Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA018
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA018 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - neuer § |
Zusammenfassung des Antrags | Vorständen der Piratenpartei ist es nicht gestattet, sich in ihrer Funktion als Vorstände zu Personen zu äußern. |
Schlagworte | Vorstand, Umgangsformen, Themen statt Köpfe |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVorstände haben sich nicht zu Personen zu äußern AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, den Satzungsabschnitt A um einen neuen Paragrafen zu erweitern, der folgendes besagt: Es ist Vorständen der Piratenpartei nicht gestattet, sich in ihrer Funktion als Vorstände offiziell zu Personen, insbesondere innerhalb der Partei, zu äußern. AntragsbegründungEin Grundgedanke der Piratenpartei ist das Streben, Themendebatten vor Personaldebatten zu priorisieren ("Themen statt Köpfe"). Wenn sich Vorstände in offizieller Weise zu einzelnen Piraten oder Piratinnen äußern, ist dies vor allem geeignet, in der Partei Unfrieden zu stiften und von sachbezogenen Meldungen abzulenken. Dies kann nicht im Interesse der Piratenpartei liegen. Vorstandsmitglieder sollen sich selbstverständlich als Basispiraten zu anderen Basispiraten äußern dürfen, nicht aber kraft ihres Vorstandsamtes. Als Positivbeispiel ist der Entschluss des Landesvorstandes Baden-Württemberg zu nennen, sich im Vorfeld der Aufstellungsversammlung für die Landesliste zur Bundestagswahl 2013 nicht zu den Kandidierenden zu äußern. Es ist offensichtlich, dass Empfehlungen des Landesvorstands oder Kritik an einzelnen Kandidaten auf vielen Seiten als Bevorzugung oder Benachteiligung aufgefasst worden wären.
Diskussion
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