BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2014.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

X011

Einreichungsdatum

Antragstitel

Weiterentwicklung der freiheitlichen Demokratie auf dem TEMPELHOFER FELD - Mehr konkrete Mitbestimmung!

Antragsteller

Antragstyp

Sonstiger Antrag


Antragsgruppe

-

Antragstext

Die PIRATENPARTEI Berlin will die freiheitliche Demokratie weiterentwickeln.

Mehr Demokratie wagen!

Wir begrüßen die Initiative 100 % Tempelhofer Feld als Wahrnehmung der bestehenden direktdemokratischen Möglichkeiten in Berlin und fordern die wahlberechtigten Berlinerinnen und Berliner zur Teilnahme am Volksentscheid auf.

Der vorliegende Gesetzentwurf berücksichtigt zwar die Belange des Naturschutzes, sieht allerdings keine konkreten Partizipations­möglichkeiten für die Bevölkerung vor. Eine zukünftige Gestaltung des Feldes durch die Berliner Bevölkerung ist somit nicht sicher gestellt. Daher fordern Wir, die Einführung obligatorischer Beteiligungsverfahren, die der Berliner Bevölkerung dauerhaft Gestaltungsrechte einräumt und diese garantiert. Um dem Anspruch einer umfassenden Beteiligung der Bevölkerung gerecht zu werden, fordert die PIRATENPARTEI Berlin den Einsatz experimenteller, demokratischer Beteiligungsverfahren zur Nutzung und Gestaltung des Tempelhofer Feldes.


Nutzung des Tempelhofer Feldes durch obligatorische Partizipation bestimmen

Einführung mehrstufiger, obligatorischer, partizipativer Verfahren

Wir sprechen uns daher generell bei Freiflächen, die an mehrere Bezirke Berlins angrenzen bzw. denen eine außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung zukommt, für die Entwicklung eines mehrstufigen, obligatorischen Partizipationsverfahrens auf Landes- und Bezirksebene aus. In Bezug auf das Tempelhofer Feld fordern wir zunächst, durch ein solches Verfahren über die Arten der Nutzungen des Tempelhofer Feldes auf Grundlage einer Auswahl zu entscheiden.

Berliner Bevölkerung entscheidet selbst über Art der Nutzung des Tempelhofer Feldes

Die Entscheidung über die Art der Nutzung der Gesamtfläche oder Teilflächen dieser soll in jedem Fall der Berliner Bevölkerung selbst überlassen werden. Die Bevölkerung entscheidet, ob und auf welchen Flächen eine Bebauung oder eine gemeinschaftliche Nutzung möglich ist, ebenso welche Flächen als Natur- und Landschaftsschutzgebiet vorgesehen werden. Sofern sich eine Mehrheit für die Möglichkeit einer Bebauung entscheidet, sind in einem weiteren obligatorischen Partizipationsverfahren Art und Umfang der Bebauung festzulegen. Die aus beiden Verfahren resultierenden Ergebnisse sind durch geeignete Vorgänge in den Flächennutzungsplänen zu berücksichtigen.

Begleitung der Beteiligungsverfahren auf Bezirksebene durch obligatorische Partizipationsverfahren

Die weitere Ausgestaltung der Teilflächen der Freifläche des Tempelhofer Feldes soll auf den gesetzlichen Grundlagen, begleitet von weiteren obligatorischen Beteiligungsverfahren auf der jeweiligen Bezirksebene, erfolgen. So können die Berlinerinnen und Berliner dieser Bezirke nachhaltig auf die Fassung der Bebauungspläne Einfluss nehmen. Die Ergebnisse sind wiederum bei der Erstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie der Ausführung von entsprechenden Bauvorhaben mit entsprechender Relevanz zu berücksichtigen.


Verwaltung der Freifläche auf dem Tempelhofer Feld

Kein Verkauf der Fläche bzw. Teilflächen des Tempelhofer Feldes

Die Piratenpartei Deutschland Berlin setzt sich dafür ein, dass die Fläche des heutigen Tempelhofer Feldes im Eigentum des Landes Berlin verbleibt und lediglich zeitlich und auf Teilflächen begrenzte Nutzungsrechte Dritten gegenüber eingeräumt werden können.

Transparenz und Partizipation: Eine landeseigene Beteiligungsgesellschaft

Wir wollen, dass die Freiflächen des Tempelhofer Feldes durch einen landeseigenen Betrieb verwaltet werden, in dessen Satzung der Transparenz über Entscheidungsvorgänge und der Partizipation der Berliner Bevölkerung an diesen Entscheidungen im gesetzlich zulässigen Rahmen höchste Priorität eingeräumt wird.

Zweck dieser Gesellschaft ist es, allen Berlinerinnen und Berlinern die Möglichkeit zu geben, gleichberechtigt an der Entwicklung und Gestaltung des Feldes teilzuhaben. Zudem soll die Gesellschaft das Feld in seiner Ausgleichsfunktion sowohl als öffentlichen Erholungsort, als auch als Naturbiotop vor Eingriffen schützen

Dieser landeseigene Betrieb soll ständig von zwei Beiräten unter Einbeziehung von Experten kontrolliert und beraten werden. Dabei soll einer der Beiräte für die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes eingerichtet werden, der andere als Interessenvertretung der Nutzer und Anwohner. Die Beiräte tagen öffentlich. Die Gesellschaft ist den Beiräten rechenschaftspflichtig, während die Beiräte wiederum die Gesellschaft, auf ihr Anrufen hin, beraten müssen. Für die Besetzung dieser Beiräte wird der Berliner Bevölkerung ein vorrangiges Vorschlagsrecht für mindestens die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitze eingeräumt.

Die Berufung erfolgt durch die jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen bzw. durch das Abgeordnetenhaus. Der landeseigene Betrieb beteiligt die Berliner Bevölkerung an den Entscheidungen über konkrete Nutzungsmöglichkeiten der Freiflächen in einem obligatorischen Partizipationsverfahren. Er betreibt hierzu online eine elektronische, ständige Nutzerversammlung (NV). Zudem muss über die Verwaltung eine Teilnahme an der NV für Menschen ohne Internetanschluss gewährleistet sein.Wer seinen Wohnsitz in Berlin oder den Eintrag ins Wahlregister nachweisen kann, kann Mitglied in der Nutzerversammlung (NV) werden und dadurch Stimmrecht ausüben. Jedem Mitglied ist gleiches Stimmrecht innerhalb der NV zu geben.

Die Berliner Bevölkerung bildet eine Nutzerversammlung für gemeinschaftliche Nutzung

Die in den vergangenen Jahren erfolgte Nutzung des Tempelhofer Feldes für Sport, Erholung, Freizeit, Veranstaltungen und andere Projekte soll weiterhin möglich sein, sofern sich die Berliner Bevölkerung im mehrstufigen, obligatorischen Partizipationsverfahren für die gemeinschaftliche Nutzung einer Teilfläche ausgesprochen hat. Die Gestaltung dieser Fläche - im folgenden Gemeinschaftsfeld genannt - soll durch die Nutzerversammlung in eigener Entscheidungskompetenz erfolgen


Konzept der PIRATENPARTEI Deutschland Berlin zum Tempelhofer Feld

Ohne die Entscheidung eines mehrstufigen, obligatorischen, partizipativen Verfahrens vorwegzunehmen, wollen wir unsere Vorstellungen zur Ausgestaltung des Tempelhofer Feldes als eine Variante in die laufende Diskussion einbringen und hiermit unseren Auftrag als Partei zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung, insbesondere der Einflussnahme auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung, erfüllen.

Die PIRATENPARTEI Berlin befürwortet eine dreiteilige Nutzung des Tempelhofer Feldes, wobei wir dem Natur- und Landschaftsschutz hohes Gewicht einräumen. Eine nicht unerhebliche Teilfläche des Tempelhofer Feldes soll als Gemeinschaftsfeld für ein Demokratie-Experiment zur Verfügung gestellt werden. Wohnungsbau schließen wir nicht vollständig aus, allerdings nur dann, wenn sich die Berlinerinnen und Berliner hierzu entscheiden. Der Nutzung als Bebauungsgebiet messen wir, gemessen an der Gesamtfläche, eine untergeordnete Bedeutung zu. Als Piratenpartei Deutschland Berlin lehnen wir eine Bebauung des Quartiers am Südring kategorisch ab, um die Luftströmungsverhältnisse und somit die Trockenwiesen zu erhalten.

Wir wollen, dass das Tempelhofer Feld für die Bevölkerung frei zugänglich bleibt und die jetzige äußere Umzäunung entfernt wird. Eine temporäre Sicherung durch Barrieren im Zuge von Veranstaltungen oder Projekten betrachten wir als zulässig, sofern sie der Sicherheit der Nutzer_innen & Besucher_innen dient. Ebenso halten wir eine sichtbare Barriere als Abgrenzung des Natur- und Landschaftsschutzgebietes zur Restfläche des Tempelhofer Feldes für erforderlich.


Demokratisches Experiment auf dem Tempelhofer Feld

Im Rahmen eines Pilotprojekts für eine generelle gemeinschaftliche Nutzung von Freiflächen außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung, wollen wir auf einer Teilfläche des Tempelhofer Feldes ein Gemeinschaftsfeld errichten und dauerhaft Raum für zeitlich begrenzte, individuell zu gestaltende Projekte zur Verfügung stellen. Das Gemeinschaftsfeld soll darüber hinaus die Möglichkeit bieten, die bisherige Nutzung des Tempelhofer Feldes hinsichtlich Sport-, Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten fortzusetzen.

Angestrebtes Beteiligungsverfahren

Um den Zweck der Beteiligungsgesellschaft zu erfüllen, setzt der landeseigene Betrieb ein partizipatives Verfahren ein. Ziel des Verfahrens ist es, allen Berlinerinnen und Berlinern gleiches Stimmgewicht und gleiche Nutzungsmöglichkeiten bei der Gestaltung des Feldes zu garantieren. Dies setzt das landeseigene Unternehmen als Genossenschaft innerhalb seiner Satzung selbstbindend fest. Um das zu ermöglichen, betreibt die Gesellschaft eine ständige Nutzerversammlung (NV), deren Mitglieder Nutzungsrechte an Teilflächen des Tempelhofer Feldes für die Umsetzung von gemeinschaftlichen und individuellen Projekten eingeräumt wird. Den Mitgliedern der NV wird zudem bei der Verwaltung der Nutzungsrechte eine gewisse demokratische Selbstverwaltung zugebilligt, die wiederum unter folgenden Bedingungen möglich sein soll:

Versammlung und Mitgliedschaft

  • Die Nutzerversammlung tagt ständig
  • Jede in Berlin wohnhafte Person oder im Berliner Wahlregister geführte Person, hat Anspruch auf die Mitgliedschaft in der Nutzerversammlung und ist damit potentiell stimmberechtigt
  • Alle Mitglieder der NV sind berechtigt, Projekte vorzuschlagen und zu unterstützen, dabei verfügt jedes Mitglied jeweils über gleiches Stimmgewicht in der NV
  • Jede Projektidee ist mittels Online-Plattform der NV öffentlich vorzustellen, um durch weitere Mitglieder die Unterstützung des Projektes erreichen zu können
  • Jede Projektbeschreibung muss mindestens, neben der Darstellung des Projekts, Angaben zu dessen konkreten Zweck, dem Status des Projekts innerhalb des Verfahrens, seinem Flächenbedarf, Zeitraum, Ort und die Auflistung der Projekt-Verantwortlichen enthalten
  • Jedem Mitglied werden anteilig gleiche Nutzungsmöglichkeiten am Tempelhofer Feld eingeräumt, das heißt die gleiche anteilige Fläche
  • Die anteilige Fläche ist solange nicht verortet, solange sie nicht an ein Projekt gebunden ist
  • Jedes Mitglied der NV kann die ihm zur Verfügung stehende Nutzungsmöglichkeit durch Wahl an Projekte vermitteln
  • Die Projekte, die ein Mitglied unterstützt, binden seine Nutzungsmöglichkeiten an das beschlossene Projekt
  • Ein Mitglied kann dann keine Projekte mehr unterstützen, wenn die bereits durch Wahl gebundenen Nutzungsmöglichkeiten seine persönlichen Nutzungsmöglichkeiten übersteigen
  • Die NV kann durch absolute Mehrheit von einem Vetorecht Gebrauch machen und einem Projekt, obwohl es das Quorum erfüllt hat, die Nutzung verweigern oder die bestehende Nutzungsvereinbarung durch sein Veto aufheben

Projekte und Gemeinschaften

  • Für die Annahme des Projektes ist ein von der Projektgröße abhängiges Quorum durch hinreichende Zustimmung in der NV zu erzielen.
  • Ein erfolgreich beschlossenes Projekt muss rechtlich und planerisch geprüft werden und die für das angrenzende Natur- und Landschaftsschutzgebiet geltenden Auflagen erfüllen
  • Jede Nutzungsvereinbarung ist zeitlich beschränkt
  • Nach Ablauf einer Nutzungsperiode können Projekte durch die NV erneut bestätigt werden
  • Projekte, die nicht bestätigt werden, müssen vom Projektbetreiber abgebaut werden
  • Die Initiatoren des jeweiligen Projektes sind für den Rückbau zum Ende der Nutzungsfrist verantwortlich
  • Feste Bebauung ist nicht erlaubt
  • Ein Projekt darf die jeweilig benötigte Teilfläche nicht nachhaltig verändern
  • Den Beiräten des landeseigenen Betriebes wird freigestellt, eine eigene Stellungnahme zu den Projektvorschlägen abzugeben, die dann in die Beratung der NV einfließen kann
  • Die projektbezogene Bindung der persönlichen Nutzungsmöglichkeiten wird durch Beendigung des Projekts aufgehoben und geht an die Unterstützer zurück
  • Jedes erfolgreich beschlossene Projekt erzeugt automatisch eine eigene projektbezogene Gemeinschaft, die aus denjenigen Mitgliedern der Nutzerversammlung besteht, die das Projekt beim Erreichen des Quorums unterstützt haben
  • Projektgemeinschaften sind auf der gleichen Onlineplattform abzubilden und einzubinden, auf der sich auch die Nutzerversammlung befindet
  • Jedes Mitglied einer Projektgemeischaft ist innerhalb der Gemeinschaft stimmberechtigt und hat dabei genau eine Stimme
  • Jede Gemeinschaft kann mit absoluter Mehrheit ihr Projekt zum frühzeitigen Abbruch zwingen
  • Tritt dieser Fall ein, haben Projektbetreibende die Chance, ihr Projekte der NV nochmals zur Wahl stellen

Verwaltung

  • Den Initiatoren eines erfolgreichen Projektes wird, gegen einen noch festzulegenden Beitrag, seitens des landeseigenen Betriebes die für das Projekt benötigte Fläche reserviert.
  • Der Beitrag ist so festzulegen, dass die anfallenden Kosten beim Rückbau des Projekts abgesichert sind
  • Jedes Projekt wird seitens der zuständigen Senats- bzw. Bezirksverwaltung hinsichtlich der Zulässigkeit (Planungsrecht, Lärmschutz, Umweltschutz, Landschafts- und Naturschutz) geprüft und ggf. Auflagen zur Umsetzung erteilt.
  • Bei Ablehnung sind möglichst seitens der zuständigen Ämter Alternativen aufzuzeigen. Nach erfolgreicher, förmlicher Prüfung erfolgt die Freigabe durch den landeseigenen Betrieb
  • Projekte im Rahmen der gemeinschaftlichen Nutzungen dürfen entweder unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgen, oder das Ausmaß eines Kleingewerbes nicht überschreiten, wobei dieses nur durch eine GbR oder eine natürliche Person betrieben werden darf
  • Alle Beschlüsse der Nutzerversammlung oder der Projektgemeinschaften stehen unter Vorbehalt der Satzung der landeseigenen Beteiligungsgesellschaft.
  • Die Nutzungsrechte bleiben beim landeseigenen Betrieb, eine Überschreibung dieser Rechte auf andere juristische und natürliche Personen ist nicht vorzusehen


Die PIRATEN BERLIN wollen Natur und Landschaft des Tempelhofer Feldes schützen

Unser Ziel ist es, die Natur und Landschaft des Tempelhofer Feldes mindestens auf dem sogenannten Kernfeld zu erhalten und dieses nachhaltig zu gestalten. Auf der Grundlage der geltenden Gesetze zum Schutz von Grün- und Erholungsanlagen, des Waldes, der Natur und der Landschaftspflege, soll unter Mitwirkung der Berliner Bevölkerung eine konkrete Landschaftsplanung erstellt werden. Die Piratenpartei Deutschland Berlin sieht im Schutz der Trockenwiesen und der Brutgebiete die grundlegenden Voraussetzungen für den Erhalt des Natur- und Landschaftsschutzes des Tempelhofer Feldes an.

Neben den Nutzer_innen sind die bereits heute aktiven Bürgerinitiativen in Gestaltung der konkreten Landschaftsplanung über den Beirat für Natur- und Landschaftsschutz einzubeziehen. Die Nutzerversammlung ist über Vorschläge der Nutzer_innen und der Beiräte des landeseigenen Unternehmens zu unterrichten.

Diese Empfehlungen werden von den jeweiligen Ausschüssen auf Landes- bzw. Bezirksebene öffentlich beraten und in die zu treffende Entscheidung einbezogen. Die Bewertung der Vorschläge durch die zuständigen Ausschüsse im Abgeordnetenhaus bzw. in den jeweiligen Bezirksverordnetenversammlungen sind zu veröffentlichen. Die rechtliche und planungsrechtliche Prüfung dieser Beschlüsse obliegt je nach Zuständigkeit der Senats- bzw. Bezirksverwaltung. Dieses Verfahren ist als Ergänzung zu den gesetzlichen Planungsverfahren zu betrachten.

In der Landschaftsplanung sind je nach konkreten Anforderung grundsätzlich Wege und Flächen einzurichten, die die Berliner_innen nutzen können, ohne den Landschafts- und Naturschutz zu gefährden. Die hier eingerichteten Flächen sollen einerseits als Liegewiesen nutzbar sein und andererseits die Aufstellung von Sitzmöglichkeiten zulassen.

Im Rahmen der Landschaftsplanung ist für die Nutzer_innen und Anwohner_innen des Tempelhofer Feldes ein leicht verständlicher, allgemein zugänglicher Katalog zu erstellen und zu veröffentlichen, der aus dem Landschafts- und Naturschutz resultierende Einschränkungen und Hinweise für Aktivitäten auf dem Gemeinschaftsfeld, sowie für weitere angrenzende Bereiche enthält. Dieser Katalog soll auch als Grundlage für die Prüfung von Projekten auf dem Gemeinschaftsfeld, wie auch für eine eventuelle Bebauung im Randbereich oder angrenzenden Bereichen durch die zuständigen Behörden, dienen.

Der Beirat für Natur- und Landschaftsschutz hat darüber hinaus die Aufgabe, anhand eigener Vorschläge oder anhand von Vorschlägen der Nutzer_innen bzw. Anwohner_innen dieses Kernfeld mit Informationen über die zu schützende Flora, Fauna und Landschaftsformen zu versehen. Die Verantwortlichkeit für die Umsetzung liegt beim landeseigenen Unternehmen, somit auch die finanzielle Verantwortlichkeit. Hier fordern wir als PIRATEN BERLIN neben einer Beschriftung auch interaktive Angebote zu diesen Informationen bereitzustellen.

Eine wissenschaftliche Begleitung des gesamten Experiments ist ausdrücklich gewünscht.

Antragsbegründung

Die Sachlage Tempelhofer Feld lässt sich durch die Volksgesetzgebung nach unserer Ansicht nach für die Berliner Bevölkerung nicht zufriedenstellend lösen, da eine pluralistische Gestaltung im Zuge der direkten Demokratie über Volksentscheid nicht umsetzbar ist. Gerade komplexe Fragestellungen lassen sich nicht mit einer Ja / Nein Entscheidung lösen.

Durch unsere langjährige und intensive Auseinandersetzung mit den verschiedenen Interessengruppen rund um das Tempelhofer Feld haben wir festgestellt, dass eine Unmenge unterschiedlichster Interessen zugleich existiert. Dabei ist uns aufgefallen, dass die meisten Interessen sich durch die schiere Größe des Feldes nicht notwendigerweise gegenseitig ausschließen. Im Gegenteil könnten unserer Meinung nach ein Großteil der von uns ermittelten Interessen zugleich und nebeneinander verwirklicht werden.

Um den unterschiedlichen Interessenlagen innerhalb einer heterogenen Stadtgesellschaft gerecht zu werden, haben wir uns entschieden ,ein neuartiges Konzept zu versuchen, dass die gleichzeitige Verwirklichung von unterschiedlichen oder sich widersprechenden Präferenzen nicht ausschließt, sondern im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung ermöglicht und fördert. Das Konzept folgt dem Prinzip, dass Alle die gleiche Chance haben, durch Andere ihre Projekte zu realisieren.

Entsprechend der vorhandenen Empfehlungen aus der Plattform der innerparteilichen Willensbildung lt. § 11 der Satzung der PIRATEN BERLIN wollen wir den Berliner_innen mehr Gestaltungsmöglichkeiten einräumen, als dies das Volksbegehren der Initiative 100 % Tempelhofer Feld zulässt.

Die Piraten Berlin sprechen sich für eine nachhaltige Erweiterung der partizipativen Möglichkeiten der gesamten Berliner Bevölkerung aus – ohne jegliche Beschränkung. Dies wollen wir einerseits mit der Entwicklung eines direktdemokratischen, obligatorischen und partizipativen Verfahrens auf Landes- und Bezirksebene, wie auch durch ein Demokratie-Experiment zu gemeinschaftlicher Nutzung einer Freifläche erreichen.

Mit den vorgenannten Möglichkeiten kann der Komplexität der Gestaltung von Flächen dieser Größe begegnet und eine höhere Akzeptanz der Entscheidungen hinsichtlich Planung und Gestaltung erreicht werden.

Der Status des demokratischen Pilotprojekts als Experiment grenzt den Geltungsbereich klar ab und schränkt somit die Reichweite des Versuchs ein. Dadurch ist es möglich, Demokratie weiter zu entwickeln, ohne eine Gefahr für die bestehende freiheitliche Ordnung zu erzeugen.

Da der nachhaltige Verbrauch der Flächen innerhalb des Experiments nicht erlaubt ist, ermöglicht ein solches Verfahren es, eine generationsübergreifende Beteiligungskultur zu etablieren, in der jede Generation, im Rahmen der in diesem Antrag gestellten Bedingungen, ihre Interessen auf dem Feld verwirklichen kann und zudem jeder Berliner lebenslang an der Gestaltung dieser außergewöhnlichen Freifläche beteiligt bleibt.

Wir sprechen uns konsequent für den Verbleib der Fläche des Tempelhofer Feldes im Besitz des Landes Berlin aus, wobei zeitliche Nutzungsrechte von Teilflächen an Dritte abgetreten werden können, soweit diese Fläche für gemeinschaftlich orientierte Aktivitäten in Spiel, Sport, Freizeit und Erholung genutzt werden bzw. hier nach einem ausdrücklichen Votum der Berliner Bevölkerung Flächen zur Bebauung vorgesehen werden.

Jede Berliner_in soll sich unabhängig von Alter und Herkunft an der Nutzerversammlung beteiligen können, selbst zeitlich begrenzte Projektvorschläge zur Gestaltung des Gemeinschaftsfeldes einbringen und diese auch bewerten können. Um deren Umsetzbarkeit zu gewährleisten, müssen die Vorschläge von den zuständigen Behörden geprüft werden und seitens der Nutzerversammlung mit entsprechenden Unterstützungsstimmen ausgestattet werden. Entsprechend unseren Vorstellung zur Verbesserung der Partizipationsmöglichkeiten soll hierzu eine Online-Plattform eingerichtet werden, die eine weitgehende zeit- und ortsunabhängige Partizipation sowie asynchrones Arbeiten zulässt.

Die Verwaltung der Freifläche soll für die Berlinerinnen und Berliner transparent und nachvollziehbar erfolgen. Daher sprechen wir uns für die Übertragung dieser Aufgabe an ein landeseigenes Unternehmen aus, dass sowohl Transparenz als auch Partizipation gewährleisten muss. Die Partizipation soll hier einerseits über Beiräte erfolgen, die die Kontroll- und Beratungsfunktion übernehmen, und andererseits über eine ständige Nutzerversammlung.

Die Umsetzung der so geprüften und unterstützten Vorschläge selbst erfolgt durch die Initiatoren der entsprechenden Initiativen. Diese sind für die Einhaltung von Rahmenbedingungen und eventueller Auflagen verantwortlich, sowie für einen fristgerechten Rückbau bei Ablauf des Projektes. Die Kontrollfunktion hierzu erfolgt einerseits durch die Nutzerversammlung selbst, wie auch durch das mit der Verwaltung beauftragte landeseigene Unternehmen

Wir räumen dem Natur- und Landschaftsschutz ein hohes Gewicht auf dem Tempelhofer Feld ein und sprechen uns für eine weitgehend behutsame Entwicklung und Gestaltung weiterer Teilflächen aus. Anhand einer Landschaftsplanung sollen sowohl die Belange von Natur- und Landschafts­schutz, als auch der Bedarf der Bevölkerung an Erholung und Erleben von Flora und Fauna berücksichtigt werden. Hier sprechen wir uns dafür aus, die bereits im Natur- und Landschaftschutz engagierten und bewährten Verbände fest in die nachhaltige Gestaltung und Pflege über einen Beirat einzubinden.

Wer mehr Demokratie will, muss unserer Meinung nach mehr Demokratie wagen. Ein grenzenloses Wagnis allerdings birgt ein hohes Risiko des Scheiterns. Ein klar abgegrenztes Experiment erscheint deshalb attraktiver und vor allem überschaubarer, um neue Modelle auszuprobieren, dabei neue Wege zu entdecken und letztlich funktionierende Modelle gesellschaftlich zu implementieren. Das hier vorgestellte Experiment wäre ein konkreter Versuch, unserem Wahlversprechen, die Beteiligungsmöglichkeiten zu erweitern und zu verbessern, experimentell näher zu kommen.


Initiatoren und Hinweise

Ausarbeitung: Squad Tempelhofer Feld, im besonderen Kunterbunt, Gregor und Marc Schelp

Beteiligungskonzept: Victor E. Aouizerat
Das diesem Antrag zugrunde liegende Konzept ist veröffentlicht unter einer CC-BY-NC-SA-3.0 Lizenz durch Victor Edouard Aouizerat

Antragsvorbereitung: Squad Tempelhofer Feld & zuverlässige und professionelle Unterstützung von Monika Belz, sowie den Fachabgeordneten Wolfram Prieß und Philipp Magalski

Liquid Feedback

Piratenpad

Antragsfabrik

-

Datum der letzten Änderung

03.03.2014

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


Das diesem Antrag zugrunde liegende Konzept ist veröffentlicht unter einer CC-BY-NC-SA-3.0 Lizenz durch Victor Edouard Aouizerat

Abstimmungsergebnis: angenommen.