BY:Bezirksverband Oberpfalz/Geschäftsordnung des Vorstands

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Geschäftsordnung des Vorstand Bezirksverband Oberpfalz 18/19

§1 Allgemeines

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbands nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
  3. Jedes Vorstandsmitglied fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen schriftlichen, angemessenen Tätigkeitsbericht an.

§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder

  1. Andreas Kramm: Dem Vorsitzenden obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Pflege der Beziehungen zum Landesverband und den anderen Bezirksverbänden, die Einberufung von Mitgliederversammlungen, die Repräsentation nach außen, sowie die Koordination anfallender Aufgaben. Sie vertritt den Bezirksverband nach außen. Ihr obliegt die Kontrolle der Finanzen, die Koordination der programmatischen Arbeit sowie die Verbands- und Bündnisarbeit. Soweit möglich unterstützt sie andere Gliederungen und Wahlbewerber bei Öffentlichkeitsarbeit, Kommunalpolitik und Wahlkampf. Ihr obliegt die Pflege des Kontakts der Öffentlichkeitsarbeit mit dem Landesvorstand.
  2. Franz Menacher: Der Stellvertretende Vorsitzende unterstützt die Vorsitzende bei der Pflege der Beziehungen zu anderen Gliederungen, insbesondere zu den anderen Bezirksverbänden und Untergliederungen. Ihm obliegt die Verantwortung für die innerparteilichen Online-Arbeitsstrukturen. Weiterhin ist er zuständig für die innerparteiliche Transparenz und die Kommunikation von Vorstandsangelegenheiten wie Terminen und Protokollen. Ihm obliegt die Pflege der Mitgliedsdaten und das Dokumentationswesen. Er ist verantwortlich für die Organisation von Parteitagen und deren Ladung.Außerdem vertritt er die Vorsitzende bei Verhinderung.
  3. Andreas Hartl: Dem Schatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen. Er koordiniert Methoden und Prozesse zur Finanzverwaltung im gesamten BzV in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern der Untergliederungen und zum Landesverband. Er unterstützt die politische Geschäftsführung und Bündnisarbeit.

§3 Beschlussfassung

  1. Beschlüsse werden in der Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren gefasst.
  2. Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der amtierenden Vorstandsmitglieder anwesend ist. Sofern nichts anderes bestimmt ist, werden Beschlüsse des Vorstands mit relativer Mehrheit der abgegebenen Stimmen der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
  3. Änderungen an der Geschäftsordnung sowie Abstimmungen im Umlaufverfahren erfordern eine Einstimmigkeit der Vorstandsmitglieder. Im Umlaufverfahren befindliche Abstimmungen sind abgeschlossen, wenn diese Mehrheit von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird. Das Umlaufverfahren ist innerhalb von 8 Tagen abzuschließen. So nicht gefasste Beschlüsse werden automatisch in der nächsten Vorstandsitzung behandelt.
  4. Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte im Wert bis einschließlich 250€ selbstständig vornehmen. Bis zu einem Wert bis einschließlich 500€ benötigt er die vorherige Zustimmung der Bezirksvorsitzenden oder, wenn diese verhindert ist, ihres Stellvertreters.
  5. Über Rechtsgeschäfte ab einem Wert, der über den Betrag von 500€ hinausgeht, ist ein Beschluss des Bezirksvorstands erforderlich. Davon ausgenommen sind Budgets. Budgets müssen vom Vorstand beschlossen werden. Über die beschlossenen Budgets können die zuständigen Vorstandsmitglieder und Beauftragten selbstständig verfügen.
  6. Beschlüsse des Vorstands werden vom Vorstand elektronisch dokumentiert. Jedem Mitglied des Bezirksverbands wird auf Antrag Einsicht in die Beschlüsse des Vorstands gewährt, soweit diese öffentlich sind.
  7. Anträge an den Vorstand können gestellt werden von
    1. jedem Bürger oder Bewohner des Bezirksverbands Oberpfalz,
    2. jedem Mitglied des Bezirksverbands Oberpfalz,
    3. dem Vorstand und den Vorstandsmitgliedern des Bundesverbands der Piratenpartei Deutschland
    4. den Vorständen anderer Landesverbände und bayerischer Bezirksverbände der Piratenpartei Deutschland,
    5. den Organen der Piratenpartei Deutschland Bezirksverband Oberpfalz und dessen nachgeordneten Gebietsverbänden.

§4 Vorstandssitzungen

  1. Vorstandssitzungen finden persönlich oder fernmündlich statt. Wird eine Vorstandssitzung gemäß Satzung von mindestens 10% der stimmberechtigten Piraten des Bezirksverbands verlangt, so ist eine Sitzung nach §9a Abs. 6 Satz 2 der Satzung unverzüglich einzuberufen.
  2. Vorstandssitzungen werden durch die Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen per E-Mail auf der Ankündigungsliste für Belange auf Bezirksverbandsebene einberufen. In dringenden Fällen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Eine Vorstandssitzung gilt auch als einberufen, wenn diese bei der vorhergehenden Sitzung vereinbart und das protokolliert wurde.
  3. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend, sofern es seinen Willen nicht zuvor bekundet hat.
  4. Persönliche Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden.
  5. Es ist zu jeder Sitzung ein Ergebnisprotokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut aktenkundig zu machen. Das Protokoll soll im Regelfall innerhalb einer Woche veröffentlicht werden. Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt.

§4a Präsenzsitzungen

  1. Durch Beschluss des Vorstandes kann eine Präsenz-Vorstandssitzung einberufen werden. Sie entspricht § 9a Abs. 5 der Satzung des Bezirksverbands Oberpfalz. Zu dieser wird mit einer Frist von 14 Kalendertagen per E-Mail auf der Ankündigungsliste für Belange auf Bezirksverbandsebene eingeladen.
  2. Desweiteren gelten die Absätze des §3 und §4 entsprechend.

§5 Verwaltung der Mitgliederdaten

  1. Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch den Bundesverband. Dem stellvertretenden Vorsitzenden obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.
  2. Jedes Vorstandsmitglied hat Zugriff auf die Mitgliederdaten, soweit seine Tätigkeit dies erfordert. Jeder Zugriffsberechtigte hat die Weitergabe an nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
  3. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist nur zulässig, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind und eine entsprechende Datenschutzerklärung vorliegt.

Änderungsverlauf dieser GO

  • beschlossen am 01.02.2020 auf der konstituierenden Sitzung