AG Bedingungsloses Grundeinkommen/Mitarbeit

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|Überschrift = AG Bedingungsloses Grundeinkommen immer am 22. eines jeden Monats |Text =


Arbeitsweise

  • Die AG Bedingungsloses Grundeinkommen trifft sich in der Regel immer am 22. eines jeden Monats (am 22.12.XX fällt die AG-BGE immer aus) um ca. 20:15 Uhr im Mumbele.
  • Alle Mitglieder und Interessierte sind herzlich eingeladen dort teilzunehmen.
  • Die Ergebnisse der Besprechungen werden mit pads protokolliert.
  • Die AG konzentriert sich zur Zeit auf die Konsolidierung der Arbeitsergebnisse zum BGE und deren Dokumentation in Wiki.
  • Daneben existieren noch mailing Listen, vor allem zur Kommunikation von Terminen und anderen organisatorischen Themen.

Fragen, Wünsche, Anregungen

Falls Bedarf an weiterer Information besteht oder es Fragen, Wünsche oder Anrweguingen gibt, dann tragt diese in unser Diskussionspad ein, nehmt Kontakt mit den unten aufgeführten Ansprechpartnern auf oder kommt direkt zu unseren mumble Besprechungen.

Ansprechpartner

Koordinatoren der AG BGE [Wahl 2016-02-03]

Mailing Liste der AG-BGE und von den Sozialpiraten

Mailing Liste der AG-BGE/Sozialpiraten seit 2020

Fachbeauftragte

Auf der AG Sitzung vom 31.07.2013 wurde die Einrichtung von Fachbeauftragten beschlossen (am 14.08 Ergänzende Regelungen).

Aktuelle Fachbeauftragte (Wahl vom 23.9.2015)

Gründe und Zweck

Für die bessere Repräsentation des Themas BGE in der Partei und als Serviceangebot für die Gliederungen und Kandidaten der Partei wollen wir Ansprechpartner bieten, die das komplexe Thema BGE erklären und verbreiten können. Insbesondere erscheint uns eine Art Expertenteam für die

  • Bessere Koordination mir anderen Querschnittthemen/AGs
  • Sichtbarkeit der AG innerhalb der Partei
  • Kontakt zur den regionalen Gruppen der BGE-Szene

Im Gegensatz zu den Koordinatoren der AG sind sie keine organisatorischen Ansprechpartner, während die Koordinatoren sowohl thematisch als auch organisatorisch wirken.

SOZIALPIRATEN bei FACEBOOK

https://www.facebook.com/groups/Sozialpiraten/?fref=ts

Organisatorische Regelungen

  • Fachbeauftragte werden im Wiki aufgeführt (wie Koordinatoren, Ansprechpartner)
  • Zahl der Fachbeauftragten nicht prinzipiell begrenzt
  • Beauftragungen werden in AG Sitzung per Mehrheitsentscheid ausgesprochen, (mindest Quorum 5 Anwesende)
  • Ende der Beauftragung
    • Sie endet, wenn der Fachbeauftragte von der Beauftragung zurücktritt
    • Sie endet regulär nach einem Jahr, d.h. es wird dann eine erneute Abstimmung nötig
    • Sie endet kann auf Antrag vorzeitig beendet werden (Antrag benötigt Quorum)
  • Die Abstimmungen über Weiterbeauftragung/Antrag auf Beendigung müssen mindestens 7 Tage vor der jeweiligen Sitzung in die TO aufgenommen und per Organisations und Debattenmailingliste angekündigt werden.
  • Fachbeauftragte sind angehalten sich an AG Sitzungen zu beteiligen bzw. sich andersweitig mit der AG abzusprechen
  • Jeder Fachbeauftragte soll einmal pro Quartal entweder in der AG Sitzung oder per mail an die Koordinatoren über seine Tätigkeiten im Rahmen der Fachbeauftragung berichten

Organisation/Regelungen bei Wahlen

Die untenstehenden Regelungen sind nicht formal verabschiedet (Beschlussfähigkeit ist wegen geringer Aktivität fraglich) sondern als Vorschlag und Vorbereitung eines formalen Konsensus der nächsten Wahlen zu sehen. Die Wahlordung kann ggfs. vor einer entsprechenden Wahl von den Teilnehmern für diese Wahl beschlossen werden.

§0 Wahlberechtigte

  • Da es keine explizite, aktuelle Liste der Mitglieder bzw. formale Aufnahmeregelung gibt, wird die Mitarbeit über Teilnahme an RL und Mumble Treffen zu Grunde gelegt. Entsprechend gilt als Mitglied/wahlberechtigt wer bei einem Wahltreffen anwesend ist und dies schon in der Vergangenheit bei AG Treffen mehrmals war.
  • Daraus folgt auch, dass es kein formelles, explizites Ende der Mitgliedschaft gibt, es sei denn durch einen expliziten Ausschluss auf Grund von Fehlverhalten insbesondere in Folge von Ordnungsmaßnahmen der Piratenpartei. Dies muss durch entsprechende Beschlüsse belegt sein. Implizit endet die Mitgliedschaft einer Person, indem die Inaktivität dieser Person so lange andauert, dass die aktuell aktiven Mitglieder diese Person nicht mehr als Teilnehmer kennen.
  • Anwesende Personen, die erstmalig teilnehmen, gelten als wahlberechtigt sofern kein aktives Mitglied dem widerspricht.

§1 Wahlverfahren

  • Als Verfahren kommt die Akzeptanzwahl um Einsatz. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme pro Kandidaten, wobei er auf einen einzelnen Kandidtaten nicht mehrere Stimmen kummulieren darf.
  • Gewählt ist wer die meisten Stimmen auf sich vereint und das Quorum erreicht. Sollen X gleichrangige Positionen gewählt werden, dann kann dies in einem Wahlgang geschehen. Gewählt sind die X Kandidaten mit den meisten Stimmen, die ebenso das Quorum erreicht haben.
  • Das Quorum liegt bei 50% derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, indem sie entweder für mindestens einen der Kandidaten gestimmt haben oder eine Stimme bei "Keiner der Kandidaten" eingetragen haben (Anmerkung: oft wird statt "Keiner der Kandidaten" der bei Akzeptanzwahl irreführende Begriff "Enthaltung" benutzt).
  • Will ein Wahlberechtiger sich wirklich enthalten, dann nimmt er nicht an der Abstimmung teil, d.h. er gibt seine Stimme weder für einen oder mehrere Kandidaten noch unter "Keiner der Kandidaten" ab. Somit trägt er nicht zur Höhe des Quorums bei.
  • Stimmt ein Wahlberechtigter für "Keiner der Kandidaten" und gleichzeitig für mindestens einem Kandidaten, dann ist seine Stimmabgabe als ungültig zu werten und wird weder bei den Einzelergebnissen der Kandidaten noch beim Quorum berücksichtigt.

§2 Wahldurchführung

  • Es wird ein Wahlleiter durch die wahlberechtigten bestimmt. Hierfür wird das Wahlverfahren aus §1 genutzt. Die Bestimmung des Wahlleiters wird durch den Moderator der Besprechung oder einen amtierenden Koordinator geleitet. Der Wahlleiter darf kein Kandidat der nachfolgenden Wahl sein. Er kann wahlberechtigt sein, muss es aber nicht sein.
  • Der Wahlleiter eröffnet die Kandidatenliste und schließt diese wieder nach angemessener Zeit und vorheriger Ankündigung der Schließung.
  • Der Wahlleiter gibt es Kandidaten nacheinander Gelegenheit sich vorzustellen.
  • Der Wahlleiter gibt den Anwesenden Gelegenheit die Kandidaten zu befragen und moderiert die Beantwortung der Fragen. Bei Schmähungen oder Beleidigungen greift er ein und schließt gegebenenfalls offensichtliche Störer von der Wahl aus. Ebenso verhindert er die Beantwortung nicht zulässiger also z.B. diffamierender Fragen und unterbindet Ausfälle/Streit der Kandidaten untereinander oder zwischen Kandidaten und Fragenden/Anwesenden.
  • Der Wahlleiter schließt die Befragung der Kandidaten und leitet die Wahl durch Auswahl des Abstimmungesverfahres ein (§3).
  • Der Wahlleiter fordert zur Stimmabgabe ab und bestimmt das zeitliche Ende der Abstimmung.
  • Der Wahlleiter beendet die Abstimmung, prüft das Wahlergebnis und verkündet dieses.
  • Im Falle der Wahl eines oder mehrerer Kandidaten fragt der Wahlleiter diese jeweils, ob sie die Wahl annehmen oder nicht. Wer die Wahl annimmt, ist letztendlich gewählt.
  • Wurde keiner bzw. weniger als möglich gewählt, fragt der Wahlleiter die Wahlberechtigten, ob ein weiterer Wahlgang stattfinden soll oder nicht. Falls, ein weiterer Wahlgang zur Besetzung der verbleibenden Positionen gewünscht wird, beginnt der Wahlleiter den nächsten Wahlgang. Findet weder ein weiterer Wahlgang statt noch wurde mindestens eine Person gewählt, dann werden die zu wählenden Positionen, falls vorhanden, von den bisherigen Inhabern kommissarisch fortgeführt.

§3 Abstimmungsverfahren

  • offene Wahl
    • Der Wahlleiter führt die Wahl als offene Wahl durch, sofern kein anderes Verfahren aus §3 zur Anwendung kommt (=Regelfall).
    • Hierbei tragen die Wahlberechtigten ihre Stimme mit "+1" und eindeutige Markierung ins Protokoll beim jeweiligen Kandidaten oder "Keiner der Kandidaten" ein. Als Markierung gilt der Namen oder Namenskürzel oder Pseudoym des Wahlberechtigten. Die Markierungen müssen eindeutig einer bestimmten im Mumble/Treffen anwesenden Person zugeorndet werden können.
  • vertrauliche Wahl
    • Auf Antrag mindestens einen Wahlberechtigten führt der Wahlleiter die Wahl vertraulich durch, sofern alle Wahlberechtigten vorab dem Wahlleiter das Vertrauen aussprechen. Hierbei übermitteln die Wahlberechtigtem dem Wahlleiter ihre Stimmverteilung per Mumble-Chat oder anderem geeigneten Weg. Der Wahlleiter wertet die abgegebenen Stimmen aus und überträgt nur die Gesamtzahl der Stimmen für jeden Kandidaten und "Keiner der Kandidaten" ins Protokoll ein.