BE:Parteitag/2010.1/Satzung/Einreichungsfristen für Anträge und Bewerbungen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche


Antrag

Hinzufügung von Absätzen 6a,6b zu §11 der Satzung:

(6a) Die Anträge zu Punkten a,b des Absatzes 6 müssen 2 Wochen vor der Landesmitgliederversammlung eingereicht und allen Piraten bekannt gemacht worden sein. Ausnahmen regelt die Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung.
(6b) Die Kandidaten zu Punkten c,d des Absatzes 6 müssen sich 2 Wochen vor der Landesmitgliederversammlung beworben haben und deren Bewerbungen müssen allen Piraten vorher rechtzeitig bekannt gemacht worden sein. Ausnahmen regelt die Geschäftsordnung der Landesmitgliederversammlung.

Diese Änderung trete erst nach der Landesmitgliederversammlung, in der sie beschlossen wurde in Kraft.

Originaltext

(6) Die Landesmitgliederversammlung tagt öffentlich. Ihre Aufgaben sind insbesondere:

a) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm,

b) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,

c) die Beschlussfassung über Bezirksliste oder Landesliste für die Wahl zum Abgeordnetenhaus,

d) die Wahl des Landesvorstandes und der/ s Landesschatzmeisters/ -in,

e) die Beschlussfassung über die Entlastung des Landesvorstandes.

Begründung

Diese Regelung gewährleistet, dass es keine U-Boot Anträge und U-Boot Kandidaten gibt, über die nur wenige informiert sind.

Dies wird die Transparenz innerhalb der Piratenpartei erheblich erhöhen.

Desweiteren ist diese Regelung sehr nützlich, falls die Verteilte Vorabstimmung zur Landesmitgliederversammlung beschlossen wird.

Was eine angemessene Zeit ist, hätte ich zwar den Anregungen überlassen, aber da Commodore das als Gegenargument verwendet hat, habe ich das konkretisiert. Wer meint, dass die Fristen anders sein sollen, formuliere das bitte in den Anregungen.

Um die Problematik mit "nicht genügend Kandidaten" etc. zu Lösen habe ich den Passus eingefügt, dass die Geschätfsordnung Ausnahmen regeln darf. So könnte man dann in die Geschäftsordnung schreiben, dass Kandidaten sich spontan bewerben können, wenn weniger als doppelt so viele Kandidaten, wie nötig sind, sich vorher beworben hatten.

Für spontane Anträge (oder Antragsänderungen) könnte man einen entsprechenden Geschäftsordnungsantrag vorsehen.

Diskussion

Diskussion und Konflikte werden nicht auf dieser Seite selbst diskutiert. Dies passiert auf der Diskussionsseite, da eventuell ein paar Wochen vor dem Parteitag die Änderungsanträge für Änderungen gesperrt werden.

Dieser Antrag existiert auch im Liquid-Feedback-System des Landesverbandes. Dort kann auch darüber abgestimmt werden und es können Verbesserungen und Gegenvorschläge erarbeitet werden.

Name des Antragstellers

Ich bin Arne M. im Wiki auch bekannt als Wobble