Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA549

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA549
Einreichungsdatum
Antragsteller

Eric Manneschmidt

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei wird sich für eine monatlich erhobene Abgabe auf Grund- und Immobilieneigentum einsetzen, deren Aufkommen vollständig an die Bevölkerung ausgeschüttet wird.
Schlagworte Immobilienabgabe, Steuersatz
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Abgabe auf immobile Vermögenswerte – Boden und Immobilien

Antragstext

Der Bundesparteitag möge beschließen, dass folgende Position an geeigneter Stelle ins Programm aufgenommen wird:

Die Piratenpartei wird sich für eine monatlich erhobene Abgabe auf Grund- und Immobilieneigentum einsetzen, deren Aufkommen vollständig an die Bevölkerung ausgeschüttet wird, zu jeweils gleichen Teilen pro Einwohner. Die Abgabe richtet sich jeweils nach dem aktuellen Marktwert der Liegenschaft. Ihre Höhe (Steuersatz) soll in regelmäßigen Abständen per Volksentscheid bestimmt werden. Die heute verwendeten Wertermittlungsverfahren sind unter besonderer Berücksichtigung der Vorteile der Intelligenz der Vielen (Schwarmintelligenz) weiterzuentwickeln. Die Abgabe soll die heutige Grundsteuer ersetzen, die Kommunen sind im Gegenzug mit einer Beteiligung am allgemeinen Steueraufkommen zu kompensieren.

Antragsbegründung

Grundeigentum ist die wohl sicherste Form von Eigentum. Schon immer gibt es hier ein Problem aufgrund der natürlichen Knappheit von Grund und Boden. Alles Wirtschaften ist direkt oder mittelbar auf die Nutzung von Land und/oder den darin befindlichen Ressourcen angewiesen, dadurch wird der (Groß-)Grundeigentümer ein mächtiger Akteur im wirtschaftlichen und politischen Spiel. Auf der anderen Seite kann immobiles Eigentum nicht durch Kapitalflucht dem Zugriff des Staates entzogen werden. Seine Besteuerung ist daher problemloser umsetzbar als andere Vermögenssteuern. Alles dies spricht für eine stärkere Einbeziehung des Grundeigentums in die Besteuerung.

Durch die hier vorgeschlagene Abgabe mit Rückverteilung pro Kopf (als Bürger-Bodendividende) ergibt sich eine faktische Progression. Alle Menschen erhalten ein zusätzliches Einkommen aus der Bodenabgabe. Wer weniger als das Mittel der Bevölkerung an Bodenabgabe zahlt, wird so zum Netto-Empfänger. Menschen mit großem Grundeigentum (in Marktwert gemessen, nicht in reiner Fläche) werden zu Netto-Zahlern. Wirtschaftet der Eigentümer mit der Fläche (Vermietung, landwirtschaftliche Nutzung, Gewerbe etc.), so kann er die Abgabe freilich überwälzen an seine Mieter oder Kunden, allerdings in Abhängigkeit von der Marktsituation (Konkurrenz). Durch die Abhängigkeit aller Menschen vom Boden tragen so alle abhängig von dem Grad, in dem sie diesen und/oder seine Früchte nutzen, die Steuerlast mit. Es zahlt also derjenige mehr, der einen größeren Anteil der knappen Ressource Boden nutzt.

Die Abgabe wirkt der Vermögenskonzentration (in Form von Grundeigentum) entgegen und stärkt damit Marktwirtschaft und Demokratie (dezentralisierte wirtschaftliche und politische Macht). Im Gegensatz zu historischen Landreformen mit dauerhafter Verstaatlichung oder Enteignung und Landzuteilung werden hier Marktmechanismen nicht außer Kraft gesetzt. Ganz im Gegenteil, es wird die Eigenverantwortung der Beteiligten gestärkt und wer mit Land (ohne dabei einen Wertverlust zu verursachen) besser als andere wirtschaften kann, für den lohnt sich auch der Besitz großer und wertvoller Liegenschaften durchaus (während zugleich auch die Gemeinschaft über die Abgabe davon profitiert).

Die Ausschüttung der Bodenabgabe (Bodendividende) kommt insbesondere den Habenichtsen zugute. Wie beim BGE gibt es hier keine Zugangshürden (Beantragung, Bedürftigkeitsprüfung etc.) und keinen großen Verwaltungsaufwand. Je nach Höhe des Aufkommens kann ein relevanter Beitrag zur Finanzierung des BGE erreicht werden. Dennoch ist der Vorschlag komplett unabhängig von der Einführung eines BGE umsetzbar.

Die Ermittlung des Markt- oder Verkehrswertes stellt grundsätzlich ein Problem dar. Diese Probleme bestehen jedoch heute schon bei der Grundsteuer, der Kreditschöpfung (Sicherheiten) sowie im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften der öffentlichen Hand. Transparenz und die Möglichkeit, in der Masse bessere Entscheidungen zu treffen (insbesondere wenn es um die Zumessung eines Wertes geht), seien hier als Lösungsansätze genannt.

Als Nebeneffekte erreichen wir mit dieser Reform die Beendigung der spieltheoretisch sinnlosen Konkurrenz der Gemeinden gegeneinander um niedrigste Hebesätze, welche heute dazu zumindest beiträgt, dass Grundeigentum nur sehr eingeschränkt zum Gemeinwohl beiträgt. Spekulation mit Boden wird erschwert, da Eigentum an (ggf. ungenutztem) Grund und Boden eine große Steuerschuld mit sich bringt. Vermutlich wird die Tendenz zu Blasenbildung im Immobiliensektor dadurch vermindert. Das Aufblähen von entsprechenden Bilanzwerten, welches heute im Zusammenhang mit der Geldschöpfung eine Hauptursache der Finanz-/Banken-/Schuldenkrise ist, dürfte wohl so nicht mehr stattfinden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge