Antragsportal/Anträge BPT2011.1/SÄA077

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA077
Einreichungsdatum
Antragsteller

- Antrag wurde zurückgezogen -

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - neuer §
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 30.04.2011
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Demokratische Kontrolle von Vorstandsbeschlüssen mittels Piratenkontrolle

Antragstext

Die Versammlung beschließt, die folgende Regelung an geeigneter Stelle einzufügen:

§ XY - PIRATENKONTROLLE (1) Jeder Pirat hat das Recht, Beschlüsse des Vorstandes durch die Piraten kontrollieren zu lassen (Piratenkontrolle). Hierzu stellt er den Antrag, den Beschluss des Vorstandes aufzuheben.

(2) Der Antrag ist nur zulässig, wenn er innerhalb von drei Tagen nach Veröffentlichung des Beschlusses im Piratenanzeiger gestellt wird und den zu kontrollierenden Antrag im Wortlaut, das Abstimmungsverhalten der Vorstandsmitglieder und eine Begründung enthält.

(3) Die Kontrolle wird liquid-demokratisch oder durch die Mitgliederversammlung ausgeübt. Die Piraten entscheiden mit einfacher Mehrheit, wenn nicht diese Satzung eine andere Mehrheit vorschreibt.

(4) Hat die Piratenkontrolle Erfolg, ist der angegriffene Beschluss des Vorstandes aufgehoben.

(5) Gegen einen Beschluss, den der Vorstand durch Beschluss als eilig klassifiziert hat, ist eine Piratenkontrolle unzulässig.

Antragsbegründung

Dieser Antrag soll eine Piratenkontrolle einführen die es ermöglicht, eine direkte inhaltliche Kontrolle jedes Vorstandesbeschlusses durch die Piraten vorzunehmen - jederzeit und nicht nur indirekt durch spätere Abwahl.

Dies entspringt dem Wunsch der Piraten, delegierter Macht besser zu kontrollieren und mehr demokratische Partizipation zu ermöglichen. Damit wird ein Systemfehler von starren Machtdelegationen angegangen Die Piratenkontrolle stärkt zugleich die Legitimation von Entscheidungen des Vorstandes, indem sie Diskussionen um richtig und falsch von Vorstandsbeschlüssen zu einem demokratisch legitimierten Abschluss bringt.

Die Piratenkontrolle lehnt sich an das fakultative Referendum an, wie es insbesondere in der Schweiz als Teil direkter Demokratie in Art. 141 der Bundesverfassung vorgesehen ist.

Um zu verhindern, dass eilige Beschlüsse zum Schaden der Partei verzögert werden, sind diese von der Kontrolle ausgenommen.

Da mit der Piratenkontrolle nur Beschlüsse des Vorstandes überprüft werden können, aber keine Kompetenz besteht, Beschlüsse für den Vorstand zu treffen, wird nicht in den Verantwortungsbereich des Vorstandes hineinregiert.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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