Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA534
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA534 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Robi.kraus |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Demokratie |
Zusammenfassung des Antrags | Offene Daten sind alle Datenbestände, die im Interesse der Bürger ohne jede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. |
Schlagworte | open data, offene Daten |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelOpen Data AntragstextDer Bundesparteitag möge folgenden Antrag beschließen und am Ende des Wahlprogramms (oder ein anderer Ort) einfügen. Offene Daten sind alle Datenbestände, die im Interesse der Bürger ohne jede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden. Zu nennen wäre hier etwa Lehrmaterial, Geodaten, Statistiken, Verkehrsinformationen, wissenschaftliche Publikationen, medizinische Forschungsergebnisse oder mit öffentlichen Mitteln finanzierte Hörfunk- und Fernsehsendungen. Bei „Open Data“ handelt es sich nicht ausschließlich um Datenbestände der öffentlichen Verwaltung, denn auch privatwirtschaftlich agierende Unternehmen, Hochschulen und Rundfunksender sowie Non-Profit-Einrichtungen produzieren entsprechende Beiträge. Die Rechte und Pflichten von Urhebern und Nutzern offener Daten werden in den Lizenzvereinbarungen festgeschrieben. Beispiele dafür bilden die modular aufgebauten Creative-Commons-Lizenzen. Es ist möglich, dass der Urheber von offenen Daten die Information frei zugänglich macht, jedoch Veränderungen daran untersagt. Wenn dies der Fall ist, entspricht die Lizenzvereinbarung nicht der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“.
Antragsbegründung- Diskussion
Konkurrenzanträge |