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BW:Arbeitsgruppen/Landespolitik/Inneres/Programm

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Inneres

Datenschutz

Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.

Mit zunehmender Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an Bedeutung. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.

Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.
(ABE)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Tauss)

Stärkung des Landesdatenschutzbeauftragten

Ein starker Datenschutz setzt handlungsfähige Datenschützer voraus.

Aus diesem Grund soll das Amt des Landesdatenschutzbeauftragten nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins zu einem unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz umgebaut werden. Dieses soll in Zukunft auch für den nichtöffentlichen Bereich und für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständig sein. Dazu muss diese Institution auch personell deutlich ausgebaut werden.
(AMA)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Tirsales)

Modernes Datenschutzrecht

Unser aktuelles Landesdatenschutzrecht orientiert sich noch an der Vorstellung einer Datenverarbeitung an einer zentralen Stelle. Es entspricht so nicht mehr der Wirklichkeit. Deswegen wollen wir es entsprechend modernisieren.

Das überarbeitete Gesetz muss sich an den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen orientieren. Dazu gehört neben dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Vertraulichkeits- und Integritätsgrundrecht.

Es soll außerdem transparenter gestaltet werden, indem wir unnötige Spezialregelungen entfernen.
(AMB)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: NineBerry)

Zertifizierter Datenschutz

Wir wollen eine rechtlich anerkannte freiwillige Prüfung (Audit) für die Datenschutzumsetzung von Unternehmen und öffentlichen Stellen einführen.

Weiterhin führen wir ein Datenschutz-Zertifikat ein, das Bemühungen um einen besseren Datenschutz bescheinigt. Datenschutz kann so auch zu einem Wettbewerbsvorteil werden.
(AMC)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: NineBerry)

Datenschutz in die Landesverfassung

Wir möchten die Bedeutung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch durch die Verankerung in der Landesverfassung hervorheben.
(AMD)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: NineBerry)

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(AB)(SubAG: Inneres Status: Verwaist Ansprechpartner: Kfurter)

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(AB)(SubAG: Inneres Status: Platzhalter Ansprechpartner: Du?)

Grundlagen einer piratigen Innenpolitik

Wir setzen uns für eine effektive Sicherheitspolitik ein. Ein sicheres Leben ist ein wichtiges und unabdingbares Gut für die Bewohner unseres Landes. Uns geht es um angemessene und vor allem wirksame Methoden.

In der Vergangenheit wurden im Bereich der Sicherheitspolitik ineffektive Gesetze erlassen, aber gleichzeitig die Mittel für Polizei und andere Behörden gekürzt. Grundrechte wurden dadurch eingeschränkt und die Überwachung hat zugenommen, dabei soll in einer Demokratie der Bürger den Staat überwachen und nicht umgekehrt.
(CAA)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Navigator)

Bürgerfreundliches eGovernment

Der Einsatz von Informationstechnologie in der Verwaltung erlaubt es Privatpersonen und Unternehmen, Amtsgeschäfte ohne Lauferei und Papierkrieg – auch außerhalb der Amtszeiten – abzuwickeln. Anwenderfreundliche Software kann beim Ausfüllen von Formularen Eingabefehler vermeiden und Hilfestellungen leisten. Sachbearbeiter werden von Routineaufgaben entlastet.

Als Partei der Wissensgesellschaft begrüßen wir diese Entwicklung und möchte sie weiter vorantreiben, warnen aber auch vor den Schattenseiten:

Der verstärkte Einsatz von zentralisierter Datenverarbeitung erhöht die Abhängigkeit von technischen Systemen. Eine umfassende, zentralisierte Datenverarbeitung von sensiblen Daten über die Einwohner bringt das Risiko von Datenlecks, veralteten Datenbeständen, Spionage und Missbrauch mit sich. Hier sind die die Grundsätze des Datenschutzes anzuwenden: Datensparsamkeit und Datenvermeidung.

Menschen ohne Anschluss oder Interesse am digitalen Zeitalter dürfen nicht ausgeschlossen werden.
(CAD)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: eckes)

Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen durch das Polizeigesetz

Das baden-württembergische Polizeigesetz wurde in verschiedenen Punkten verschärft. So wurde das Aussageverweigerungsrecht eingeschränkt und die Polizei hat nun mehr Befugnisse, Menschen ohne konkrete Verdachtsmomente zu durchsuchen, persönliche Daten von Personen festzuhalten und öffentliche Räume mit Videokameras zu überwachen.

Wir wollen diese Änderungen überprüfen und alle, mit denen Grundrechte unverhältnismäßig verletzt werden, wieder zurücknehmen.
(CBAA)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Navigator)

Öffentlicher Raum für alle

Die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle müssen verbessert werden. Die Innenstädte gehören auch spielenden Kindern und skatenden Jugendlichen. Wir möchten den Gebrauch öffentlicher Gebäude durch Bürgervereinigungen, Vereine und Kulturgruppen fördern und setzen uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungsregelungen ein.
(CBCB)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Hartmut)

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen

Beim sogenannten Racial Profiling werden verdachtsunabhängige Personenkontrollen durchgeführt, weil Menschen unterstellt wird, kriminell zu sein, nur weil sie anders aussehen, einer anderen ethnischen Gruppe oder Religion angehören. Nach Überzeugung der Piratenpartei ist dies nichts weiter als ausgelebter Rassismus, der in unserer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz mehr haben darf.
(CBDA)(SubAG: Inneres Status: Verwaist Ansprechpartner: NHense)
Kommentar: Alternativantrag zu Verdachtsunabhängige Personenkontrollen [2]

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen

Bei verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, z.B. bei der Schleierfahndung, werden häufig Menschen basierend auf ihrem Aussehen, ihrer ethnischen Herkunft oder Religion zur Kontrolle ausgewählt. Dieses Vorgehen schafft ein gesellschaftliches Klima der Ausgrenzung, Diskriminierung und des Misstrauens.

Wir lehnen die Vorverurteilung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder ihres Aussehens ab. So etwas darf in unserer aufgeklärten Gesellschaft keinen Platz mehr haben.

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen widersprechen außerdem dem Grundsatz der Unschuldsvermutung. Wir möchten deswegen die Möglichkeiten für verdachtsunabhängige Personenkontrollen sinnvoll einschränken.
(CBDB)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: NineBerry)

Lockerung der Residenzpflicht

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert in Artikel 13 das Recht auf Freizügigkeit. Deutschland ist der einzige Staat in Europa, der dieses für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge einschränkt.

Die Residenzpflicht macht Menschen zu Kriminellen, nur weil sie sich frei bewegen wollen. Polizei, Gerichte und Behörden werden zusätzlich unnötig belastet.

Ähnlich wie bereits in Bayern und Brandenburg wollen wir daher auch in unserem Bundesland die Residenzpflicht lockern.
(CBE)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: NineBerry)

Versammlungsfreiheit schützen

Die Möglichkeit zur Organisation von und Teilnahme an Versammlungen ist ein wichtiges Grundrecht. Es gibt Pläne, dieses Grundrecht mit einem neuen Versammlungsgesetz auf Landesebene empfindlich einzuschränken.

Zum einen sollen höhere Hürden für die Organisatoren von Versammlungen aufgestellt werden. Zum anderen werden mögliche Teilnehmer an Versammlungen durch Maßnahmen wie Videoaufzeichnungen und Personenkontrollen vor Ort von einer Teilnahme abgeschreckt.

Wir sehen keinen Bedarf für strengere Regelungen und lehnen eine weitere Einschränkung des Versammlungsrechts ab. Deshalb unterstützen wir den Aufruf des Stuttgarter Bündnis für Versammlungsfreiheit.
(CBHA)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: NineBerry)
Kommentar: Alternativantrag zu Entwurf eines demokratiefördernden Versammlungsrechts

Keine Überwachungstechnologie auf Demonstrationen

Wir lehnen den allgemeinen, präventiven, behördlichen Einsatz von Überwachungstechnologie während Demonstrationen ab.
(CBHB)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Navigator)

Öffentliche Überwachung

Videoüberwachung kann Straftaten nicht verhindern, sondern höchstens verdrängen. Ebenso führt ein massiver Kameraeinsatz nicht zu einer wesentlich höheren Aufklärungsquote.

Wir lehnen den Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab, da dadurch die Persönlichkeitsrechte unzähliger unschuldig aufgezeichneter Menschen verletzt werden. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls rückgängig zu machen. Als Alternative sehen wir eine höhere Präsenz der Polizei an Kriminalitätsschwerpunkten.
(CBJA)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Navigator)
Kommentar: Alternativantrag zu Keine Videoüberwachung des öffentlichen Raumes

Biometrische Daten

Wir lehnen die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne nachgewiesene Straftat kategorisch ab.
(CBK)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Navigator)

Keine automatisierte Kennzeichenerfassung

Obwohl das Bundesverfassungsgericht eindeutig klargestellt hat, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zum Abgleich mit Fahndungsdaten nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird dieses erneut diskutiert. Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab.

Wir gehen sogar weiter als das Verfassungsgericht: Auch ein stichprobenartiger Abgleich ist für uns nicht akzeptabel.
(CBL)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: NineBerry)
Kommentar: Alternativantrag zu Kein Einsatz von automatischen Kennzeichen-Lesesystemen

Kennzeichnung für Polizeibeamte bei Großeinsätzen

Immer wieder kommt es bei Großeinsätzen zu Vorwürfen gegenüber der Polizei, dass diese zu hart durchgegriffen oder unverhältnismäßig viel Gewalt angewendet habe. Da es nicht möglich ist, Polizeibeamte bei Großeinsätzen eindeutig zu identifizieren, können diese Vorfälle nur in den wenigsten Fällen aufgeklärt werden.

Deshalb planen wir die Einführung einer eindeutigen und weithin sichtbaren Kennzeichnung der bei Großveranstaltungen eingesetzten Polizeibeamten auf Brust und Rücken mit einsatzbezogen vergebenen Nummern. Die Zuordnung dieser Nummern zu Beamten ist in einem nicht-öffentlichen Register zu führen. Die Verantwortlichkeit für dieses Register darf nicht bei der Polizei liegen.

Wir halten die informationelle Selbstbestimmung und den notwendigen Schutz der Beamten unter diesen Rahmenbedingungen für ausreichend gewahrt, gleichzeitig wird aber die Grundlage für eine Aufklärung der Vorfälle geschaffen.
(CCA)(SubAG: Inneres Status: Abgelehnt Ansprechpartner: Tirsales)
Kommentar: Alternativantrag zu Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten

Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben

Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Polizeiaufgaben, das Beaufsichtigen von Gefängnissen und ähnliches müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben.
(CCBA)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Navigator)

Freiwilliger Polizeidienst

Der Polizeidienst eignet sich nicht für das Ehrenamt. Polizisten brauchen Qualifikationen, die nur eine mehrjährige Ausbildung gefolgt von Berufserfahrung leisten kann.

Freiwillige Polizeibeamte haben zur Zeit nach wenigen Wochen Ausbildung gleiche Befugnisse wie reguläre Polizisten. Sie tragen Uniform, dürfen ihre Schusswaffe benutzen und alle polizeirechtlichen Maßnahmen durchführen. Dies sollte nur vollausgebildeten Polizisten vorbehalten sein. Eine gemischte Polizeistreife täuscht Sicherheit nur vor. Im Ernstfall kann der Hilfspolizist schnell zur Belastung werden, da er gar nicht oder falsch reagieren kann und so die Verantwortung und Reaktion bei einem Beamten alleine liegen. Auch für Einsätze wie Gewaltprävention an Schulen fehlt den freiwilligen Helfern die nötige Qualifikation. Freiwillige Helfer sind daher kein geeigneter Ersatz oder Unterstützung für den regulären Polizeidienst.
(CCBB)(SubAG: Inneres Status: Verwaist Ansprechpartner: Stammtisch Ludwigsburg)

Bessere Ausstattung der Polizei

Um der Polizei die Ausübung ihrer Arbeit in einem vernünftigen Maße zu ermöglichen, muss die materielle und personelle Ausstattung verbessert werden. Die Anschaffung von Fotoapparaten oder Schutzwesten kann nicht dem einzelnen Polizisten angelastet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Beamte beschäftigt werden um die Polizeiarbeit angemessen bewältigen zu können.
(CCD)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Navigator)

Unabhängige Ermittlungsbehörde zur Kontrolle der Polizei

Wenn bei vermuteten Gesetzesverstößen durch Polizisten auch wieder Polizisten ermitteln, kommt es zwangsläufig zu Interessenskonflikten. Polizisten oder Staatsanwälte müssen gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln. Falsch verstandene Solidarität kann zur Vertuschung von Straftaten führen.

Eine neu einzurichtende unabhängige Behörde soll in Fällen von Beschwerden oder Strafanzeigen gegen Polizeibeamte die Ermittlungen übernehmen.

Diese unabhängige Kontrollinstanz stärkt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei.
(CCE)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: NineBerry)

Waffenrecht

Für die öffentliche Sicherheit der Bürger ist die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen unumgänglich. Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten aber vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben.

Sportschützen dürfen nicht als Sündenböcke für gesamtgesellschaftliche Probleme dienen. Waffengesetze müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen.
(CCF1)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.2 Ansprechpartner: Ralf)
Kommentar: Wird ergänzt durch Waffenkontrollen einschränken und Zuständigkeit für Waffenkontrolle

Verdachtsunabhängige, unangekündigte Waffenkontrollen in privaten Wohnräumen verletzen das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Deswegen möchten wir sie einschränken.
(CCF2)(SubAG: Inneres Status: Abgelehnt Ansprechpartner: Ralf)
Kommentar: Ergänzt Waffenrecht - Einleitung

Soweit Kontrollen in Wohnungen unumgänglich sind, sollten diese nur von Polizisten durchgeführt werden, da diese im Gegensatz zu anderen Personen über die hierfür nötige Ausbildung und Routine im Umgang mit Schusswaffen verfügen.
(CCF3)(SubAG: Inneres Status: Abgelehnt Ansprechpartner: Ralf)
Kommentar: Ergänzt Waffenrecht - Einleitung

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr, dass politisch unerwünschte Strafverfahren beeinträchtigt werden. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, wollen wir, dass die Landesregierung sich gesetzlich verpflichtet, von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr zu machen. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.
(CCG)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Jonas M.)

Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaften

Wir sehen mit Sorge, wie durch eine nicht zu verantwortende Öffentlichkeitsarbeit einiger Staatsanwaltschaften die im Rechtsstaat verankerte Unschuldsvermutung zunehmend zu Lasten von Beschuldigten ausgehebelt wird. Deshalb wollen wir dienst- und strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Staatsanwälten bei entsprechenden Verstößen verschärfen.
(CCH)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Jonas M.)

Beibehaltung des Widerspruchsverfahrens

Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss beibehalten werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen.
(CCM)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Tessarakt)
Kommentar: Alternativantrag zu sich selbst, es wird nur einer der beiden vorgeschlagenen Texte angenommen

Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten

Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile.

Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.
(CCO)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Navigator)

Offene Dateiformate in der Verwaltung

Wir werden dafür sorgen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden untereinander und mit den Bürgern.

Langfristig ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher.
(CDAA)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Tirsales)
Kommentar: Alternativantrag zu Freie und plattformunabhängige Dateiformate für staatliche Veröffentlichungen

Freie Software in der Verwaltung

Die Verwaltung soll bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren.
(CDAB)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.1 Ansprechpartner: Tirsales)
Kommentar: Alternativantrag zu Freie Software in Behörden und staatlichen Einrichtungen

Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden

Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verletzt die Religionsfreiheit von Angehörigen anderer Religionen und Menschen ohne Religion. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht sowie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wir möchten daher dafür sorgen, dass diese religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden, vor allem auch den öffentlichen Schulen, entfernt werden.
(CEA)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.2 Ansprechpartner: NineBerry)

Freiheit der Lebensgestaltung für Staatsdiener

In den letzten Jahren wurden wiederholt Referendare, Lehrer und andere Beamte disziplinarischen Maßnahmen bis hin zu faktischen Berufsverboten unterworfen, weil sie sich außerhalb ihres beruflichen Zuständigkeitsbereichs politisch oder kulturell, etwa in demokratischen Bürgerbündnissen oder als Musiker, betätigt haben. Wir lehnen diese Einschränkungen der privaten Lebensgestaltung ab.

Auch ihre Ausweitung, zum Beispiel auf Lehrer im Angestelltenverhältnis, wollen wir verhindern.
(CEB)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.2 Ansprechpartner: Petalor)

Kostenloser Kirchenaustritt

Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. In Baden-Württemberg werden teilweise bis zu 60€ für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass Eintritt, Austritt und Wechsel zwischen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenlos ist.
(CEC)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.2 Ansprechpartner: s3sebastian)

Polizei im öffentlichen Raum Internet

Wir möchten die Ausbildung und Ausstattung der Polizeibehörden für die Strafverfolgung im Internet verbessern. Dazu müssen zum Beispiel auch bestehende Möglichkeiten, Gesetzesverstöße im Internet zu melden, vereinfacht und ausgebaut werden.

Jedoch müssen auch im Internet die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von E-Mails, dürfen nur nach richterlicher Anordnung möglich sein. Das Einschleusen von Software in private Computer lehnen wir vollständig ab.
(CFA)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.2 Ansprechpartner: Michael Kleiser)

Verbreitung von dokumentiertem Kindesmissbrauch per Internet stoppen

Wir wollen die Verbreitung von Bildern und Videos, die Kindesmissbrauch zeigen, wirksam verhindern. Deswegen muss die Polizei die Beweise gerichtsfest sichern und dann unverzüglich die Löschung solcher Bilder und Videos von den Servern veranlassen. Dazu werden wir bei Bedarf auch das Landeskriminalamt für diese Aufgabe personell und technisch besser ausstatten. Den Aufbau einer Sperrinfrastruktur lehnen wir ab, da dabei immer die Gefahr besteht, dass sie auch für weitere Sperrmaßnahmen bis hin zur Zensur verwendet wird.
(CFB)(SubAG: Inneres Status: Angenommen2010.2 Ansprechpartner: Käptn Blaubär)

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(AB)(SubAG: Inneres Status: Verwaist Ansprechpartner: Du?)

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(AB)(SubAG: Inneres Status: Verschoben auf nächsten LPT Ansprechpartner: fenhir)

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(AB)(SubAG: Inneres Status: Platzhalter Ansprechpartner: Du?)

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(AB)(SubAG: Inneres Status: Verwaist Ansprechpartner: s3sebastian)

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(AB)(SubAG: Inneres Status: Platzhalter Ansprechpartner: Du?)
Kommentar: Platzhalter



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