Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA277
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA277 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Freiheit und Grundrechte |
Zusammenfassung des Antrags | Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. |
Schlagworte | Grundgesetz, Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, digitale Netzwerke, Berichterstattung Meinungsäusserung, digitale Kommunikation |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelDigitale Netzwerke ins Grundgesetz AntragstextDer Bundesparteitag möge beschliessen folgenden Text an entsprechender Stelle im Wahlprogramm einzufügen: Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Erweiterung des GG Artikel 5.1 um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Neu: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. AntragsbegründungDer derzeitige Text lautet: Artikel 5 (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. und schliesst somit eine grundgesetzliche Absicherung der digitalen Netzwerke nicht mit ein, ergo im Einzelfall aus. Die „digitalen Netzwerke“ entsprechen aber dem heutigen Stand der Informationstechnik und ihre Absicherung gegen Zensur jeglicher Art werden von den Piraten explizit eingefordert. Die Erweiterung um diese zwei Wörter: digitale Netzwerke ist insoweit revolutionär, da das Ergebnis ist, dass alle Forderungen der Piratenpartei Deutschland in Sachen "Freiheit" im Internet, den digitale Netzte und der digitale Kommunikation dadurch erreicht werden! Wird diese kleine GG-Erweiterung umgesetzt, wird automatisch die Freiheit der Berichterstattung und Meinungsäusserung auf bzw. unter Zuhilfenahme von digitalen Netzen grundgesetzlich gewährleistet. Ein Meilenstein! Diskussion
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