Agentur für Vollbeschäftigung

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Weltweite Arbeitslosenquoten, 2006


Agentur für Vollbeschäftigung

"Wir brauchen keine weiteren Versprechen. Wir müssen anfangen,
die Versprechen einzuhalten, die wir bereits gegeben haben."

Kofi Annan (ehem. UN-Generalsekretär)

Die "Agentur für Vollbeschäftigung" ist ein Modell für eine Agentur, die ermöglichen soll den Artikel 23 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umzusetzen.

Die Agentur ist ein Lernprojekt in dem jeder seine eigenen Vorschläge und Sichtweisen einbringen kann. Es ist nicht notwendig, dass dabei eine einzige Empfehlung an die Politik entsteht, es dürfen auch viele verschiedene Sichtweisen vorgetragen werden. Unrealistische Entwürfe wie "verdoppelter Hartz IV-Satz ohne Arbeit als Bürgergeld für Alle" sollten aber wieder gelöscht werden.

Artikel 23

  1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 23 ist kein einklagbares Recht des Einzelnen, sondern eine Verpflichtung des Staates (Staatsziel: Menschenrechte). Wie der Staat an der Umsetzung dieses Menschenrechtes arbeitet liegt in der Verantwortung der Regierung (bzw. des Souveräns).

Modell: Arbeitnehmerüberlassung und Bundesfreiwilligendienst

Die Agentur für Vollbeschäftigung würde nur Arbeitslose nach Ablauf eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld I einstellen. Die hier eingesparten Mittel für Hartz IV könnten kostenneutral als Gehälter ausgezahlt werden. Höhere Kosten entstünden nur durch Qualifikationsboni, Auslandsboni oder andere Zulagen.

Eine Agentur für Vollbeschäftigung könnte ihre Angestellten mittels Personalleasing (Leiharbeit) anderen Arbeitgebern zur Verfügung stellen. Da der Lohn der Angestellten der Agentur für Vollbeschäftigung vermutlich nur unwesentlich über den Bezügen eines Arbeitslosen liegen würde bestünde hier die Gefahr, dass Firmen bewusst Leiharbeiter eigenen Arbeitern vorziehen würden, um Kosten zu senken. Diese Verhalten ist bereits jetzt zu beobachten, wenn Firmen auf Leiharbeiter zurückgreifen, die keinen Tariflohn erhalten. Diese Situation wäre also unverändert. Tatsächlich könnte man die Agentur für Vollbeschäftigung beauftragen ihre Angestellten zumindest teilweise pauschal an die heutigen Zeitarbeitsfirmen zu verleihen und mittelfristig zu vermitteln.

Ein Auftrag an die Agentur für Vollbeschäftigung könnte sein die Anforderungsprofile der Zeitarbeitsfirmen und die Qualifikationen ihrer Angestellten zu vergleichen und deren Qualifikation entsprechend der Anforderungen zu verbessern.

Eine zweite Möglichkeit der Beschäftigung wäre die Vermittlung im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und ähnlicher Angebote an die Verwaltung und NGOs, beispielsweise an die Grünhelme, an Schulen als "teaching assistant", an die Free Software Foundation Europe, als Helfer für eine Grüne Mauer oder an den NABU um Neobiota (z.B. den amerikanischen Ochsenfrosch) zu jagen.

Modell: Bürgergeld

Der Staat zahlt pauschal ein Bürgergeld an alle Bürger. Außerdem sind alle Bürger berechtigt bei eine Agentur für Vollbeschäftigung freiwillig und unverbindlich Arbeitsaufträge anzufordern.

Bei diesem Modell ist es schwierig ein ausreichend hohes Bürgergeld zu zahlen, so dass alle Bürger auf dem Existenzminimum versorgt sind, aber genug Motivation vorhanden ist um einer richtigen Arbeit nachzugehen.

Modell: Hartz IV mit Fortbildung

Allen erwerbsfähigen Personen für die die Agentur für Vollbeschäftigung eine entsprechende Stelle finden kann wird Hartz IV gekürzt, wenn die Stelle nicht angenommen wird. Wird die Stelle angenommen erhält die Person den Hartz IV-Satz als Gehalt. Die Agentur für Vollbeschäftigung tritt also als ein weiterer Arbeitgeber auf, der aber bemüht ist immer und für jeden eine Stelle zu finden. Die Agentur für Arbeit würde Stellen der Agentur für Vollbeschäftigung jederzeit nach eigenem Ermessen anbieten und anfordern können. Die Agentur für Vollbeschäftigung wäre verpflichtet bei Anforderung im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein sinnvolles Angebot zu machen.

Je nach Qualifikation und Bedarfslage kann die Stelle eine Ausbildungsstelle, arbeitsmarktneutrale Stelle bzw. Arbeitsbeschaffungsmaßnahme sein. Alle Stellen sollten eine Form von Fortbildung erlauben und eine Bescheinigung über die erlangten Qualifikationen, auch wenn diese relativ gering sein sollten, garantieren. Eine festgelegte Stundenzahl könnte auch in Schulungsräumen stattfinden und beispielsweise das Ziel der bürgerschaftlichen Erziehung verfolgen.

Im Unterschied zu Arbeitnehmerüberlassung und Bundesfreiwilligendienst werden die Betroffenen hier nicht oder zumindest nicht unmittelbar in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt.

Modell: Arbeitsplatzgarantie

Die Agentur für Vollbeschäftigung koopertiert (anders als in Arbeitnehmerüberlassung und Bundesfreiwilligendienst) direkt mit Arbeitgebern, nicht mit Zeitarbeitsfirmen. Ziel der Kooperation ist Stellen zu schaffen. Die Stellen sollen von den Unternehmen freiwillig oder auf Anordnung, wenn die Regierung dies für notwendig hält, geschaffen werden. Die Stellen sollten gemischt finanziert werden. Je höher der Anteil des Unternehmens liegt desto höher darf der Nutzen für das Unternehmen ausfallen. Die Details der Vereinbarung mit jedem Unternehmen sind Angelegenheit der Agentur für Vollbeschäftigung sind aber vollständig zu veröffentlichen, damit eine Kontrolle durch den Souverän stattfinden kann.

Grundsätzlich erfolgt die Arbeit zum Hartz IV-Satz als Gehalt, es dürfen aber bis zu 20% Boni durch das Unternehmen angeboten werden, wenn die Agentur für Vollbeschäftigung dies erlaubt.

Ergänzendes Modell: Schulpflicht

Die Agentur für Arbeit wird berechtigt festzustellen, dass eine Schulpflicht wünschenswert wäre. Die schulpflichtige Arbeitslose wird von der Agentur für Vollbeschäftigung zum Hartz IV-Satz eingestellt und darf eine Berufsschule wählen, die danach zu besuchen ist. Wird die Schulpflicht ignoriert folgt die Entlassung durch die Agentur für Vollbeschäftigung und die Agentur für Arbeit kann nach eigenem Ermessen den Hartz IV-Satz reduzieren.

Ergänzendes Modell: Sowchos

Eine Sowchose ist ein landwirtschaftlicher Großbetrieb in Staatsbesitz. Der deutsche Staat besitzt beispielsweise Staatsweingüter. Ein nicht eigenständiges Modell, dass durch andere Modelle ergänzt werden müsste könnte das Angebot der Anstellung in einem landwirtschaftlichen Großbetrieb in Staatsbesitz sein. Diese Stellen wären auch aber nicht ausschließlich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Eine derartige Sowchose könnte beispielsweise auch in der Sahelzone produzieren um den dort häufigen Nahrungsmittelknappheiten vorzubeugen.

Siehe z.B.: Imperial Valley#Agriculture (Da ist kein All-American Canal sondern ein stream capture am Niger und war da nicht mal ein Great Manmade River bei Nouakchrott?)

Ergänzendes Modell: 20-Stunden Teilzeit

Eine Agentur für Vollbeschäftigung könnte ein Gehalt in der Höhe der Hartz IV Zahlungen für eine 20-Stunden Teilzeit Arbeit zahlen. Weitere Einnahme könnten auf ein Maximum von 15 Stunden pro Woche bei maximal 10 Euro pro Stunde begrenzt sein und könnten entweder von der Agentur für Vollbeschäftigung nach Verfügbarkeit oder von anderen Anbietern angenommen werden. Der von der Agentur für Vollbeschäftigung Beschäftigte hätte so die Möglichkeit noch etwas hinzu zu verdienen ohne eine Kürzung seiner Einnahmen befürchten zu müssen, so wird Motivation zur Aufnahme einer regulären Arbeit wieder aufgebaut. Dieses Modell könnte ebenfalls mit anderen Modellen kombiniert werden.

Siehe auch

(Quelle: http://de.wikiversity.org/wiki/Agentur_für_Vollbeschäftigung)