BW:Kreisverband Ulm Alb-Donau-Kreis/Europawahlwahl 2014/Plakatierung

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Stadtkreis Ulm

Plakatiergenehmigung wurde erteilt vom 12.04. - 25.05.2014

Gemeinde
Einwohner
Plakat = Standort
Aufhänger
Abhänger
Böfingen ca. 10.000
Donaustetten ca. 1400
Donautal ca. 200
Eggingen ca. 1300
Einsingen ca. 2500
Ermingen ca. 1200
Eselsberg ca. 17.000
Gögglingen ca. 2800
Grimmelfingen ca. 1100
Jungingen ca. 3200
Lehr ca. 2400
Mähringen ca. 1100
Stadtmitte ca. 14.000
Oststadt ca. 7000
Söflingen ca. 10.000
Unterweiler ca. 1300
Weststadt ca. 21.000
Wiblingen ca. 15000

Stadtkreis Ulm Großplakat

Position
Anfrager
Standort
Motiv
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
1 Belnise König-Wilhelm-Strasse gegenüber Gaststätte König-Wilhelm - GENEHMIGT Zuhören statt Abhören 14.04.2014 1 Woche
2 Belnise Bismarckring - aus Richtung Neu-Ulm nach Adenauerbrücke rechts auf Höhe Reithalle - GENEHMIGT Stell dir vor, du wirst gefragt 14.04.2014 1 Woche
3 Belnise B28 - nach Einmündung Riedweg - aus Richtung Blaustein kommend, rechts - GENEHMIGT Stell dir vor, du wirst gefragt 14.04.2014 1 Woche
4 Belnise Berliner Ring - Grünfläche vor der Fußgängerbrücke Heilmeyersteige - GENEHMIGT Märkte brauchen Regeln, Menschen brauchen Freiheit 14.04.2014 1 Woche
5 Belnise Grünfläche Ecke Kinelesbergstraße/Lehrer-Tal-Weg bei Bushaltestelle Heckmühl - GENEHMIGT Warum will der Staat wissen.... 14.04.2014 1 Woche

Alb-Donau-Kreis

Es werden 3 Crews (2-3 Piraten) mit einem Auto gesucht, die den Alb-Donau-Kreis abfahren, die Plakate aufhängen und nach der Wahl wieder abhängen.

Die genauen Routen und Termine werden mit den Crewmitgliedern abgestimmt.

Trag Dich ins Pad ein, falls Du helfen möchtest: https://ulm.piratenpad.de/Plakatierung

Gemeinde
Genehmigung ok
Regelung
Anzahl
Aufhänger/Ab wann?
Abhänger/Ab wann?
Allmendingen / Altheim Check green.gif Keine Behinderung, nicht in Bereich Wahllokale Max. 4 Allmendingen / Max. 2 Teilorten (Ennahofen, Grötzingen, Niederhofen, Pfraunstetten, Weilersteußlingen) und Altheim 27.04.2014 29.05.2014
Altheim (Alb) Keine Plakate - Flyeraktion? Max 5 (Genehmigungsmarken) -> Gebühr von 20€ (Kein Widerspruch möglich)
Amstetten Check green.gif Keine Behinderung, nicht in Bereich Wahllokale, keine Plakatierung wo bereits Plakatrahmen befestigt sind Ab Sofort 29.05.2014
Asselfingen Check green.gif Auflagen -> Datei:AsselfingenAuflagen.pdf Max. 3 14 Tage
Ballendorf Check green.gif Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals (Rathaus) nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht Max. 2 ab 25.04.2014 unverzüglich nach der Wahl
Balzheim Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht.
Beimerstetten Check green.gif Kein Plakatieren im Bereich Evang. Petrus-Kirche (Breitinger Str.) und 20m um Wahllokal (Kirchgasse 1). Keine Behinderung. Keine Angabe 14.04.2014 25.05.2014
Berghülen Check green.gif Keine Plakate vor Wahllokalen (Schule Berghülen, Schulstraße 47 und Evang. Gemeindehaus Bühlenhausen, Daunerstraße 6). Keine Behinderung Max. 5 Ab Sofort 5 Tage
Bernstadt Check green.gif Keine Behinderung, nicht im Bereich Wahllokale, nicht wo bereits Plakatrahmen hängen. Max. 5 Plakate mit Genehmigungsmarken 15.04.2014 27.05.2013
Blaubeuren Check green.gif Nur auf extra aufgestellten Plakattafeln, eins pro Tafel (genaue Liste liegt vor) 13 Plakattafeln 8 Wochen
Blaustein Check green.gif Nicht an Verkehrszeichen oder sichtbehindernd an Kreuzungen, 20m Weg zum Wahllokal müssen frei bleiben, müssen mit Anschrift und Tel. des Verantwortlichen versehen sein.
Börslingen 2013: 2 Plakate (max. DIN A 1 ) an den Straßenmasten befestigt werden Max. 2 4 Wochen 1 Woche
Breitingen Check green.gif Plakatieren ist am sinnvollsten in der Durchgangsstraße Neenstetter Straße, Richtung Neenstetten Keine Angabe Keine Angabe Zeitnah
Dietenheim Check green.gif Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Nicht im Bereich der Wahllokale Keine Angabe 8 Wochen Zeitnah
Dornstadt 2013: Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten -> Voraussetzung Datei:DornstadtVoraussetzung.pdf Keine Beschränkung
Ehingen + Ortsteile Check green.gif Es darf nur innerorts plakatiert werden. Nicht an Kreisverkehrsplätzen, in Verbindung mit Verkehrszeichen, an Bäumen und an Buswartehallen oä. Von Wahllokalen 50m entfernt. keine Angabe keine Angabe keine Angabe
Emeringen Keine Angabe Keine Angaben Keine Angabe Keine Angabe
Emerkingen Check green.gif Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Keine Beschränkung 4-6 Wochen 1 Woche
Erbach (Stadt und Ortsteile) Check green.gif 10 x Plakatwände / Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden (genaue Liste liegt vor) / Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Plakatwand 1 pro Partei (10) / Max. 5 pro Ortsteil (30) 07.04.2014 / Jorge Unverzüglich nach der Wahl /
Griesingen Noch keine Gnehmigung -> Fyleraktion möglich 2013: Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, Entfernung von 200 m um das Rathaus. Max. 10
Grundsheim Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Max. 4 4-6 Wochen 1 Woche
Hausen a. B. Check green.gif Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Keine Beschränkung 4-6 Wochen 1 Woche
Heroldstatt Check green.gif Plakatierungstafel Jede Partei bekommt eine Fläche von 1,25 x 1,25 m Ennabeurer Weg unterhalb des Rathauses 6 Wochen
Holzkirch Check green.gif Straßenmasten, keine Behinderung, nicht im Bereich Wahllokale keine Angabe 4 Wochen 1 Woche
Hüttisheim Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, nicht im Bereich Wahllokale Max 3 ( 2 in Hüttisheim, 1 in Humlangen) Keine Angabe 1 Woche
Illerkirchberg Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Keine Angabe Keine Angabe Keine Angabe
Illerrieden Check green.gif Nicht im Bereich von Wahllokalen (Liste liegt vor), historischen Straßenlaternen und im Einmündungsbereich Wochenauer Straße / Vöhringer Straße, sowie an Straßenbäumen dürfen keine Plakate angebracht werden. max 6 pro Ortsteil (Illerrieden, Dorndorf und Wangen) 6 Wochen 1 Woche
Laichingen Check green.gif Plakatwände bis zu 3 PLakate (Ortseingang Machtolsheim / Ortseingang von Feldstetten) / Plakatierung nicht im Umkreis von 50m um Max. 6 + Jeweils 2 in den Ortsteilen (Machtolsheim, Felstetten, Suppingen) 10.04.2014 Umgehend
Langenau Check green.gif Aufstellen von Plakaten in unmittelbarer Nähe des Friedhofs, der Kirchen, des Rathauses und auch der Wahllokale nicht zulässig. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Keine Begrenzung 12.04.2014 01.06.2014
Lauterach Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Max. 4 3 Wochen 1 Wochen
Lonsee Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, nicht an Bushäuschen. 50m Abstand zu Wahllokalen Max. 10, in Lonsee und Urspring je max. 4 Keine Angabe / 3 Tage /
Merklingen Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. 50m Abstand zu Wahllokalen Keine Anzahl 01.05.2014 25.05.2014
Munderkingen 2013: Innerhalb geschlossener Ortschaft. Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. Max. 10 Genehmigungsmarken
Neenstetten Check green.gif Im Dorfplatzbereich darf nicht plakatiert werden! 3 Plakate jeweils an den drei Ortseingängen Max. 3 Keine Angabe Zeitnah
Nellingen Check green.gif Nicht außerhalb geschlossener Ortschaft, nicht im Bereich der Wahllokale. Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Keine Angabe 4-6 Wochen 4 Tage
Nerenstetten Check green.gif Die Plakate dürfen nicht an Verkehrszeichen, Ampeln, Buswartehäuschen sowie an Bäumen angebracht werden. Auch ist eine Plakatierung in der Nähe des Wahllokals nicht zulässig. Die Plakate müssen unter Beachtung der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen sturmsicher angebracht werden. Max 2. 25.04.2014 Nach der Wahl unverzüglich
Oberdischingen Check green.gif Plakatierung an Lichmasten mit Ausnahme der historischen Ortsmitte. Keine Anbringung an Verkehrszeichen, verkehrsrechtliche Vorschriften sind einzuhalten. Außerdem wird vor dem Rathausparkplatz am 01.05.2014 vor der Wahl eine Plakatwand aufgestellt, eine Zuteilung/Reservierung der Fläche erfolgt nicht. Keine Plakatierung an historische Ortsmitte + Kastanienallee. Am Wahllokal keine Wahlwerbung. Max 10 01.05.2014 1 Woche
Obermarchtal Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten, nicht im Bereich Wahlolake. Max. 10 13.04.2014 10 Tage
Oberstadion Check green.gif Oberstadion: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße „Mühlhauser Straße“ – bitte nicht im Bereich des Krippenmuseums ca. 100 m vor und nach dem Krippenmuseum.

Hundersingen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Hauptstraße“ Mühlhausen: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Moosbeurer Straße“ Moosbeuren: 1 Plakat an der Durchfahrtsstraße, „Biberacher Straße“

Max. 1 pro Ortsteil in der Durchfahrtstraße 6 Wochen 1 Woche
Öllingen Check green.gif Im Umkreis von Rathaus und Kirche darf ca. 50 m nicht plakatiert werden! Keine Angabe 05.05.2014 15.06.2014
Öpfingen Check green.gif Straßenlaternen, sonst. Pfosten. Nicht am Rathaus Schlosserstr. 10 4 Wochen 1 Woche
Rammingen Check green.gif Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen 5 Plakate 01.04.2014 28.05.2014
Rechtenstein Check green.gif Plakatiertafeln im Braunselweg und in der Karl-Weiss-Str. / Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen Max. 3 keine Angabe zeitnah
Rottenacker Check green.gif Die Plakatwerbung ist auf die Braigestraße, Bahnhofstraße, Ehinger Straße, Kirchstraße, Kirchbierlinger Straße, Konrad-Sam-Straße und Volkersheimer Straße beschränkt. Es gibt keine speziellen Plakatwände. In der Regel werden die Wahlplakate an den Straßenbeleuchtungsmasten mittels Kabelbinder angebracht.

Bitte keine Plakatierung darüber hinaus und auch nicht an anderen Stellen

Max. 5 4 Wochen Unmittelbar nach dem Wahltag
Schelklingen Check green.gif Plakatierungstafel Standorte lt. Liste. Plakate an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten 13 Plakattafeln (Schelklingen 6 + Ortsteile 7) - Hohlkammer Plakate keine Begrenzung 11.04.2014 Stefan Bäuerle zeitnah
Schnürpflingen Check green.gif Nur Straßenlaternen! Nicht an Verkehrzeichen, Ampeln, nicht an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bäumen Max. 3 Schnürpflingen , Max. 1 Ortsteilen Ammerstetten und Beuren Keine Angaben Zeitnah
Setzingen Check green.gif Nur Plakattafel - Kirchstraße 4 in 89129 Setzingen - Keine Angabe -
Staig Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Max. 5 (Genehmigungsmarken) 25.04.2014 28.05.2014
Untermarchtal Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten Max. 4 3 Wochen 1 Wochen
Unterstadion Check green.gif Plakate Plakate an Straßenlaternenmasten, sturmsicher und ohne

Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten aufgehängt werden. Die Straßenmasten nicht beschädigen.

max 3-5 4-6 Wochen 1 Woche
Unterwachingen Check green.gif Plakate dürfen nicht vor Wahllokalen 50m aufgehängt werden. Plakate nur an Straßenlaternenmasten innerorts, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Keine Beschränkung 4-6 Wochen 1 Woche
Weidenstetten Check green.gif Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Auflagen max. 8 01.05.2014 3 Tage
Westerheim Check green.gif Mit Ausnahme der Straße Kirchenplatz (Rathaus, Haus des Gastes, Kirche und Kindergarten) und der Ortsmitte (Kreuzung L1236, L252, K7408) ist das Aufstellen von Werbeträgern zugelassen (siehe Plan Datei:WesterheimPlan.pdf). Max 5. 21.04.2014 25.05.2014
Westerstetten Check green.gif Keine Plakate sichtbar vom Wahllokal aus(Rathaus, Kirchstraße 3, Westerstetten

Alte Schule, Ulmer Straße 20, Vorderdenkental) / Plakate an Straßenlaternenmasten, ohne Sichtbehinderungen an Kreuzungen und Einfahrten. Die Plakate sind sturm- und wettersicher anzubringen bzw. aufzustellen. Sie dürfen weder den Straßenverkehr noch Fußgänger behindern und müssen re-gelmäßig auf Standfestigkeit

max. 4 Keine Angabe 2 Tage


Stand 29.04.2014