Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA194
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA194 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Transparenz„Transparenz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Allumfassende Transparenz von der Haushaltsplanerstellung bis zur Rechnungsprüfung schafft mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung knapper Resourcen der öffentlichen Hand. Und damit mehr Bürgerbeteiligung! |
Schlagworte | Transparenz, Haushalt, Open Budget 2.0, Bürgerbeteiligung |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelTransparenz im Haushalt AntragstextDie Piratenpartei Deutschland möge folgendes als Bestandteil ihres Wahlprogrammes, hilfsweise als Positionspapier beschließen: Die Piratenpartei fordert auf Bundes- Landes- und Kommunalebene die Einführung eines allumfassenden transparenten Haushaltswesens mittels moderner Informations- und Kommunikationsmittel, insbesondere durch Web 2.0-Technologien (Open Budget 2.0). Ziel ist es dabei mit einer noch weiteren Öffnung als bisher dem Bürger mehr Teilhabe zu ermöglichen. Als Fernziel ist die direkte Mitbestimmung des Bürgers anzustreben. Hierzu sind zunächst folgende Voraussetzungen zu schaffen: - Sämtliche haushaltsrelevanten Tatsachen sind in einem offenen maschinenlesbaren Datensystem unverzüglich in jeder Phase von der Planerstellung bis zur Rechnungsprüfung öffentlich zu machen und müssen im Internet nach Sachgebieten übersichtlich gegliedert jedermann zugänglich sein (Open Data). Jedermann soll somit die Möglichkeit erhalten, sämtliche Daten elektronisch weiterzuverarbeiten und automatisiert auszuwerten. Vergangene Haushalte sind vergleichbar neben den aktuellen Haushalt zu stellen. - Die Erarbeitung und Diskussion von Haushaltsplänen hat von Beginn an öffentlich zu erfolgen. Jedermann soll die Möglichkeit erhalten, sich zu Einsparungen und Mittelverwendungen einzubringen. - Beschlüsse von Haushaltsgesetzen und Haushaltssatzungen sind nach Abschluss der Debatte im Internet bekannt zu machen, insbesondere auch das Abstimmverhalten. Die Voraussetzungen für die Visualisierung des Abstimmverhaltens sind zu schaffen. - Rechenschaftsberichte und Haushaltsabschlüsse sind unverzüglich nach der Veröffentlichung, aber vor Abschluss der Rechnungsprüfung für jedermann frei zugänglich zu machen, insbesondere im Internet elektronisch zu publizieren. - Moderne Haushaltsbewirtschaftungssysteme sind je nach technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten anzustreben, sodass jederzeit aktuelle Berichte und Analysen zur Bewirtschaftung erstellt werden können, die in einer verständlichen Aufbereitung nicht mehr nur für interne Zwecke, sondern auch der Politik und der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden können. Das Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (HrHG) ist entsprechend zu ändern. Modulantrag als Ergänzung zu obigem Antrag (nur für den Fall der Antragsannahme): Obiger Programm- bzw. Positionstext ist um folgendes vor dem letzten Satz zu ergänzen: "- Über die Rechenschaftsberichte hinaus ist die gesamte Rechnungslegung mit den verbuchten Belegen über das Internet frei zugänglich zu machen. Diese Öffentlichkeit unterstützt die Rechnungsprüfungsämter und jedermann hat dann die Möglichkeit, Berichte und Nachweise durchzusehen und auf Unregelmäßigkeiten hinzuweisen." AntragsbegründungGrundgesetz und die einfachen Gesetze geben die derzeit gültigen Haushaltgrundsätze samt etlichen Transparenz- und Öffentlichkeitspflichten vor: Z.B. die Budgetöffentlichkeit (Art 104a ff GG) sowie die Haushaltsprinzipien der Vollständigkeit, der Klarheit und der Öffentlichkeit sowie die öffentliche Haushaltsdebatte. Gleichwohl geht dies nicht soweit, wie mit den hier beantragten Leitlinien skizziert. Wir beklagen derzeit die Undurchschaubarkeit öffentlicher Haushalte, sowohl was die Planerstellung, die Durchführung als auch die Prüfbarkeit anbelangt. Der hier verfolgte Antrag rundet das politische Konzept der Piraten ab. Transparenzgesetz in Anlehnung an das Hamburger Modell (Gläserne Verwaltung), die Leitlinien zur Transparenz in der Gesetzgebung mit Lobbyistenregister und Legislativen Fußabdruck nebst der Forderung nach der Offenlegung jeglicher Nebentätigkeiten von Amts- und Mandatsträgern sowie die hier geforderten Leitlinien ermöglichen erst die Teilhabe des Bürgers an der öffentlichen Verwaltung und dem verantwortlichen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Es dient somit auch der Kontrolle der Exekutive, die letztlich auch nur der Dienstleister des Bürgerschaft ist. Flankierend wird die Verantwortlichkeit der Verwaltung im sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln durch die mit gesondertem Antrag verfolgte Reform des Strafrechtes (Tatbestand der Verwaltungsuntreue) gestärkt. Damit ist der neue politische Weg, den die Piraten verfolgen, vorgezeichnet: Nur mehr Informationen und Teilhabemöglichkeiten geben dem Bürger die Möglichkeit sich mehr zu beteiligen. Das Wissensniveau steigt und eine fruchtbarere Wechselwirkung tritt mit zunehmenden Zeitablauf ein, der sodann auch das Bett bereitet, dass künftig mehr in direkter demokratischer Beteiligung des Bürgers Entscheidungen getroffen werden können. Damit einhergehend entsteht eine größere Akzeptanz staatlichen Handeln und weniger Politik- und Staatsverdrossenheit, was für eine funktionierende Demokratie unverzichtbar ist. Diskussion
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