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Warum sind ACTA und IPRED so umstritten?

Diese Seite soll einen kurzen Überblick über alle Fragen rund um das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) und die Intellectual Property Rights Enforcement Directive (IPRED) geben, um so einen Einblick in die Ursachen des breiten Widerstandes gegen das Abkommen zu verschaffen.

Was ist ACTA?

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Abkommen, das internationale Standards für die Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte fordert. Es ist sowohl in seinem Entstehungsprozess als auch bezüglich des Inhalts umstritten.

Was ist IPRED?

IPRED (Intellectual Property Rights Enforcement Directive) ist die EU-Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte an immateriellen Gütern. Diese soll unter anderem zur Umsetzung von ACTA novelliert werden.

ACTA und IPRED zementieren veraltete Gesetze

Beispiele

Warum ist das Urheberrecht Überholungsbedürftig?

Sony Music hatte 30 Minuten nach Bekanntwerden des Ablebens Whitney Houstons die Preise für das Album Ultimate Collection auf iTunes und Amazon.com erhöht. Die Künstlerin hat davon natürlich überhaupt nichts. Ist es gerechtfertigt, aus dem Tod eines Künstlers Profit zu schlagen?

Wer "Happy Birthday" öffentlich singt, muss GEMA Gebühren zahlen!

Musiknoten dürfen - auch bei gemeinfreien Stücken - nur mit Zustimmung der Urheber kopiert werden. Dies war früher sicherlich gerechtfertigt, da die Herstellung von Notenblättern einen erheblichen Aufwand darstellten. Heute gilt dies jedoch nicht mehr.

Die neuen Medien – insbesondere das Internet – und das Verhalten der Nutzer/Bürger entwickeln sich in einem rasanten Tempo. Die Gesetze konnten mit dieser Geschwindigkeit nicht schritthalten und bilden nicht mehr die Lebenswirklichkeit der Menschen ab. ACTA zementiert diese veralteten Gesetze und steht damit notwendigen Reformen im Wege.

Es sind doch keine Gesetzesänderungen notwendig?

Von Politikern der EU-Kommission und unserer Regierung hört man, dass ACTA dem EU-Recht und nationalen Recht konform sein soll. Weiterhin wird behauptet, dass keine Gesetzesänderungen notwendig würden.

Abgesehen davon, dass man sich die Frage stellen muss, warum dann überhaupt dieses Handelsabkommen notwendig ist, ist diese Behauptung falsch.

Mit diesem Handelsabkommen verpflichtet sich die Regierung unter anderem zur

  • Strafbarkeit von juristischen Personen (Artikel 23.5)
  • Überprüfung jeder noch so kleinen Paket-Sendung (Artikel 14.1)
  • Erweiterung der Strafbarkeit auch schon bei geringen geldwerten Vorteilen (Artikel 23.1)
  • Einrichtung einer internationalen Datenübermittlung personenbezogener Daten (Artikel 28, 34)
  • Einrichtung einer statistischen Erhebung auf Kosten des Steuerzahlers (Artikel 28)
  • Anpassung behördlicher Strukturen für eine leichtere Durchsetzbarkeit urheber- und markenrechtlicher Forderungen (Artikel 28)

In Artikel 23.4 der englischen Originalfassung wird gefordert, dass Unterstützung und Beihilfe unter Strafe zu stellen ist, ohne Unterstützung und Beihilfe näher zu spezifizieren.

In der deutschen Übersetzung wurde dies auf Beihilfe reduziert, welche gemäß §27 StGB bereits strafbar ist, unter der Voraussetzung, dass die Beihilfe vorsätzlich und ebenso die rechtswidrige Tat vorsätzlich begangen sein muss. Eine fahrlässige Unterstützung ist in Deutschland nicht strafbar.

Diese schwammige Forderung könnte durch den ACTA Ausschuss im Sinne früherer ACTA Entwürfe und der passendsten internationalen Rechtsauffassung ausgelegt werden und Deutschland damit verpflichtet werden, auch fahrlässige Unterstützung (Stichwort: Providerhaftung) unter Strafe zu stellen.

Unausgewogenes Vertragswerk, Kein Schutz der Urheber

ACTA spiegelt sehr einseitig die Interessen der Verwertungsindustrie, und nicht die Interessen der Urheber wie z.B. Musiker, Künstler und Schriftsteller noch die Interessen der Verbraucher und anderer Betroffener wider.

Das EU-Parlament hatte unter anderem Ausnahmen für Privatkopien und „Fair-Use“ für bestimmte Bereiche wie Berichterstattung, Lehre, Wissenschaft oder Forschung gefordert. Diese Forderungen wurden in ACTA nicht berücksichtigt, Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Mangel an demokratischer Glaubwürdigkeit

Das Abkommen wurde von einer Handvoll Staaten[1] in Abstimmung mit bestimmten Teilen der Industrie – jedoch keinem Interessenvertreter von Künstlern, Verbrauchern, Handelsplattformen (wie z.B. eBay), Dienstanbietern (wie z.B. YouTube), Wissensanbietern (wie z.B. Wikipedia) und Netzbetreibern sowie keinem Datenschutzbeauftragten – hinter verschlossenen Türen mit geringer demokratischer Rechenschaftspflicht auf UN-, EU oder nationaler Ebene ausgehandelt.

Dabei wurden etablierte multilaterale Foren wie WIPO und WTO umgangen, die auf demokratischen Prinzipien und Offenheit basieren und über klare Verfahrensgarantien verfügen.

ACTA strebt die Schaffung einer neuen Institution an, den "ACTA Ausschuss", ohne gleichzeitig die Garantien oder Verpflichtungen dieses neuen Gremiums für eine offene, transparente und integrative Arbeitsweise zu definieren, mit der es öffentlich überprüft werden könnte. (Artikel 36)

Der nicht gewählte "ACTA-Ausschuss" wird für die Umsetzung und Auslegung des Abkommens verantwortlich und sogar dazu in der Lage sein, ohne jegliche öffentliche Rechenschaftspflicht Änderungen an der Vereinbarung vorzunehmen, nachdem diese angenommen wurde. (Artikel 36.2)

Bis heute hat keine am ACTA-Abkommen beteiligte Partei der Öffentlichkeit Zugang zu den Verhandlungsdokumenten gewährt, der notwendig wäre, um die vielen mehrdeutigen und unklaren Elemente des Textes auswerten zu können.[2]

Die Kommission hat keine Folgenabschätzung speziell für das ACTA vorgenommen, sondern einfach alte wiederverwendet, die für die Richtlinien zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (I und II) erstellt wurden. Es wurde keine Folgenabschätzung für Auswirkungen auf die Grundrechte durchgeführt, insbesondere bezüglich Drittländer, die oft nicht über die gleichen Datenschutz-, Meinungsfreiheits- und rechtsstaatlichen Garantien verfügen, wie die EU.

Gefahren für die Meinungsfreiheit und dem Zugang zur Kultur

Die Interessen der Rechteinhaber werden der Meinungsfreiheit, dem Datenschutz und anderen fundamentalen Rechten übergeordnet. ACTA legt die Regulierung der Meinungsfreiheit in die Hände privater Unternehmen, da das Abkommen Dritte, wie zum Beispiel Internet-Provider, dazu verpflichtet Online-Inhalte zu überwachen, deren Rolle es nicht ist, über Meinungsfreiheit zu bestimmen. Sie haben hierzu kein Recht!!! (Artikel 27.2, 8.1)

ACTA könnte den Nutzen des kulturellen Erbes unserer Gesellschaft behindern, da es Strafen und kriminelle Risiken erhöht, sobald man Werke nutzen möchte, deren Eigentümer oder Rechteinhaber schwierig zu identifizieren oder zu lokalisieren sind (sogenannte "verwaiste Werke").

Einsatz von privaten Unternehmen als Hilfssheriff

Konkrete Gefahren

Es würde den Rahmen sprengen, hier alle erdenklichen Szenarien auszumalen, deshalb zwei Beispiele:

Teilen bei Facebook

Das Teilen ist eine der wichtigsten Funktionen bei Facebook. Im Prinzip ist dies zwar schon heute nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt, wird jedoch selten verfolgt.

Wird nun Facebook als Mitstörer für die Taten der User mitverantwortlich gemacht, so wird auf Facebook eine Welle von Schadenersatzklagen zurollen. Folge: Funktionen bei Facebook werden eingeschränkt.

Nachgesungene Lieder auf Youtube

In den letzten Jahren sind die deutschen Vergütungsgesellschaften, wie die GEMA nicht gegen nachgesungene Lieder auf Youtube vorgeganden. Daher haben sie ihre Möglichkeit verwirkt, auch in Zukunft dagegen anzugehen (Gewohnheitsrecht).

ACTA stellt jedoch die Möglichkeit bereit, dass Urheber und Verwerungsgesellschaften aus anderen Ländern direkt gegen die "Karaoke-Sänger" zivilrechtlich (z.B. Schadenersatz) als auch strafrechtlich vorgehen können.

Dies betrifft natürlich auch offentlich aufgeführtes Karaoke z.B. in Bars.

Im Rahmen der IPRED Novellierung erwägt die EU-Kommision weitere Möglichkeiten um Raubkopien im Internet gänzlich zu unterbinden und zu diesem Zweck die “Kooperation zwischen Zugangsanbietern (Internet Providern) und Rechteinhabern” zu verbessern. Dabei wird, wieder einmal, die “abgestufte Erwiderung”, wie sie auch vom Bundeswirtschaftsministerium postuliert wird, in den Raum gestellt. Mit anderen Worten: die europaweite Einführung von “Three strikes” wird gefordert. Das bedeutet, dass nach zwei Vergehen, die leicht bestraft werden (in der Regel mit Verwarnungen), beim dritten Mal eine drastische Strafe folgt. In diesem Fall handelt es sich um den Entzug des Grundrechts auf Internetzugang für eine bestimmte Zeit.

Das Fatale ist, dass dieser Entzug des Internetzugangs durch die Kooperation zwischen Zugangsanbietern und Rechteinhabern erfolgen soll, also auf Zuruf durch die Rechteinhaber und ohne einen Gerichtsbeschluss. Das bedeutet im schlimmsten Fall eine Umkehr der Beweislast; möchte ein Betroffener seinen Internetzugang zurück haben, muss er dagegen klagen und seine Unschuld beweisen. Hier gilt nun nicht mehr das Prinzip der Unschuldsvermutung. Stattdessen wird erneut versucht jeden einzelnen Bürger unter einen Generalverdacht zu stellen und zu kriminalisieren.

Alternativ steht die Providerhaftung im Raum. Das heißt, Internet-Provider sollen für Taten Ihrer Kunden zur Rechenschaft gezogen werden. Dadurch werden die Provider gezwungen, sich selbst zu schützen. Dies könnte eine Kommunikationsüberwachung zur Folge haben, oder ein Sperren von bestimmten Diensten oder Internetseiten. Dadurch wird die Privatsphäre der Nutzer grob verletzt sowie der freie Zugang zu Informationen stark eingeschränkt.

Die Providerhaftung wäre vergleichbar mit einer Haftung von Paketdiensten für den Inhalt der Pakete. Kein vernünftig denkender Mensch würde auf die Idee kommen, einen Paketdienst dafür verantwortlich zu machen, was diese transportieren. Warum fordert man dieses von Internetprovidern?

Aber auch andere Betreiber von Internetdiensten sollen verstärkt in die Pflicht genommen werden. Wenn es nach den Wünschen der Verwerterindustrie gehen würde, so müsste jeder Betreiber von Internetdiensten Dateien, die von Anwendern hochgeladen werden, zunächst prüfen. Dies würde Portale wie z.B. YouTube, Facebook, Google+, Wikipedia und viele andere deutlich einschränken.

Gefahren für den Datenschutz

ACTA drängt Internet-Provider zur Überwachung ihrer Netzwerke und zur Offenlegung persönlicher Daten der angeblichen Rechteverletzer. Anwälte und vermeintliche Urheberrechts-Inhaber in Europa, nutzen bereits Zwangstaktiken, um unter anderem auch unschuldige Nutzer durch die Erhebung großer Summen für "Abfindungszahlungen" zu instrumentalisieren und so Gerichtsverhandlungen zu verhindern. Das ist eine Politik, die die EU versuchen sollte zu verbieten und nicht zu exportieren.[3]

Weiterhin sollen Daten über Rechteverletzungen international ausgetauscht werden. Dazu gehören auch personenbezogene Daten von Rechteverletzern, möglicherweise sogar von Verdächtigen. Dies ist laut unserem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig.

Hindernisse für Innovation

ACTA könnte einen abschreckenden Effekt auf Innovationen ausüben. Wenn man bedenkt, dass neue Werke häufig Elemente (wie z.B. Tonfolgen, Rhythmus, Stil, Formen etc.) vorhandener Werke bewusst oder unbewusst nutzen, scheint es unvermeidlich, dass das ACTA Abkommen neue künstlerische, digitale und andere industrielle Neuerungen hemmen wird, da die Schöpfer Angst vor hohen Geldstrafen und strafrechtlichen Maßnahmen in Fällen einer unabsichtlichen Verletzung des Urheberrechts haben müssen.

Einschränkung des Wettbewerbes

Härtere Strafen könnten Unternehmensgründer abschrecken, die es sich nicht leisten können, Rechtsstreitigkeiten auszutragen.

Da Internetanbietern rechtliche Verantwortlichkeiten auferlegt werden, werden kleine Internet-Firmen nicht die Kapazitäten aufbringen können, um die rechtlichen Anforderungen erfüllen können, was größeren Firmen einen signifikanten Vorteil verschafft.

Schaden für den Handel

Auch wenn die EU das ACTA-Abkommen als rechtlich bindenden Vertrag auffassen würde, haben die Vereinigten Staaten bereits deutlich gemacht, dass sie das ACTA Abkommen als unverbindliche "Vereinbarung" betrachten. Das könnte zu Problemen der Rechtsunsicherheit im Hinblick auf den Status des ACTA-Abkommens führen und den US eine höhere Flexibilität ermöglichen, die wiederum einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der EU schafft.

Das ACTA-Abkommen könnte unfaire Handelsschranken für den internationalen Handel schaffen. Wie China bereits bewiesen hat, können informelle und nicht gesetzeskonforme Vereinbarungen mit Internet-Providern leicht als nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen verwendet werden.

Fehlende Rechtsklarheit, Kriminalisierung von Bürgern

Die endgültige Fassung des Abkommens, dessen Bedeutung nicht vor der Ratifizierung klargestellt wurde, ist vage und könnte so ausgelegt werden, dass zahlreiche Bürger für geringfügige Vergehen kriminalisiert werden. (Artikel 14.1, 23.1)

Viele Bestimmungen lassen einen großen Interpretationsspielraum offen und könnten möglicherweise in der gewünschten Intention früherer ACTA Versionen ausgelegt werden, welche aufgrund heftiger Kontroversen abgeschwächt wurden.

  • Etablierung von Schnellverfahren ohne dass der Antragsgegner ausreichend Rechtsmittel einlegen kann (Artikel 12.2)
  • Einbeziehung von Beihilfe ohne Vorsatz in die Strafbarkeit bei urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Fehlhandlungen -> Erweiterung der Mitstörerhaftung (Artikel 23.4)

Der Wortlaut des ACTA-Abkommens ist vage, was zu Rechtsunsicherheit im Hinblick auf verschiedene zentrale Begriffe führt.[4]

Durch die Einführung höherer Durchsetzungsnormen als die derzeit existierenden (z. B. TRIPS), mit nur vagen und undurchsetzbaren Verweisen auf Garantien, ist das ACTA-Abkommen nicht an den aktuellen internationalen Rechtsstandards ausgerichtet.[5]

Das ACTA-Abkommen wird den europäischen Standards zum Schutz und zur Förderung der Universalität, Integrität und Offenheit des Internets, wie vom Europarat umrissen, nicht gerecht. Dieser hat bekräftigt, dass "Staaten die Verantwortung dafür tragen, dass in Übereinstimmung mit den anerkannten Standards der internationalen Menschrechte und den Grundsätzen des Völkerrechts, sichergestellt wird, dass ihre Aktionen keine nachteiligen grenzüberschreitenden Auswirkungen auf den Zugang und die Nutzung des Internets haben“.[6]

Wir tragen die Kosten

Die Durchsetzung dieses Handelsabkommens ist natürlich nicht kostenlos. Ämter und Behörden müssen personell aufgestockt werden. Die Kosten dafür trägt natürlich der Steuerzahler.

Weitere Auswirkungen

ACTA-Kritiker verweisen auf nicht absehbare Auswirkungen bezüglich des weltweiten Versands von Generika-Medikamenten für die medizinische Versorgung in Entwicklungs- und Schwellenländern. Ähnliche Probleme werden bei patentiertem Saatgut vermutet.

Schlussfolgerungen

Die Art und Weise, in der ACTA ausgehandelt wurde, hat es seiner demokratischen Glaubwürdigkeit und Rechtsklarheit beraubt. Eine endgültige Ratifizierung würde außer der Schädigung des internationalen Handels und Erstickung von Innovationen auch erhebliche Auswirkungen auf Meinungsfreiheit, den Zugang zu Kultur und den Schutz persönlicher Daten haben.

Das ACTA-Abkommen kann schwerwiegende Auswirkungen haben, wenn es nicht das richtige Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Urheberrechts und der Wahrung der Grundrechte einer gesamten Gesellschaft, wie Meinungsfreiheit, den Zugang zu Informationen und Kultur und Datenschutz, findet.

Das Europäische Parlament hat die Problematik des Abkommens bereits in einer eigenen Studie zu ACTA, einschließlich seiner schwerwiegenden rechtlichen Mängel, herausgestellt. Diese macht deutlich, dass es "schwierig ist, einen signifikanten Vorteil aufzeigen zu können, den das ACTA-Abkommen den EU-Bürgern über den schon bestehenden internationalen Rahmen hinaus bieten würde".

Die Studie empfiehlt, dass "eine uneingeschränkte Zustimmung eine unangemessene Reaktion des Europäischen Parlaments wäre, angesichts der Probleme, die in der jetzigen Fassung des ACTA Abkommens identifiziert wurden".[7]

Wir fordern unsere Regierung und die europäischen Politiker dazu auf, die Auswirkungen des ACTA-Abkommens in vollem Umfang zu berücksichtigen.

Stopp ACTA – Eine Aktion der Piratenpartei

Die Piratenpartei Deutschland ist Teil einer internationalen Bewegung. die sich für die Wahrung der Bürgerrechte und der Privatsphäre, Ausbau und Förderung der direkten Demokratie sowie eine Anpassung der Urheberrechte an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters einsetzt. In Deutschland wurde die Piratenpartei im Jahre 2006 gegründet und ist mittlerweile auf über 20 000 Mitglieder angewachsen.

Quellverweise und weiterführende Links

Fussnoten

[1]Australien, Kanada, die Europäische Union, Japan, Korea, Mexiko, Marokko, Neuseeland, Singapur, Schweiz und die Vereinigten Staaten

[2]Den Organisationen Electric Frontier Foundation (EFF) und Knowledge Ecology International (KEI) wurde in den USA der Zugang zu Dokumenten verweigert. Vier Monate nach ihrer ursprünglichen Anfrage, hat EDRi noch immer keine adäquate Antwort auf eine Anfrage an das Europäische Parlament bezüglich des Zugangs zu den Dokumenten, das es zurückhält, erhalten.

[3]Zwei prominente Beispiele sind http://bit.ly/g9IUsl und http://bit.ly/9aHDEn

[4]Artikel 23.1: "gewerbsmäßig" könnte Strafverfahren für indirekte wirtschaftliche Vorteile implizieren, ebenso wie eine gezielte Überwachung von IP-Adressen zur Überprüfung des Ausmaßes von Urheberrechtsverletzungen; Artikel 27.1: keine Definition des "digitalen Umfelds" und der "Eilverfahren"; Artikel 27.2: keine Definition "digitaler Netzwerke"

[5]Indem im ACTA Abkommen "gewerbsmäßig" mit deutlich breiteren und schwammigen Begriffen umschrieben wird, als in vorangegangenen Vereinbarungen wie dem TRIPS-Abkommen, bleibt Raum für Interpretationen, was die Bestimmung einer angemessenen Durchsetzung (Artikel 23,1) effektiv behindert.

[6]http://bit.ly/rewDvf

[7]http://bit.ly/qwYwF4


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