Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA056

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA056
Einreichungsdatum
Antragsteller

Eric Manneschmidt

Mitantragsteller
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Antragsgruppe Satzungsabschnitt C - §10
Zusammenfassung des Antrags Begrenzung der Spendenannahme
Schlagworte Spenden, Spendenannahme
Datum der letzten Änderung 31.10.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Begrenzung der Spendenannahme

Antragstext

Der BPT möge konkurrierend beschliessen, in der Satzung, Abschnitt C (Spenden) unter § 10 (Vereinnahmung) als neuen Absatz (2) einzufügen:

(2) Die Piratenpartei und ihre anhängigen Gliederungen nehmen Geldspenden ausschließlich von natürlichen Personen entgegen, und zwar pro Spender und Kalenderjahr kumuliert nicht mehr als 20.000 €.

[alternative Variante: (2) Die Piratenpartei und ihre anhängigen Gliederungen nehmen Geldspenden ausschließlich von natürlichen Personen entgegen. Der Bundesverband nimmt dabei pro Spender und Kalenderjahr nicht mehr als 20.000 € entgegen.]


Die Regelung tritt zum 1.1.2013 in Kraft.

Antragsbegründung

Die Änderung (FETT) im Zusammenhang

C. SPENDEN

§ 10 Vereinnahmung

(1) Bundesebene, Landesverbände und weitere Teilgliederungen sind berechtigt, Spenden anzunehmen. Ausgenommen sind Spenden, die im Sinne von § 25 Parteiengesetz unzulässig sind. Können unzulässige Spenden nicht zurückgegeben werden, sind diese über die Landesverbände und die Bundesebene unverzüglich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weiterzuleiten.

(2) Die Piratenpartei und ihre anhängigen Gliederungen nehmen Geldspenden ausschließlich von natürlichen Personen entgegen, und zwar pro Spender und Kalenderjahr kumuliert nicht mehr als 20.000 €.

(3) Erbschaften und Vermächtnisse werden ohne Begrenzung angenommen.

Vorab zwei Bemerkungen 1. Um von der staatlichen Parteienfinanzierung zu profitieren, brauchen wir Spenden von natürlichen Personen. Man kann vieles an der Regelung der Parteienfinanzierung in Frage stellen, trotzdem unterliegen wir ihr und müssen damit umgehen. Es liegt daher schon heute in unserem Interesse, dass z.B. Unternehmer, die der Piratenpartei etwas spenden wollen, dies aus ihrem Privatvermögen tun und nicht als Unternehmensspende.

2. Die Beschränkung soll explizit nur für Geldspenden gelten, da sie für Sachspenden wie z.B. die leihweise Überlassung von Fahrzeugen oder Technik, einen maßlosen Mehraufwand bedeuten würde. [Mit der Variante, die Spendenhöchstsumme nur auf den Bundesverband zu beschränken, würde der zusätzliche Aufwand beschränkt, indem nicht über mehrere Untergliederungen kumuliert werden müsste. Andererseits wären damit alle Untergliederungen aufgerufen, sich angemessene Höchstgrenzen zu geben. Dies ist – s.u. – in einigen Landesverbänden bereits geschehen. Nötigenfalls könnte man mittelfristig auch Höchstgrenzen z.B. für Kreisverbände über die Bundessatzung verordnen.]

Parteispenden stellen ein bewährtes, aber äußerst zweifelhaftes Mittel der politischen Beeinflussung dar. Grundsätzlich werden diese Zuwendungen mit der Absicht der politischen Einflussnahme getätigt. Bei natürlichen Personen, also Menschen, ist dies in einem bestimmten Umfang legitim, Demokratie lebt sogar von der Einflussnahme der Menschen auf die Politik. Allerdings ist durch eine Höhenbegrenzung dafür Sorge zu tragen, dass sich die Unterschiede in der Vermögensverteilung nicht allzu stark in einem unterschiedlichen politischen Gewicht niederschlagen.

Organisationen aller Art, Unternehmen, Branchenverbände etc. nutzen heute ebenfalls das Mittel der Parteispende zur politischen Landschaftspflege. Organisationen verfolgen strukturelle Interessen, bei Wirtschaftsunternehmen handelt es sich dabei zumeist um Gewinninteressen im betriebswirtschaftlichen Sinne. Daran ist nichts grundsätzlich verwerfliches, aber diese Interessen sind nicht gleichzusetzen mit den wohl- oder schlecht verstandenen Interessen von Menschen, ihnen kann daher kein finanzieller Einfluss auf das politische Kräftespiel zugestanden werden (eine Einflussnahme über das Einbringen von ggf. guten Argumenten bleibt unberührt). Darüber hinaus ist insbesondere bei großen und stark verflochtenen Unternehmen und Verbänden meist unklar, woher das Geld kommt und auf wessen Geheiß Spenden getätigt werden. Diese Unternehmen profitieren oft in erheblichem Maße von staatlichen Subventionen, Steuererleichterungen und anderen Privilegien, so dass Zuwendungen an große oder/und Regierungsparteien faktisch der Steuerzahler zu tragen hat (aktuelles Beispiel ist die Privilegierung des Bankensektors, dazu Dirk Müller https://service.gmx.net/de/cgi/g.fcgi/mail/print?folder=fol.monetative&uid=MTImKIe1Wy89KBJCQGtudBBhZr2cRJjz&CUSTOMERNO=2778682&t=de1713691475.1348820719.3249d60d).

Im Ausland sind solche Spenden daher teilweise bereits verboten, was von einigen Politikern für Deutschland ebenfalls gefordert wird (siehe http://www.lobbycontrol.de/blog/index.php/2011/09/spd-abgeordnete-fordern-verbot-von-nebentaetigkeiten-und-unternehmensspenden/ und http://www.welt.de/politik/deutschland/article5889245/Linke-will-Verbot-von-Firmen-Spenden-fuer-Parteien.html).

Die heutige Spendenpraxis führt ohne Zweifel zu einem erheblichen Legitimitätsverlust der etablierten Parteien und der Politik insgesamt (die GRÜNEN bekommen ebenso Geld aus der Solarbranche wie die anderen Parteien von der Atomindustrie). Die FDP hat sich in besonderem Maße in die Abhängigkeit von Financiers begeben, die im politischen Wettbewerb ihren Mangel an guten Argumenten durch gutes Geld wett zu machen suchen. Auch wenn diese Partei demnächst untergehen sollte, so hat sie doch bereits einen erheblichen volkswirtschaftlichen und politischen Schaden angerichtet.

Es ist wichtig, dass die Piratenpartei sich von solchen offensichtlich abhängig machenden Strukturen grundsätzlich fern hält. Es ist auch wichtig, ein Zeichen dafür zu setzen, dass dies überhaupt möglich ist. Wie es die PIRATEN in vielen Bereichen bereits tun. Sollte für Deutschland eine gesetzliche Regelung kommen, wäre die Piratenpartei darauf bereits eingestellt und würde keine Nachteile erleiden. Das ist wichtig, weil wir uns andernfalls auf der Seite derer wiederfinden könnten, die aus Angst um die eigenen Pfründe die Weiterentwicklung der Demokratie aufzuhalten versuchen.

Theoretisch braucht es keine Satzungsvorschrift, um Spenden abzulehnen. Vorstände oder die Basis könnten in jedem Einzelfall nach vorher festzulegenden Kriterien diese Entscheidung treffen. Aber was wäre dadurch gewonnen? Potentielle Spender wären sich nie sicher, ob ihre Zuwendung überhaupt willkommen wäre und die beteiligten PIRATEN hätten sich in jedem Einzelfall eine zusätzliche Diskussion zu einem grundsätzlich unentscheidbaren Problem aufgeladen. Denn natürlich lässt sich im Einzelfall eine rationale Abwägung der Gefahr der Abhängigkeit (von reichen Einzelspendern oder von Organisationen) gegen die zusätzlichen Chancen bei Annahme der Spende nicht leisten, da sich weder Chancen noch Gefahren quantifizieren lassen. Die vorgeschlagene Satzungsvorschrift hält also den Vorständen und den aktiven Basispiraten den Rücken frei und dient auch der Transparenz gegenüber potentiellen Spendern.

Zurzeit werden die PIRATEN noch kaum mit Großspenden und Zuwendungen von Unternehmen und Verbänden bedacht. Das würde sich drastisch erst in Regierungsverantwortung ändern. Daher bedeutet heute ein Verzicht auf diese Spenden keinen schmerzhaften Verlust (während wir die Gelder nicht mehr so dringend brauchen, wenn wir einmal an der Regierung sind). In der Außendarstellung dagegen würde uns eine solche Regelung zusätzlichen Zulauf und Wähler bringen, vermutlich auch die Spendenbereitschaft von Kleinspendern erhöhen. Es wäre mithin durchaus rational - und keineswegs (übertrieben) "idealistisch", diese Bestimmung in die Satzung aufzunehmen.

Die Beschränkung auf natürliche Personen und die Deckelung bei einem jährlichen Maximalbetrag hängen hierbei zwingend zusammen. Denn bei einigen Unternehmen lassen sich andernfalls Großspenden relativ problemlos durch Eigentümer oder Geschäftsführer als Privatpersonen überweisen.

Andererseits ist eine Deckelung unabhängig von der Art des Spenders, wie sie z.B. Transparency International fordert und die Piratenpartei durch Beschluss des Schatzmeisters derzeit praktiziert (50.000 EUR pro Jahr und Spender, http://wiki.piratenpartei.de/Finanzen:Parteispenden#weitergehende_Wertgrenzen) und einzelne Landesverbände in ihrer Satzung stehen haben (LV Berlin https://wiki.piratenpartei.de/BE:Satzung#.C2.A7_17_FINANZ-_UND_BEITRAGSORDNUNG, LV Thüringen http://www.piraten-thueringen.de/partei/satzung/ §11 (6) Finanzordnung) ziemlich sinnlos, da weitere juristische Personen schnell erschaffen sind und darüber dann, vorausgesetzt man verfügt über das entsprechende Kapital, eine faktisch völlig beliebig hohe Summe gespendet werden kann. Solange juristische Personen/Organisationen spenden dürfen, ist eine Deckelung der jährlichen Spendensumme letztlich Kosmetik.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge