BE:Parteitag/2014.1/Antragskommission/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 015

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2014.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

S015

Einreichungsdatum

Antragstitel

Neufassung §8 - Landesvorstand mit definierten Ämtern, aber ohne definierte Geschäftsbereiche

Antragsteller

Antragstyp

Satzungsänderungsantrag


Antragsgruppe

-

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge nachfolgende Neufassung des § 8 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin beschließen:

§ 8 DER LANDESVORSTAND

(1) Der Vorstand schafft die Voraussetzungen für die Zusammentritte der Landesmitgliederversammlungen (§7), der Gebietsversammlungen (§9) und der Ständigen Mitgliederversammlung. Er führt die Geschäfte des Landesverbandes nach Gesetz und Satzung sowie nach Maßgabe der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und der Beschlüsse der übergeordneten Organe. Er vertritt den Landesverband nach innen und nach außen.

(2) Der Vorstand wird von der Landesmitgliederversammlung gewählt und besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, der bzw. dem Schatzmeister*in, der bzw. dem politische Geschäftsführer*in, der bzw. dem Generalsekretär*in sowie zwei weiteren Beisitzer*innen.

(3) Auf Beschluss der Mitgliederversammlung, mindestens jedoch in jedem zweiten Kalenderjahr, wird der Vorstand neu gewählt. Die Wiederwahl einzelner Vorstandsmitglieder ist zulässig.

(4) Einzelne Ämter kann die Landesmitgliederversammlung auch vorher durch Wahl neu besetzen oder einzelne Mitglieder mit absoluter Mehrheit abwählen. Die Pflicht zur Neuwahl des gesamten Vorstands in mindestens jedem zweiten Kalenderjahr bleibt auch im Falle des zeitversetzten Einzelaustausches aller Vorstandsmitglieder unberührt.

(5) Die Amtszeit einzelner Vorstandsmitglieder endet 1. durch Neuwahl des Vorstands, 2. durch Neuwahl für den Tätigkeitsbereich des betroffenen Vorstandsmitglieds, 3. durch Abwahl, 4. durch Rücktritt, 5. durch Aberkennung der Fähigkeit Partei- und Versammlungsämter zu bekleiden oder 6. durch Ende der Mitgliedschaft.

(6) Scheidet ein Mitglied des Landesvorstandes aus dem Vorstand aus, werden seine Aufgaben auf Beschluss des Landesvorstandes von einem anderen Mitglied des Landesvorstandes kommissarisch wahrgenommen.

(7) Der Landesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

(8) Einzelvertretungsberechtigung: Mitglieder des Vorstands sind für den Tätigkeitsbereich, für den sie gewählt wurden, einzeln vertretungsberechtigt. Mehrheitsbeschlüsse des Vorstandes sind jedoch vorrangig zu beachten.

(9) Der Vorstand und seine Mitglieder können einzelne Aufgaben an beauftragte Personen übertragen, die dann im Auftrag des Vorstands handeln.

(10) Alle natürlichen Personen sowie Organe der Piratenpartei Deutschland und ihrer Gebietsverbände haben in allen Angelegenheiten Antragsrecht beim Vorstand.

(11) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Auf Antrag eines Zehntels der Piraten des Landesverbandes Berlin kann der Vorstand zum Zusammentritt innerhalb Wochenfrist aufgefordert werden.

(12) Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen.

(13) Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

(14) Der Landesvorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig, dies schließt aber den Anspruch des Ausgleichs für Auslagen durch die Vorstandstätigkeit nicht aus. Darüber hinaus können die Mitglieder des Landesvorstandes nach eigenem Ermessen für ihre Tätigkeit eine Vergütung bis zur Höhe des soziokulturellen Existenzminimums in Anspruch nehmen.

Antragsbegründung

tl;dr - was ist neu?

  • klare Definition der Vorstandsämter
  • Neuwahl des Landesvorstandes statt nach 400 Tagen jetzt spätestens in jedem zweiten Kalenderjahr (für mehr Konstanz und Flexibilität)
  • Spezifizierung zum Ende der Amtszeit
  • Festsetzung der Einzelvertretungsberechtigung
  • Festsetzung von Beauftragungen zur Erfüllung von Aufgaben des Landesvorstandes
  • Schaffung der Möglichkeit der Bezahlung einzelner Mitglieder der Landesvorstandes
  • diverse Spezifizierungen

Vorstandszusammensetzung
Ich bin ein Freund davon, die Vorstandsämter möglichst genau zu benennen und so schon vor der Wahl klar zu machen, welche Anforderungen erwartet werden. Letztlich hilft das in meinen Augen auch der LMV die richtigen Kandidat*innen für die Positionen zu wählen, weil sie wissen welche Kandidat*innen die besten Voraussetzungen für die jeweiligen Positionen mitbringen bzw. welche Kandidat*innen ihren Vorstellungen für die jeweilige Position am nächsten kommt. Ich habe weiter den Eindruck, dass 7 Vorstandsmitglieder eine ausreichend große Zahl ist, dies es sowohl ermöglicht die Koordinierungsaufwand untereinander im Rahmen zu halten als auch genügend personelle Ressourcen bereitstellt die anfallenden Aufgaben zu erledigen.

Den/Die politische*n Geschäftsführer*in habe ich gemäß der Initiative i2781 mit aufgenommen, deren Ergebnis ich so interpretiere, dass eigentlich keine*n politische*n Geschäftsführer*in gewünscht ist, wenn sie/er aber kommt, dann in einer nach innen gerichteten Funktion zur innerparteilichen Willensbildung. Die/Den Generalsekretär*in folgt dem Ergebnis der Initiative i2784, wo die Einführung eines solchen Amtes große Zustimmung fand

Die Geschäftsbereiche der Beisitzer*innen nicht zu definieren, ermöglichst es dem Landesvorstand über die Geschäftsbereiche selber Schwerpunkte in seiner Arbeit und mit seiner Arbeitskraft zu setzen. Sofern diese Geschäftsbereiche nicht von anderen Vorstandsmitgliedern übernommen werden, kann ich mir u.a. folgende Bereiche vorstellen: Liquid Democracy, Geschäftsstelle, bezirkliche Koordination / Vernetzung oder auch Kampagnen (z.B. Wahlkampf).

Bezirkliche Einbindung
Ich weiß, dass es in Bezug auf die Einbeziehung der Bezirke in die Arbeit des Landesvorstandes bzw. de Landesverbandes Defizite gibt und sich einige Bezirksvertreter vernachlässigt fühlen. Gleichzeitig fehlen in den Bezirken trotz gewählter Bezirksbeauftragter feste Ansprechpartner für Dritte (Parteien, Presse, Vereine, etc.) die mit diesen kommunizieren können und dazu auch legitimiert sind. Dies für z.T. dazu, dass stattdessen die Fraktionen in den Bezirken zu Sachenverhalten, zu denen eigentlich die Partei angesprochen werden müsste, angesprochen werden. Dies führt zu einer Konzentration von "Macht" und "Deutungshoheit" bei den Fraktionen zu Lasten der Bezirke bzw. der bezirklichen Vertreter.

Eine Erweiterung des Landesvorstandes um "Bezirksvertreter" scheint, neben der Gründung von Bezirksverbänden eine Möglichkeit zu sein die genannten Probleme anzugehen. Allerdings halte ich die Idee noch nicht für sehr ausgereift. Ich würde mir wünschen, dass wir die Diskussion in den kommenden Monaten führen und gucken welche Lösungen die vorhandenen Probleme am besten adressieren ohne neue Probleme zu schaffen.

Vergütung von Vorstandsmitgliedern
Ich versuche mit diesem Vorschlag verschiedene Aspekte der Bezahlung von Vorstandsmitgliedern zu berücksichtigen. Zum Einen finde ich es angebracht, Vorstandsmitgliedern, die weit über eine Ehrenamt hinaus Zeit und Energie in den Landesverband investieren und dazu noch ein gehöriges Maß an Verantwortung tragen, für diese Tätigkeit zu entlohnen bzw. ihre Tätigkeit zu vergüten. Zum Anderen verfügt der Landesverband nicht über allzu viele finanzielle Mittel und die kann daher nicht allzu viel für die Vergütung von Vorständen ausgeben, wenn gleichzeitig Mittel für Beschäftigte, eine Geschäftsstelle und Öffentlichkeitsarbeit gebraucht werden. Des Weiteren scheint es das Problem zu geben, dass Arbeitgeber Vorstandsmitgliedern diese Nebentätigkeit untersagen könnten, wenn die Bezahlung durch die Partei zwangsläufig erfolgen würde. Daher habe ich mich entschieden, es den drei Mitgliedern des geschäftsführendes Vorstandes frei zu stellen, ob sie für ihre Tätigkeit eine Vergütung in Anspruch nehmen, die maximal dem soziokulturellen Existenzminimum entspricht (= „die Ausgaben des ärmsten Fünftels der nach ihren Nettoeinkommen geordneten Einpersonenhaushalte, bereinigt um die Sozialhilfeempfänger“). Diese Summe sollte der Landesverband stemmen können.

Liquid Feedback

Piratenpad

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Antragsfabrik

-

Datum der letzten Änderung

01.03.2014

Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft


Abstimmungsergebnis: Nicht zur Stichwahl zugelassen