Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA009

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Ich stehe der Einführung einer SMV zwar aufgeschlossen gegenüber. In puncto Stimmendelegierung und Klarnamenspflicht habe ich allerdings folgende Fragen zum vorliegenden Antrag:

1.) Wäre es nicht ein akzeptables Zugeständnis an die SMV-Kritiker gewesen, einen Passus einzufügen, der vorsieht, dass auf Antrag einer - in der Höhe nicht zu niedrig anzusetzenden - Minderheit ein Antrag geheim und damit nicht mehr durch die SMV, sondern auf dem nächsten Parteitag oder per Offline-Mitgliederentscheid abzustimmen wäre? Wenn man schon Klarnamen möchte, hätten die Gegner einer solchen Datenoffenlegung dann immerhin die Möglichkeit, im konkreten Fall für dieses alternative Entscheidungsverfahren zu werben. Ohne eine solche Regelung nimmt man in Kauf, dass sich gerade bei umstrittenen Fragen viele Leute bewusst nicht an der Abstimmung beteiligen, weil sie ihr Abstimmungsverhalten nicht für alle Welt und auch nicht für einen längeren Zeitraum öffentlich bekannt gemacht sehen wollen.

2.) Im Text steht nichts über die Speicherung und Löschung der Daten, wer wie abgestimmt hat. Soll das ersatzweise in der Geschäftsordnung geregelt werden?

3.) Der Text sagt auch nichts über die teils umstrittenen Varianten von Delegationen (Einzeldelegationen, Kettendelegationen, Verfallsfristen, Stornierungsmöglichkeiten etc.). Soll das ebenfalls in der GO definiert werden?

4.) Abstimmungsmehrheit: Ich fände es gut zu versuchen, Skeptiker und Befürworter von Delegationen auf das Erfordernis einer doppelten Mehrheit einzuschwören: Für eine erfolgreiche Abstimmung wäre demnach die (ggf. qualifizierte) Mehrheit der abgegebenen Stimmen (inklusive delegierter Stimmen) nötig UND die (ggf. qualifizierte) Mehrheit der abstimmenden physischen Personen. So gäbe es keine Chance, dass einige wenige Superdelegierte einen Parteibeschluss "im Alleingang" fassen. Gleichzeitig könnte aber auch kein Beschluss gegen sie zustande kommen (und damit gegen den erklärten Willen vieler Delegierenden, nicht selbst, sondern Delegierte entscheiden zu lassen). Doppelte Mehrheiten sind in demokratischen Entscheidungsverfahren nichts Ungewöhnliches und führen nicht zwangsläufig zu Blockaden. Wie steht ihr als Antragsteller zu diesem Vorschlag? --Jay Kay 19:43, 1. Mai 2013 (CEST)