SN:Ortsverband/Dresden/Neustadt/OMV2014.2/Protokoll

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2. Mitgliederversammlung 2014 der #Neustadtpiraten
Datum: 14.09.2013
Ort: Landesgeschäftsstelle der Piraten Sachsen, Kamenzer Straße 13, 01099 Dresden


Beginn: 14:11 Uhr
13 akkreditierte Mitglieder anwesend


Tagesordnung

    TOP 1 Begrüßung, Wahl von Versammlungsleitung und Protokollführung 
    TOP 2 Beschluss der Tagesordnung 
    TOP 3 Zulassung von Gästen, Ton- und Bildaufnahmen 
    TOP 4 Wahl von Wahlleitung, Ernennung von Wahlhelfer*innen 
    TOP 5 Beschluss der Wahl- und Geschäftsordnung 
    TOP 6 Wahl zur Rechnungsprüfung 
    TOP 7 Tätigkeitsberichte, Bericht der Rechnungsprüfung, Entlastung des Vorstands 
    TOP 8 Wahl Ortsvorstand (Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, Schatzmeister*in) 
    TOP 9 Beschluss über Anzahl der Beisitzer*innen, ggf. Wahl von Beisitzer*innen 
    TOP 10 Satzungsänderungsanträge 
    TOP 11 Programmanträge 
    TOP 12 Sonstige Anträge 
    TOP 13 Bericht des Neustädter PIRATEN-Stadtrats Martin Schulte-Wissermann 


TOP 1 Begrüßung, Wahl von Versammlungsleitung und Protokollführung

Wahl Versammlungsleitung: Dirk Langklotz => einstimming angenommen Wahl des Protokoll Florian André Unterburger, Stellvertreter Lars Hohl => einstimmig angenommen

Lars Hohl führt zunächst Protokoll.

TOP 2 Beschluss der Tagesordnung

Tagesordnung einstimming angenommen

TOP 3 Zulassung von Gästen, Ton- und Bildaufnahmen

einstimmig angenommen

TOP 4 Wahl von Wahlleitung, Ernennung von Wahlhelfer*innen

Wahlleitung Anselm Schmidt => Einstimming angenommen

Wahlhelfer (Kai Ködel & Martin Schulte-Wissermann) => einstimmig angenommen

TOP 5 Beschluss der Wahl- und Geschäftsordnung

http://wiki.piratenpartei.de/SN:Ortsverband/Dresden/Neustadt/OMV2014.2/GO#.C2.A79_Antr.C3.A4ge

Einstimmig angenommen.

TOP 6 Wahl zur Rechnungsprüfung

Michael Bauschke kandidiert in Abwesenheit => liegt schriftlich vor

Ergebnis: Michael Bauschke einstimmig angenommen.

Susanne Dietzschold kandidiert.

Susanne Dietzschold einstimmig angenommen.

TOP 7 Tätigkeitsberichte, Bericht der Rechnungsprüfung, Entlastung des Vorstands

Statistik

34 Vorstandssitzungen, 141 Beschlüsse (42 Umlaufbeschlüsse im Wiki, 8 Umlaufbeschlüsse per Mail, 91 Sitzungsbeschlüsse)

Was, bitte was, hat der OV DD-Neustadt für die Piratenpartei getan (OVVor-3)?

  • Drohne
  • knapp 50K Sticker gemacht und verteilt
    • Wegflauschen, wegkiffen, wegknutschen "geerbt" und nachgedruckt
    • "niemand hat", Pieschenpark, Spätshop "erfunden"
    • Kacknazi verbreitet
  • am Stickerwettbewerb teilgenommen
  • Spenden aquiriert (wieviele?)
  • Spendenzertifikat erfunden
  • Pieschenpiraten gegründet (Geburtshelfer und Schwester)
  • Demos (Hanfparade, CSD, Köni, Freiraum Elbtal)
  • Ortsbeiratsarbeit
  • Bestbesuchter Piratenblog in Sachsen
  • viele Blogs und PMs
  • wir sind alle konsequent schuld!
  • PP3 unterstützt
  • Schneeberg
  • Wahlkampfrutsche erfunden
  • MP3 Player gekauft
  • Mobile Soundanlage ausgedacht, teilfinanziert und gebaut
  • Wahlkampf "Bread-n-Butter" (Plakate, Flyer, Infostand, ...)
  • Trello halbwegs benutzbar
  • einige Domains eingerichtet (Pieschenpark, Gebtdasbierfrei,...)
  • 3D-Drucker zusammen mit LV gebaut und nach Sachsen gebracht
  • Sozialfond fuer Flyer etc. zur Stadtratswahl eingerichtet
  • Vieles mit Geld unterstützt
  • Pledge für Piloten

Kassenprüfung empfiehlt die finanzielle Entlastung des Vorstands.

Frage an Versammlung: Einwände gegen eine Abstimmung zur gemeinsamen Entlastung? => Ergebnis: Nein.

Entlastung des Vorstandes? => einstimmig angenommen => Vorstand entlastet

TOP 8 Wahl Ortsvorstand (Vorsitz, stellvertretender Vorsitz, Schatzmeister*in)

Wahlleitung übernimmt die Versammlungsleitung und erklärt das Wahlverfahren.

Vorsitz Kandidat [1] Sebastian Beckert

Stimmen abgegeben (11)

(1) ungültig

(0) Enhaltung

(10) ja Stimmen

(0) Nein Stimmen

Ergebnis: Sebastian Beckert gewählt => Sebastian nimmt die Wahl an.

Stellvertretender Vorsitz

Kandidat [1] Micha J. Englisch

Stimmen abgegeben (11)

( ) ungültig

( ) Enhaltung

(10) ja Stimmen

(1) Nein Stimmen

Ergebnis: Micha J. Englisch gewählt => Micha nimmt die Wahl an.


Schatzmeister*in

Kandidat [1] Jan Kossick

Stimmen abgegeben (12)

() ungültig

() Enhaltung

(11) ja Stimmen

(1) Nein Stimmen

Ergebnis:Jan Kossick gewählt => Jan nimmt die Wahl an.

TOP 9 Beschluss über Anzahl der Beisitzer*innen, ggf. Wahl von Beisitzer*innen

Beisitzende sind lt. Satzung weitere stellvertretende Vorsitzende.

Es muss eine gerade Anzahl an Beisitzenden gewählt werden.

Frage an die Versammlung: Anträge zur Anzahl der weiteren stellvertretenden Vorsitzenden?

Antrag 1 auf 0 Beisitzende

Antrag 2 auf 8 Beisitzende

Antrag 1 und Antrag 2 werden gegeneinander abgestimmt.

Antrag 1 hat die Mehrheit

Mit einfacher Mehrheit keine Beisitzer*innen beschlossen.

Protokoll geht von Lars Hohl an Florian André Unterburger über.

TOP 10 Satzungsänderungsanträge

Ständige Mitgliederversammlung

Antragssteller: DaCon

Hiermit beantrage ich die Satzung der Neustadtpiraten für die Einführung einer SMV wie folgt zu ändern:

Erweiterung des § 7 - Die Mitgliederversammlung um die Absätze:

(10) Die Mitgliederversammlung tagt daneben online und nach den Prinzipien von Liquid Democracy als Ständige Mitgliederversammlung. Jedes Mitglied im Ortsverband, welches im Landesverband Sachsen für die Ständige Mitgliederversammlung akkreditiert ist, hat das Recht an der Ständigen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes teilzunehmen. Das Stimmrecht richtet sich nach § 4 Abs. 4 der Bundessatzung.

(11) Die Ständige Mitgliederversammlung kann alle für die Arbeit des Ortsverbands erforderlichen Beschlüsse fassen. Das beinhaltet insbesondere das Beschließen von Stellungnahmen, Positionspapieren, Grundsatzprogramm, Wahlprogramm, Satzungsänderungen, als auch Änderungen der Beitragsordnung, Schiedsgerichtsordnung und der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung. Entscheidungen über die Auflösung des Ortsverbandes oder Satzungsänderungen betreffend die Auflösung, sowie Personenwahlen sind von der Beschlussfassung durch die Ständige Mitgliederversammlung ausgeschlossen.

(12) Die Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung, in der auch die Konstituierung der Ständigen Mitgliederversammlung geregelt ist, ist als Anlage dieser Satzung beigefügt und zugleich Bestandteil dieser Satzung.

(13) Die Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung treten mit Annahme der Satzungsänderung durch die Mitgliederversammlung in Kraft und treten außer Kraft, wenn die Mitgliederversammlung die Fortdauer dieser Regelung mit der gem. § 9 erforderlichen Mehrheit entzieht. Die Regelungen zur Ständigen Mitgliederversammlung verbleiben auch nach Entzug der Fortdauer in der Satzung, verlieren aber Wirkung.

(14) Die Ständige Mitgliederversammlung im Ortsverband wird eröffnet sobald mindestens 7 Mitglieder ihre Teilnahme gemäß den in der Geschäftsordnung zur Ständigen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes geregelten Bedingungen erklärt haben.


Ergänzung des § 9 - Satzungs- und Programmänderung durch neuen Absatz (3):

§9(3) Für Satzungs- und Programmänderungen über die Ständige Mitgliederversammlung tritt anstelle der in §9 (1) angegebenen Einreichungsfrist für Anträge, die Veröffentlichung im Software-System der Ständigen Mitgliederversammlung.


Erweiterung der Satzung der Neustadtpiraten um den Anhang “Geschäftsordnung zur Ständigen Mitgliederversammlung”

§ 1 - Versammlung (1) Die Versammlung tagt ständig, öffentlich, dezentral und online nach den Prinzipien der Liquid Democracy.

(2) Alle Entscheidungsprozesse werden öffentlich und transparent dokumentiert. Geheime Abstimmungen und Wahlen finden nicht statt.

(3) Die Versammlung unterteilt ihre Arbeit in Themenbereiche. Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereich steht allen Versammlungsmitgliedern offen.

(4) Alle stimmberechtigten Versammlungsmitglieder sind untereinander gleich gestellt. Auf die Privilegierung Einzelner (z.B. zur Moderation des Diskurses) wird vollständig verzichtet.

(5) Es ist möglich, durch die Bestimmung einer globalen Vertretung passiv an der Versammlung teilzunehmen. Die Vertretung kann jederzeit direkt in der Software bestimmt werden. Bezüglich der Vertretung gilt § 5 (Delegation).

§ 2 - Versammlungssekretariat (1) Die Ständige Mitgliederversammlung delegiert die Rechte und Pflichten der Administration der Versammlung an das in der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes, der Piratenpartei Sachsen, konstituierte Versammlungssekretariat.

(2) Bezüglich der Rechte und Pflichten des Versammlungssekretariats gilt die Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes.

(3) Der Ortsverbandsvorstand schlägt mindestens 1 stimmberechtigtes Mitglied des Ortsverbandes für das Versammlungssekretariat auf Ebene des Landesverbandes vor.

§ 3 - Versammlungsmitgliedschaft (1) Jedes stimmberechtigte Mitglied des Ortsverbandes hat das Recht an der an der Ständigen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes teilzunehmen, solange es als stimmberechtigtes Mitglied im Landesverband für die Teilnahme an der Ständigen Mitgliederversammlung im Landesverband akkreditiert ist.

(2) Die Akkreditierung, als auch die De-Akkreditierung, sowie die Bedingungen zu denen die Akkreditierung und De-Akkreditierung durchgeführt wird, erfolgt nach den Regelungen der Geschäftsordnung zur Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes.

(3) Die Versammlungsmitglieder nehmen an der Ständigen Mitgliederversammlung durch Nutzung des Software-Systems teil, welches über den Landesverband zur Nutzung bereit gestellt wird. Die Teilname durch das stimmberechtigte Mitglied ist solange möglich, wie es die Nutzungsbedingungen des Landesverbandes einhält.

§ 4 - Identität (1) Die Möglichkeiten gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit durch Pseudonym anstelle des bürgerlichen Namens aufzutreten, oder die Möglichkeit öffentlich mit bürgerlichen Namen aufzutreten, richten sich nach der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes.

(2) Der Wunsch nach Pseudonymisierung gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit ist von den anderen Versammlungsmitgliedern strikt zu berücksichtigen.

(3) Jedes stimmberechtigte Versammlungsmitglied hat das Recht jederzeit die Stimmberechtigung und die Angaben zur Identität eines anderen Versammlungsmitgliedes vom Versammlungssekretariat (§ 2) überprüfen zu lassen.

§ 5 - Stimmgewicht, Delegation (1) Die Mitglieder der Versammlung können ihr Stimmgewicht entsprechend den Maßgaben der Geschäftsordnung der Ständigen Mitgliederversammlung des Landesverbandes an andere Mitglieder innerhalb der Ständigen Mitgliederversammlung des Ortsverbandes delegieren.

(2) Das Stimmgewicht eines Versammlungsmitglieds wird automatisch inaktiviert, reaktiviert oder deaktiviert, wenn das Stimmgewicht im Landesverband inaktiviert, reaktiviert oder deaktiviert wird.

§ 6 - Anträge und Beschlüsse (1) Alle Versammlungsmitglieder haben die Möglichkeit, selbständig Anträge ins System zu stellen. Eingebrachte Anträge können nicht gegen den Willen der Antragsteller von anderen verändert oder gelöscht werden. Stattdessen hat jedes Versammlungsmitglied die Möglichkeit, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Alternativanträge einzubringen.

(2) Alle Versammlungsmitglieder sind berechtigt, Anträge direkt an die Versammlung zu stellen. Falls eine Themenbereichsunterteilung gem. Abs. 5 existiert, müssen Anträge zuerst in ihren jeweiligen Themenbereichen abgestimmt werden.

(3) Das eingesetzte Abstimmungsverfahren darf Anträge, zu denen es ähnliche Alternativanträge gibt, nicht prinzipbedingt bevorzugen oder benachteiligen. Es ist möglich, mehreren konkurrierenden Anträgen gleichzeitig zuzustimmen. Der Einsatz eines Präferenzwahlverfahrens ist hierbei zulässig.

(4) Jedem stimmberechtigten Versammlungsmitglied ist Einsicht in den abstimmungsrelevanten Datenbestand des Systems zu gewähren. Während einer laufenden Abstimmung darf der Zugriff auf die entsprechenden Abstimmdaten anderer Mitglieder vorübergehend gesperrt werden.

(5) Abstimmungen werden in verschiedene Phasen unterteilt: NEU, DISKUSSION, EINGEFROREN und ABSTIMMUNG.

(6) Anträge gelten als beschlossen, wenn sie von der Versammlung positiv abgestimmt wurden.

(7) Eine positive Abstimmung setzt grundsätzlich die Zustimmung von mehr als 50% der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen voraus, sofern an anderer Stelle in der Satzung keine abweichenden Regelungen verankert sind. Wenn mehrere konkurrierende Anträge in einer gemeinsamen Abstimmung die erforderliche Mehrheit erreichen, gilt nur der Gewinner als angenommen.

(8) In der Vergangenheit gefasste Beschlüsse können durch die Fassung neuer Beschlüsse verändert oder aufgehoben werden.

(9) Die Start-Themenbereiche der Ständigen Mitgliederversammlung werden durch das Versammlungssekretariat eingerichtet. Über die Änderung dieser Themenbereiche kann die Ständige Mitgliederversammlung selbst durch sonstigen Beschluss entscheiden.

§ 7 - Regelwerke (1) In jedem Themenbereich können Themen mit verschiedenen Regelwerken erstellt werden. Die Anpassung der Zuordnung von Regelwerken zu Themenbereichen erfolgt durch das Versammlungssekretariat nach den Vorgaben durch die Versammlung. Aus dem Regelwerk ergibt sich der Phasenverlauf für ein Thema. Die Änderungen der Regelwerke erfolgt durch die Ständige Mitgliederversammlung durch Änderung dieser Geschäftsordnung

(2) Die Angaben zum Quorum unter Abs. (3) beziehen sich auf die Mitglieder des Themenbereichs bzw. Themas. Zur Grundgesamtheit des 1. Quorums zählen alle Unterstützer sowie die pot. Unterstützer/Interessenten. Zur Grundgesamtheit des 2. Quorums zählen alle Unterstützer.

(3) Schafft ein Antrag ein Quorum nicht, verfällt er automatisch und kann nicht abgestimmt werden. In der Phase EINGEFROREN kann der Antrag nicht verändert werden. Die Phasen haben in den Regelwerken unterschiedliche Laufzeiten.

(4) Es stehen folgende Regelwerke zur Verfügung:

a) Schnellverfahren
NEU: 1 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 20%
DISKUSSION: 1 Tage
EINGEFROREN: 1 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 50%
ABSTIMMUNG: 1 Tage
Mehrheit: einfach

b) Meinungsbild/Beschlussvorlage Stadträte
NEU: 2 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 2 Tage
EINGEFROREN: 1 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 2 Tage
Mehrheit: einfach

c) Sonstiger Beschluss
NEU: 2 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 7 Tage
EINGEFROREN: 2 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 3 Tage
Mehrheit: einfach

d) Positionspapier/Stellungnahme
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 14 Tage
EINGEFROREN: 3 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 7 Tage
Mehrheit: einfach

e) Meinungsbild
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 28 Tage
EINGEFROREN: 3 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 7 Tage
Mehrheit: einfach

f) Wahlprogramm
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 28 Tage
EINGEFROREN: 7 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 30%
ABSTIMMUNG: 14 Tage
Mehrheit: qualifiziert

g) Grundsatzprogramm
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 42 Tage
EINGEFROREN: 7 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 30%
ABSTIMMUNG: 21 Tage
Mehrheit: qualifiziert

i) Satzungsänderung
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 42 Tage
EINGEFROREN: 7 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 30%
ABSTIMMUNG: 21 Tage
Mehrheit: qualifiziert

h) SMV-Geschäftsordnung
NEU: 14 Tage
Quorum1 Neu -> Diskussion: 10%
DISKUSSION: 28 Tage
EINGEFROREN: 3 Tage
Quorum2 Diskussion -> Abstimmung: 20%
ABSTIMMUNG: 14 Tage
Mehrheit: qualifiziert

§ 8 - Systembetrieb (1) Der Systembetrieb erfolgt innerhalb des im Landesverband durch den Landesvorstand bereitgestellten Softwaresystems. Störungen im Systembetrieb sind dem Ortsvorstand unverzüglich anzuzeigen.

(2) Bei Störungen im Systembetrieb werden nach dem Ermessen des Landesvorstandes laufende Fristen bis zur Behebung der Störungen unterbrochen.

§ 9 - Inkrafttreten und Änderungen Diese Geschäftsordnung tritt unmittelbar mit Eröffnung der Ständigen Mitgliederversammlung in Kraft.

DaCon stellt den Antrag vor.

Zur Annahme ist eine 2/3-Mehrheit erforderlich.

Der Antrag wurde angenommen.

TOP 11 Programmanträge

Verleihstationen für Lastenräder

Die Neustadtpiraten setzen sich dafür ein, dass kommerzielle und/oder städtische Mobilitätsverleihanbieter auch Lastenräder in ihr Produktportfolio aufnehmen.

Martin stellt den Antrag vor.

Antrag einstimmig angenommen.

Aufklärung Soziales Eck

Die Neustadtpiraten fordern, keinerlei staatlicher Repression gegen Besucher des "Sozialen Ecks" auszuüben oder das anliegende Gewerbe (Spätshops, Gastro etc.) zu reglementieren. Die entstandenen partiellen Sicherheits- und Verkehrsprobleme sollen mit Imagekampagnen, Aufklärung sowie einer geeigneten baulichen Veränderung gelöst werden.

Martin stellt den Antrag vor.

Antrag einstimmig angenommen.

Scheunenvorplatz entwickeln

Die Neustadtpiraten fordern, dass das seit 2012 nicht mehr öffentlich diskutierte Umbaukonzept für eine Neugestaltung des Vorplatzes der Scheune endlich in ein geeignetes Beteiligungsverfahren (OBR, Anwohner, Nutzer, Gewerbetreibende usw.) überführt wird. Wir fordern den Platz vorrangig zur öffentlichen Nutzung (Sitzgelegenheiten, Schachspiel, Tischtennisplatte, kleine Bühne, Bäume etc.) umzugestalten.

Martin stellt den Antrag vor.

Antrag einstimmig angetragen.


TOP 12 Sonstige Anträge

Es liegen keine sonstigen Anträge.

TOP 13 Bericht des Neustädter PIRATEN-Stadtrats Martin Schulte-Wissermann

Versammlung schließt um 15:55 Uhr.