AG Energiepolitik/Satzung

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Organisatorische Regeln der Arbeitsgemeinschaft Energiepolitik der Piratenpartei Deutschland

Hinweis: Hinweis: Diese Organisatorischen Regeln wurden während der Mitgliederversammlung der AG Energiepolitik am 1. September 2015 verabschiedet und in Kraft gesetzt. Sie sind damit verbindliche Grundlage für die Arbeit der AG Energiepolitik. Es wird daher darum gebeten, auf dieser Seite keine Änderungen vorzunehmen, sondern Änderungswünsche bei einem der Koordinatoren der AG Energiepolitik anzumelden.

1 Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Energiepolitik

Die Arbeitsgemeinschaft Energiepolitik, im Folgenden AG Energiepolitik, sieht sich als eine bundesweite selbst organisierte Gruppierung der Piratenpartei Deutschland.

In der AG Energiepolitik werden alle relevanten Themen diskutiert und in der Mitgliederversammlung abgestimmt. Aussagen und Texte der AG Energiepolitik werden im Piratenwiki unter http://wiki.piratenpartei.de/AG_Energiepolitik/ und auf der Website der AG Energiepolitik unter https://energiepolitik.piratenpartei.de/ veröffentlicht oder verlinkt.

Die AG Energiepolitik bringt ihre Arbeitsergebnisse in entsprechende Anträge zur Programmatik der Piratenpartei Deutschland ein.

Die AG Energiepolitik arbeitet mit allen Arbeitsgemeinschaften, Gremien und sonstigen Gruppierungen der Piratenpartei Deutschland zusammen. Über Deutschland hinaus wird auch eine internationale Zusammenarbeit gesucht.

Die hier formulierten Regelungen gelten unter dem Vorbehalt, dass sie Satzung und Regelungen der Piratenpartei Deutschland entsprechen.

2 Abstimmungen und Wahlberechtigung

In der Mitgliederversammlung der AG Energiepolitik werden Abstimmungen zu inhaltlichen und organisatorischen Fragen sowie Wahlen von Koordinatoren durchgeführt.

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der AG Energiepolitik. Wahlen können, nach Entscheidung der Mitgliederversammlung offen oder geheim, mündlich (auch in Telefon- oder Internetkonferenzen) schriftlich oder durch zuvor dafür als geeignet befundene computergestützte und netzbasierte Abstimmsysteme erfolgen.

3 Mitgliedschaft

Natürliche Personen können Mitglied in der AG Energiepolitik werden, indem sie sich mit Klarnamen oder Pseudonym (Nickname) im Wiki der AG Energiepolitik eintragen. Sie müssen kein Mitglied der Piratenpartei Deutschland sein. Außerdem muss ein Mitglied per E-Mail erreichbar sein und sich dazu in die Mailingliste eintragen oder auf andere Weise seine E-Mail-Adresse den Koordinatoren der AG Energiepolitik zugänglich machen. Es wird ferner empfohlen, dass sich die Mitglieder der AG Energiepolitik mit einem Benutzerprofil im Wiki der Piratenpartei Deutschland vorstellen und möglichst auch Mitglied der Piratenpartei Deutschland werden.

Mitglieder können von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene Mitglieder werden aus der Mitgliederliste und allen durch die AG Energiepolitik genutzten Medien, die eine für die AG Energiepolitik spezifische Anmeldung erfordern, ausgeschlossen. Über eine Wiederaufnahme zuvor ausgeschlossener Mitglieder entscheidet die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.

4 Die Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen können jederzeit virtuell über Telefon- oder Internetkonferenzen oder als reale Zusammenkünfte abgehalten werden. Zu einer Mitgliederversammlung wird vorher über die Mailingliste durch mindestens einen Koordinator der AG Energiepolitik eingeladen. Jedes AG-Mitglied kann bei einem Koordinator die Einberufung einer Mitgliederversammlung beantragen. Zusätzlich können regelmäßig wiederkehrende Termine vereinbart werden. Für Satzungsänderungen und Koordinatorenwahlen gilt eine Einladungsfrist von 2 Wochen und für solche Abstimmungen gilt eine Mindestteilnehmerzahl der Mitgliederversammlung von 5.

Ist ein Einvernehmen über Ort, Zeit oder das verwendete Medium nicht klar erkennbar, wird über die Mailigliste mit Frist von mindestens vier Tagen abgestimmt, sofern für regelmäßige Termine nicht bereits eine Vereinbarung getroffen worden ist.

Die Mitgliederversammlung bestimmt einen Versammlungsleiter und einen Protokollführer. Der Protokollführer führt ein Ergebnisprotokoll und veröffentlicht dieses auf der Wiki-Seite der AG Energiepolitik.

Die Mitgliederversammlung entscheidet über alle Fragen der AG Energiepolitik mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen, es sei denn, in diesen Regeln ist dies an anderer Stelle abweichend geregelt. Ergibt sich im Nachhinein eine mehrheitliche Ablehnung von Beschlüssen, die während Mitgliederversammlung gefasst worden sind, so wird dieser Beschluss auf der nächsten Mitgliederversammlung erneut zur Abstimmung gestellt.

5 Koordinatoren

Die Mitgliederversammlung wählt Koordinatoren bis auf Abwahl / Neuwahl. Koordinatoren müssen Mitglied der AG Energiepolitik und Mitglied der Piratenpartei Deutschland sein. Koordinatoren können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten oder durch die Mitgliederversammlung abgewählt werden. Koordinatorenwahlen sind in jedem Kalenderjahr abzuhalten.

Die Koordinatoren haben folgende Aufgaben:

  • Organisation und Planung der Arbeit der AG Energiepolitik
  • Vorschläge zur Versammlungsleitung und Protokollführung bei Mitgliederversammlungen
  • Vertretung der AG Energiepolitik innerhalb der Parteiöffentlichkeit und nach außen
  • Vertretung der AG Energiepolitik bei den Organen der Piratenpartei Deutschland
  • Treffen von unaufschiebbaren Entscheidungen, jedoch unter dem Vorbehalt einer nachträglicher Abstimmung
  • Die Mediation bei Streitigkeiten.

6 Medien

Die AG Energiepolitik verwendet für ihre Arbeit verschiedene Medien. Diese sind derzeit:

  • Die Wiki-Seite der AG Energiepolitik für dauerhafte Einträge und abgestimmte Aussagen
  • Die Mailingliste mit Archivierung für die schnelle, allgemeine Kommunikation und Organisation
  • Die Website der AG.
  • Telefon- oder Internetkonferenzsysteme für die Mitgliederversammlungen
  • Piratenpad für Online-Protokolle und schriftliche Online-Diskussionen

Die Mitgliederversammlung kann die verwendeten Medien und den Zweck, zu dem sie genutzt werden sollen, jederzeit ändern.

7 In-Kraft-treten

Diese Regeln treten unmittelbar nach Genehmigung durch die Mitgliederversammlung in Kraft. Die Genehmigung muss durch Abstimmung mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erfolgen.

Änderungen der Regeln müssen mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden und treten unmittelbar nach der Abstimmung in Kraft.