Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/SÄA002

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA002
Einreichungsdatum
Antragsteller

Entropy

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt A - §9
Zusammenfassung des Antrags Durch Rücktritt oder Abwahl ausgefallene Vorstandsmitglieder sollen unabhängig vom Parteitag ersetzt werden können.
Schlagworte Nachwahl, Abwahl, Vorstand, Rücktritt
Datum der letzten Änderung 13.05.2013
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting keep-light-green.svg Angenommen

Antragstitel

Nachwahl und Abwahl von einzelnen Vorstandsmitgliedern

Antragstext

Es wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A §9a Abs. 3 folgende Sätze hinzu zu fügen und umgehend in Kraft treten zu lassen:

Ist ein Vorstandsamt durch Rücktritt oder eine geheim abzustimmende Abwahl unbesetzt, so kann dieses vom Bundesparteitag durch Nachwahl neu besetzt werden. Die Amtszeit eines nachgewählten Vorstandsmitgliedes endet spätestens mit der Neuwahl des Vorstandes.

Antragsbegründung

Durch Rücktritt oder Abwahl ausgefallene Vorstandsmitglieder sollen unabhängig vom Parteitag ersetzt werden können. Dadurch sollen alle Aufgaben ordnungsgemäss durchgeführt werden können und nicht für andere Zwecke gewählte Vorstandsmitglieder überlastet werden. Zusätzlich wird festgelegt, dass im Falle einer bereits möglichen Abwahl diese geheim abzustimmen ist.

Dieser Antrag verpflichtet keineswegs zu Nachwahlen, sondern schafft nur die prinzipielle Möglichkeit. Ob und welche konkreten Wahlen oder Abwahlen stattfinden, entscheidet letztendlich immer der Parteitag durch seine Tagesordnung.

Der Abwahlmöglichkeit sollte keine zu große Beachtung geschenkt werden, da sie das allerletzte und brachialste politische Mittel ist, um ein Vorstandsmitglied loszuwerden. Der gesamte Vorstand kann laut §27(2) BGB bereits ohne Satzungsänderung abgewählt werden.

Detaillierte Begründung

Für die Möglichkeit zur Nachwahl und Abwahl ist laut PartG-Kommentar Lenski §11 Rn 6 eine solche Regelung in der Satzung notwendig: "[..] Die Abwahlmöglichkeit erstreckt sich sowohl auf den Vorstand im Ganzen als auch auf die einzelnen Mitglieder. Einzelne Vorstandsmitglieder können allerdings nur abgewählt werden, wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht. Eine Vorstandsergänzung ist nur erforderlich, wenn die Satzung dies vorsieht oder die Mindestmitgliedszahl des §11 Abs.1 S.2 PartG unterschritten wird." Kommentare zum Vereinsrecht hingegen halten wegen §27 Abs. 2 S.1 BGB eine explizit Nennung der Abwahlmöglichkeit für unnötig. Zur Sicherheit sind dennoch beide Vorgaben durch diese einfache Satzungsänderung erfüllt und dabei explizit eine geheime Abwahl vorgeschrieben.

Der konkrete Ablauf einer Nach- oder Abwahl wäre gemäß Gesetz und Satzung wie folgt:

  1. Die Nach-/Abwahl muss laut Kersten/Rixen §9 Rn 28, §15 Rn 37, jurisPK-BGB §32 Rn 17 explizit als Tagesordnungspunkt auf der Einladung zum Parteitag erwähnt werden. Dazu ist ein Beschluss des Bundesvorstands oder der Antrag eines Zehntels der Mitglieder (§9b (2)) notwendig. Es ist umstritten, ob dies noch bis zwei Wochen vor oder sogar auf dem BPT nachgeholt werden könnte (§9b(2) Satzung, wegen dispositivem §32(1) BGB, aber Art.21(1) S.3 GG). Für eine mögliche Lösung dieses Problems siehe Antrag X007.
  2. Auf dem Parteitag kann durch Beschluss (inkl. Diskussion) mit einer einfachen Mehrheit bei offener Abstimmung der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung entfernt werden. Dazu hätte selbstverständlich auch ein zur Abwahl stehendes Mitglied gemäß §15(3) S.1 PartG Rederecht.
  3. Ansonsten kommt es zur geheim abzustimmenden Abwahl und/oder zur regulären, geheimen Nachwahl des Vorstandsamtes.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge