Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA039
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA039 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Sicherheitspolitik„Sicherheitspolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Alle Sitzungen des Verteidigungsausschusses, hier eingeschlossen sind auch die Sitzungen eines Untersuchungsauschusses, sind öffentlich. |
Schlagworte | Transparenz, Verteidigungsausschuss, Verteidigungspolitik, Sicherheitspolitik |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelTransparenz im Verteidigungsausschuss AntragstextEs wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Alle Sitzungen des Verteidigungsausschusses, hier eingeschlossen sind auch die Sitzungen eines Untersuchungsauschusses, sind öffentlich. Davon ausgenommen ist die nicht-öffentliche Genehmigung der Tagesordnung des Verteidigungsausschusses. Dabei wird festgelegt, welche Themenkomplexe öffentlich verhandelt werden sollen beziehungsweise welche einer Einstufung unterliegen. Während der Sitzung werden personenbezogene Daten nur anonymisiert und pseudonymisiert verarbeitet. Die Aufschlüsselung der anonymisierten Daten wird in den geheimen Teil verlagert. Dies gilt nur für natürliche Personen. Um einen Tagesordnungs-Punkt in den nichtöffentlichen Teil zu überweisen ist eine 2/3 Mehrheit des Verteidigungsauschusses erforderlich. AntragsbegründungDie Piratenpartei steht für Transparenz und Teilhabe der Bürger an der politischen Willensbildung im Bereich der Verteidigungspolitik. Nun ergeben sich folgende Probleme beim Verteidigungsausschuss:
Die Anonymisierung/Pseudonomysierung erfolgt nur bei natürlichen Personen, da die Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch auf juristische Personen (Firmen) ausgeweitet wurde. Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Firmen sollen zur Vorbeugung von Korruption explizit transparent sein. (vgl. dazu https://de.wikipedia.org/wiki/Personenbezogene_Daten "Das deutsche Bundesrecht definiert in § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) personenbezogene Daten als „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“. Die entsprechenden landesgesetzlichen Definitionen haben den gleichen oder einen ähnlichen Wortlaut. Der in Deutschland geltende Grundsatz, dass nur die Daten natürlicher Personen unter die gesetzliche Definition fallen, wird v. a. durch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung durchaus infrage gestellt und sogar aufgeweicht, indem zunehmend auch auf Unternehmen die Regelungen der Datenschutzgesetze angewendet werden. So entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass datenschutzrechtliche Vorgaben „auch auf juristische Personen, soweit ein grundrechtlich verbürgtes Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 14 GG gegeben ist, entsprechend“ anzuwenden sind. Am 27. Februar 2009 bestätigte das Verwaltungsgericht Wiesbaden seine Rechtsprechung. Allerdings hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden keine unmittelbare Relevanz für die gesamte Bundesrepublik.") Eine transparente Verteidigungspolitik erhöht das Vertrauen der Nachbarstaaten und ermöglicht somit eine Konfliktprävention. Dieser Antrag wurde von der Untergruppe Verteidigungspolitik erarbeitet. Diskussion
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