AG Tier, Halter und Recht/Arbeitsthesen

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AG Tier, Halter und Recht


Arbeitsthesen - Thesen, die Grundlage der AG THR werden sollen


Programmkompatibilität und -Widerspruchsfreiheit

1. Neue Programm-Entwicklungen müssen aus dem Grundsatzprogramm heraus erfolgen.

a) Die Piratenpartei hat ein Grundsatzprogramm, also Leit-Themen bzw. einen "Markenkern": Die  Piratenpartei nimmt für sich in Anspruch für ein zeitgemäßes  Urheberrecht einzutreten, mehr Transparenz beim Staat einzufordern und gegen die Überwachung des Bürgers durch den Staat, also für mehr Datenschutz, einzutreten.
b) Wenn wir nicht beliebiger als alle anderen sein wollen, bedarf es eines  Mindestmaßes an Konsequenz. Daher müssen sich alle  Programmentwicklungen in das bisherige Programm  - in dem die Grundsätze piratischer Politik niedergelegt sind - einfügen. Dafür sind zwei Sachen unabdingbar:
1. Neue Programmbestandteile dürfen den bereits bestehenden nicht widersprechen und
2. Neue Programmbestandteile müssen kompatibel zu bestehenden sein.
Unter  kompatibel ist zu verstehen, dass sie nicht beliebig in dem Sinne sind, dass sie ohne weiteres auch in dem Programm einer anderen Partei stehen  könnten. Das bedeutet, es bedarf eines gewissen  "piratischen Akzents".  Der "Sound" dieser neuen Programmbestandteile muss zu den piratischen  Grundsätzen passen, die im existierenden  Grundsatzprogramm  niedergelegt sind.

Angemessener Interessenausgleich

2. Tierschutz und Naturschutz müssen auch mit den Bedürfnissen des Menschen in Einklang gebracht werden. Es können nicht einseitige Maximalforderungen wie Betretungsverbote des gesamten Waldes zum Schutz des Wildes durchgesetzt werden. z.B. durch Reiten im Wald wird die Natur nicht übermäßig beansprucht. Kleinere, ausgewiesene Ruhezonen z.B. während der Winterruhe wären jedoch akzeptabel. Werden Pferdebesitzer auf Reitwege verwiesen, müssen diese so ausgestaltet sein, dass für Reiter eine Durchquerung des Waldes auf wichtigen Routen möglich bleibt. In der freien Landschaft dürfen keine unangemessenen Leinenzwang-Vorschriften gefordert werden. Zitat: "Der Wald sieht in den Augen des Försters anders aus als in denen des Bauern, Hirten, [Anm.:Jäger] und erholungssuchenden Städters. ..."Gut" ist die Umwelt, die viele kleine Welten ermöglicht. (Joachim Radkau, Eine Weltgeschichte der Umwelt, S. 40/41)"

Keine Zwangsbeglückung zum Vegetarismus

3. Wir Piraten von der AG Tier, Halter und Recht wollen niemandem vorschreiben, wie er sich zu ernähren hat. Dennoch möchten wir über die Folgen des übermäßigen Fleischkonsums, insbesondere über die ökologischen Folgen der Massentierhaltung mit Futtermittelimporten aus Ländern der Dritten Welt, aufklären. Vegetarismus oder Veganismus für alle Menschen zu fordern oder die Erziehung von natürlichen Beutegreifern (wie Hunde und Katzen) zu Vegetariern, wird nicht Gegenstand dieser AG sein.

Tiere und Recht

4. Tiere sind schützenswert - jedoch sind sie keine Personen im rechtlichen Sinne. In politischer Hinsicht wäre es unrealistisch, für Tiere die gleichen "Rechte" wie für Menschen einzufordern. Tieren kann und soll jedoch ein höherer "Wert als Lebewesen" eingeräumt werden. Werden Tiere gehalten, so soll darauf hingewirkt werden, dass dies so wenig wie möglich mit Beeinträchtigung ihrer natürlichen Lebensabläufe verbunden ist, insbesondere Leiden und Schmerzen müssen soweit als möglich erspart bleiben.

Staatlicher Zwang nur in Ausnahmefällen

5. Ein Kastrationszwang für Katzen sollte durch den Staat nur in Fällen einer akuten Überpopulation durchgesetzt werden können. Dies ist Sache der Kommunen, die entscheiden müssen, ob tatsächlich ein Fall einer akuten Überpopulation vorliegt, der nicht mit milderen Mitteln angegangen werden kann. Es wird grundsätzlich begrüßt, dass Halter ihre Katzen selbständig kastrieren lassen, etwa weil sie nicht mit ihnen züchten möchten oder es schon sehr viele Katzen gibt. Jedoch wäre eine Kastrationspflicht ein Eingriff in das Eigentumsrecht des Besitzers, der nur ausnahmsweise gerechtfertigt sein kann. Überdies erscheint die Vorstellung, damit sämtliches Leid abstellen zu können naiv.

Katzen können als Freigänger am ehesten so leben wie es ihrer Natur entspricht. Die Forderung, Katzen nur noch in Wohnungen oder umfriedeten Grundstücken zu halten ist tierschutzwidrig. Dies ist mit dem Schutz von Jungvögeln während der Brutsaison in Einklang zu bringen.

Reptilienhaltung

6. Die Haltung von Reptilien und anderen Exoten darf nicht aufgrund von übertriebener Panikmache eingeschränkt werden. Eine bundeseinheitliche Regelung in Form eines Sachkundenachweises, der in Abstufung auf die zu haltende Tierart bestimmte Anforderungen stellt, ist erstrebenswert. Dieser Nachweis sollte künftig beim Kauf eines Tieres Pflicht sein. So können sowohl Gefahren für die Tiere als auch für die Menschen minimiert werden.

Kein Registrierungs- und Kennzeichnungszwang

7. Eine Pflicht, das eigene Haustier zu chippen und zu registrieren, ist grundsätzlich abzulehnen. Der Aufbau bundesweiter staatlicher Datenbanken mit Halterdaten ist abzulehnen. Gegen die Möglichkeit, sein Tier freiwillig chippen zu lassen, um es bei einem Verein wie Tasso mit dem Zweck zu registrieren, es im Falle des Entlaufens, leichter wieder zu finden, spricht dagegen nichts. In den Ländern, in denen vermeintlich gefährliche Hunde oder Hunde einer bestimmten Größe gechippt und registriert werden müssen, ist eine Evaluierung erforderlich, inwieweit hiermit das gesetzgeberische Ziel erreicht wurde.

Keine 'Verprivatrechtlichung' öffentlicher Räume

8. Bestrebungen, die Grundfreiheiten /Jedermann-Rechte einzuschränken, sind abzulehnen. Das Betreten der freien Landschaft oder von Wäldern zu Fuß, zu Pferde usw., Zugang zu und Baden in Gewässern, Sammeln von Wildfrüchten und Pilzen sind unabdingbar für ein freies Zusammenleben der Menschen und müssen in politischer Hinsicht geschützt werden. Wir leben in einer stark bewirtschafteten Kulturlandschaft, in der viele verschiedene Nutzer nebeneinander agieren. Die Interessen aller Menschen müssen berücksichtigt werden, nicht nur die derjenigen, die Eigentum oder Nutzungsrechte an Wald und Flur nachweisen können.

Prüfung sog. Rasselisten

9. Hinsichtlich Rasselisten in Hundegesetzen und Hundeverordnungen ist eine wissenschaftliche Prüfung durchzuführen, inwieweit diese begründet sind. Eine etwaig auf Grund dieser Prüfung gebotene Änderung dieser Normen darf bei Gesetzesänderung nicht zu einer Verschärfung für andere Hundebesitzer führen.

Keine neuen Tiersteuern

10. Eine Steuer für privat und nciht zu wirtschaftlichen Zwecken gehaltene Tiere ist abzulehnen. Hundesteuern sollen, sofern sie nicht abgeschafft werden können, moderat ausfallen und der Höhe nach landesweit vergleichbar sein. Landesgesetze, die den Kommunen die Erhebung einer Hundesteuer vorschreiben, sind aufzuheben.