Antrag:Bundesparteitag 2018.2/Antragsportal/SÄA006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2018.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA006
Einreichungsdatum
Antragsteller

Exception

Mitantragsteller
  • Gimli
  • Tomatenfisch
  • dichter
  • MichaelEbnerPP
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C- neuer §
Zusammenfassung des Antrags Umlaufbeschlüsse mit Mehrheit
Schlagworte Beschlussfassung, Umlaufbeschluss, Organe
Datum der letzten Änderung 17.11.2018
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Beschlussfassung

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen:

Die Satzung wird wie folgt geändert:

Nach § 16 wird folgender § 17 angefügt:

§ 17 Beschlussfassung
(1) Zur Beschlussfassung ist die einfache Mehrheit der teilnehmenden Organmitglieder notwendig.
(2) Erlass und Änderung der Geschäftsordnung eines Organs erfordern 2/3 aller Organsmitglieder.
(3) Die Organe können durch Geschäftsordnung vorsehen, dass Umlaufbeschlüsse mit einfacher Mehr-
heit aller Organmitglieder gefasst werden können, sofern sie sicherstellen, dass jedes
Organmitglied eine Beratung vor der Beschlussfassung verlangen kann.
(4) Die Organe können einzelne Beschlusskompetenzen durch Geschäftsordnung auf Ausschüsse, ein-
zelne Organmitglieder oder Beauftragte delegieren.
(5) Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten für alle Organe des Bundesverbands und aller
Gliederungen mit Ausnahme der Parteitage. Die Absätze 1, 3 und 4 sind auf die rechtsprechenden
Beschlüsse der Schiedsgerichte nicht anwendbar.
(6) Die Gliederungen können durch Satzung von den Bestimmungen dieses Paragraphen abweichen.

Antragsbegründung

Da nur die Satzung Umlaufbeschlüsse mit Mehrheit erlauben kann, sollte dies für alle Organe und alle Gliederungen erlaubt werden. Trotzdem sollen die Organe kontroverse Themen weiterhin in Sitzungen beraten. Zudem soll auch die Delegation von Kompetenzen explizit erlaubt werden. All dies soll in der Geschäftsordnung des Organs festgehalten werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

SÄA001