Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA129

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA129
Einreichungsdatum
Antragsteller

Wolframcgn

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags Jeder sollte ein Recht auf ein Girokonto haben.
Schlagworte girokonto, konto, bank, p-konto, guthabenkonto
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Recht auf ein Girokonto

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle nachfolgenden Antrag aufzunehmen:

Ohne Girokonto ist eine Teilnahme am normalen (Arbeits-) Leben kaum noch möglich. Obwohl fast allen Banken Selbstverpflichtungserklärungen abgegeben haben und in manchen Bundesländern sogar ein Kontrahierungszwang bei den Sparkassen besteht, sollte es ein Recht auf ein Girokonto (ggf. auf Guthabenbasis) geben.

Antragsbegründung

Trotz Ombudsmann und bereits genannter Erklärungen gibt es immer noch nicht wenige Geldinstitute, die eine Kontoeröffnung auf Guthabenbasis (Und damit auch eine Umwandlung in ein P-Konto) verhindern.

Seit Jahren sagt die Finanzwirtschaft, dass Freiwilligkeit ausreiche - ein Gesetz wäre aber sinnvoll, da es häufig genug vorkommt, dass Kontoeröffnungen im ersten Schritt (ohne Ombudsmann) verweigert werden (angebliche Mißverständnisse, Unkenntnis der Selbstverpflichtung/des Kontrahierungszwanges,...). Es schadet auch niemandem + beseitigt Unklarheiten. (Übernommen aus meiner Petition, die seit dem 30.10.2010 in der parlamentarischen Prüfung ist. https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=13223)

Durch das neu geschaffene "P-Konto" (Pfändungsschutz-Konto) bleibt das o.g. Grundproblem leider weiterhin bestehen: Es gibt immer noch Banken, die sich weigern ein Girokonto zu eröffnen. Dabei besteht für diese kein Risiko, da bei jeder Eröffnung eine Prüfung von Auskunfteien erfolgt und die Bank so ggf. ein Konto auf Guthabenbasis eröffnen kann und auch zugleich sieht, ob der potentielle Kunde bereits ein Girokonto besitzt.

Durch dieses Recht auf ein Girokonto dürfte der Verwaltungsaufwand und die Betrugsfälle bei der Scheckauszahlung von Sozialleistungen erheblich sinken. Vielleicht führt durch das Recht auf Girokonto und eine damit einhergehende Abschaffung der Scheckauszahlung von Sozialleistungen (Weil dann überflüssig) sogar bei einer Kostensenkung bei den auszahlenden Behörden.

Es darf keine Zusatzgebühr o.ä. für dieses Girokonto erhoben werden: Die Kontoführungsgebühren dürfen nicht teurer als die des Basispreismodells für Privatgirokonten sein.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


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