Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/SÄA003
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Antragsgruppe | Satzungsabschnitt A - §9 |
Zusammenfassung des Antrags | Einzelne Vorstandsmitglieder sollen vom Parteitag bei Ausfall durch Nachwahl ersetzt oder auch abgewählt werden können |
Schlagworte | Nachwahl, Rücktritt, Abwahl, Vorstand |
Datum der letzten Änderung | 31.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelNachwahl und Abwahl von einzelnen Vorstandsmitgliedern AntragstextEs wird beantragt in der Bundessatzung Abschnitt A §9a Abs. 3 folgenden Satz hinzu zu fügen: Bei Rücktritt, Handlungsunfähigkeit oder der geheim abzustimmenden Abwahl eines Vorstandsmitgliedes kann dessen Amt gesondert vom Bundesparteitag nachgewählt werden. AntragsbegründungDurch Rücktritt, Handlungsunfähigkeit oder Abwahl ausgefallene Vorstandsmitglieder sollen unabhängig vom Parteitag ersetzt werden können. Dadurch sollen alle Aufgaben ordnungsgemäss durchgeführt werden können und nicht für andere Zwecke gewählte Vorstandsmitglieder überlastet werden. Zusätzlich wird festgelegt, dass im Falle einer bereits möglichen Abwahl diese geheim abzustimmen ist. Detaillierte BegründungFür die Möglichkeit zur Nachwahl und Abwahl ist laut PartG-Kommentar Lenski §11 Rn 6 eine solche Regelung in der Satzung notwendig: "[..] Die Abwahlmöglichkeit erstreckt sich sowohl auf den Vorstand im Ganzen als auch auf die einzelnen Mitglieder. Einzelne Vorstandsmitglieder können allerdings nur abgewählt werden, wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht. Eine Vorstandsergänzung ist nur erforderlich, wenn die Satzung dies vorsieht oder die Mindestmitgliedszahl des §11 Abs.1 S.2 PartG unterschritten wird." Kommentare zum Vereinsrecht hingegen halten wegen §27 Abs. 2 S.1 BGB eine explizit Nennung der Abwahlmöglichkeit für unnötig. Zur Sicherheit sind dennoch beide Vorgaben durch diese einfache Satzungsänderung erfüllt und dabei explizit eine geheime Abwahl vorgeschrieben. Aus aktuellem Anlass: dieser Antrag hat nichts mit den aktuellen Personaldebatten im Bundesvorstand zu tun, sondern soll generell die Nachwahl ermöglichen und führt deswegen alle Gründe auf, durch die ein Amt frei werden könnte. Eine Abwahl wäre uU auch ohne diesen Antrag möglich. Der konkrete Ablauf einer Nach- oder Abwahl wäre gemäß Gesetz und Satzung wie folgt:
Konkurrierende AnträgeDieser Antrag konkurriert mit SÄA022 und SÄA023 und ist diesen aus folgenden Gründen vorzuziehen:
Diskussion
Konkurrenzanträge |