Antrag Diskussion:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA008

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Dieser Antrag ist in dieser Form sehr gefährlich, weil bei unterlassener Einladung von "gestrichenen" Mitgliedern die Mitgliederversammlungen erfolgreich angefochten werden können. Für einen BPT ist das ein zu hohes Risiko.

Begründung: das Parteiengesetz schützt Mitglieder vor einem ungewollten Verlust der Mitgliedschaft, es sei denn es gibt ein ordentliches PAV. Eine "Streichung" ist aber nichts anderes als ein anderer Name für eine unterstellte Willenserklärung zum Austritt oder Ausschluss ohne Schiedsgerichtsverfahren. Eine Umbenennung hilft hier nicht weiter. Diese gestrichenen Mitglieder sind also rechtlich weiterhin Mitglieder und es reicht, wenn nur ein solches Mitglied die Streichung nicht akzeptiert und seine fehlende Einladung zum BPT zur Anfechtung nutzt. Das wäre ein perfektes Instrument für Trolle und Saboteure.

Die Gefahr könnte abgewendet werden, wenn gleichzeitig dafür gesorgt wird, dass weiterhin auch alle gestrichenen Mitglieder kostensparend eingeladen werden, z.B. durch so eine Lösung http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/SÄA037 Dadurch könnten gleichzeitig auch die Kosten für reguläre, aber nicht zahlende Mitglieder gesenkt werden. Bitte überlegt euch also zumindest diese Fallback-Einladung (per Bundesanzeiger/Web) mit in die SÄA aufzunehmen. --Thomas 02:58, 10. Apr. 2013 (CEST)