Antrag:Bundesparteitag 2013.2/Antragsportal/SÄA011

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.2. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA011
Einreichungsdatum
Antragsteller

Markus Gerstel

Mitantragsteller
  • Florian Zumkeller-Quast
  • Klaus Peukert
  • Ruben Bridgewater
  • Katrin Kirchert
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C- §3
Zusammenfassung des Antrags Alle Schiedsgerichte werden aktuell mindestens einmal im Kalenderjahr neugewählt. Dieser Antrag verlängert das auf zwei Jahre und gibt den Landesverbänden die Möglichkeit eigene Amtszeiten festzulegen.
Schlagworte Schiedsgerichtsordnung, Amtszeit
Datum der letzten Änderung 03.12.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen & Eingepflegt

Antragstitel

Amtszeitverlängerung für Schiedsgerichte

Antragstext

Dieser Antrag baut auf SÄA002 auf.

§ 3 Abs. 5 der Schiedsgerichtsordnung wird geändert auf: "Schiedsgerichtswahlen finden mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr statt. Durch Satzungsbestimmung kann hiervon abgewichen werden. Nachwahlen führen zu keiner Amtszeitverlängerung. Das Schiedsgericht bleibt bis zur abgeschlossenen Wahl eines neuen Schiedsgerichts im Amt."

§ 17 Abs. 2 der Schiedsgerichtsordnung wird geändert auf: "Die Amtszeit der Richter wird durch die zum Zeitpunkt der Wahl gültigen Regelungen bestimmt."

Antragsbegründung

(Wird SÄA002 nicht angenommen wird dieser Antrag zurückgezogen. Die §-Nummern beziehen sich auf die mit SÄA002 resultierende Fassung der Schiedsgerichtsordnung)

Aktuell wird das Bundesschiedsgericht und die 16 Landesschiedsgerichte mindestens einmal im Kalenderjahr neugewählt. Es mag wünschenswert sein manches Schiedsgericht nicht im Jahrestakt neu besetzen zu müssen. Die Schiedsgerichtsordnung bindet aber alle Verbände, und lässt keinen Spielraum.

Der Antrag erhöht das Amtszeitmaximum auf im Schnitt zwei Jahre. Wichtig dabei ist das Wort Amtszeitmaximum: Der jeweilige Verbandsvorstand kann (jetzt schon) jederzeit Schiedsgerichtsneuwahlen ansetzen.

Wenn einzelne Richter innerhalb dieser Amtszeit zurücktreten, so rücken zuerst die Ersatzrichter nach. Anschließend können Richter und Ersatzrichter nachgewählt werden. Will ein Richter also 'sauber' aus dem Amt scheiden, kann er einfach frühzeit seinen Rücktritt zum nächsten Parteitag erklären.

Dieser Antrag erlaubt allen Verbänden eine eigene, flexiblere Regelung der maximalen Amtszeit. Insbesondere können diese z.B. wieder eine Wahl einmal im Kalenderjahr festlegen, oder die Amtszeit sogar bis auf vier Jahre erhöhen (§ 14 Abs. 2 Satz 1 PartG).

Bestehende Schiedsgerichte sind nicht betroffen. Es gilt immer die Regelung zum Zeitpunkt der jeweiligen Wahl.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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