Antrag:Bundesparteitag 2015.1/Antragsportal/SÄA020

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2015.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA020
Einreichungsdatum
Antragsteller

Markus Kompa

Mitantragsteller
  • Lisa Gerlach
  • Christian Reidel
  • Corinna Bernauer
  • Jens Stomber
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C - §10
Zusammenfassung des Antrags Die schriftliche Verhandlung als Regelfall soll durch eine (fern)mündliche Verhandlung ersetzt werden, um das Verfahren zu straffen, durch Rücknahme, Anerkenntnis oder Einigung vermeidbare Urteile einzusparen und die Qualität der Rechtsfindung zu erhöhen.
Schlagworte SGO
Datum der letzten Änderung 25.07.2015
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Verfahrensstraffung: mündliche Verhandlung als Regelfall

Antragstext

In Abschnitt C (SGO) wird § 10 Abs. 4 wie folgt neu gefasst:

„Nach Austausch von Antrag und Antragserwiderung beraumt das Gericht eine fernmündliche Verhandlung an. Das Gericht hat eingehende Anträge der Beteiligten angemessen zu berücksichtigen. Auf Antrag kann auch schriftlich oder präsent verhandelt werden. Bei Präsenzverhandlungen bestimmt das Gericht den Verhandlungsort unter Berücksichtigung des Reiseaufwands von Beteiligten und Richtern.“

Antragsbegründung

Problem: Die Verfahren etwa am BSG dauern manchmal ein halbes Jahr, selbst wenn offensichtlich keine schwierige Sach- und Rechtslage zu beurteilen ist. Die schriftlichen Urteilen sind häufig überraschend und im Fall des BSG nicht mehr im Parteienrechtsweg zu korrigieren. Der bisherige Grundsatz, schriftlich zu verhandeln, hat die Verfahren unnötig aufgebläht und in die Länge gezogen. In den meisten Sachen ergeben sich nach jeweils zwei Schriftsätzen pro Seite keine wesentlich neuen Aspekte mehr. Außerdem ergingen regelmäßig Überraschungsurteile mit oft leicht vermeidbaren Rechtsanwendungsfehlern.

Lösung: In einer mündlichen Verhandlung hat das Gericht Gelegenheit, seine vorläufige Rechtsauffassung mitzuteilen, Vergleichsvorschläge zu unterbreiten oder die Parteien zur Rücknahme, Anpassung oder Akzeptanz der Anträge zu bewegen. Viele Missverständnisse lassen sich bei mündlicher Verhandlung besser vermeiden. Insbesondere bekommen auch Richter Gelegenheit, durch ein Rechtsgespräch eigene Fehlleistungen zu vermeiden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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