BW:Stammtisch Biberach/Plakatierungsorganisation Btw 2013

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Auf der folgenden Seite sollten alle wichtigen Informationen zu den Plakatierungsvorbereitungen im Bundeswahlkampf 2013 für den Bundeswahlkreis Biberach zusammenlaufen

Möchtest Du Uns helfen, eventuell im Team oder auch alleine Deine Wunsch Gemeinde/Gemeinden zu plakatieren? Dann trage Dich doch bitte hier mit Deinem Namen und dem Namen Deiner Wunsch Gemeinde/Gemeinden bei der Du mithelfen würdest ein:

  • Du? Gemeinde Nr.XY?
  • Du? Gemeinde Nr.XY?
  • Du? Gemeinde Nr.XY?
  • Du? Gemeinde Nr.XY?

Falls Du mit dem Wiki nicht vertraut bist aber trotzdem helfen möchtest kannst Du Dich gerne per Email an unseren Ansprechpartner für die Wahlkampfkoordination wenden unter: mc.priester[äät]freenet.de oder an vorstand@bzv.piratenpartei-tuebingen.de

Informationen zu den Bedingungen in den Gemeinden findest Du unten in der Tabelle.


Unter folgendem Link findet Ihr die Zusammengestellten Routen/Touren die wir abfahren werden um die Wahlkampfplakatierung im Wahlkreis Biberach zu gewährleisten:

  • Routen: (Werden wenn die Teilnehmer/Teams feststehen erstellt)


Nr Gemeinde Teilorte der Gemeinde Prozentualer Anteil der Bevölkerung im WK E-mail / Genaue Ansprechpartner bei MC Priester Genehmigung vorhanden Anzahl der Plakate Sonderplakate Bedingungen
1 Achstetten Achstetten, Bronnen, Oberholzheim, Stetten 2,24 % info@achstetten.de x genehmigt

ging schriftlich an Bürgermeisteramt Achstetten Haupt- und Personalamt Laupheimer Str. 6 88480 Achstetten Telefon: (0 73 92) 97 06 - 13 Telefax: (0 73 92) 1 78 16

keine Beschränkung und keine Größenbeschränkung - Ab wann / 6 Wochen vor dem Wahltag

Wo darf / Die Werbeträger dürfen nur innerhalb der geschlossenen Ortslage aufgestellt werden.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Sie dürfen weder an Fußgängerüberwegen noch an Signalanlagen, Verkehrszeichen oder Masten, die weniger als 20,00 m vor Signalanlagen stehen, angebracht werden. Außerdem dürfen die Werbeträger nicht an Brücken angebracht werden. Außerhalb geschlossener Ortschaft ist die Aufstellung von Werbeträgern nicht erlaubt / In und um diese Gebäude darf nicht plakatiert werden: · Rathaus Achstetten, Laupheimer Straße 6, Achstetten · Rathaus Oberholzheim, Bihlafinger Straße 7, Oberholzheim · Gemeindezentrum Bronnen, Gartenstraße 3, Bronnen · Rathaus Stetten, Mühlstraße 2, Stetten

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Ein Aufkleben der Plakate an Wänden, Zäunen, Hausmauern o. ä. ist nicht gestattet.

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 5 Tage nach der Wahl sonst kostenpflichtig vom Bauhof

Wie darf angebracht werden / Eine Befestigung mittels Draht oder Klebeband ist nicht erlaubt, dagegen kann einer Befestigung mittels Schnüren oder ummanteltem Draht zugestimmt werden. Ein Aufkleben der Plakate an Wänden, Zäunen, Hausmauern o. ä. ist nicht gestattet. Die Werbeträger sind regelmäßig auf Standfestigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Sie müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast genügen. Die Werbeanlagen müssen so gut befestigt sein, dass sie von Unbefugten nicht beseitigt oder an andere Stellen gebracht werden können. Das Überkleben oder Abreißen anderer Plakatwerber ist nicht zulässig. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie in Stand zu setzen oder zu entfernen. Sofern Werbeanlagen zu Beanstandungen Anlass geben, so sind diese umgehend auf Verlangen der Gemeinde Achstetten oder der Polizei zu beseitigen bzw. zu versetzen. Der Aufsteller haftet für alle durch die Werbeanlagen entstehenden Schäden in vollem Umfang. Falls in Zusammenhang mit der Sondernutzung Schäden entstehen, sind diese der Gemeinde Achstetten zu ersetzen.

2 Aichstetten Altmannshofen 0,99 % rathaus@aichstetten.de x genehmigt keine Angaben aber nur auf angegebenen Standorten - Ab wann / frühestens 3 Monate vor der Wahl

Wo darf / Geplante Standorte bitte rechtzeitig im Voraus abstimmen mit unserem Bauhofleiter bzw. mit der Ortspolizeibehörde sowie schriftliche Anzeige der Standorte bei der Gemeindeverwaltung Aichstetten, Ortspolizeibehörde, Bachstraße 2, 88317 Aichstetten. Falls das Aufhängen oder Aufstellen von Wahlplakaten usw. auf privaten Grundstücken (Grünflächen, Zäune, Masten, Wände, usw.) geplant ist, ist in jedem Fall vorab die Zustimmung des jeweiligen Grundstückseigentümers erforderlich.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Bei der Auswahl der Standorte bitte unbedingt darauf achten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Unbedingt zu vermeiden ist die Einschränkung von Sichtwinkeln bzw. die Gefährdung von VerkehrsteilnehmerInnen, insbesondere von SchülerInnen auf Schulwegen. Die Plakatierung in der unmittelbaren Umgebung der Wahllokale (Rathaus Aichstetten, Bachstraße 2 bzw. Dorfhalle Altmannshofen, Laubener Weg 4) ist nicht zulässig

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / zeitnah (super Aussage) laut Internet 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Beschädigungen von Lichtmasten, Straßenbelägen, usw. sind unbedingt zu vermeiden. Ggf. dennoch auftretende Schäden usw. sind vom Verursacher der Gemeindeverwaltung Aichstetten zeitnah zu melden und entsprechend zu ersetzen.

3 Aitrach Mooshausen, Treherz 0,92 % gemeinde@aitrach.de x genehmigt keine Beschränkung - Ab wann / 1.7.2013

Wo darf / entlang der Hauptstraße und Bahnhofstraße, Plakate des gleichen Erlaubnisinhabers müssen mindestens 100 Meter – gerechnet nach allen Seiten – voneinander entfernt sein.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Wahllokale: Treherz Dorfgemeinschaftshaus ?Treherz 3, Mooshausen Schule ? Weiger-Guardini-Straße 17, Aitrach Rathaus Schwalweg 10 Das Anbringen an Verkehrszeichenanlagen ist nicht gestattet. Die Sicht auf amtliche Verkehrszeichen und Signalanlagen sowie die Sichtwinkel an Straßenkreuzungen und –einmündungen muss frei bleiben. Es ist diesbezüglich ein Mindestabstand von 10 Metern- gerechnet vom Schnittpunkt der Fahrbankanten – einzuhalten. Vom Fahrbahnrand ist eine Entfernung von mindestens 30 Zentimeter einzuhalten. Für den Fußgängerverkehr muss eine Gehwegbreite von mindestens 120 Zentimeter frei bleiben. Das Anbringen von Plakaten/Schildern/Transparenten an gestrichenen Lichtmasten ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Kandelaberlaternen. Gemeindliche Anlagen dürfen nicht beklebt werden. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sowie bei Störung der freien Landschaft darf die Erlaubnis nicht ausgeübt werden. Das Anbringen von Plakaten/Schildern/Transparenten im Bereich von Verkehrsgrünanlagen und an Straßenbäumen ist nicht gestattet. An Grundstücksein- und ausfahrten ist ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / nein

Selbst oder Extern / Selber - Der Erlaubnisinhaber erklärt sich durch Inanspruchnahme der Erlaubnis damit einverstanden, dass widerrechtlich angebrachte Plakate u. Ä. auf seine Kosten von der Gemeinde entfernt werden

Wann muss abgehängt werden / Die Plakate müssen bis spätestens 25.09.2013 wieder abgehängt werden

Wie darf angebracht werden / Die Plakatständer/Plakattafeln sind so aufzustellen und zu befestigen, dass sie durch Witterungseinflüsse nicht von der Befestigung gelöst werden und dadurch Verkehrsbeeinträchtigungen bewirken. Die Befestigung hat mit geeignetem Befestigungsmaterial, das Schäden am Träger ausschließt, zu erfolgen. So weit Privateigentum in Anspruch genommen wird, ist die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers einzuholen.

4 Alleshausen - 0,25 % gemeinde-alleshausen@t-online.de - - - -
5 Allmannsweiler - 0,16 % info@allmannsweiler-bc.de x genehmigt 3 Plakate Din A2 - Ab wann / 4 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Buchauer Str. und Eggatsweilerstr., Ausnahmen keine

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Kreuzungsbereiche und vor Verkehrszeichen / Wahllokal Buchauer Str. 2, Rathaus

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf? Ja, Eggatsweilerstr. 1

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 7 Tage nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / An Laternen, kein kleben

6 Altheim bei Riedlingen Heiligkreuztal, Waldhausen 1,15 % info@gemeinde-altheim.de x genehmigt Altheim (4), Heiligkreuztal (2), Waldhausen (2) Insgesammt 8 - Ab wann / Die Plakatierung ist ab 01.07.2013 an den innerörtlichen Straßen möglich

Wo darf / Innerorts an den Lichtmasten

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / An den Wahllokalen: Altheim: Gebäude ?Donaustraße 1?, Heiligkreuztal: Gebäude ?Vorstadt 8?, Waldhausen: Gebäude ?An der Steige 4?

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Spätestens 2 Wochen nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Die Plakate müssen auf entsprechenden Plakatträgern an den Lichtmasten befestigt werden. Die Verkehrssicherheit (Einhaltung Sichtdreiecke u.a.) muss gewährleistet sein. Kleben oder Heften von Wahlplakaten an Wänden oder in Bushaltestellen etc. ist nicht erlaubt

7 Attenweiler oggelsbeuren, Rupertshofen 0,94 % zentralerposteingang@attenweiler.de x genehmigt 2 Werbeträger pro Ortsteil - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / innerorts an Laternenmasten oder Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs. Der Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / ausserorts und bei den vermerkten Wahllokalen

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 5 Tage nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / nur an Lichtmasten

8 Bad Buchau - 2,14 % stadt@bad-buchau.de x genehmigt 10 DINA 1 oder 0 - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / an Laternenmasten oder Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs. Der Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / siehe Genehmigung

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / siehe Genehmigung

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Siehe Genehmigung

Wie darf angebracht werden / Siehe Genehmigung

9 Bad Schussenried Otterswang, Reichenbach, Steinhausen 4,44 % info@bad-schussenried.de x genehmigt,

ging schriftlich an - Hauptamt - z.Hd. Frau Zittlau Wilhelm-Schussen-Straße 36 88427 Bad Schussenried

10 - Ab wann / 4 Wochen vor der Wahl

Wo darf / im bebauten Bereich, siehe Genehmigung

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Wahllokale

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / nach der Wahl (super Antwort ;) laut Internet 1 Woche

Wie darf angebracht werden / siehe Genehmigung

10 Bad Würzach Arnach, Dietmanns, Eintürnen, Gospoldshofen, Haidgau, Hauerz, Seibranz, Unterschwarzach, Wengenreute, Ziegelbach, Unwerte 5,24 % info@bad-wurzach.de x genehmigt auch für Teilorte innerhalb Gemeinde Bad Würzach genehmigt, darüber hinaus schriftlich an Ordnungsamt, z.Hd. Paul Riss, Marktsrasse 16, oder ans Postfach 12 80, 88405 Bad Wurzach Pro Partei dürfen max. an jeder zehnten Laterne bzw. 1 x je Straße Plakate angebracht werden Siehe öffentliche Plakatwände Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl (ab 1.8.)

Wo darf / In den Ortschaften der Stadt Bad Wurzach kann eine besondere Plakatierung auf öffentlichen Plätzen und Flächen im Einvernehmen mit der jeweiligen Ortsverwaltung vorgenommen werden.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / An Laternen mit Verkehrzeichen. Am Geländer der Achbrücke, am Marktbrunnen und an der Schlossmauer ist jede Art von Plakatierung verboten. Nicht im Bereich des Rathaus- und Klosterplatzes Plakatieren, da sind die Wahllokale.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Die Stadt Bad Wurzach stellt ab 01. August 2013 an folgenden Plätzen Anschlagtafeln zur Verfügung:

Ravensburger Straße (Busbahnhof/Post) und

Parkplatz Kirchplatz (beim Hotel Rössle)

Die Anschlagstafeln sind 2,45 m breit und 1,20 m hoch. Jeder Partei steht 1/10 dieser Anschlagsfläche zur Verfügung; wer zuerst plakatiert, kann sich das Zehntel aussuchen

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Nicht eingesammelte Plakate werden spätestens am 25. September 2013 auf Ihre Kosten durch den städtischen Bauhof beseitigt

Wie darf angebracht werden / Die Plakate dürfen keine reflektierende Oberfläche aufweisen

11 Berkheim Bonlanden, Eichenberg, Illerbachen 1,15 % info@gemeinde-berkheim.de x genehmigt

schriftlicher Antrag ging an Gemeinde Berkheim Coubronplatz 1 88450 Berkheim

mit Angabe welche und wieviele Plakate wir wo wollen

Die Anzahl der Plakate wird Uns noch mit geteilt - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / wird Uns noch mitgeteilt

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Rathaus Coubronplatz

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Litfasssäulen siehe Wie angebracht werden darf

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Die Plakate müssen so aufgehängt werden, dass sie zu keinen Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit führen, insbesondere keine Sichtbehinderung darstellen. Wie bereits erwähnt, können die Wahlplakate an den Straßenleuchten festgemacht werden. Ein Ankleben ist nur an der Litfasssäule möglich, hierzu können Sie die Plakate bei der Gemeindeverwaltung abgeben, dann werden sie angeklebt

12 Betzenweiler - 0,38 % gemeinde@betzenweiler.de x genehmigt keine Vorgaben - Ab wann / In einem angemessenen Zeitraum vor der Wahl (6 Wochen)

Wo darf / Überall ? aber möglichst nicht vor dem Rathaus

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Rathaus, Riedlinger Str. 2

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Ja ? gegenüber der Voba-Raiba in der Riedlinger Straße ansonsten Nein ausser in Privatbesitz bzw. gewerblich als Werbefläche genutzt

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Zeitnah

Wie darf angebracht werden / Verkehrssicherheit sollte nicht beeinträchtigt werden. Beschädigungen sind auszuschließen

13 Biberach Mettenberg, Ringschnait, Rißegg, Stafflangen 16,55 % info@biberach-riss.de x beides genehmigt bis auf Sonderstellwände siehe Sonderplakate (bitte bei Bedarf Adresse mit angeben in der Mail, es kommt dann ein Bestätigungsschreiben) 25 aber nur DINA1 Die Stadt Biberach an der Riß wird wieder Stellwände zur Verfügung stellen. Dort wird dann ein Plakat pro Bewerber angebracht, dieses wird eine Firma (Fa. Weber Außenwerbung in Biberach-Bergerhausen) gegen Gebühr übernehmen. Insgesammt 21 Stück. Falls Sie dieses in Anspruch nehmen möchten, dürfen Sie mir Ihr Adresse mitteilen, damit wir Sie über den Preis sowie den Termin bis wann die Plakate dort sein müssen, informieren können.

Außerdem dürfen die zugelassenen Parteien an insgesamt 10 Standorten Großflächenplakate/Wahltafeln, die größer als DIN-A0 sind, aufstellen, dafür benötigen wir eine Genehmigung die einzuholen ist via Email bei A.Schmid32@Biberach-Riss.de mit Angabe des Wunschstandorts

Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Die Werbeträger dürfen nur innerhalb der geschlossenen Ortslage aufgestellt werden.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Sie dürfen weder an Fußgängerüberwegen noch an Signalanlagen und Verkehrszeichen angebracht werden. Werbeträger dürfen auch nicht an Masten, die weniger als 20 m vor Signalanlagen stehen, angebracht werden. Außerdem dürfen an Masten, die mit Rankgerüsten versehen sind, keine Werbeträger angebracht werden. Auf Gehwegen mit weniger als 1,50 m Breite dürfen Werbeträger nicht aufgestellt werden. Werbeträger dürfen nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers auf privatem Grund und Boden errichtet werden. Und ca. 50 bis 100 m rund um die Wahllokale. Die Liste der Wahllokale finden Sie auf der Internetseite der Stadt Biberach www.biberach-riss.de -> Leben in Biberach/Politik & Verwaltung/Wahlen/Wahlbezirke).

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / siehe Sonderplakate Standorte Großflächenplakate:

  • Grünstreifen Königsbergallee beim Freibad
  • Gewerbegebiet Aspach/Obere Stegwiesen/Hubertus-Liebrecht Straße
  • Grünfläche beim Krankenhaus, Riedlinger Straße
  • Grünfläche Wohngebiet Hühnerfeld, Saulgauer Straße/Ecke Wetterkreuzstraße
  • Grünfläche beim Recyclinghof, Ulmer Straße
  • Grünfläche beim Autohaus Peter, Waldseer Straße
  • Riedlinger Straße (Kreuzung) / Mittelbiberacher Steige
  • Grünstreifen Gaisentalstraße / Höhe Aldi
  • Waldseer Straße vor dem Arbeitsamt
  • Berliner Platz

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Die Plakate sind in der Kalenderwoche 39 (ab dem 23.09.2013) abzuhängen

Wie darf angebracht werden / Für die Befestigung der Werbeträger an öffentlichen Lichtmasten dürfen keine Halte-rungen, Klebebänder oder Drähte verwendet werden, die zu Rostansatz führen. Es wird empfohlen, hierfür Kunststoffkabelbänder zu verwenden. Eventuell entstehende Schäden an öffentlichen Einrichtungen müssen auf Kosten des Antragstellers beseitigt werden. Die Werbeanlagen müssen so gut befestigt sein, dass sie von Unbefugten nicht beseitigt oder an andere Stellen verschleppt werden können. Das Überkleben oder Abreißen an-derer Plakatwerber ist nicht zulässig. Die Werbeanlagen sind regelmäßig auf Standfestigkeit und Beschädigung zu überprüfen. Sie müssen hinsichtlich der Konstruktion der statischen Beanspruchung, insbesondere der Windlast genügen. Sollten eine oder mehrere der Werbeanlagen unansehlich oder beschädigt worden sein, so sind diese instand zu setzen oder zu entfernen. Sollten Werbeanlagen zu Beanstandungen Anlass geben, so sind diese umgehend auf Verlangen der Stadt Biberach oder der Polizei zu beseitigen bzw. zu versetzen.Der Aufsteller haftet für alle durch die Werbeanlagen entstehenden Schäden in vollem Umfang. Ein anderweitiger Anschlag von Plakaten wie z. B. an Zäunen, Hausmauern, Winkeltüren, Bäumen, Geländer und dergleichen ist nicht erlaubt.. Zuwiderhandlungen müssen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden

14 Burgrieden Bühl, Rot 1,93 % rathaus@burgrieden.de x genehmigt bestimmte Straßen 3 / ansonsten keine zahlenmäßigen Einschränkungen an klassifizierten Straßen (im Gemeindegebiet sind das Kreis- und Landesstraßen, z.B. Achstetter Straße, Burgrieder Straße, Laupheimer Straße, Orsenhauser Straße, Bühler Straße) dürfen Sie insgesamt max. 3 Plakate anbringen. Für großflächige Werbung an diesen Straßen fragen Sie bitte zuvor beim Landratsamt Biberach -Straßenamt- nach. Ab wann / keine Vorgabe

Wo darf / Plakatierung ist nur innerhalb der geschlossenen Ortschaften zulässig / an klassifizierten Straßen (im Gemeindegebiet sind das Kreis- und Landesstraßen, z.B. Achstetter Straße, Burgrieder Straße, Laupheimer Straße, Orsenhauser Straße, Bühler Straße) dürfen Sie insgesamt max. 3 Plakate anbringen. Für großflächige Werbung an diesen Straßen fragen Sie bitte zuvor beim Landratsamt Biberach -Straßenamt- nach. / an den übrigen Gemeindestraßen (die anderen Straßen in der Gemeinde, z.B. in den Wohngebieten) gibt es keine zahlenmäßigen Einschränkungen

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / - Grund- und Werkrealschule Burgrieden, Hauptstr. 44 - Rathaus Burgrieden, Rathausplatz 2 - Rathaus Rot, Am Bach 11, Rot - Rathaus Bühl, Bußmannshauser Str. 8, Bühl

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / schnellsmöglich (innerhalb 1 Woche)

Wie darf angebracht werden / Sie dürfen auf eigenen Tafeln an den Laternen werben (Tafeln hängen oder stellen). Bitte nichts bekleben.

15 Dettingen - 1,22 % info@dettingen-iller.de x genehmigt Die Gemeinde gibt keine Anzahl vor. Beim Verteilen der Wahlplakate ist darauf zu achten, dass im Sinne der Gleichbehandlung jede an der Wahl beteiligte Partei/Gruppierung Wahlplakate anbringen kann - Ab wann / 4 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Wahlplakate dürfen nur innerhalb der in Zusammenhang bebauten Ortsteilen angebracht werden

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Das Wahllokal befindet sich im Rathaus. Insofern darf in der Nähe des Rathauses nicht plakatiert werden

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / möglichst bald nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Die ordnungsgemäße Benutzung der Lichtmasten zum Aufhängen von hierzu geeigneten Wahlplakaten ist erlaubt

16 Dürmentingen Burgau, Hailtingen, Heudorf 1,38 % lroeschner@duermentingen.de x genehmigt ging an formloser Antrag per E-Mail an mgrimm@duermentingen.de keine Angabe es gilt der Grundsatz der Angemessenheit/Verhältnismäßigkeit - Ab wann / 6 ? bis 8 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Für die Anbringung von Plakaten eigenen sich Straßenlampen, Zäune (Achtung wenn in Privatbesitz!) u.Ä. Eine Sichtbehinderung des Verkehrs ist zu vermeiden.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Wahllokale befinden sich in Dürmentingen / Hauptstr. 20, Heudorf / Dürmentinger Straße 11 und in Hailtingen / Betzenweiler Straße 11 (sind die jeweiligen Rathäuser)

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Bitte Befestigungsmaterial anschließend wieder entfernen!

17 Dürnau - 0,23 % info@duernau-ldkrs-bc.de x genehmigt - - -
18 Eberhardzell Füramoos, Mühlhausen, Oberessendorf 2,24 % gemeinde@eberhardzell.de x genehmigt keine konkreten Zahlvorgaben. Es wird "um die gebotene Rücksichtnahme" gebeten, die Plakate sind mit Anschrift zu versehen - (öffentliche Plakatwände) Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Innerorts ausser den Ausnahmen überall (Wahllokale waren nicht aufgeführt)

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist die Wahlwerbung mit Werbeplakaten nicht zulässig. 1.Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr noch die Fußgänger behindern 2.Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren. 3.Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Ansprüchen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. 4.Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. 5.Das Grundstück ist nach dem Abbauen des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen. 6.Sollten die Werbeträger Anlass zur Beanstandung geben, sind sie umgehend, spätestens jedoch drei Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung, zu beseitigen.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Eberhardzell, Burgstraße 2, Rathausgarten (bei Steinskulpur) Mühlhausen, Hummertsrieder Straße, 'Richtung Grundsück Nr. 14 hin Füramoos, Zellertalstr. 4 Oberessendorf, Friedhof Zubener Str. 19 an der B 465 (außerhalb Sichtdreieck)

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 4 Tage nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden, es dürfen keine Löcher gegraben werden. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, sind sie instand zu setzen. Die Werbeträger müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Veranstaltung verantwortlichen Unternehmens versehen sein.

19 Erlenmoos Edenbachen, Eichbühl, Oberstetten 0,89 % info@erlenmoos.de x genehmigt 4 im Hauptort - 2 je Teilort - Ab wann / 4-6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Plakate nur an Straßenlaternenmasten

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Nicht im Bereich von Kindergarten und Grundschule (Schulstraße). Dort befindet sich auch das Wahllokal.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Spätestens 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Nicht bekleben. Keine dauerhafte Anbringung der Plakate erwünscht!

20 Erolzheim Edelbeuren 1,67 % poststelle@erolzheim.de x genehmigt Antrag ging schriftlich an

Frau Rehm Bürgermeisteramt Erolzheim Marktplatz 7 88453 Erolzheim

ca. 5 Plakate - keine Angabe nochmals nach gefragt Ab wann / ca. 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / An Laternenmasten

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / nicht an Buswartehäuschen und Nähe Friedhof, in der Nähe (ca. 20 m entfernt) um die Wahllokale, Wahllokale befinden sich im Kath.Gemeindehaus, Marktplatz 6 und in der Realschule, Realschulweg 4

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Bis 3 Tage nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / nicht sichtbehindernd,

21 Ertingen Binzwangen, Erisdorf 2,89 % info@ertingen.de x genehmigt - Sie erhalten dann per Post die amtliche Genehmigung incl. 7 Plakataufkleber, die auf den Plakaten angebracht sein müssen, damit dies unser Bauhof als genehmigt erkennt. Nicht gekennzeichnete Plakate werden entfernt. Anschrift:

Bürgermeisteramt Ertingen z.H. Dietmar Paul Dürmentinger Straße 14 88521 Ertingen

7 - Ab wann / 4 Wochen vor der Wahl

Wo darf / An Straßenlaternen entlang der innerörtlichen Straßen. Insgesamt 7 Plakate in Ertingen und den Teilorten Binzwangen und Eisdorf Die Auflagen zur Plakatierung entnehmen Sie dann bitte unserer Genehmigung.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / siehe Genehmigung

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf? Ortsausgang von Ertingen, die allerdings weitestgehend von Privatfirmen genutzt wird.

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / unmittelbar

Wie darf angebracht werden / siehe Genehmigung

22 Gutenzell-Hürbel - 0,99 % info@gutenzell-huerbel.de x genehmigt

ging schriftlich an Anja Hoffmann Gemeindeverwaltung Kirchberger Straße 8 88484 Gutenzell-Hürbel

Anwort die ich bekommen habe: "vorab brauchen Sie aber eine Plakatierungsgenehmigung von uns die sie ein paar Wochen vor der Wahl zum Beispiel von uns bekommen""Melden Sie sich nochmal wenn der Termin aktuell wird, dann stelle ich eine Plakatierungsgenehmigung aus"

- - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Plakatiert wird in der Regel an den Laternen

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Wahllokale

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf /

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / spätestens 2 Wochen nach der Wahl

Wie darf angebracht werden /

23 Hochdorf (Riß) Schweinhausen, Unteressendorf 1,13 % info@gemeinde-hochdorf.de x genehmigt 3 Plakaten pro Ortsteil (eins mehr oder weniger ist je nach Plakatierungsaufgebot möglich) - Ab wann / Frühestens 6 Wochen vor der Wahl, muss im Antrag gestellt werden

Wo darf / Innerhalb der Ortsteile

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Der Fußgängerverkehr darf durch die Ausübung der Sondernutzung nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert werden. Die Genehmigung etwaiger Privatgrundstückseigentümer ist vorher einzuholen. Die Sichtverhältnisse in der Nähe von Ampeln, Verkehrsschildern o. ä. dürfen durch die Ausübung der Sondernutzung nicht beeinträchtigt werden. Es sind außerdem die Sichtdreiecke an Straßeneinmündungen und Kreuzungen freizuhalten. Für alle im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Sondernutzung entstehenden Personen- oder Sachschäden trägt der Antragsteller die Haftung. Im übrigen gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (STVO) über das Verhalten im Straßenverkehr.

Die Wahllokale sind die Gemeindehallen in den einzelnen Ortsteilen (Hochdorf, Unteressendorf, Schweinhausen).

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / spätestens zwei Tage nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Jegliche Beschädigungen des Straßenbelages durch die Sondernutzung sind zu vermeiden. Der Erlaubnisinhaber wird verpflichtet, etwaige Beschädigungen auf seine Kosten sachgerecht instandsetzen zu lassen oder der Gemeinde Hochdorf den entstandenen Aufwand zu ersetzen

24 Ingoldingen Grodt, Muttensweiler, Winterstettendorf, Winterstettenstadt info@ingoldingen.de 1,45 % x genehmigt 4 Plakate an den Sonderstelltafeln - - Ab wann / 4 Wochen vor der Wahl

Wo darf / nur an den Stelltafeln, Lageplan bei MC Priester

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Außerhalb der geschlossenen Ortschaft und an Laternenmasten.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / - Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Schnellstmöglich nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / keine Angaben

25 Kanzach - 0,26 % gkanzach@t-online.de x genehmigt Keine Beschränkung - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / innerorts

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Außerhalb der geschlossenen Ortschaft darf nicht plakatiert werden. Am Wahllokal ist das plakatieren nicht erlaubt

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / - Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Die Plakate müssen spätestens 3 Tage nach der Wahl abgehängt werden

Wie darf angebracht werden / mit Kabelbinder

26 Kißlegg Sommersried, Emmelhofen, Wiggenreute, Waltershofen, Immenried 3,17 % gemeinde@kisslegg.de x genehmigt keine Beschränkung - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Die geltenden Vorschriften für das Plakatieren innerhalb der Gemeinde Kißlegg finden Sie in unserer örtlichen Polizeiverordnung. Diese ist auf unserer Homepage www.kisslegg.de unter folgender Rubrik zu finden:

Startseite / Rathaus & Service / Verwaltung & Rathaus / Satzungen & Ortsrecht

Bitte beachten Sie daneben die verkehrsrechtlichen Vorschriften bei der Plakatierung, die in vollem Umfang gelten.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / siehe verkehrsrechtliche Vorschriften und untersagt ist außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakats äulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren und andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften oder zu bemalen. In der nähe der Wahlräume diese befinden sich in/im:

a)Neuen Schloss, Schlossstraße 8, 88353 Kißlegg b)Turnhalle Immenried, St.-Ursula-Straße 3, 88353 Kißlegg c)Ortsverwaltung Waltershofen, Am Dorfplatz 1, 88353 Kißlegg

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Gibt es nicht

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / siehe Verkehrsrechtliche Vorschriften

27 Kirchberg Sinningen 1,04 % info@kirchberg-iller.de x genehmigt 10 in Kirchberg, 5 in Sinningen - Ab wann / 2 Monate vor der Wahl

Wo darf / Die Plakate können entlang der Straßen in Kirchberg und Sinningen angebracht werden.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Außerhalb der geschlossenen Ortschaft darf nicht plakatiert werden. Unser Wahllokal in Kirchberg ist im Rathaus, Hauptstraße 20 und in Sinningen im Kindergarten, Schulweg 12

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / - Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / Die Plakate müssen spätestens Mittwoch nach der Wahl, 24 Uhr wieder abgehängt werden

Wie darf angebracht werden / keine Vorschriften außer Straßenordnung

28 Kirchdorf Oberopfingen 1,81 % info@kirchdorf-iller.de x genehmigt

Antrag zur Sondernutzungserlaubnis ging schriftlich an Gemeinde Kirchdorf an der Iller Simone Herr Hauptamtsleiterin Rathausstraße 11 88457 Kirchdorf an der Iller

danach erhalten wir die Aufkleber

Keine konkreten Vorgaben unsererseits, allerdings zunächst zehn Plakatierungsaufkleber - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / keine Ausnahmen bis auf siehe unten

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / direkt vor dem Rathaus und nebst den Wahllokalen, diese befinden sich: Rathaus, Kindertagesstätte Kirchdorf (Griesweg 21), Unteropfingen Vereinsraum (Riedgasse 1) und Oberopfingen Rathaus

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Je nach Umstand, Beschädigungen sind zu vermeiden

29 Langenenslingen Andelfingen, Billafingen, Dürrenwaldstetten, Egelfingen, Emerfeld, Friedingen, Wilflingen 1,83 % info@langenenslingen.de x genehmigt Bis zu einer Größe von DIN A0:

Ortsdurchfahrt Langenenslingen: maximal 5 Plakate

Ortsdurchfahrt Andelfingen: maximal 3 Plakate

Ortsdurchfahrt Billafingen: maximal 2 Plakate

Ortsdurchfahrt Dürrenwaldstetten: maximal 2 Plakate

Ortsdurchfahrt Egelfingen: maximal 2 Plakate

Ortsdurchfahrt Emerfeld: maximal 2 Plakate

Ortsdurchfahrt Friedingen: maximal 2 Plakate

Ortsdurchfahrt Ittenhausen: maximal 2 Plakate

Ortsdurchfahrt Wilflingen: maximal 3 Plakate

- Ab wann / in der Regel 6 ? 8 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Die Plakate sind jedoch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile anzubringen, d.h. gilt nur für Gemeindestraßen und für qualifizierte Straßen (Kreis-, Land-, Bundesstraßen) innerhalb der Ortsdurchfahrt.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / 20 m im Umkreis zu den Wahllokalen/Wahlräumen. Die Werbeträger dürfen weder den Fußgängerverkehr noch den Kraftfahrzeugverkehr behindern. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. (Wahllokale Standorte nochmals nachgefragt)

- Langenenslingen: Bürgersaal (alte Schule), Hauptstraße 69

- Andelfingen: Rathaus, Schulstraße 18

- Billafingen: Rathaus, Fürst-Friedrich-Straße 8

- Dürrenwaldstetten: Rathaus, Zwiefalter Straße 2

- Egelfingen: Rathaus, Schatzbergstraße 34

- Emerfeld: Rathaus, Fürstenbergstraße 23

- Friedingen: Rathaus, Im Unterdorf 7

- Ittenhausen: Rathaus, Haldenstraße 8

- Wilflingen: Rathaus, Kirchgässle 1

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Eine Plakatwand zum Anbringen Ihres Wahlplakats steht Ihnen an der Ortsdurchfahrt Langenenslingen im Bereich der Ortsmitte vor Gebäude Hauptstraße 69, 88515 Langenenslingen zur Verfügung.

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Sollten Sie Plakate an Laternenmasten anbringen wollen, ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Schäden an der Beschichtung der Masten, bspw. durch Kratzspuren oder Rückstande von Klebebändern, entstehen. Die Schilder dürfen nicht reflektieren. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden. Die Werbeträger sind regelmäßig auf Standfestigkeit, Beschädigungen und dergleichen zu untersuchen. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen. Die Werbeträger müssen mit der Anschrift und Rufnummer des für die Aufstellung und die Überwachung der Schilder zuständigen Unternehmens versehen sein. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.Sollten die Werbeträger zu Beanstandung Anlass geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch drei Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung zu beseitigen

30 Laupheim Baustetten, Bihlafingen, Obersulmetingen, Untersulmetingen 10,51 % stadt.laupheim@laupheim.de x genehmigt keine Angabe, es wird auf die "Fairness" verwiesen Ja siehe öffentliche Plakatwände Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / innerhalb der geschlossenen Orte

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Nicht an Fußgängerüberwegen, Signalanlagen, Kreisverkehrsanlagen, Verkehrszeichen oder Masten die weniger als 20 m vor Signalanlagen stehen. Nicht an Brücken. Auf dem gesammten Vorplatz des Rathauses bis Fußgängerweg zur Kapellenstraße (Feyzin Platz bis zum Beginn des Laubachs, Mittelstraße) darf nicht plakatiert werden. Wahllokale befinden sich in Laupheim:

  • Kindergarten Klausenteich, Königsbergerstraße
  • Kindergarten Welsche Höfe, Welsche Höfe 5/1
  • Städt. Kindergarten, Radstraße 42, EG, links
  • Realschule, Rabenstraße 45
  • Kindergarten, Richard Wagner Straße 9
  • Kindergarten St. Martin, Hasenstraße 44/1
  • Kindergarten "Villa Kunterbunt", Anne-Frank Straße 40
  • Kindergarten St. Nikolaus, Keplerstraße 39
  • Landwirtschaftsschule Bronner Berg, Bronner Straße 35, EG
  • Rathaus, Marktplatz 1, EG, gr. Sitzungssaal

Wahllokale befinden sich in Baustetten:

  • Schulhaus Baustetten, Bühler Steige 3, EG
  • Rathaus Baustetten, St. Ulrichsberg 2

Wahllokale befinden sich in Bihlafingen:

  • Rathaus Bihlafingen, Schnürpflinger Str. 5

Wahllokale befinden sich in Obersulmetingen:

  • Rathaus Obersulmetingen, Coelestin-Frener Platz

Wahllokale befinden sich in Untersulmetingen:

  • Rathaus Untersulmetingen, Kapellenweg 3
  • Kindergarten Untersulmetingen, Köhlweg 12

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Ja In Laupheim:

  • Bronner Straße, Parkplatz "Schlossplatz"
  • Einmündung Jahnstraße, Hasenstraße
  • Einmündung Adolf Kolping Straße, Bronner Straße
  • Einmündung Danziger Straße, Klausenteich

In Baustetten:

  • Laupheimer Straße bei der Raiffeisenbank

In Untersulmetingen:

  • Oberdorfer Straße bei der Raiffeisenbank

In Bihlafingen:

  • Oberholzheimer Straße/Schnürpflingerstraße (Höhe Bushaltestelle)

In Obersulmetingen:

  • Ecke Mühlstraße/ "Im Kreppach"

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Plakate dürfen den Verkehr nicht behindern, auf Gehwegen mit weniger als 1,50 m breite dürfen keine Werbeträger aufgestellt werden. Nur Kabelbinder an Masten verwenden. Auf Anweisung der Polizei müssen verunstaltete Plakate unmittelbar ausgetauscht werden.

31 Maselheim Äpfingen, Laupertshausen, Sulmingen 2,36 % info@maselheim.de x genehmigt keine Beschränkung / im fairen Verhältnis - Ab wann / 4 Wochen vor der Wahl

Wo darf / überall innerorts, es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung und die Vorschriften wie bei anderen Gemeinden in der Sondernutzungserlaubnis

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / In der Nähe der Wahllokale die sind in

-Maselheim - Wenedacherstr. 5

-Sulmingen - Baltringerstr. 7

-Äpfingen - Schulstr.1

-Laupertshausen - Hellmannsweilerstr. 1

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / so schnell als möglich spät. 1 Woche nach der Wahl ansonsten wird kostenpflichtig abgehängt

Wie darf angebracht werden / via Kabelbinder an Laternenmasten, es gilt die Straßenverkehrsordnung

32 Mietingen Baltringen, Walpertshofen 2,19 % info@mietingen.de x genehmigt 10 - Ab wann / keine Angabe (nochmals nachgefragt)

Wo darf / bis auf Ausnahmen überall innerorts

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. / Rathaus Mietingen, Hauptstraße 8, OT Mietingen Mehrzweckhalle Mietingen, Rinnenwiesen 1, OT Mietingen Rathaus Baltringen, Baltringer Hauptstraße 19, OT Baltringen Rathaus Walpertshofen, Mietinger Straße 2, OT Walpertshofen

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 5 Tage nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden. Es dürfen auf öffentlichem Grund keine Löcher gegraben werden. Werden Werbeträger um Laternenmasten, Bäume oder Verkehrsschilder des ruhenden Verkehrs (mit Hilfe von Kabelbindern) befestigt, so dürfen durch die Befestigungen keine Beschädigungen entstehen. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen. Sollten die Werbeträger Anlass zu Beanstandungen geben, so sind sie umgehend, spätestens jedoch 3 Tage nach Erhalt der schriftlichen Aufforderung, zu beseitigen

33 Mittelbiberach Reute 2,20 % info@mittelbiberach.de x genehmigt 3 Plakate in Mittelbiberach, 1 Plakat in Reure - Ab wann / 6-8 Wochen vor der Wahl

Wo darf / An Laternenmasten

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Bei den Wahllokalen die sich in Mittelbiberach im Rathaus und in der Turn-und Festhalle befinden und in der Gemeindehalle in Reute. Um den Friedhof herum sind auch keine Plakate erwünscht.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Mit Kabelbinder, Beschädigungen sind zu vermeiden. Laut Straßenordnung und in einer Höhe das Kinder Sie nicht erreichen können.

34 Moosburg - 0,12 % gemeinde@moosburg-am-federsee.de x genehmigt keine Beschränkung - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / An Laternenmasten

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Bei den Wahllokalen im Rathaus und in der Turn-und Festhalle befinden.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Mit Kabelbinder, Beschädigungen sind zu vermeiden.

35 Ochsenhausen Hattenburg, Mittelbuch, Reinstetten 4,61 % stadt@ochsenhausen.de x genehmigt so gering als möglich, bitte um Sonderplakate einzusetzen 3 Ochsenhausen, Mittelbuch, Reinstetten Ab wann / 2 Monate vor der Wahl

Wo darf / Bei der Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und den gemäß § 2 Abs. 2 Straßengesetz dazugehörigen Teilen wie Böschungen, Treppen, Seiten, Wand und Sicherheitsstreifen gelten die Vorschriften des Straßenrechts.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Außerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile ist die Wahlwerbung mit Werbeplakaten nicht zulässig. In der Nähe von Wahllokalen darf nicht plakatiert werden. Die Wahllokale in Ochsenhausen sind alle gruppiert um den Marktplatz, so dass dort eine Wahlwerbung in Ochsenhausen nicht zulässig ist. In den Teilorten Reinstetten, Laubach und Mittelbuch sind die Wahllokale in den dortigen Dorfhäusern bzw. in Laubach im Kindergarten untergebracht.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Siehe Sonderplakate, Lageplan bei MC Priester

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Auf den zusätzlichen Plakatflächen wurden die entsprechenden Werbeplakate geklebt. Das Anbringen von Wahlwerbung an Laternen Schildern usw. darf unter keinen Umständen den öffentlichen Straßenverkehr beeinträchtigen. Insbesondere durch die zur Verfügung Stellung von zusätzlichem Plakatraum soll der Wildwuchs an übermäßiger Wahlwerbung etwas eingedämmt werden, so dass das Ortsbild nicht zu sehr beeinträchtigt wird

36 Oggelshausen - 0,48 % info@oggelshausen.de x genehmigt

Gemeinde Oggelshausen Schulstr. 5 88422 Oggelshausen

maximal 5 Plakate und dürfen nicht größer als DIN A1 sein - Ab wann / maximal 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / erlaubt an den Lichtmasten der Ortsein- und Ausgänge aus Richtung Tiefenbach und Stafflangen

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / nicht erlaubt an den Lichtmasten in Richtung Bad Buchau. Das Wahllokal wird sich im Erdgeschoss des Rathauses, Schulstr. 5, 88422 Oggelshausen befinden.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / spätestens eine Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / es darf nur an nicht beschichteten Masten plakatiert werden. Das Aufstellen von Werbeträgern auf Geh- und Radwegen ist neben den Regelungen der StVO nur gestattet, wenn ein ungehindertes Durchgehen von Fußgängern und Eltern mit Kinderwägen bzw. Radfahrern garantiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Plakate und Werbeträger, die ohne Genehmigung oder entgegen den Auflagen angebracht werden, von der Gemeinde kostenpflichtig entfernt werden. Dabei wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10,00 ? pro Plakat/Werbeträger verlangt. Unabhängig davon behält sich die Gemeinde vor, bei widerrechtlich angebrachten Plakaten/Werbeträgern eine Ordnungswidrigkeitenanzeige zu erstatten.

37 Riedlingen Bechingen, Daugendorf, Grüningen, Neufra, Pflummern, Zell, Zwiefaltendorf 5,36 % info@riedlingen.de x genehmigt keine Vorgaben - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / innerhalb geschlossener Ortschaften

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / An folgenden Standorten darf grundsätzlich keine Werbetafel aufgestellt werden: a) an oder in Verbindung mit amtlichen Verkehrszeichen (z.B. Gefahrenzeichen, Richtzeichen etc) und Verkehrseinrichtungen (z.B. Signalanlagen, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Absperreinrichtungen, etc), b) im Bereich von Straßenkreuzungen oder- einmündungen sowie 15m vor und nach Einmündungen, c) 15 m vor und hinter Lichtsignalanlagen, d) in öffentlichen Park- und Grünanlagen, und Bäumen e) an öffentlichen oder denkmalgeschützten Gebäuden, an Bushaltestellen, an Schaltkästen, Transformatoren-Stationen sowie Streugutbehältern. f) an Brücken und Geländern von Brücken

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Werbetafeln sind im Geh- und Radwegbereich in einer Höhe anzubringen, dass eine Kopffreiheit von 2,50 m in jedem Fall gewährleistet ist. Außerdem ist gegen die Fahrbahn hin ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,00 m einzuhalten. Es darf nur Befestigungsmaterial (Kunststoffseile mit Klemmkeilen, Kreppband u.ä.) verwendet werden, das keine Schäden verursacht. Die Verwendung anderer Materialien, insbesondere von Draht, ist unzulässig. Der Boden darf durch das Aufstellen der Werbeträger nicht beschädigt werden, insbesondere dürfen keine Löcher gegraben werden.

38 Rot an der Rot Ellwangen, Haslach, Spindelwag 2,34 % rathaus@rot.de x genehmigt für Plakatwände 6 siehe wo darf - Ab wann / 4-6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / In den Hauptorten Rot an der Rot, Haslach und Ellwangen ist jeweils eine öffentliche Stelltafel zum Anbringen von Wahlplakaten aufgetellt. Mehr als zwei Plakate sollten je Partei dort nicht angebracht werden, weil die Tafel ohnehin nicht für alle in Frage kommenden Parteien ausreicht

Standorte: Rot an der Rot: An der Ortsdurchfahrt im Klosterbereich beim Oberen Tor von Ochsenhausen her kommend

Haslach: An der Ortsdurchfahrt bei der Bushaltestelle auf Höhe des Rathauses

Ellwangen: An der Ortsdurchfahrt auf Höhe des Gasthauses Löwen

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Wir bitten dass keine weitere Wahlwerbung an Lichtmasten und Geländern entlang den Straßen angebracht wird, weil dadurch die Gefahr besteht, dass der Anstrich beschädigt wird. Bei den letzten Wahlen wurde dies auch überwiegend eingehalten, wofür wir sehr dankbar sind. Unabhängig von diesem Wunsch ist in Rot an der Rot selber im Klosterbereich, der unter Denkmalschutz steht, und daher ist neben der Plakatwand keine weitere Wahlwerbung zulässig und wird ansonsten beseitigt

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / siehe wo darf

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / An den Plakatwänden nicht ansonsten - 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / An die öffentliche Plakatwand ankleben/leimen

39 Schemmerhofen Alberweiler, Altheim, Aßmannshardt, Ingerkingen, Schemmerberg 4,15 % poststelle@schemmerhofen.de x genehmigt Pro Ortsteil dürfen max. 5 Plakate angebracht werden / 30 ingesammt 1 An der Alten Biberacher Straße ohne Wand Ab wann / Die Plakatierung ist ab Genehmigungsdatum möglich also ab 24.05.2013

Wo darf / Straßenlaternen und ausdrücklich erlaubte Stellen. Der Straßenverkehr darf nicht behindert werden. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren. Sichtdreiecke müssen frei bleiben.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / An Bushaltestellen

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 3 Tage nach Beanstandung danach kostenpflichtig und 4 Tage nach der Wahl, ansonsten ebenfalls konstenpflichtig

Wie darf angebracht werden / Der Boden darf nicht beschädigt/verändert werden. Werbeträger die defekt sind sind unverzüglich auszutauschen. Die Werbeträger sind mit Rufnummer und Anschrift des Verantwortlichen Aufstellers zu versehen

40 Schwendi Bußmannshausen, Großschafhausen, Orsenhausen, Schöneburg, Sießen im Wald 3,31 % rathaus.info@schwendi.de x genehmigt eine Begrenzung hinsichtlich der Anzahl von Plakaten gibt es nicht. Auf das gute Miteinander mit den anderen Parteien sollte natürlich geachtet werden - Ab wann / 8 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Es gelten die Vorschriften des Straßenrechts (Sondernutzung nach §§ 16 ff StrG).

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Außerhalb bebauter Ortsteile ist keine Plakatwerbung zulässig. An eloxierten Masten dürfen keine Plakatträger angebracht werden.

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / unverzüglich nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / An verzinkten Masten dürfen nur mit Kunststoff ummantelte Befestigungen verwendet werden. Nicht zulässig ist das Bekleben von öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. Laternenmasten, Bushaltestellen, Schaltkästen, Bäumen oder Gebäuden.

41 Seekirch - 0,15 % bma-seekirch@t-online.de x genehmigt keine Beschränkung - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / An Straßenlampen

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / An den Wahllokalen

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Kleben nicht erlaubt Befestigung mit Kabelbinder

42 Steinhausen an der Rottum Bellamont, Rottum 1,05 % info@steinhausen-rottum.de x genehmigt max. 2-3 Plakate je Teilort Größe DIN A 2 - Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / An Straßenlampen

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Auf Gemeindegrundstücken Wahllokale befinden sich im Rathaus, Ortsverwaltungen, Gemeindehallen, Kindergärten und in den Schulen

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Kleben nicht erlaubt Befestigung mit Kabelbinder

43 Tannheim - 1,25 % info@gemeinde-tannheim.de x genehmigt 10 Wahlplakate (max. DINA1) dürfen Sie aufhängen - Ab wann / 4 Wochen vor der Wahl

Wo darf / An der Laternen dürfen die Plakate angebracht werden.

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Vor dem Rathausplatzumfeld darf nicht plakatiert werden. Das Wahllokal befindet sich im Rathaus

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 2 Tage nach der Wahl müssen alle Plakate wieder entfernt sein

Wie darf angebracht werden / Bitte nicht kleben.

44 Tiefenbach - 0,27 % tiefenbach@bad-buchau.de x genehmigt

ging schriftlich an Gemeindeverwaltung Tiefenbach Buchauer Straße 21 88422 Tiefenbach am Federsee

2 Plakate - Ab wann / 4 Wochen vor der Bundestagswahl

Wo darf / Erlaubt an Straßenlaternen

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / in der Nähe des Rathauses (Wahllokal)

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Nur an Laternen

45 Ummendorf Fischbach 2,32 % info@ummendorf.de x genehmigt, aber: Ein Antrag für die Plakatierung ist nicht erforderlich. Wir bitten jedoch um rechtzeitige Information mit Nennung einer Kontaktperson für Rückfragen Wir bitten, dies auf das notwendige Maß zu beschränken, damit auch andere Parteien die Möglichkeit haben, zu plakatieren - Ab wann / 4-6 Wochen vor der Wahl

Wo darf / Innerorts

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr, noch die Fußgänger behindern. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden. In der Nähe von Wahllokalen (Rathaus Ummendorf, Schloss Ummendorf, kath. Gemeindehaus Ummendorf, Ortsverwaltung Fischbach) darf nicht plakatiert werden

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf /

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / spätestens 2 Wochen nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Durch die Befestigung dürfen an den Lichtmasten keine Beschädigungen entstehen. Sollten die Werbeträger beschädigt oder unansehnlich sein, so sind sie instand zu setzen

46 Unlingen Dietelhofen, Göffingen, Möhringen, Uigendorf 1,28 % info@unlingen.de x genehmigt 1 pro Stelltafel also 5 insgesammt (Papierplakate) siehe öffentliche Plakatwände und Zonen in denen nicht plakatiert werden darf Ab wann / 6 Wochen vor der Wahl , ab 05. August 2013

Wo darf / Die Gemeinde stellt zwei Plakatwände an der B 311 beim Dorfbrunnen auf. Hier können alle Parteien ihre Wahlkampfplakatierung vornehmen

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / An alle eloxierten Lichtmasten und an den LEADER-Schilder darf überhaupt keine Plakatierung vorgenommen werden Die Wahllokale befinden sich in allen 5 Ortsteilen im jeweiligen Rathaus. Hier darf also überhaupt keine Wahlplakatierung vorgenommen werden

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Ja in Unlingen an der B 311 beim Dorfbrunnen

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / nur an Plakatwänden

47 Uttenweiler Ahlen, Dietershausen, Dieterskirch, Oberwachingen, Offingen, Sauggart 1,89 % info@gemeinde-uttenweiler.de x genehmigt Eine begrenzte Stückzahl ist einzuhalten: 2 Stück pro Teilort der Gemeinde Uttenweiler (Ahlen, Sauggart, Dieterskirch, Offingen)

Eine begrenzte Stückzahl ist einzuhalten: 15 Stück im Teilort Uttenweiler Insgesammt: 23

- Ab wann / keine bestimmte Auflage ab wann plakatiert werden darf, es sollte jedoch nicht allzu lange vorher sein

Wo darf / Innerhalb der Ortschaften

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Die Werbeträger dürfen weder den Straßenverkehr noch die Fußgänger behindern. Die Werbeträger dürfen nicht reflektieren. Die Werbeträger müssen hinsichtlich Standfestigkeit und Konstruktion den statischen Beanspruchungen nach den einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Windlast, genügen. Sichtdreiecke an Kreuzungen und Straßeneinmündungen müssen freigehalten werden.

Die Wahllokale sind:

Rathaus Uttenweiler, Hauptstraße 14, Erdgeschoss

Rathaus Ahlen, Biberacher Straße 3, Sitzungssaal

Rathaus Sauggart, Pfarrer-Schmid-Straße 20, Reutibachsaal

Ortsverwaltung Dieterskirch, Mühlbachstraße 5, Zimmer Nr. 1

Rathaus Offingen, Ortsstraße 28, Sitzungssaal

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Sofern es sich um private Grundstücke handelt müssen die Eigentümer informiert werden und deren Einverständnis eingeholt werden

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / 1 Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Die Werbeträger müssen mit Anschrift und Rufnummer des für die Veranstaltung verantwortlichen Unternehmens versehen sein. Das Grundstück ist nach Abbau des Werbeträgers im ursprünglichen Zustand zu verlassen.

48 Wain - 0,83 % info@wain.de x genehmigt Antrag ging schriftlich an

Petra Behrendt Bürgermeisteramt Wain Kirchstraße 17, 88489 Wain

keine Beschränkung - Ab wann / ab 11.08.2013

Wo darf / Plakatierung an Laternenmasten

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Das Wahllokal befindet sich im Rathaus

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf /

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / umgehend nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Plakatierung nur an Laternenmasten

49 Warthausen Birkenhard, Höfen 2,68 % gemeinde@warthausen.de x genehmigt keine Begrenzung, siehe Erlaubniss - Ab wann / Ab dem o1.o8.2013

Wo darf / Nur an Laternenmasten

Zonen in denen nicht plakatiert werden darf / Am Kreisverkehr in Warthausen und an den Wahllokalen

Gibt es öffentliche Plakatwände, die man bekleben darf / Nein

Selbst oder Extern / Selber

Wann muss abgehängt werden / innerhalb einer Woche nach der Wahl

Wie darf angebracht werden / Mit Kabelbinder an Laternenmasten

Insgesammt - - 215367 Einwohner - 48/49 254 begrenzte Anzahl an Plakaten - -