BE:Gebietsversammlungen/Treptow-Köpenick/Antragsportal/GVTK2013.1/TK09 - Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt Köpenick
AntragsnummerGVTK13.1 09 Einreichungsdatum11.06.2013 Antragstitel
AntragstellerRené Pönitz AntragstypProgrammantrag AntragstextDer Antrag enthält vier Antragsvarianten, die wie Alterntativanträge zu handhaben sind: Die Gebietsversammlung Treptow-Köpenick möge folgendes beschließen: Variante a) Die Piraten in Treptow-Köpenick sprechen sich gegen jegliche Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt Köpenick aus. Variante b) Die Piraten in Treptow-Köpenick sprechen sich für Parkraumbewirtschaftung mit Parkscheibe in der Altstadt Köpenick aus (max. 2h). Für Anwohner soll es einen Bewohner-Parkausweis geben. Variante c) Die Piraten in Treptow-Köpenick sprechen sich für gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt Köpenick aus. Für Anwohner soll es einen Bewohner-Parkausweis geben. Variante d) Die Piraten in Treptow-Köpenick sprechen sich für striktes Anwohnerparken mit Bewohner-Parkausweis aus (Nach §46 StVO). Ansonsten gilt Parkverbot. AnmerkungenAm 15.04.2013 wurde in den Ausschüssen Stadtentwicklung-Umwelt-Stadtplanung und Wirtschaft-Tourismus-Infrastruktur verschiedene Formen der Parkraumbewirtschaftung für das Gebiet der Altstadt Köpenick vorgestellt. Hierbei wurden drei Varianten vorgestellt, zu der der Nullfall als vierte Variante hinzukäme: teilweise frei und teilweise mit Parkscheibe ohne Bewohner-Parkausweis. Bei allen Varianten geht es um das Gebiet umrandet von Dahme, Müggelspree, Amtsstraße und Müggelheimer Straße zzgl. das Gebiet des Schlosses. Auslöser der Debatte ist eine angespannte Parkraumsituation im Berufsverkehr. Damit beschränken sich die vorgeschlagenen Varianten auf einen Zeitraum von Mo-Sa 10-17 Uhr. Beim Anwohnerparken wird der Straßenraum ausschließlich für die Bewohner reserviert. Hierbei gibt es gesetzliche Restriktionen, damit dieser Raum nicht zu groß wird (ca. 1000 Meter), da selbst Besucher von Anwohnern dann nicht mehr ihr Auto da abstellen können. Der Parkplatzsuchverkehr wird stark eingeschränkt. Bei der Parkscheibe können Bewohner ihr Auto für einen zeitliche begrenzten Rahmen abstellen (z.B. 2 Stunden), jedoch ist die Abstelldauer fest vorgegeben, eine Parkzeitverlängerung ist nicht möglich. Der Kontrollaufwand umfasst in dem Falle nicht nur das Vorhandensein bzw. die eingestellte Zeit der Parkscheibe, sondern auch hinsichtlich des vermeintlichen Weiterrückens der Uhr ("Patkscheiben-Tourismus"). Mit Hilfe der gebührenpflichtigen Parkscheinautomaten können die Autofahrer bei Ankunft sich für eine Aufenthaltsdauer festlegen, sind dann durch das Ticket daran aber gebunden. Diese Variante verursacht - anders als bei den anderen Varianten - höhere Investitions- und Wartungskosten durch die Automaten. Der Bezirk muss in Vorleistung gehen (ca. 13 Automaten zu je ca. 2.700 Euro). Durch eine Abschreibung dieser Kosten auf mehrere Jahre (ca. 10 Jahre), ist diese Regelung für mehrere Jahre fest. Bei der angedachten Variante soll die Abwicklung mit Mobiltelefonen vorgesehen sein, in diesem Fall kann die Parkzeit variabel verrechnet werden. Um Parkplatzsuchverkehr zu vermeiden, ist eine einheitliche Regelung in der gesamten Altstadt sinnvoll. In allen Fällen gibt es für die Bewohner Anwohner-Parkausweise, die sie von der Gebührenpflicht oder Parkscheibe befreien. In allen Fällen ist zur Durchsetzung der Maßnahmen mit Kontrollen zu rechnen. Um das Gebiet im Rahmen der entsprechenden Zeiten das Gebiet ca. 2 bis 3 Mal am Tag abzulaufen, werden 1,2 Vollzeitstellen benötigt. In der Gewinn/Verlust-Rechnung konnten uns für die Variante des Anwohnerparkens keine Summe genannt werden, die Parkscheinvariante soll dem Bezirk ein jährliches Defizit von 10.000 Euro verursachen, die Parkscheinautomaten einen Überschuss von ca. 30.000 Euro Einnahmen bringen. Hierbei wurden Anschaffungskosten (insbesondere Parkuhren und Beschilderung) sowie Kontrollkosten den Einnahmen aus Tickets und Ordnungsgeldern gegenübergestellt. Die Kosten für die Anwohnerparkausweise sind nicht berücksichtigt, da im Optimalfall die Gebühren den tatsächlichen - im Optimalfall - den Gebühr dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand entspricht. Nicht berücksichtigt waren bspw. technologische Entwicklungen und Veränderungen (geringer Anteil von SMS-Parkscheinen bereits berücksichtigt). Konkurrenzanträge$Link ErgebnisZurückgezogen |