AG Justizpolitik/GO

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Geschäftsordnung für die AG Justizpolitik

Beschlossen am 09.03.2012

1. Mitglieder der AG Justizpolitik

Mitglieder der AG Justizpolitik können Piraten werden, die zumindest ein rechtliches Grundverständnis mitbringen. Gäste sind ausdrücklich willkommen.

2. Koordinatoren

1. Die AG Justizpolitik wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden.
2. Die Wahl findet einmal im Jahr statt.
3. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten).
Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht.

3. Beschlussfassung

1. Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden.
2. Jeder hat das Recht, seine Meinung angemessen zu äußern.
3. Alle aktiven Mitglieder (nach Nr. 4) haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt. Grundsätzlich soll auch Gästen ein Stimmrecht eingeräumt werden.
4. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes aktive Mitglied drei Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder teilnehmen.
Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt beschlossen.

4. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG Justizpolitik

1. Mitglieder der AG Justizpolitik, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Justizpolitik teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. Ein Mitglied kann sich auch selbst begründet bis auf Widerruf als inaktiv melden, dies gilt nicht als Desinteresse.
2. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG Justizpolitik gestrichen.

5. Kommunikation innerhalb der AG Justizpolitik / Sitzungen

1. Die AG Justizpolitik hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.
2. Die Sitzung wird von mindestens einem Versammlungsleiter geleitet, es sei denn, dass die Anwesenden aufgrund des Charakters der Sitzung darauf verzichten.
3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.

6. Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1.Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft.
2. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG Justizpolitik und müssen im Protokoll festgehalten werden. Das Protokoll ist zeitnah zu veröffentlichen.