Wahlen/Bund/Protokolle/2012-03-30

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13. Sitzung Projektgruppe "Bundestagswahl 2013" 30.03.2012 20.00 Uhr s.t.

Teilnehmer

Tagesordnung

TOP 1 Begrüßung

  • Die Sitzung wurde um 20.05 Uhr von Bastian eröffnet.
  • Protokoll: gemeinsam

TOP 2 Aktuelles

  • Sachstand Landtagswahlen
Saarland: Bericht
Kritik:
Nichterreichbarkeit der Wahkampf-Orga (dergleichen Bettenbörse)
Plakate sollen auch vom Auto aus zu lesen sein.
Schleswig-Holstein: Kein Bericht
NRW: Kein Bericht

TOP 3 Brainstorming Kompetenzen

TOP 3.1 Rechtliches

  • Wahlrechtliches
Konzeptvorschlag hier:
https://projgrpbtw.piratenpad.de/19 (Fristenkontrolle)
https://projgrpbtw.piratenpad.de/20 (Erforderliche Maßnahmen)
https://projgrpbtw.piratenpad.de/21 (Muster Schriftsätze und Formulare)
Es muss darauf geachtet werden, dass der Kandidat nicht einer zweiten Partei angehört, wenn er durch uns aufgestellt wird. BWahlG §21 (1)
Die Wahlkreise könnten sich noch einmal ändern (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes)
Neue Frage:
Offene Frage: Jemand, der am Wahltag volljährig wird, soll aufgestellt werden. Dieser muss eidesstattliche Versicherung abgeben. :Inwieweit kann er hierbei durch gesetzlichen Vertreter vertreten werden?
Vertagt auf die nächste Sitzung
  • Weiterleitung Information des Bundeswahlleiters
http://dl.dropbox.com/u/13031383/30_03_2012_Vertreterwahlen_Vorabinfo.pdf
  • SÄA für den BPT Vorschlag von Lars:
Derzeitige Fassung:
§ 10 - Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen
(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände.
(2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis.
Vorschlag:
(3) Sofern die Satzung der jeweils für die Aufstellung zuständigen Gliederung nichts anderes bestimmt, finden die Bestimmungen der folgenden Absätze 4 bis 7 für die Wahl eines Bewerbers in Aufstellungsversammlungen für die Wahlen zu Volksvertretungen Anwendung.
(4) Für die Wahl eines Bewerbers bedarf es bei der Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei grundsätzlich die absolute Mehrheit, also mehr als 50 % der abgegebenen Stimmen, erreicht werden muss. In den in Absatz 5 Satz 1 genannten Fällen kann durch Geschäftsordnung der Aufstellungsversammlung festgelegt werden, dass die relative Mehrheit für die Wahl eines Bewerbers auf einen Listenplatz genügt. Die relative Mehrheit ist errungen, wenn ein Kandidat, ohne die absolute Mehrheit erlangt zu haben, die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Sind sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen zugelassen, so muss nach Abzug der Nein-Stimmen gleichwohl der höchste Stimmenanteil erreicht werden. Enthaltungen bleiben in allen Fällen außer Betracht.
(5) Das Genügen der relativen Mehrheit kann für folgende Fälle festgelegt werden:
a) bei wiederholtem Nichterreichen der absoluten Mehrheit - also, wenn der gleiche Listenplatz nach zumindest einer Wiederholung des Wahlganges nicht, aufgrund Erringens der absoluten Mehrheit durch einen Kandidaten, vergeben werden konnte; der Wiederholung steht es gleich, wenn ein anderer Wahlgang durchgeführt wurde, in den die Vergabe des Listenplatzes einbezogen werden sollte;
b) Bei der Vergabe von Listenplätzen, die in der Wahl zur Volksvertretung voraussichtlich nicht zur Wahl des Bewerbers führen (Nachrücker, Reserveliste); die Festlegung dieser Listenplätze erfolgt durch einen Beschluss der aufstellenden Versammlung, der der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen bedarf.
(6) Im Übrigen sind folgende Wahlverfahren und -Modi zulässig:
a) Einzelwahl - die Vergabe eines Listenplatzes oder Wahl eines Wahlkreiskandidaten in einem Wahlgang;
b) Gesamtwahl - die Vergabe mehrerer aufeinander folgender Listenplätze, wobei die Reihenfolge der Listenplätze, beginnend mit dem aussichtsreichsten, durch die Anzahl der auf den Kandidaten entfallenden Stimmen bestimmt wird, in einem Wahlgang;
c) einfache Stimmabgabe - die Möglichkeit der Abgabe je einer Stimme für jeden in dem jeweiligen Wahlgang zu vergebenden Listenplatz durch ein Mitglied;
d) Approval-Voting (Wahl durch Zustimmung) - die Möglichkeit der Abgabe je einer Stimme für jeden in dem Wahlgang antretenden Kandidaten durch das Mitglied, wobei jedem Kandidaten nur eine Stimme gegeben werden kann;
e) Stichwahl bei Stimmengleichheit;
f) Entscheidung durch Losen bei wiederholter Stimmengleichheit.
Die Festlegung des gem. Satz 1 litera a) bis d) für einen Wahlgang auszuwählenden Wahlverfahrens erfolgt durch den Wahlleiter, es sei denn, die Versammlung verlangt ein anderes. Grundsätzlich werden bei Wahlen nur Ja-Stimmen und Enthaltungen zugelassen. :Durch die Geschäftsordnung kann jedoch festgelegt werden, dass sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen abgegeben werden können; dies gilt insbesondere für den Fall, dass nur ein Kandidat antritt. Die Mitglieder können von ihren Stimmen freien Gebrauch machen.
(7) Das Nähere regeln die Geschäftsordnungen der Aufstellungsversammlungen.
  • Soweit konsent.

TOP 3.2. Wahlmodus (Aufstellungsversammlungen)

  • Sachstand: Bericht BGehrels/Nati
Antworten der Landeswahlleiter
Übersicht über Fristen, Termine, Formalia
  • Sachstand: Mustergeschäfts- und Wahlordnung
https://projgrpbtw.piratenpad.de/17
  • Erfahrungen von der Aufstellungsversammlung NRW
  • Alle rechtlichen Rahmendaten sind durch den Bundeswahlleiter zu bestätigen.
Reaktion des Bundeswahlleiters sollte bis Ende Januar 2012 vorliegen.
Sachstand: Bericht Bernd Schlömer (zurzeit nicht verfügbar)

TOP 3.3. How-To Mitgliederversammlung zur Kandidatenaufstellung

  • Es sollten Verfahren vorgeschlagen werden, die ein faires, objektives und vor allen Dingen ein in zeitlicher Hinsicht - rechtzeitiges Verfahren ermöglichen. Dieses Verfahren sollte bundeseinheitlich sein. Dazu gehören die wesentlichen sozio-demografischen Daten, parteipoltische Vergangenheiten o.ä. (identischer Fragenkatalog)
wird von BGehrels und Nati bearbeitet
Alle Wahlkreise sind mit eigenen Direkt-Kandidaten zu versehen.
  • Ergebnisse ersten Brainstormings beim LV Hessen
http://piratenpad.de/p/Fragen-Kandidatengrillen
Matthias stellt einen Fragenkatalog an einer prominenten Stelle ins Wiki.
Bericht: Matthias Geining
zur nächsten Sitzung!

TOP 3.4. Telefonbuch mit Ansprechpartnern

  • Bericht Bastian (LV BB): (vertagt, da noch keine Relevanz)

TOP 3.5. Schnittstellen in die LVs

  • regelmäßige Einbindung/Information der Landesverbände: Ansprechpartner in den Ländern finden
  • Benennung bis 31. Januar 2012
Bericht Bastian
  • Abgleich mit den tatsächlichen Beauftragungen notwendig!
  1. Baden-Württemberg: Nati / NineBerry
  2. Bayern:Benjamin Ölke
  3. Berlin: Hagen, Gnarf
  4. Brandenburg: Lars(BB)
  5. Bremen: Mathias Döhle
  6. Hamburg: Benjamin Ölke (K)
  7. Hessen: Matthias Geining, Jürgen Erkmann; Zuständig innerhalb Hessens: PG Wahlen, Wiki: http://wiki.piratenpartei.de/HE:Struktur/PG/Wahlen_2013
  8. Meck-Pomm: Bernd Schlömer (K)
  9. Niedersachsen Max Rother (der.baer@web.de)
  10. NRW: Foti / Mike "PG Wahlkampf NRW" nach Aschermittwoch.
  11. Rheinland-Pfalz: Roman Schmitt, Klaus Brand
  12. Saarland: Benjamin Ölke (K)
  13. Sachsen: Mark Neis, Florian Bokor
  14. Sachsen-Anhalt: Alexander Zinser, alexander(punkt)zinser(at)piraten-lsa(punkt)de
  15. Schleswig-Holstein: Bernd Schlömer (K)
  16. Thüringen - SylviaTh
  • (K)= kommissarisch

TOP 3.6. Einzelanalyse nach Wahlkreis demografische Struktur/letztes

  • Sachstand:
Wahlergebnis/Anzahl der Wahlberechtigten usw etc. pp
Benjamin Ölke kontaktiert Stefan Urbat und erabeitet - neben der laufenden Vorbereitung - eine Analyse.
Zuständigkeit: Benjamin Ölke
  • Termin für einen Zwischenbericht: 30. März 2012
  • vertagt auf nächste Sitzung

TOP 3.7.Werbemittel-/Plakatelogistik (Zentraler Einkauf)

  • Einrichtung eines Länderfonds zur Finanzierung (damit man nicht auf die LaVo-Beschlüsse der LVs warten muss).
  • Sachstand:
Siehe Marina Kassel: Gemeinsame Materialbeschaffung zur BTW und sonst ( Hendrik Stiefel)
  • vertagt auf nächste Sitzung
Bericht Hendrik am 30.03.2012

TOP 3.8 Finanzen

  • Rückstellungen der LVs zur Bundestagswahl
Bericht: Nati
  • vertagt auf nächste Sitzung

TOP 4 Vertagtes

  • Kampagnen-Planung
  • Wahlwerbespots
  • Übertragung der Wahlkampf-Know-hows an Stammtische vor Ort
Hier würde ich mich ggf. einbringen, bitte noch ein paar Hinweise was gemeint ist! Hagen fenderbender@gmx.net
  • Arguliner
  • Infostände beantragen und sonstiges Verwaltungsfoo

TOP 5 Themen, die wir noch bedenken sollten

  • Aufbau einer Wahlkampfzentrale
Sachstand:
Es ist eine Bürofläche mit acht bis zehn Arbeitsplätzen anzudenken. Die Infrastruktur sollte ein halbes Jahr vor der heißen Wahlkampfphase verfügbar sein (Ort: Hamburg, Berlin, München. Köln oder andere Metropole)
  • Zuständigkeit: Bernd Schlömer/BGS : Nachfrage beim BuVo
Callcenter
Siehe Marina Kassel
  • Stabsstelle: Wie organisiert man den Aufbau der möglichen Fraktion/MdBs
voraussichtl. Termin: 01.01.2013
  • Finanzplanung: erster Bericht/Behandlung: 15.05.2012

TOP 6 Verschiedenes

  • Anmerkung: Vertagtes dient zur Vorlage für die nächste Sitzung.
Wahlanalyse Saarland der Linkspartei: link folgt

TOP 7 Schluss der Sitzung/Nächste Sitzung

  • Freitag, 13.04.2012, 20:00 Uhr s.t., Begründung: Mo, 09.04. ist Ostermontag
  • Montag, 24.04.2012, 20:00 Uhr s.t.
  • Die Sitzung wurde um 20.59 Uhr geschlossen.