Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA576

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA576
Einreichungsdatum
Antragsteller

Anhalter (Karl-Heinz Withus)

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Bessere Ausstattung der Finanzverwaltung, Steuererhebung als Bundesaufgabe, mehr Betriebsprüfer und Steuerfahnder
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Effizientere Steuererhebung

Antragstext

Der Parteitag möge folgenden Antrag für das Wahlprogramm beschließen:

Die Steuerveranlagung ist ebenso wie die Betriebsprüfung und Bekämpfung der Steuerhinterziehung im Wesentlichen eine Aufgabe der Bundesländer. Hier zu sparen ist für den Bürger doppelt ärgerlich: Steuerehrliche Bürger müssen unnötig lange auf die Bearbeitung ihrer Steuererklärung warten und fahrlässige oder gar vorsätzliche Steuerverkürzung wird nicht ausreichend aufgedeckt. Trotzdem kürzen die Bundesländer regelmäßig die Mittel für die Ausstattung der Finanzverwaltung und treten in einen regelrechten Wettbewerb der Bundesländer um die ineffizienteste Steuererhebung ein. Während bei Arbeitnehmern die Steuer direkt vom Gehalt einbehalten wird, werden die wesentlich komplizierteren Gewinnermittlungen von Unternehmen häufig gar nicht oder nur in sehr großen Zeiträumen überprüft. Hierdurch gehen dem Staat unnötige Steuereinnahmen verloren.

Die Piratenpartei fordert die Zuständigkeit für die Steuererhebung von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Die personelle Ausstattung der Finanzämter, insbesondere der Betriebsprüfungsstellen ist aufzustocken. Die Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter müssen ausgeweitet werden. Die Mitarbeiter müssen entsprechend ihrer grundsätzlich hohen Qualifikation eingesetzt werden. Die Bezahlungs- und Beförderungsmöglichkeiten müssen so ausgestaltet werden, dass eine höhere Motivation der Mitarbeiter gegeben ist und nicht regelmäßig gut und teuer ausgebildete Mitarbeiter in die freie Wirtschaft wechseln.

Die Finanzämter müssen auch sachlich besser ausgestattet werden, um ihren Aufgaben im Sinne der Bürger und des Staates effizient nachkommen zu können.

Die Piratenpartei fordert auch die Möglichkeiten der Steuerfahndung insbesondere im gewerblichen Bereich und in Bezug auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen auszudehnen. Steuerhinterziehung z.B. durch versteckte Geldanlagen im Ausland sind kein Kavaliersdelikt sondern schaden unseren Staat weit mehr als eventuelle Verfehlungen von Beziehern von Arbeitslosengeld. Letzteres wird ungleich stärker verfolgt und geahndet. Wir fordern die Steuerfahndung so auszugestalten, dass der rechtlich problematische Ankauf von sog. Steuer-CDs gar nicht notwendig wird.

Antragsbegründung

Die meisten Steuerarten werden von den Bundesländern verwaltet. Ausstattung der Finanzämter und Intensität der Steuerveranlagung ist dabei sehr unterschiedlich. Dies ist teilweise über die Systematiken des Länderfinanzausgleichs verursacht, die dazu führt, dass Steuermehreinnahmen oft nicht in der Landeskasse bleiben. Dieses kurzsichtige und die GEsamtstaatseinnahmen außer Betracht lassende Denken muss verändert werden. Ein Bezug auf den Länderfinanzausgleich und eine darin liegende Motivation zur schlechten Ausstattung der FA im Antrag empfehle ich aber nicht, da diese Thematik sehr komplex ist und außerdem naturgemäß auch nicht beweisbar.

Insbesondere bei der Betriebsprüfung aber auch der Steuerfahndung erzielen die Mitarbeiter regelmäßig "Überschüsse", d.h. die dort zusätzlich zu der Veranlagung eingetriebenen Gelder sind enorm. Dies liegt nicht zwingend daran, dass die Unternehmen alle bewusst Steuern hinterziehen, sondern teilweise an sehr unklaren und schwierig zu verstehenden steuerlichen Regelungen. Viele komplexe Steuersachverhalte können in einer normalen Veranlagung auf der Basis der Steuererklärung nicht ausreichend gewürdigt werden. Eine regelmäßigere Betriebsprüfung kann hier für die Unternehmen auch die Planungssicherheit erhöhen. Kürzere Prüfungszeiträume und ein konsequentes Einhalten dieser Zeiträume erleichtert für alle Beteiligten die Prüfungsdurchführung und vermeidet im Zweifel jahrelange Nachzahlungen oder die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nur um die ansonsten drohende Verjährung zu vermeiden. Daneben darf nicht ignoriert werden, dass die derzeitige Praxis Betriebsprüfungen gerade bei kleinen Unternehmen nicht oder nur sehr unregelmäßig durchzuführen für manche eine Einladung zur "kreativen" Steuererklärung ist. Hierunter leidet nicht nur der Staat als solches, sondern auch jeder steuerehrliche Unternehmen durch Wettbewerbsnachteile.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge