BW:Bezirksverband Freiburg/Vorstand/Geschäftsordnung
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Allgemeines
- Der Vorstand führt die Geschäfte des Bezirksverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
- Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so bestimmt es einen oder mehrere Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied auch ohne Bestimmung zur Vertretung berechtigt und verpflichtet.
- Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Parteitätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offizieller Schriftverkehr etc.) unverzüglich an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben.
Aufgabenverteilung
Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:
- 'Vorsitzender
Der Vorsitzende vertritt den Bezirksverband nach außen sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Bezirksverbänden. In Zusammenarbeit mit den anderen Vorstandsmitgliedern und Piraten initiiert er Aktionen und Demonstrationen. Ihm obliegt die Pressearbeit des Bezirksverbandes, er ist für die Versendung von Pressemitteilungen und Pressekontakte verantwortlich. Der Vorsitzende unterstützt die stellvertretende Vorsitzende in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben.
- Stellvertretende Vorsitzende
Die stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in gleichberechtigter Weise bei seinen Aufgaben. Sie vertritt den Bezirksverband gegenüber den untergeordneten Gliederungen. Ihr obliegt die Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen.
- Bezirksschatzmeister
Dem Bezirksschatzmeister obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Buch- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge und das Spendenwesen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht.
- Bezirkssekretär
Dem Bezirkssekretär obliegt die allgemeine innere Verwaltung des Bezirksverbandes. Dazu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung und das Dokumentationswesen. Ihm obliegt die Koordination des Internetauftritts und der entsprechenden Abschnitte im Piratenwiki.
- Beisitzer (Daniel Götz)
Der Beisitzer unterstützt den Vorstand bei seiner Arbeit und kümmert sich vor allem um die technische Infrastruktur des Bezirksverbandes.
- Beisitzer (Michael Kiai)
Der Beisitzer unterstützt den Vorstand bei seiner Arbeit, vor allem wird er den Schatzmeister und Generalsekretär bei ihrer Verwaltungsarbeit unterstützen und sich um eine transparente Dokumentation der Vorstandsarbeit und des Bezirksverbandes kümmern.
Entscheidungsfindung
- Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überschneidung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
- Alle übrigen Entscheidungen im Vorstand werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
- Die Wiki-Seite des Bezirksverbands ist die Plattform, über die die Mitglieder über zu treffende Entscheidungen informiert werden und ihre Meinung äußern können.
- Der Vorstand ist auch abseits von Vorstandssitzungen beschlussfähig. Außerhalb von Vorstandssitzungen getroffene Beschlüsse bedürfen einer 2/3 Mehrheit und werden von einem hierzu ernannten Vorstandsmitglied dokumentiert und dem Protokoll der nächsten Vorstandssitzung beigefügt.
- Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens 60 % der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
- Für die Freigabe einer Pressemitteilung ist die Bestätigung des Vorsitzenden (oder eines vom Vorstand ernannten Vertreters im Falle der Abwesenheit) und eines weiteren beliebigen Vorstandsmitgliedes notwendig.
Anträge
- Jedes Mitglied des Bezirksverbandes ist berechtigt, Anträge an den Vorstand zu stellen. Jeder Antrag benötigt einen Antragsteller (keine Nicknames) und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links). Anträge an den Vorstand können eingereicht werden:
- Als E-Mail an: vorstand@bzv-fr.piratenpartei-bw.de. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der Piratenpartei Deutschland.
Vorstandssitzungen
- Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens einmal im Monat zusammen. Vorstandssitzungen finden persönlich, elektronisch oder fernmündlich statt.
- Es wird von einem Vorstandsmitglied über die offizielle Kommunikationsplattform mit einer Frist von drei Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes eingeladen. Erklären mindestens 60% der Vorstandsmitglieder eine Sitzung für dringlich, kann die Einladung kurzfristiger erfolgen.
- Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder des Bezirksverbands Freiburg kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. Von jedem Antragsunterstützer sind Name (keine Nicknames) und Unterschrift in schriftlicher Form mit dem Antrag einzureichen.
- Gäste können der Sitzung des Bezirksvorstandes beiwohnen. Diese haben grundsätzlich Rederecht, solange dieses vom Versammlungsleiter nicht einzelnen oder allen entzogen wird.
- Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nicht-öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
- Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung.
- Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Das Protokoll ist spätestens während der nächsten Sitzung oder 21 Tage nach der Sitzung verbindlich zu veröffentlichen. Das Protokoll wird vom Vorstand freigegeben und die Protokolldokumente sind bei einem Vorstandsmitglied vorzuhalten.
Verwaltung der Mitgliedsdaten und deren Zugriff und Sicherung
- Die Mitgliedsdaten der Piraten werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. Diese wird vom Bundesvorstand verwaltet. Zugriffsrecht auf die Daten der Mitglieder des Bezirksverbands Freiburg haben der Bezirkssekretär und der Bezirksschatzmeister.
- Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliedsdaten gewähren. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein, protokolliert werden und ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden.
Tätigkeitsbericht
- Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeiten der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Rahmen der ihnen in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen seit dem vorangegangenen Bezirksparteitag. Er umfasst auch etwaige Tätigkeiten in Vertretung anderer Vorstandsmitglieder.
Kommunikation
- Offizielle Kommunikationsplattform ist die Mailingliste des Bezirksverbands Freiburg (https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/bzv-freiburg). Alle Bekanntmachungen, Termine, Einladungen etc. werden auf dieser veröffentlicht.
Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes
- Die in Vorstandssitzungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom jeweiligen Protokollführer der Sitzung sowie einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.
- Alle vom Vorstand getroffenen Beschlüsse werden im Piratenwiki eindeutig nummeriert veröffentlicht.
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt am 08.06.2010 in Kraft.
- geändert am 2010-06-08
- geändert am 2010-07-28
- geändert am 2011-07-10
- geändert am 2012-01-09
