vertagte Anträge brauchen nicht erneut gestellt zu werden und werden in die nächste Tagesordnung übernommen.

§7 - Beschlüsse

(1) Beschlüsse im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. Änderungen an der Geschäftsordnung, sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine absolute Mehrheit. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Vorstands des Kreisverbandes Schwandorf. (2) Beschlüsse können auf einer Sitzung in offener – oder auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes – in geheimer Abstimmung oder im Umlaufbeschluss auf elektronischem Wege getroffen werden und sind im Protokoll (§9) öffentlich zu machen. (3) Die Abstimmung endet, wenn das Ergebnis feststeht. Steht bis zur nächsten Vorstandssitzung das Ergebnis nicht fest, endet das Umlaufverfahren und über den Antrag wird in der Vorstandssitzung entschieden.

§8 - Protokolle

(1) Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Ort, Zeit, Teilnehmer, Anträge, Beschlüsse und Abstimmungsergebnisse enthalten. Es kann zusätzlich Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes wiedergeben. Das Protokoll wird gültig, wenn es per Vorstandsbeschluss angenommen worden ist. (2) Zu Beginn der Sitzung wird durch den Leiter der Sitzung ein Protokollführer aus den Reihen der Anwesenden bestimmt. (3) Das Protokoll wird dem gesamten Vorstand durch den Protokollführer innerhalb einer Woche nach der Vorstandssitzung zur Prüfung zugestellt. (4) Über die Genehmigung des Protokolls ist spätestens zu Beginn der nächsten Vorstandssitzung abzustimmen. (5) Nach Annahme ist das Protokoll in Papierform oder auf andere Weise revisionssicher zu archivieren..

§9 - Finanzielle Regelungen

(1) Ein Mitglied des geschäfsführenden Vorstands kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich € 50,00 selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich € 100,00 benötigt er die vorherige Zustimmung eines anderen Vorstandsmitgliedes.. Über Rechtsgeschäfte ab einem Wert, der über den Betrag von € 100,00 hinausgeht, ist ein Beschluss des Kreisvorstands erforderlich. Davon ausgenommen sind Budgets. Budgets müssen vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder selbstständig verfügen (4) Ausgaben müssen dem Schatzmeister unmittelbar und unverzüglich mitgeteilt werden. Belege sind spätestens zur nächsten Vorstandssitzung vorzulegen. (5) Auslagen werden nur nach Vorlage von Belegen erstattet.

§10 - Mitgliederdaten

(1) Zugriff auf die Mitgliederdaten hat der Vorstand zur Erfüllung seiner Aufgaben. (2) Durch Beschluss des Vorstands erhalten weitere Mitglieder des Vorstands Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit deren Tätigkeit dies erfordert. Dazu ist nach Vorgabe des zuständigen Datenschutzbeauftragten die Abgabe einer Datenschutzerklärung notwendig. Jeder, der Zugang zu den Mitgliederdaten hat, muss diese nach bestem Wissen und Gewissen schützen.. (4) Mitgliederdaten dürfen nicht an Dritte weitergeben werden. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich und vollständig zu löschen.

§11 - Kommunikation

(1) Der Vorstand beschließt eine Postanschrift als Postfach in Schwandorf. Dieses wird bei der Deutschen Post auf die Hausanschrift eines vom Vorstand per Beschluss zu bestimmenden Verantwortlichen für das Postfach beantragt. Die Kosten für das Postfach werden aus Mitteln des Kreisverbandes bestritten. (2) Für das Postfach werden genau zwei Schlüssel beantragt. Einen behält der Verantwortlichen für das Postfach zur regelmäßigen Leerung, der andere wird von einem durch Beschluss des Vorstands bestimmten Vorstandsmitglied aufbewahrt. (3) Der Verantwortliche für das Postfach leert dieses regelmässig. Er informiert den Vorstand über eingegangene Post und leitet diese bei Bedarf nach Absprache weiter. (4) Gibt der Verantwortliche für das Postfach seine Aufgabe ab oder beendet er seine Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland, wird schnellstmöglich ein neuer per Vorstandsbeschluss bestimmt. Der Schlüssel ist in der Zwischenzeit an den Vorsitzenden zu übergeben. Die Änderung ist der Deutschen Post formlos unverzüglich durch den Vorstand bekannt zu geben. (5) E-Mails, Briefe, Verträge und sonstige Kommunikation mit dem Vorstand sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln, wenn nichts anderes vereinbart ist. (6) Für jedes Mitglied des Vorstands wird eine namensbezogene E-Mailadresse "<vorname>.<nachname>@piraten-Schwandorf.de" bei der Bayern-IT beantragt. (7) Die Adresse "vorstand@piraten-Schwandorf.de" wird vom Vorsitzenden verwaltet. Mails an diese Adresse werden automatisch an alle Mitglieder des Vorstands zur Kenntnis weitergeleitet. Die Reaktion auf eingehende E-Mails erfolgt grundsätzlich vom Vorsitzenden oder dem zuständigen Vorstand beantwortet.

§12 - Dokumentation und Archivierung

(1) Um die Arbeit des Vorstandes im Bedarfsfall zweifelsfrei nachvollziehbar zu machen, und um die Entwicklung des Kreisverbands für die Nachwelt zu dokumentieren, werden mindestens die Protokolle der Vorstandssitzungen und Kreisparteitage, die Aufzeichnungen des Schatzmeisters, die Berichte der Kassenprüfer und alle nach Gesetz oder Satzung zu dokumentierenden Vorgänge in Papierform oder in anderer Form z.B. im Wiki. (2) Bis zur Einrichtung einer Kreisgeschäftsstelle wird das Archiv vom Vorsitzenden aufbewahrt. Sobald ein neuer Vorsitzender das Amt übernimmt, sei es kommissarisch oder durch Wahl, ist ihm unverzüglich das Archiv zu übergeben. . (3) Alle archivierten Dokumente, bei denen keine wichtigen Gründe entgegenstehen (z.B. Datenschutz), sind an geeigneter Stelle im Wiki zu veröffentlichen. Im Zweifel entscheidet der Vorstand.

§13 - Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung wurde vom Vorstand auf seiner ersten Sitzung am 04.10.2012 in Kraft gesetzt.