BY:Bezirksverband Oberbayern/Antragsfabrik/eMitzeichnungen

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Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bezirksverband Oberbayern von Jens Kohnert, Ron.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik Oberbayern.

Titel = eMitzeichnungen
Änderungsantrag Nr.
(offen)
Beantragt von
Jens Kohnert, Ron
Betrifft
Satzung des BzV Oberbayern / § 11
Beantragte Änderungen

Der Bezirksparteitag möge beschließen in § 11, Absatz 1, Satz 2 nach dem Wort erklären "oder elektronisch mitzeichnen" einzufügen.

Alte Version:

(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.

Neue Version:

(1) Änderungen der Bezirkssatzung können nur von einem Bezirksparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Bezirksparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären oder elektronisch mitzeichnen.
Begründung

Analog zu ePetition wird die Möglichkeit einer elektronischen Mitzeichnung von schriftlichen Anträgen auf Satzungsänderung geschaffen, um einfacher die benötigten Stimmen zu bekommen






Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Oeko
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Gerhard
  2. Richie
  3. AndiPopp
  4. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

  • Wir haben kein Verfahren zur "elektronischen Mitzeichnung", da es nicht näher definiert wird, könnte man auch Doodle darunter verstehen und das ist mangels Akkriditierung untauglich
    ist auch jetzt nicht näher definiert und in diesem Fall muss die "Akkreditierung" im nachhinein statt finden - ist ja im Prinzip eine Unterschriftenliste
  • Würde eine sauber Regelung für Urabstimmungen bevorzugen. -- AndiPopp 10:29, 6. Mär. 2010 (CET)
    dies ist nur eine Erweiterung der vorhandenen Regelung, die ich mir nicht ausgedacht hab - wie viele von Euch haben eine Petition auf Papier mitgezeichnet und wer hat lieber die Möglichkeit einer ePetition wahrgenommen - wenn nicht unsere Partei, welche soll sonst so etwas umsetzen
  • Argument 1
    • Antwort zu 1
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    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...