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Im Zuge der Vorbereitung einer Bundes-PM zum Thema ELENA gab es am Rande der 26C3 Ende Dezember bereits mehrere Piratentreffen (u.a. mit Thorsten Wirth vom Bundesvorstand), auf welchen Aktionen zum Thema ELENA überlegt wurden. Hierbei entstand unter anderem die Idee, Informationen zu erstellen, die (in Absprache mit der Bundespresse) gezielt an Betriebsräte und Gewerkschaftler versendet werden sollen.

Einige Mitglieder der Crew Negroponte haben diese Idee in den letzten Tagen intensiv bearbeitet.


Wir bitten nun den Berliner Landesvorstand um Mittragen folgender Aktion:

Wir haben verschiedene Informationen zu dem Thema zusammengestellt, die wir gerade noch layouten und dann gerne zeitnah (möglichst zu Beginn der kommenden Woche) nach Absprache verschicken möchten. Geplant ist ein E-Mail-Anschreiben sowie ein 3-seitiges pdf zum Ausdrucken und Aushängen in den Betrieben.

Die erstellten Texte sollen zudem mit als Grundlage für Flyer dienen, die zum Thema ELENA derzeit ausgearbeitet werden (in Abstimmung mit der AG Text). Diese Flyer werden vor dem 30.01.2010 fertig sein: An diesem Tag wollen die Tübinger Piraten einen Aktionstag zum Thema Datensammelwut mit Schwerpunkt ELENA machen, der bereits auf der Piratenseite aktuell angekündigt wird.

Weiterhin arbeiten wir gerade an einer Webseite außerhalb des Wiki, die vorerst die Informationen aus diesem pdf sowie eine umfassende Linksammlung zum Thema ELENA enthält und in den nächsten Tagen und Wochen für die Bekanntgabe konkreter Aktionen zu ELENA mit benutzt werden kann.

1.Antrag ELENA: Textunterstützung durch den LV

Erklärt sich der Landesvorstand mit den untenstehenden Texten einverstanden? Wir würden die Bekundung dieser Unterstützung so auch an die Bundespresse weitergeben.

Die Unterstützung erscheint uns sinnvoll, weil dann diese Inhalte (z.B. für weitere Dokumente wie Flyer o.ä. bei kleineren Aktionen) als vertretene Meinung des LVerbands Berlin genutzt werden können.

Die erstellten Texte sollen mit als Grundlage für weitere Dokumente dienen, die zum Thema ELENA derzeit ausgearbeitet werden (in Abstimmung mit der AG Text).

Flyer sollen vor dem 30.01.2010 fertig sein: An diesem Tag wollen u.a. die Tübinger Piraten einen Aktionstag zum Thema Datensammelwut mit Schwerpunkt ELENA machen, der aktuell bereits auf www.piratenpartei.de angekündigt wird.

2.Antrag ELENA: Unterstützung Aktionstag 30.01.2010 durch LV

Unser zweiter Antrag lautet daher: Der Berliner Landesvorstand möge sich dafür aussprechen, dass die Berliner Piraten am 30.01.2010 ebenfalls eine entsprechende Aktion planen.

Zur Information: Eine entsprechende Initiative im Landesverband ist bereits aktiv, das DemoSquad wird sich hierzu voraussichtlich am kommenden Donnerstag treffen (Terminfindungsprozess läuft).



Die Dokumente

Anschreiben (Fließtext der E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren,

kennen Sie ELENA? Seit dem 01.01.2010 sind alle Arbeitgeber deutschlandweit verpflichtet, ein umfangreiches Datenpaket aller bei Ihnen angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich an die so genannte Zentrale Speicherstelle zu übermitteln.

Ziel dieser Maßnahme ist die eigentlich wohlgemeinte Vereinfachung der Beantragung diverser Sozialleistungen durch digitalisierten Datenzugriff. Jedoch: Dieses Verfahren des Elektronischen LeistungsEntgeltNachweises, kurz ELENA, wird von Datenschützern stark kritisiert, gerade weil mehr Daten gesammelt werden, als für irgendwelche Berechnungen notwendig sind. So werden beispielsweise die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Kündigungsgründe und Fehlzeiten erfasst und dem Arbeitgeber Freitextfelder angeboten, in die theoretisch alles Mögliche eingetragen werden kann. Das alles ohne Kontrollmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Wie sich eine zentrale Erfassung zum Beispiel einer Gewerkschaftsmitgliedschaft in eine Großdatenbank auf die Bereitschaft zu gewerkschaftlicher Tätigkeit auswirkt, bedarf keiner großen Fantasie.

Wir wenden uns heute speziell an Sie, weil Sie in Ihrer Funktion als Betriebsrats- oder Gewerkschaftsmitglied auch die Aufgabe haben, Ihre Mitglieder und die Belegschaft über dieses neue Datenmonstrum namens ELENA aufzuklären.

In der Anlage übersenden wir Ihnen deshalb eine kritische Zusammenfassung der Funktionsweise des ELENA-Verfahrens sowie einen Überblick zu unseren Hauptkritikpunkten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, die anhängenden Dokumente am Schwarzen Brett Ihres Betriebes auszuhängen oder an Interessierte weiterzuleiten!

Weiterhin würden wir Sie gerne für die Unterstützung vielfältiger Aktionen gegen die ausufernde Datensammlung durch das ELENA-Verfahren interessieren. Hierfür verweisen wir auf die Internetseite www.stopptelena.de, auf welcher in Kürze nähere Informationen hierzu verfügbar sein werden.

Mit freundlichen Grüßen Simon Lange Bundespressestelle Piratenpartei Deutschland (!nur voraussichtlich Simon Lange - natürlich mit der BPS in Abstimmung)


Texte für die Info-Seiten (Aushänge; Layout läuft noch)


Aushang S.1

Was Sie über das ELENA-Verfahren wissen sollten


Zur Abkürzung: ELENA – ELektronischer EntgeltNAchweis

Offizielle Ziele: Vereinfachung der Beantragung diverser Sozialleistungen durch digitalisierten Datenzugriff Bürokratieabbau

In Kraft seit: 01.01.2010 (ELENA-Verfahrensgesetz beschlossen am 29.03.2009)


Funktionsweise: Seit Januar 2010 müssen alle Arbeitgeber verpflichtend einen umfassenden Datensatz über alle bei ihnen Beschäftigten an eine Zentrale SpeicherStelle (ZSS) übertragen. Die ZSS wird von der Deutschen Rentenversicherung betrieben.

Bei den ohne Widerspruchsmöglichkeit seitens Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu übertragenden Daten handelt es sich neben Name, Geburtsdatum und Anschrift um ausführliche Angaben zu den Einkommensverhältnissen sowie zur familiären und beruflichen Situation. Übermittelt werden unter anderem Gehaltsumfang, Angaben zur Ausbildung, Gewerkschaftsmitgliedschaft, eventuelle Kündigungen, Fehlzeiten (entschuldigte und unentschuldigte) sowie deren Gründe. Die Datenerhebung und Übermittlung geschieht unabhängig davon, ob die Betroffenen tatsächlich jemals Sozialleistungen gleich welcher Art in Anspruch nehmen oder nicht.

Die monatlich an die Speicherstelle übertragenen Daten werden bei der ZSS zentral für alle Beschäftigten abgelegt und auf Vorrat gespeichert. Dies erfolgt unter Einsatz eines Anonymisierungssystems, welches durch ein extern eingesetztes Unternehmen, die so genannte Registratur Fachverfahren (RFV), angesiedelt bei der Informationstechnischen Stelle der Gesetzlichen Krankenkassen (ITSG)  erstellt und verwaltet wird. Das Anonymisierungssystem soll garantieren, dass keine Rückschlüsse auf die hinter dem Datensatz stehende Person gezogen werden können, solange diese hierzu nicht ausdrücklich und fallgebunden persönlich zustimmt. Die ITSG ist eine GmbH, also ein privatwirtschaftliches Unternehmen.

Im Falle der Beantragung von Sozialleistungen gibt die beantragende Person der zuständigen Behörde mittels elektronischer Signatur die Einwilligung, dass diese auf die hinterlegten Daten zugreifen darf. Die Kosten für die Erstellung dieser elektronischen Signaturkarte sind in der Regel durch die Betroffenen selbst zu übernehmen (es gibt allerdings eine Härtefallklausel). Ohne Freigabe der elektronischen Daten soll ab 2012 keine Sozialleistungsberechung mehr erfolgen.


Aushang S.2

Kritikpunkte:

Keine Einwilligung und keine Widerspruchsmöglichkeit seitens der Betroffenen:

  • Die Arbeitgeber sind nur zur Datenweitergabe verpflichtet, müssen Sie hierfür aber nicht fragen. Sie selbst haben damit keine Möglichkeit, vorab zu überprüfen, was da eigentlich über Sie weitergegeben wird.
  • Der Gesetzgeber seinereits geht davon aus, dass die Arbeitgeber nur korrekte Angaben machen und prüft diese inhaltlich außer bei einem konkreten Einwand seitens eines Arbeitnehmers nicht nach.  
  • Sie haben zwar ein Recht auf Datenauskunft gegenüber der Behörde, aber mindestens während der ersten zwei Jahre kann dieses Recht auf Datenauskunft seitens der Behörde technisch nicht umgesetzt werden, d.h., es besteht zumindest vorläufig nicht einmal die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Daten.

Insgesamt ist dies ein tiefer, dem Ziel nicht angemessener Eingriff ins Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Risiken bei Datenverarbeitung und Datensicherheit

  • Haben Sie - allein im Wissen um die Datenskandale der letzten Jahre - ein gutes Gefühl, wenn Sie erfahren, dass sensible Daten über Ihre Person zentral erfasst und verwaltet werden?
  • Hört es sich für Sie gut an, dass die gesamte Schlüsselverwaltung, die die Sicherheit und Anonymisierung der Datenberge garantieren soll, durch ein privatwirtschafltiches Unternehmen abgewickelt wird?

Die so genannte„Registratur FachVerfahren“, die die Schlüssel für die Zentrale Speicherstelle ZSS erstellt, ist in Verantwortung der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung ITSG GmbH. Gesellschafter sind u.a. der GKV-Spitzenverband, die AOK Beteiligungsgesellschaft mbH oder die BITMARCK Holding GmbH). Auch die Daten zur geplanten elektronischen Gesundheitskarte sollen von diesem Unternehmen verwaltet werden – alles also in einer Hand.

Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur und zur Kostenübernahme:

  • Wussten Sie, dass die Kosten der Signaturkarte, mit welcher Sie Behörden Zugriff auf Ihre elektronischen Daten gewähren können, sowie die Verfahrens-Anmeldekosten von Ihnen selbst zu tragen sind? Dass Sie - trotz verschiedener Zweifel an der Sicherheit des elektronischen Signatursystems - ohne die Teilnahme hieran keinerlei Sozialleistungen mehr beantragen können?
  • Wussten Sie, dass ab 2014 aufgrund der Regelung zum so genannten „kostenfreien Abrufentgelt“ die Behörde Ihnen für die Bearbeitung eines Antrags gegebenenfalls auch weitere Gebühren berechnen darf?

Bürokratieabbau und Einsparungen zweifelhaft:

  • Wussten Sie, dass durch die umfangreiche zusätzliche Datenerfassung, sogar auch für vorher in dieser Form nicht betroffene Arbeitnehmergruppen wie z.B. „Minijobber“, auf Arbeitgeberseite sogar Zusatzkosten entstehen?
  • Wussten Sie, dass aufgrund der noch im Aufbau befindlichen Strukturen mindestens bis 2012 eine doppelte Datenerfassung (digital und auf Papier) erforderlich ist, die natürlich wiederum kostensteigernd wirkt?
  • Wussten Sie, dass insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen von ELENA einen Bürokratiekostenanstieg befürchten und Einsparungen allenfalls bei großen Unternehmen zu erwarten sind?


Aufgrund all dieser Kritikpunkte halten wir das ELENA-Verfahren für nicht zielführend und für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Wir fordern daher die umgehende Aussetzung und Rücknahme der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

UND SIE?



Aushang S.3

Was Sie jetzt konkret tun können:

Ein Widerspruch gegen das ELENA-Verfahren selbst ist nicht möglich. Sie können sich aber an verschiedenen Stellen engagieren, um so Ihren Protest gegen dieses Verfahren zum Ausdruck zu bringen und hierdurch letztlich politische Veränderungen herbeiführen.

Im Frühjahr 2010 wollen verschiedene Bürgerrechtsorganisationen öffentliche Veranstaltungen zum Thema ELENA ausrichten. Hier ist Unterstützung notwendig. Es gibt zum Beispiel auch unterstützenswertes gewerkschaftliches Engagement gegen ELENA, etwa von Ver.di.

Es gibt zum Beispiel auch unterstützenswertes gewerkschaftliches Engagement gegen ELENA, etwa von Ver.di.

Beim Deutschen Bundestag ist eine Online-Petition gestartet, die eine Rücknahme des ELENA-Verfahrens zum Ziel hat. Diese zu unterzeichnen und mit in die Öffentlichkeit zu tragen, ist ebenfalls ein sinnvoller Schritt.

Bis zum 02.03.2010 müssen für die Annahme der Petition mindestens 10.000 Unterschriften gesammelt werden. Eine Verlinkung zur ePetitionen-Seite des Deutschen Bundestages sowie einen ausführlichen Pressespiegel finden Sie im Internet unter www.stopptelena.de

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel auf der Seite ELENA-Verfahren


Diese Dokumente sind eine Initiative der Piratenpartei, Landesverband Berlin Andreasstraße 66, 10243 Berlin Telefon 030/60982288-0 Fax 030/60982288-9 berlin.piratenpartei.de

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