Antrag:RLP/2015.3/001/(Einführung einer Kindergrundsicherung)
Dies ist ein angenommener Sonstiger Antrag für den Landesverband RLP.
- Sonstiger Antrag Nr.
- 2015.3/001
- behandelt bei
- SDMV
- Beantragt von
- Gernot
- Kurzbeschreibung
- Einführung einer Kindergrundsicherung
- Vermerk
- eingereicht 31.10.2015 17:00 #100142096
Antrag
Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Zur Abschaffung der Kinderarmut setzt sich die Piratenpartei RLP für die Einführung einer Kindergrundsicherung ein. Die Kindergrundsicherung soll Familien finanziell entlasten, Kinderarmut verhindern und jedem Kind die Möglichkeit geben, sein eigenes Potenzial zu entfalten. Sie besteht aus einem Kindergrundeinkommen und einer Chancengleichheitsbeihilfe. Das bedingungslose Kindergrundeinkommen gewährleistet das soziokulterelle Existenzminimum der Kinder von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr. Es ist anrechnungs- und steuerfrei. Die Chancengleichheitsbeihilfe hat das Ziel Betreuung, Mobilität, Bildung und Teilhabe für alle Kinder zu sichern. Die Beihilfe kann steuerpflichtig, bedarfsorientiert, altersabhängig oder abhängig vom Familieneinkommen gestaltet sein. Zudem kann sie teilweise auch Sachleistungen wie kostenfreier KiTa-Besuch enthalten.
Begründung
Jedes fünfte Kind in Deutschland wächst in einer einkommensschwachen Familie auf. Die Folgen sind soziale Ausgrenzung, schlechtere Bildungschancen und weniger Möglichkeiten zur freien Entfaltung ihrer Talente. Bis zur Realisierung eines bedingungslosen Grundeinkommen für alle in Deutschland lebenden Menschen, soll vorab eine Kindergrundsicherung in das bestehende System eingeführt werden.
Zur Finanzierung der Kindergrundsicherung sollen die derzeitig sehr unübersichtlichen direkten und indirekten Transferleistungen für Kinder abgeschafft werden.
An ihrer Stelle soll ein Kindergrundeinkommen in Höhe des Kinderfreibetrags (=sächliches Existenzminimum) von zur Zeit 370,00 Euro monatlich eingeführt werden, das sowohl das Kindergeld als auch die steuerlichen Kinderfreibeträge ersetzt. Es soll jedem in Deutschland lebendem Kind unabhängig vom Einkommen seiner Eltern von Geburt an bis zum 18. Lebensjahr mit einmaliger Antragstellung anrechnungsfrei zustehen.
Die Chancengleichheitsbeihilfe in Höhe von bis zu 250,00 Euro monatlich soll den Kinderzuschlag, Teile der Sozialhilfe und ALG II für Kinder und das Bildungs- und Teilhabepaket ersetzen. Dieser Anspruch soll insbesondere Kindern in einkommensschwachen Familien die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Chancengleichheitsbeihilfe kann daher steuerpflichtig sein und der steuerlichen Progression unterliegen. Dadurch soll sie in erster Linie Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zu Gute kommen. Die Höhe der Chancengleichheitsbeihilfe soll mittels eines Hebesatzes an regionale Besonderheiten, die dem föderalen Prinzip geschuldet sind, angepasst werden.
Der Anspruch auf Kindergrundsicherung soll als eigenständiger Anspruch des Kindes gelten und kann nicht auf eigene Ansprüche der Eltern auf ALG II oder Sozialhilfe angerechnet werden.
Ich danke Corinna und Jürgen von der Projektgruppe "Kindergrundsicherung" der Piratenpartei Deutschland bei der Mithilfe des Antrages.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- Gernot
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
- Argument: Ich bitte diesen Antrag zu unterstützen, weil es uns direkte Zusammenarbeit mit Sozialverbänden (Caritas, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband e.V. usw.) ermöglichen und erleichtern wird. (Gernot)
- Antwort zu 1
- Antwort zu 1.1
- noch eine Antwort zu 1
- Antwort zu 1
- Argument 2
- ...
- ...
- ...
- ...