Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA042
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA042 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
[[Benutzer:Schwan|Swanhild Goetze sowie sehr viele Finanzratsmitglieder und die Mehrheit des Verwaltungstreffens vom 20.10.2012]] |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt B - §15 |
Zusammenfassung des Antrags | Verteilung der Parteienfinanzierung |
Schlagworte | Parteienfinanzierung |
Datum der letzten Änderung | 22.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVerteilung der Parteienfinanzierung AntragstextDer Bundesparteitag möge beschliessen, den § 15 Abs. 2 der Bundesfinanzordnung wie folgt zu ändern und einen neuen Absatz (3) einzufügen: (2) Über die Verteilung der staatlichen Mittel, die nicht direkt an die Landesverbände ausbezahlt werden, entscheidet der Bundesvorstand. Dabei wird er die Beschlussempfehlung des Finanzrates berücksichtigen. (3) Die Landesverbände zahlen bis zum 28.02. eines jeden Jahres die Hälfte ihrer direkten Zuwendungen aus der staatlichen Teilfinanzierung des Vorjahres an den Bundesverband, damit dieser nach dem folgenden Schlüssel einen Finanzausgleich an alle Landesverbände vornehmen kann: - 50% der Mittel für den Finanzausgleich werden in 26 gleiche Teile aufgeteilt. Hiervon erhält jeder Landesverband 1 Teil und der Bund behält 10 Teile - 25 % der Mittel werden an die Landesverbände anteilig nach Fläche der Bundesländer aufgeteilt - 25 % der Mittel werden an die Landesverbände anteilig nach Einwohnerzahl der Bundesländer aufgeteilt
für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. § 22 PartG AntragsbegründungDie Bundesverbände der Parteien haben für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. § 22 PartG Bisher konnte der Finanzausgleich durch die Mittel, die der Bund direkt von der Bundestagsverwaltung erhielt, erfolgen. Für 2012 wird der größte Teil der Einnahmen aus der staatlichen Parteienfinanzierung am 15.02.2013 direkt als Vorwegzahlung an die Landesverbände ausgezahlt werden, die bereits Landtagswahlen hatten. Hierdurch entsteht ein sehr großes Ungleichgewicht, weil einige LVs noch gar keine Wahlen hatten und vier LVs sehr hohe Stimmenanteile erhalten haben. Da unsere Einnahmen im berücksichtigungsfähigen Jahr 2011 zu niedrig waren, würde für die restlichen 12 LVs und den Bund nur ein minimaler Betrag übrig bleiben. Der Finanzrat hat für den o.a. SÄA auf seinem Real-Treffen am ein Meinungsbild eingeholt. 20 Finanzratsmitglieder waren dafür und 5 Finanzratsmitglieder waren dagegen: http://wiki.piratenpartei.de/Finanzrat/Treffen/2012-06-30/Protokoll#Diskussion_des_Finanzrates_zur_Parteienfinanzierung Auf einer Mumble-Sitzung am 28.09.2012 war der Finanzrat nicht beschlussfähig. Hier ergab ein Meinungsbild, dass 7 von 13 Finanzräten dafür waren: http://wiki.piratenpartei.de/Finanzrat/Treffen/2012-09-28 Die Mumble-Sitzung vom 25.10.2012 war ebenfalls nicht beschlussfähig. Hier ergab ein Meinungsbild 14 Ja und 3 Neinstimmen. Protokolllink folgt Hier wird grafisch dargestellt, wie sich der Antrag für die einzelnen LVs auswirkt: http://wiki.piratenpartei.de/Datei:S%C3%84A042_BPT_2012.2_Grafikdarstellung.pdf Diskussion
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