Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA272

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA272
Einreichungsdatum
Antragsteller

ThomasKueppers für die Sozialpiraten

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe ALG-II/Hartz-IV„ALG-II/Hartz-IV“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Die gesetzlichen Vorschriften des SGB II und SGB XII müssen nach dem sogenannten

"Günstigkeitsprinzip" (d.h. eine Entscheidung muss grundsätzlich zugunsten des Betroffenen getroffen werden) für die leistungsberechtigten Personen klar und konkret formulier

Schlagworte ALG II, Neuformulierung Gesetzestexte, Günstigkeitsprinzip
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

PG ALGII 004: Neuformulierung der Gesetzestexte nach dem Günstigkeitsprinzip

Antragstext

Die Piratenpartei möge beschliessen, an geeigneter Stelle das Wahlprogramm um den nachfolgenden Programmtext zum Thema ALG II zu erweitern:

Die gesetzlichen Vorschriften des SGB II und SGB XII müssen nach dem sogenannten "Günstigkeitsprinzip" (d.h. eine Entscheidung muss grundsätzlich zugunsten des Betroffenen getroffen werden) für die leistungsberechtigten Personen klar und konkret formuliert werden.

Antragsbegründung

Das Günstigkeitsprinzip führt zu einer deutlichen Entlastung des Leistungs- und Vermittlungspersonals und zu einer Verringerung der Fehlerquote bei den Entscheidungen zugunsten der leistungsberechtigten Personen. Ebenso wird die Sozialgerichtsbarkeit erheblich entlastet. Die Änderung wird folgerichtig auch zu enormen Kostenersparnissen innerhalb der Verwaltung und den Sozialgerichten führen.

Beim ALG II wurde in Bezug auf Wohnungswechsel vergessen eine Regelung und einen Haushaltsposten für Renovierung und Umzugskosten zu berücksichtigen. Zieht also ein ALG II Empfänger mit Zustimmung des JC in eine unrenovierte Wohnung, ist er bzgl. der Renovierungskosten auf die Kreativität seines Sachbearbeiters angewiesen. Das Gesetz muss um die entsprechenden Regelungen ergänzt werden.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge