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BW:Vorstand/Geschäftsordnung

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Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung des Landesvorstandes Baden-Württemberg

Vorstandsitzungen

Der Vorstand hält in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch einmal im Monat, Vorstandssitzungen ab.

Einladung zu Vorstandssitzungen

Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail an eine hierfür bestimmte Mailingliste eingeladen, zusätzlich werden die Sitzungstermine auf der Wikiseite des Vorstandes veröffentlicht. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Anträge zu einer Vorstandssitzung

Anträge zu einer Vorstandssitzung des Landesvorstandes können an den Landesvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt.

Antragsberechtigt sind:

  • Die Mitglieder des Bundesvorstandes der Piratenpartei
  • Die Mitglieder des Landesvorstandes der Piratenpartei Baden-Württemberg
  • Die Vorstände untergeordneter Gebietskörperschaften der Piratenpartei Baden-Württemberg
  • Mitglieder des Landesverbandes Baden-Württemberg
  • Die Koordinatoren, Ansprechpartner oder Leiter der vom Vorstand beauftreten Arbeitsgruppen oder -gemeinschaften
  • Vom Vorstand mit besonderen Aufgaben beauftragte Piraten im Rahmen ihrer Tätigkeit

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung, welche im Protokoll festgehalten wird. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Leitung der Vorstandssitzungen

Die Vorstandssitzungen werden durch einen durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden zu benennenden Sitzungsleiter geleitet.

Abstimmungen

Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Landesvorstandes. Falls keine anderen Regeln Vorrang haben, gilt die einfache Mehrheit der Vorstandsmitglieder.

Beschlussfähigkeit

Beschlussfähig sind alle Vorstandssitzungen, bei denen mindestens 60% der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandsitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll wird den Sitzungsteilnehmern vor Veröffentlichung zur Durchsicht zugestellt. Das Protokoll ist von einem hierfür bestimmten Vorstandsmitglied (ggf. elektronisch) zu unterzeichnen. Das Protokoll ist bis spätestens zur nächsten Vorstandssitzung an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Kopien der Protokolldokumente sind vorzuhalten. Gemäß §4 der Bundessatzung können Beschlüsse des Vorstandes durch eine Vorstandsmehrheit als Interna gekennzeichnet werden. Diese werden, zusammen mit der Begründung des Verschlusses, protokolliert, der entsprechende Protokollabschnitt wird nicht veröffentlicht. In dem veröffentlichten Protokoll ist auf die Existenz von Interna hinzuweisen.

Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen

Vorstandssitzungen finden in erster Linie über Telefon- oder Audiokonferenzen statt, reale und virtuelle Treffen sind gleichberechtigt.

Entscheidungen abseits von Vorstandssitzungen / Umlaufbeschlüsse

Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig, sofern sich entweder mindestens 60% der Vorstandsmitglieder zu der Entscheidung geäußert haben oder genug Mitglieder des Vorstandes der Entscheidung zugestimmt oder abgelehnt haben, so dass weitere Stimmen nichts mehr am Ergebnis verändern könnten. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.

Aufgabenverteilung

Vorsitzender

Der Vorsitzende vertritt den Landesverband nach außen sowie gegenüber anderen Verbänden und Gliederungen der Partei. Ihm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen und Demos. Er schlichtet Streitigkeiten im Vorstand. Er koordiniert die Teilnahme des Landesverbandes an Wahlen.

Stellvertretender Vorsitzender

Der Stellvertretende Vorsitzende lädt zu Vorstands- und Piratentreffen ein. Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben und vertritt diesen.

Schatzmeister

Der Schatzmeister verwaltet die Konten des Landesverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht.

Generalsekretär

Der Generalsekretär ist für die innere Organisation der Partei sowie etwaige Verwaltungskoordinationen mit anderen Landesverbänden oder der Bundespartei zuständig. Er hält hierzu Kontakt mit den Untergliederungen und verwaltet die Mitgliederdatenbank sowie damit zusammenhängende Tätigkeiten.

Politischer Geschäftsführer

Der Politische Geschäftsführer koordiniert die Öffentlichkeits- und Pressearbeit. Er sorgt für die Koordination der Pressearbeit mit der Bundespartei und den anderen Landesverbänden und den Kontakt zu programmatischen Arbeitsgruppen.

Beisitzer

Die Beisitzer unterstützen den Vorstand bei seiner Arbeit. Sie betreuen in Rücksprache mit dem politischen Geschäftsführer den Internetauftritt des Landesverbandes und die entsprechenden Teile des Wikis. Ihnen können Aufgaben zugeordnet werden, die Zuordnung ist auf der Wikiseite des Vorstandes zu veröffentlichen. Sie kümmern sich um die Kommunikation mit der offiziellen Jugendorganisation Junge Piraten.

Tätigkeitsbericht

Der Vorstand erstellt jährlich einen Tätigkeitsbericht, welcher auf dem Landesparteitag vorgestellt werden soll. Dieser beinhaltet folgende Punkte:

  • wichtige Entscheidungen des Vorstandes
  • über die Anzahl und Art der Vorstandssitzungen
  • über die Mitgliederentwicklung und die Entwicklung der Verbandsstruktur
  • eine statistische Auswertung von Art, Anzahl und ungefährer Bearbeitungsdauer der Anträge an den Vorstand
  • die Tätigkeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen der ihnen in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen, wobei jedes Vorstandsmitglied den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen hat
  • Regelungen und Erfahrungen zur innerparteilichen Kommunikation

Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am 08.06.2011 in Kraft.

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