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BY:AG Plakatierung Landkreis München

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Hinweis
Diese Seite dient der AG Plakatierung Bayern (LV Bayern) bzw. einer ihrer Unterstrukturen zur Übersicht über lokal verfügbare, freiwillige Helfer vor Ort hinsichtlich Plakatierungsaktionen im Rahmen von Veranstaltungen und Wahlen. Ferner dient sie der Dokumentation von Erfahrungen, Erkenntnissen über Auflagen und Verordnungen sowie zum Materialnachweis.

Die Plakatierungs-Crew Landkreis München der AG Plakatierung Oberbayern ist gleichzeit eine Unterorganisation der AG Öffentlichkeitsarbeit München.

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AlexanderP, TobiG, budoco, rxl, platon42, David Pfahler, boenne, Manfred Plechaty, DU?


Inhaltsverzeichnis

Aufteilung in Wikipedia-logo.pngStädte und Gemeinden

Die Stadt- (StV) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdV) führen eine Übersicht der im dortigen Bereich ausgebrachten Plakate und veranlassen deren Abbau innerhalb der gesetzten Frist nach der Wahl. Alle Stadt- (StH) bzw. Gemeindeverantwortlichen (GdH) arbeiten dem StV/GdV auch bei der Erfassung der aufgestellten Plakate zu.

Legende: Fett: Stadt oder Gemeinde über 10k Einwohner

Stadt/Gemeinde StV/GdV StH/GdH
1 Wikipedia-logo.pngAschheim budoco
2 Wikipedia-logo.pngAying
3 Wikipedia-logo.pngBaierbrunn Manfred Plechaty
4 Wikipedia-logo.pngBrunnthal
5 Wikipedia-logo.pngFeldkirchen
6 Wikipedia-logo.pngGarching bei München
7 Wikipedia-logo.pngGräfelfing rxl
8 Wikipedia-logo.pngGrasbrunn
9 Wikipedia-logo.pngGrünwald Manfred Plechaty rxl
10 Wikipedia-logo.pngHaar
11 Wikipedia-logo.pngHohenbrunn Jakob Christian
12 Wikipedia-logo.pngHöhenkirchen-Siegertsbrunn
13 Wikipedia-logo.pngIsmaning budoco
14 Wikipedia-logo.pngKirchheim bei München TobiG
15 Wikipedia-logo.pngNeubiberg Jakob Christian
16 Wikipedia-logo.pngNeuried rxl
17 Wikipedia-logo.pngOberhaching
18 Wikipedia-logo.pngOberschleißheim David Pfahler boenne
19 Wikipedia-logo.pngOttobrunn Jakob Christian
20 Wikipedia-logo.pngPlanegg rxl
21 Wikipedia-logo.pngPullach i.Isartal Manfred Plechaty rxl
22 Wikipedia-logo.pngPutzbrunn
23 Wikipedia-logo.pngSauerlach
24 Wikipedia-logo.pngSchäftlarn rxl
25 Wikipedia-logo.pngStraßlach-Dingharting
26 Wikipedia-logo.pngTaufkirchen Jakob Christian
27 Wikipedia-logo.pngUnterföhring budoco
28 Wikipedia-logo.pngUnterhaching
29 Wikipedia-logo.pngUnterschleißheim Markus Wutzke AlexanderP,Anthem

Auflagen/Verordnungen für Wahlplakate

Stadt/Gemeinde Auflagen/Verordnungen
1 Aschheim
  • ausschließlich auf gemeindeeigenen Plakatwänden (23, je 1 Din A 1 Plakat)
  • Plakatierung am 12.8. im Bauhof, Kopernikusstr.8
2 Aying
3 Baierbrunn
4 Brunnthal
5 Feldkirchen
6 Garching bei München
  • max. 30 DIN A1 Plakate pro Partei erlaubt
7 Gräfelfing
8 Grasbrunn
9 Grünwald
  • 6 Wochen vor, 1 Woche nach Wahl
  • Nicht an Straßenschilder, nichts blockieren, etc.
  • Gemeinde stellt Anschlagtafeln auf (Standorte?)
10 Haar
  • max. 30 DIN A1 Plakate pro Partei erlaubt
11 Hohenbrunn Die Gemeinde weist allen zur BTW zugelassenen Parteien Flächen auf ihren Plakattafeln zu. Hierfür muss ein formloser Antrag gestellt werden.
12 Höhenkirchen-Siegertsbrunn
13 Ismaning
  • Es stehen 11 spezielle Wahltafeln zur Verfügung, die ca. 6 Wochen vor der Wahl aufgestellt werden.
  • Die einzelnen Anschlagtafeln bestehen wiederum aus 5 Feldern mit der Größe von 1,2 m auf 1,9 m (wenn ich mich nicht verrechnet habe, sind das 20 Din A 1 Plakate, bei 27 Parteien)
  • Die Plakatierung muss von der Partei selbst übernommen werden
  • Aus praktischen Gründen sind nur 5 der Wahltafeln für eine beidseitige Plakatierung geeignet
  • Die Reihenfolge der Plakatierung von links nach rechts sollte sich an der Listennummer auf dem Stimmzettel orientieren.
14 Kirchheim bei München
15 Neubiberg Jede Partei darf max. 20 Plakate anschlagen. Zudem ist eine Genehmigung notwendig. Details prüfe ich gerade.
16 Neuried
  • 6 Wochen vorher, 1 Woche danach
  • freie Ständer wohl keine besonderen Regeln
  • Gemeinde stellt Anschlagtafeln auf (Standorte?)
17 Oberhaching
18 Oberschleißheim
  • Plakatierung ab 6 Wochen vor der Wahl möglich.
  • Platz auf gemeindeeigenen Plakatwänden werden nach Listenplatz verteilt.
  • Straßenlaternen und Ähnliches können plakatiert werden solange die Verkehrssicherheit gegeben ist.
  • Google Map mit den Plakatwänden der Gemeinde: Plakatwände Karte
19 Ottobrunn Jede Partei darf ohne Anmeldung z.B. an Bäumen und Masten plakatieren. Voraussetzung ist, dass die Plakate niemanden gefährden (insbesondere an Radwegen) und keine Drähte, sondern Kabelbinder verwendet werden um die Bäume zu schonen.
20 Planegg
  • 6 Wochen vor, 1 Woche nach Wahl
  • Gemeinde stellt Anschlagtafeln auf (Standorte?)
21 Pullach i.Isartal
  • Anschlagtafeln ohne große Regelung. Wer zuerst kommt, darf drauf.
22 Putzbrunn
23 Sauerlach
24 Schäftlarn
25 Straßlach-Dingharting
26 Taufkirchen Die Plakattafeln der Gemeinde dürfen beidseitig genutzt werden. Liste der Tafeln auf Anfrage.
27 Unterföhring
  • ausschließlich auf gemeindeeigenen Plakatwänden (ca.8-10)
28 Unterhaching
  • ... 6 Wochen vor und 1 Woche nach Wahlen, ...Wahlständer für Plakate bis einschließlich DIN A 0 auf Gehsteigen und außerhalb von Verkehrsflächen liegenden...[1]
29 Unterschleißheim
  • Plakatierung ab 6 Wochen vor der Wahl möglich. Platz auf gemeindeeigenen Plakatwänden werden nach Listenplatz verteilt. Straßenlaternen und Ähnliches können plakatiert werden solange die Verkehrsicherheit gegeben ist.
  • Plakatierungsverordnung Richtlinien

Aktionen

Vorhandenes Material

Bezeichnung Anzahl bei wem? wo? Eigentum Ausgabevermerke
Plakat, A1, auf Hartfaser (BTW'09) ~30cm Stapelhöhe Smutje München AG PlakMuc ändern 
Plakat, A1, Hohlkammer- 2 JaQoB München AG ÖArbMuc ändern 

Unterstützungsmöglichkeiten

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