Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA015

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Die genannten Fristen von Verzug nach drei Monaten, Ende der Mitgliedschaft nach 3 x mahnen im Abstand von je 14 Tagen halte ich für etwas knapp. Hier gefällt mir der Ansatz aus SÄA008 besser (Verzug nach 12 Monaten, 2 mal im Abstand von 30 Tagen mahnen, danach Streichung). Da in diesem Antrag aber noch andere wichtige Punkte verwurstelt sind, sollte der Verzugsabschnitt entweder geändert werden, oder modular abgestimmt werden.

Der Verzug bereits nach drei Monaten ist insbesondere auch deshalb ungünstig, weil im ersten Quartal meistens die ganzen Versicherungen kommen. Da kann ich verstehen, wenn einige nicht unbedingt auch das Geld haben, gleich zu bezahlen.

Wie wär es mit einem Kompromiss auf Verzug nach 6 Monaten?

--Murgpirat 16:24, 8. Apr. 2013 (CEST)

Bitte den ersten Teil ohne die strittigen Regelungen zum Ausschluss und Mahnung als eigenes Modul oder SÄA verfassen. Dieser ist sehr sinnvoll. Für die restlichen Änderungen bitte https://wiki.piratenpartei.de/Antrag_Diskussion:Bundesparteitag_2013.1/Antragsportal/SÄA008 beachten. --Thomas 03:05, 10. Apr. 2013 (CEST)