Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA225

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA225
Einreichungsdatum
Antragsteller

AG_Drogenpolitik, Ansprechpartner: Andreas Rohde (@Andi_nRw), Fabian Hoff (@Spiff), (@Moonopool)

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Drogen„Drogen“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Modul 4 des fünfteiligen Cannabisprogramms
Schlagworte Drogen, Drogenpolitik, Sucht, Suchtpolitik, Gesundheit, Gesundheitspolitik, Prohibition, Bürgerrechte, Menschenrechte, Selbstbestimmung, Legalisierung, Prävention, BTMG, Betäubungsmittel, Jugendschutz, Verbraucherschutz, Cannabis
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Cannabis - Führerschein

Antragstext

Die Programmanträge PA221 - PA226 sind Module einer Cannabis-Gesamtposition. Da jeder davon über einen eigenen LQFB-Link verfügt und sich darunter auch eine Position in zwei Alternativen befindet wurden diese Module aus Formgründen jeweils einzeln eingestellt. Alle beim Bundesparteitag positiv abgestimmten Module dieser Gesamtposition können dann im Wahlprogramm in gleicher Reihenfolge zusammengefasst werden.

Der Parteitag möge beschließen, dass im Abschnitt "Drogen- und Suchtpolitik" des Wahlprogramms des Bundesverbandes für die BTW 2013 der folgende Abschnitt eingefügt wird:

Cannabis - Führerschein (Cannabis-Modul 4)

Das Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Die bisherigen Testmethoden auf Cannabis-Einfluss basieren jedoch auf dem Nachweis von THC-Abbauprodukten, deren Konzentration keine Aussage über eine aktuelle Fahruntüchtigkeit zulässt.

Für Verkehrskontrollen müssen wissenschaftlich abgesicherte THC-Grenzwerte festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachprüfbar definieren. Liegt keine nachweisbare Fahruntüchtigkeit vor, dann darf ein Entzug der Fahrerlaubnis und/oder eine MPU wegen Cannabis-Konsum grundsätzlich nicht angeordnet werden.

Insbesondere darf ein Verlust der Fahrerlaubnis nicht länger willkürlich als Ersatz für gesetzlich nicht gegebene Bestrafungsmöglichkeiten benutzt werden.

Antragsbegründung

Die Forderung nach Wegfall willkürlicher Handhabe beim Führerscheinentzug erscheint zunächst unnötig. Es sind jedoch Fälle bekannt, wo allein aufgrund der Mitführung einstellungsgeeigneter Mengen, Cannabis-Besitz des Beifahres oder unbewiesener Behauptungen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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