Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA009
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA009 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Crackpille |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §2 |
Zusammenfassung des Antrags | Unvereinbarkeitserklärung angefügt. Rassismus und Relativierung faschistischer Gewalt und Mitgliedschaft bei den Piraten sind miteinander unvereinbar. |
Schlagworte | Unvereinbarkeitserklärung, Rassismus, Faschismus |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVoranstellung einer Unvereinbarkeitserklärung als Präambel der Satzung (Alternative) AntragstextDer Bundesparteitag möge beschließen, der Satzung in § 2 Abs. 1 den folgenden Satz anzufügen: "Das Vertreten von Rassismus und die Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt sind unvereinbar mit einer Mitgliedschaft in der Piratenpartei." AntragsbegründungDer Antrag ist ein Alternativantrag zu SÄA008. Eine Unvereinbarkeitserklärung in der Satzung bietet eine Basis für einen erleichterten Parteiausschluss von Mitgliedern. Im Interesse der Rechtssicherheit, aber auch Zwecks klarer Abgrenzung von Rechts sollte eine solche Erklärung möglichst prägnant sein. SÄA008 enthält jedoch eine Vielzahl verschiedener -ismen und Gewaltmodelle, deren Definition und Verständnis unterschiedlich und umstritten sind und vermischt diese mit der angestrebten Unvereinbarkeitserklärung von Rassismus und Verharmlosung faschistischer Gewalt. Damit besteht die Gefahr, dass die Unvereinbarkeitserklärung nicht an der klaren Abgrenzung der Abstimmenden gegen Rechts scheitert, sondern am Unbehagen über den übrigen Text der Präambel. Dies würde aber sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Personenkreisen von denen eine Abgrenzung erstrebt wird, ein falsches Signal senden. Dieser Alternativantrag beschränkt sich daher auf die eigentliche Unvereinbarkeitserklärung und fügt diese systematisch korrekt in § 2 der Satzung ein, der die Mitgliedschaft in der Piratenpartei regelt. Diskussion
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