Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA648

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA648
Einreichungsdatum
Antragsteller

Daniel Seuffert

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Deutschland ist das einzige Land in Europa, das einen Meisterzwang

kennt. Dieser entstand aus den Zunftregelungen des Mittelalters und ist heute überholt.

Schlagworte Meister, Handwerk, Handwerksordnung, Berufswahl, Gleichheitsgrundsatz, duales System, Ausbildereignungsnachweis, Normen
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Abschaffung des Meisterzwangs im deutschen Handwerk

Antragstext

Ich beantrage, dass im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle folgender Punkt eingefügt wird:

Die Piratenpartei tritt für die Abschaffung des Meisterzwangs im deutschen Handwerk ein. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das einen Meisterzwang kennt. Dieser entstand aus den Zunftregelungen des Mittelalters und ist heute überholt. Den Versuch des ständisch organisierten Handwerks, die Gründung von Betrieben dem Meisterzwang zu unterwerfen sehen wir kritisch und lehnen ihn ab. Wir fordern daher die ungerechtfertigte Beschränkung der Gewerbefreiheit generell zu überwinden und den Meisterzwang im deutschen Handwerk endgültig abzuschaffen. Wir fordern nicht die Abschaffung des Meisters an sich. Betriebe, die z.B. aus Werbezwecken weiterhin auf einen Meister setzen, dürfen dies gerne tun. Der Ausbildereignungsnachweis wird ebenfalls nicht berührt von diesem Antrag. Unfallverhütungsvorschriften, technische Normen, Qualitätssicherungsvorschriften oder dergleichen werden von dem Antrag ebenfalls nicht berührt. Es geht darum daß nur deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in der BRD in wahllos bestimmten Handwerksberufen verpflichtet sind einen Meisterbrief bei Gewerbegründung vorzulegen und alle anderen nicht.

Antragsbegründung

Ich verweise auf das Programmentwicklungskonzept und reiche diesen Antrag als angenommenes Positionspapier in Bayern ein. Protokoll bitte entnehmen aus: http://wiki.piratenpartei.de/BY:Positionspapiere/POS-036 Antrag und Begründung sind identisch zum angenommen Antrag in Bayern!


Das gegenwärtige System des Meisterzwangs ist nicht mehr zeitgemäß. Die Pflicht, zur Ausübung bestimmter Gewerke (die in der Anlage A der Handwerksordnung gelisteten Berufe) einen Meistertitel zu führen, schränkt Unternehmer, Betriebe und Verbraucher in ihren Freiheiten ein, die Ausübenden in der freien Berufswahl, die Verbraucher in der freien Wahl des Dienstleisters.

Der Meisterzwang fusst auf zwei Regelungszwecken: 1. Berufe, von denen eine Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgeht dürfen als stehender Betrieb nur von Unternehmen ausgeübt werden, die über einen (handwerklichen) Meistertitel verfügen. 2. Berufe, die einen hohen Beitrag zur Ausbildungsleistung in Deutschland leisten, unterstehen dem Meisterzwang.

Die Gefahrengeneigtheit ist insofern ein vorgeschobenes Argument, da weiterhin alle dem Meisterzwang unterworfenen Tätigkeiten z.B. auch von Reisegewerbetreibenden, Inhaber eines unerheblichen handwerklichen Nebenbetriebes oder von Betrieben aus den EU-Mitgliedsstaaten vollumfänglich erbracht werden dürfen. Daraus folgt in der Praxis, dass der Meisterzwang weniger der Gefahrenabwehr, als vielmehr dem Schutz der etablierten Marktteilnehmern (Meisterbetriebe) vor Konkurrenz dient.

Das Argument der hohen Ausbildungsleistung für die Beschränkung des Zugangs und damit des Angebots an tatsächlichen Ausbildungsgelegenheiten ist in sich widersprüchlich. Wie soll eine Begrenzung der Zahl ausbildender Betriebe zu einer Steigerung der Ausbildungsleistung führen?

Das Handwerk hat von 1995 bis 2008 die Zahl seiner Ausbildungsplätze um 32 Prozent verringert – die Industrie (in der es keinen Meisterzwang gibt) steigerte dagegen ihre Ausbildungsleistung um 23 Prozent.

Der Meisterzwang ist demnach nicht geeignet, eine hohe Zahl von Absolventen einer Berufsausbildungen sicher zu stellen. Für die Qualität der angebotenen Ausbildung hat er ebenso keine Auswirkung. Der Meistertitel ist ein lebenslang gültiges Zertifikat. Ausbildungsinhalte wechseln heute aber oft binnen weniger Jahre. Sowohl für Qualität, als auch Aktualität der Ausbildung wirkt vielmehr das System der dualen Ausbildung viel durchschlagender.

Somit ist der Meisterzwang zur Sicherung der beiden genannten Ziele ungeeignet. Seine Handhabung führt dagegen zu massiven Einschränkung der Menschen- und Bürgerrechte von Handwerkern.

Wer in Deutschland selbstständig einen Handwerksbetrieb betreiben möchte, sieht sich in folgenden Grundrechten eingeschränkt: · Dem Grundrecht auf Freiheit der Berufswahl, · dem Gleichheitsgrundsatz, · dem Recht der freien Persönlichkeitsentfaltung, · der Menschenwürde und · der Unverletzlichkeit der Wohnung. Selbst ein im Rahmen der bestehenden Gesetze eröffneter Betrieb, muss regelmäßig mit Verfolgung durch die Behörden rechnen, da der Meisterzwang oft wider besseren Wissens von den Handwerkskammern und Ordnungsbehörden in Zweifel gezogen werden. Am Ende der Maßnahmen stehen dann oft Hausdurchsuchungen auf fraglicher rechtlicher Grundlage. Diese Einschränkungen der Grundrechte sind für PIRATEN nicht hinnehmbar.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge