Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA391
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA391 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller |
Wrtlbrmpfd |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Steuern„Steuern“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Die Einkommensteuer soll vereinfacht werden durch bestimmte Steuerfreibeträge und durch eine Steuerprogression zwischen 20 % und 50 %, die bis zu 10 % durch persönliche Abschreiben gemindert werden kann. |
Schlagworte | |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelVereinfachung der Einkommenssteuer AntragstextFolgender Beschluss soll gefasst werden: Die Einkommensteuer soll vereinfacht werden durch bestimmte Steuerfreibeträge und durch eine Steuerprogression zwischen 20 % und 50 %, die bis zu 10 % durch persönliche Abschreiben gemindert werden kann. Es soll ein persönlicher Steuerfreibetrag von 10.000 Euro eingeführt werden; 3000 Euro Steuerfreibetrag für Sonderausgaben und 2000 Euro Freibetrag für Werbungskosten. Das Ehegattensplittung wird abgeschafft; dafür soll ein bestimmter Verheiratetenfreibetrag entstehen (Für Eheleute und eingetragene Partnerschaften), wenn ein Teil keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Zusätzlich soll jeder bis zu 10 % seines Gesamteinkommens zu persönlichen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen können wie z.B. Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, Behindertenfreibetrag, Altersfreibetrag, Spenden, gemeinnütziges Sponsering von Kunst und Kultur sowie Werbungskosten und Sonderausgaben, die über den o.g. Freibeträgen liegen. Sonderregelungen sollte es geben für Betriebe für investive Maßnahmen. Wo die obere Grenze von 50 % Besteuerung liegen soll, ist durch verschiedene Berechnungsmodelle des Steueraufkommens zu ermitteln. Die Höchstgrenze sollte irgendwo zwischen 250.000 Euro und einer Million Euro Jahreseinkommen liegen. Wegen der Komplexität des Einkommenssteuerrechts sind weitere Details erst im Gesetzgebungsverfahren festzulegen. Antragsbegründung- Diskussion
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